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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2014, 2794; IMRRS 2014, 1466
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rechtlichen Gesichtspunkt übersehen: Möglichkeit der Stellungnahme erforderlich!

BGH, Beschluss vom 01.10.2014 - VII ZR 28/13

Stützt ein Berufungsgericht in einem Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO seine Rechtsauffassung auf einen Gesichtspunkt, den der Berufungskläger erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, muss diesem Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO. Die hierdurch veranlassten neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel dürfen nicht zurückgewiesen werden.*)

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