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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "VIII ZR 103/03" ODER "VIII ZR 103.03"
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IBRRS 2004, 0264; IMRRS 2004, 0126
Leasing und Erbbaurecht
Leasing - Unwirksame AGB bzgl. Nutzungsentschädigung
BGH, Urteil vom 07.01.2004 - VIII ZR 103/03
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leasinggebers enthaltene Klausel "Gibt der LN (Leasingnehmer) das Leasingobjekt nicht zurück, so hat er für jeden angefangenen Monat der nicht erfolgten Rückgabe die im Leasingvertrag vereinbarte Leasingrate als Nutzungsentschädigung zu bezahlen." ist wegen unangemessener Benachteiligung des Leasingnehmers nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGB-Gesetz (jetzt § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) unwirksam, weil sie mit einem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. (jetzt § 546a Abs. 1 BGB) nicht zu vereinbaren ist.*)
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