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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 1495
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BGH, Urteil vom 05.02.2015 - VII ZR 315/13
Ein Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung des § 89b HGB steht dem Vertragshändler nicht zu, wenn der Hersteller oder Lieferant nach den vertraglichen Vereinbarungen verpflichtet ist, die ihm vom Vertragshändler überlassenen Kundendaten bei Beendigung des Vertrags zu sperren, ihre Nutzung einzustellen und auf Verlangen des Vertragshändlers zu löschen (Fortführung von BGH, NJW 1996, 2159). (amtlicher Leitsatz) (Rn. 18 - 23)*)