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Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2009, 2379
Mit Beitrag
Bauvertrag
Lohnveredelung: Wer ist Eigentümer?
OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2009 - 5 W 73/08
Auch beim Werklieferungsvertrag ist Hersteller im Sinne des § 950 BGB derjenige, der das wirtschaftliche Risiko des Verarbeitungsvorgangs trägt. Insbesondere ist der Besteller Hersteller, wenn der Unternehmer die neue Sache fast ausschließlich aus vom Besteller gelieferten Stoffen fertigt.