Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "63 S 434/11" ODER "63 S 434.11"
1 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
---|---|---|
|
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2013, 0930; IMRRS 2013, 0586
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Anforderungen an die formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung
LG Berlin, Urteil vom 06.07.2012 - 63 S 434/11
1. Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung muss die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters beinhalten.
2. Grundsätzlich muss der Mieter etwaige Verstöße des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot beweisen, etwa durch Vorlage von Kostenangeboten anderer Leistungsanbieter. Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich der nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten trifft dagegen den Vermieter.
Volltext