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IBRRS 2012, 0013; IMRRS 2012, 0012
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Eigenbedarf vorhersehbar: Kündigung unwirksam!

LG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2011 - 6 S 79/11

1. Die Eigenbedarfskündigung darf nicht auf einen Bedarf gestützt werden, der bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorhersehbar war.

2. Als vorhersehbar gilt ein Bedarf, der innerhalb von 21 Monaten ab dem Abschluss des Wohnungsmietvertrags für den 19-jährigen, ältesten Sohn des Vermieters geltend gemacht wird.

3. Zur Klageerweiterung in der Berufungsinstanz: hier Unsachdienlichkeit.

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