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IBRRS 2017, 2646
KaufrechtKaufrecht
Kein Schadensersatz bei erkennbarer Scherzerklärung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.05.2017 - 8 U 170/16

1. Offeriert der Verkäufer in einer Anzeige seinen Pkw zum Preis von 11.500 Euro an und lässt er Peisvorschläge zu, kommt kein Kaufvertrag zustande, wenn der Käufer 15 Euro anbietet und der Verkäufer sich hiermit einverstanden erklärt.

2. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Ersatz eines etwaigen Vertrauensschadens, wenn er den Grund der Nichtigkeit des Vertrags kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte.

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