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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 1834
Mit Beitrag
Bauvertrag
Entkoppelungssysteme entsprechen nicht den anerkannten Regeln der Technik!
OLG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2012 - 2 U 62/11
1. Die Ausführung von Fliesenverlegearbeiten unter Einsatz von Entkoppelungssystemen entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik.
2. Entspricht ein Werk nicht den anerkannten Regeln der Technik, stellt dies grundsätzlich einen Mangel dar. Etwas anderes gilt, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss auf diesen Umstand hingewiesen hat.
3. In Sanierungsfällen ist bei der vollständigen Erneuerung von Bauteilen auch ohne besondere Vereinbarung oder Hinweise davon auszugehen, dass das Werk den aktuellen anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss.
1. Die Vorschussklage mehrerer Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft wegen Baumängeln am Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist, sofern hierfür keine Anhaltspunkte bestehen, nicht als Klage der Eigentümergemeinschaft anzusehen.
2. Durch den Beschluss, "die Klage WEG .... fallen zu lassen", zieht die Eigentümergemeinschaft die Prozessführung weder ausdrücklich noch konkludent an sich.