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IBRRS 2013, 1864; IMRRS 2013, 1082
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ImmobilienImmobilien
Grundstückseigentümer entscheidet allein die Verwertung von Fotos!

BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 14/12

Der Grundstückseigentümer entscheidet auch dann allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet hat (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010 V ZR 45/10, NJW 2011, 749).*)

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