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IBRRS 2000, 0713
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.01.1999 - VII ZR 398/97

Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel

Hat eine neu errichtete Eigentumswohnung eine Wohnfläche von lediglich ca. 53 qm statt der vereinbarten 65 qm, so liegt ein Fehler im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB vor.

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