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IBRRS 2005, 2946; IMRRS 2005, 1498
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerdeeinlegung bei Urkundsbeamten statt Rechtspfleger

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.07.2005 - 2 Wx 61/05

Wird die Protokollierung der sofortigen weiteren Beschwerde entgegen § 29 FGG i.V.m. §§ 24a 1 Nr. 1a, 26 RPflG nicht von einem Rechtspfleger sondern vom Urkundsbeamten vorgenommen, ist das Rechtsmittel wegen Forumunwirksamkeit unzulässig.

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