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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2017, 2358; IMRRS 2017, 0965
Mit Beitrag
Verkehrssicherungspflicht
Sturz im Außenbereich einer Gaststätte: Haftet Pächter oder Verpächter?
OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2017 - 7 U 76/16
1. Der Verpächter einer Gaststättenanlage bleibt bzgl. einer Gefahrenstelle, die sich aus dem baulichen Zustand der Außenanlagen ergibt, grundsätzlich verkehrssicherungspflichtig.*)
2. Ergibt sich die abhilfebedürftige Gefahrenstelle aber nicht aus der baulichen Gestaltung an sich, sondern aus der konkreten Art der Nutzung des Außenbereichs durch den Pächter, tritt in der Regel die Verkehrssicherungspflicht desjenigen in den Vordergrund, der die drohende Gefahr vor Ort beherrschen kann.*)