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IBRRS 2016, 2642; IMRRS 2016, 1563
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Schmale Garageneinfahrt: Muss der Verwalter handeln?

LG Saarbrücken, Urteil vom 16.09.2016 - 13 S 73/16

Den Verwalter eines öffentlich zugänglichen Parkhauses trifft im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für den baulichen Zustand der Einfahrt zum Parkhaus nur dann eine Handlungspflicht, wenn die Einfahrt in ihrem baulichen Zustand mit einer besonderen Gefahr für die Nutzer des Parkhauses verbunden ist und der Verwalter diese besondere Gefahr erkannt hat oder bei gehöriger Anstrengung hätte erkennen können. Die nachträgliche Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften über die Breite der Einfahrt zu Großgaragen (hier: Saarländische Garagenverordnung) begründet allein noch keine entsprechende Handlungspflicht.*)

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