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IBRRS 2006, 1374; IMRRS 2006, 0836
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwaltl. Einigungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

Die Festsetzung einer anwaltlichen Einigungsgebühr nach § 2 Abs. 2 Satz1 RVG in Verbindung mit Nrn. 1000, 1003 VV RVG im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO erfordert - wie bisher die Festsetzung einer anwaltlichen Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO (dazu BGH, Beschluss vom 26. September 2002 - III ZB 22/02, NJW 2002, 3713) -, dass die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 ZPO haben protokollieren lassen (§§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f. ZPO).*)

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