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IBRRS 2009, 2578
Öffentliches Baurecht
Gebühr für Abweichungsbescheid trotz gesetzl. Ausnahme?
VG Saarlouis, Urteil vom 17.06.2009 - 5 K 759/08
1. Eine Gebühr für die Erteilung einer Abweichung nach § 68 Abs. 1 LBO von der Einhaltung der Abstandsflächen darf nicht verlangt werden, wenn nach § 7 Abs. 1 Satz 3 LBO ohne Grenzabstand gebaut werden darf, weil auf dem Nachbargrundstück innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche bereits ein Gebäude ohne Grenzabstand vorhanden ist. Dies gilt nach der Neufassung der Landesbauordnung durch das Gesetz Nr. 1544 vom 18. Februar 2004 auch dann, wenn der Grenzbau in Breite und Höhe nicht deckungsgleich mit der vorhandenen Grenzbebauung ist.*)
2. Eine Gebühr darf in einem solchen Fall auch dann nicht verlangt werden, wenn der Bauherr gleichwohl eine Abweichung beantragt hat und sie ihm antragsgemäß gewährt worden ist.*)