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IBRRS 2010, 4341; IMRRS 2010, 3175
ProzessualesProzessuales
Unbillige Inanspruchnahme von Freibeträgen

BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - VII ZB 23/09

Eine Reduzierung der in § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO genannten Pauschalbeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhaltsbetrag kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Inanspruchnahme dieser Freibeträge durch den Schuldner als unbillig erweist und deshalb die Verwirklichung des mit der Einführung von Pauschalbeträgen verfolgten Zwecks ausnahmsweise hinter dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers zurücktreten muss.*)

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