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IBRRS 2017, 3170; IMRRS 2017, 1320
Architekten und Ingenieure
Wie ist der fachliche Werdegang eines Prüfingenieurs für Brandschutz zu überprüfen?
VG Magdeburg, Urteil vom 20.06.2017 - 3 A 40/16
1. Bei der Überprüfung des fachlichen Werdegangs eines Antragstellers, der seine Anerkennung als Prüfingenieur für Brandschutz begehrt, hat der hiermit betraute Prüfungsausschuss die bisherige berufliche Tätigkeit des Antragstellers nur dahingehend zu bewerten, ob der Antragsteller über die von § 20 Satz 1 Nr. 2 PPVO geforderten Erfahrungen verfügt. *)
2. Gegenstand der Überprüfung des fachlichen Werdegangs ist nicht, ob der Antragsteller mit den von ihm vorgelegten Referenzvorhaben eine besondere Fachkunde nachgewiesen hat.*)