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Aktuelle Position:
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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 2723; IMRRS 2011, 1978
Verkehrssicherungspflicht
Kostenerstattung für Beseitigung einer Ölspur
BGH, Urteil vom 28.06.2011 - VI ZR 191/10
1. Der Gemeinde steht ein Schadensersatzanspruch aus Gefährdungshaftung für die Kosten der Beseitigung von Ölspuren auf der Straße zu.
2. Der öffentlich-rechtliche Kostenerstattungsanspruch und der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch für den geschädigten Eigentümer der Straße stehen nebeneinander und erfüllen unterschiedliche Zwecke.
3. Die Regelungen der öffentlich-rechtlichen Kostenerstattung betreffen den Ausgleich von Aufwendungen für Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren und zur Beseitigung der Folgen von Feuer, Unglücksfällen und bei öffentlichen Notständen.
4. Der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch dient dem Ziel, den Zustand wiederherzustellen, der wirtschaftlich gesehen der hypothetischen Lage ohne Schadensereignis entspricht.