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Aktuelle Position:
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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2008, 2433; IMRRS 2008, 1444
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Vorerfassung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV
BGH, Urteil vom 16.07.2008 - VIII ZR 57/07
Eine Vorerfassung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV erfordert, dass der Anteil jeder Nutzergruppe am Gesamtverbrauch durch einen gesonderten Zähler erfasst wird. Das gilt auch dann, wenn nur zwei Nutzergruppen vorhanden sind. In diesem Fall genügt es nicht, dass nur der Anteil einer Nutzergruppe am Gesamtverbrauch gemessen wird und der Anteil der anderen Nutzergruppe am Gesamtverbrauch in der Weise errechnet wird, dass vom Gesamtverbrauch der gemessene Anteil der einen Nutzergruppe abgezogen wird.*)