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IBRRS 2011, 0608
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Mangelhafter Dachaufbau und merkantiler Minderwert

OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2011 - 12 U 74/10

1. Ein merkantiler Minderwert liegt vor, wenn Undichtigkeiten im Dachbereich den Veräußerungswert der Immobilie mindern. Dies gilt auch dann, wenn eine Mängelbeseitigung erfolgt ist, da eine vollständige Überprüfung der Sanierungsarbeiten nicht möglich ist und bei einem potentiellen Käufer Risiken wegen verborgener Mängel verbleiben.

2. Das OLG Stuttgart sieht in der mangelhaften Abdichtung des Dachbereichs den klassischen Fall des merkantilen Minderwerts.

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