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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Ã-ffentliches Baurecht

7195 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IBRRS 2023, 3039
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Rechtsverletzung des Nachbarn bei fehlender Bestimmtheit der Baugenehmigung?

VGH Bayern, Beschluss vom 16.10.2023 - 1 ZB 22.1368

1. Eine Rechtsverletzung des Nachbarn kommt bei einer fehlenden Bestimmtheit der Baugenehmigung in Betracht, wenn die Bauvorlagen hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Merkmale nicht hinreichend bestimmt sind und damit nicht geprüft werden kann, ob das Vorhaben nachbarschützenden Vorschriften entspricht.

2. Dass in den genehmigten Planunterlagen der untere Höhenbezugspunkt des Geländes im Bereich der Dachterrasse nicht vermasst ist, vermag die hinreichende Bestimmtheit der Genehmigung in Bezug auf die Überprüfbarkeit nachbarschützender Vorschriften nicht in Zweifel zu ziehen, wenn eine Verletzung der Abstandsflächen zu Lasten des Nachbarn bei jeder denkbaren Betrachtungsweise ausgeschlossen werden kann.

3. Ob eine angefochtene Baugenehmigung den Nachbarn in seinen Rechten verletzt, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung. Spätere Änderungen zu Lasten des Bauherrn haben außer Betracht zu bleiben. Nachträgliche Änderungen zu seinen Gunsten sind dagegen zu berücksichtigten.

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IBRRS 2023, 3065
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kausalität von Sanierung und Bodenwerterhöhung

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.10.2023 - 10 N 68.22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3032
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verdacht auf "Etikettenschwindel": Baubehörde darf Bauvorlagen nachfordern!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.10.2023 - 1 LA 55/23

Besteht der begründete Verdacht, dass der Bauherr tatsächlich ein anderes als das genehmigte Vorhaben verwirklichen will (sog. "Etikettenschwindel"), darf die Bauaufsichtsbehörde Bauvorlagen nachfordern, um den Verdacht auszuräumen oder zu erhärten.*)

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IBRRS 2023, 3052
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorbescheid für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.09.2023 - 7 A 3302/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3049
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorschriften über Baugestaltung setzen kein homogenes Erscheinungsbild voraus!

OVG Thüringen, Urteil vom 14.08.2023 - 1 KO 243/20

1. § 83 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 ThürBO 1990 ermächtigte - wie heute

§ 88 Abs. 1 ThürBO - zum Erlass örtlicher Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen bzw. zur Festsetzung besonderer Anforderungen an bauliche Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern in abgegrenzten Teilen des Gemeindegebiets.*)

2. Die Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs der Satzung setzt nicht voraus, dass das betroffene Gebiet über ein homogenes Erscheinungsbild verfügt.*)

3. Es reicht vielmehr aus, dass in diesem Gebiet, selbst wenn dort Bebauung aus unterschiedlichen Architekturepochen anzutreffen sein sollte und insoweit ein heterogenes Erscheinungsbild vorhanden ist, dennoch der Eindruck der Verwendung übereinstimmender, prägender und epocheunabhängiger Gestaltungsmerkmale vorherrscht, denen eine "Klammerfunktion" zukommt.*)

4. Sieht die Gestaltungssatzung Ausnahmen von den Festsetzungen der Satzung etwa zur Dacheindeckung in den Fällen vor, in denen die Gestaltung von Baukörpern und Fassaden harmonisch und ortsbildtypisch zur umgebenden Bebauung vorgenommen wird, so erweist sich die Beseitigungsanordnung als ermessensfehlerhaft, wenn die Gemeinde das Vorliegen einer Ausnahme nicht prüft.*)

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IBRRS 2023, 3035
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Mit einem Brand muss jederzeit gerechnet werden!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2023 - 10 B 1023/23

1. Mit der Entstehung eines Brandes muss praktisch jederzeit gerechnet werden. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht.

2. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei Brandschutzmängeln keine hohen Anforderungen zu stellen, insbesondere bedarf es keiner Gefahrenabschätzung im Einzelfall.

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IBRRS 2023, 2987
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungspläne sind landesrechtliche Vorschriften i.S. des UmwRG!

VGH Bayern, Urteil vom 25.09.2023 - 9 BV 22.481

Bei gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als gemeindliche Satzung erlassenen Bebauungsplänen handelt es sich um Rechtsvorschriften des Landesrechts i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG.*)

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IBRRS 2023, 3028
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzung einer Orangerie als dauerhaftes Wohnzimmer ist formell illegal!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.10.2023 - 10 B 1171/22

1. Unter den Begriff der Aufenthaltsräume fallen ganz unterschiedliche Örtlichkeiten , wie zum Beispiel Wohn-, Büro-, Gaststätten-, Geschäfts- und Verkaufsräume.

2. Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt.

3. Die Nutzung einer sog. Orangerie sowie eines als Abstellraum genehmigten Raums zu Wohnzwecken ist formell illegal.

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IBRRS 2023, 2977
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erweiterung des erlaubten Mieterkreises ist ungenehmigte Nutzungsänderung!

VG München, Beschluss vom 26.07.2023 - M 9 S 23.1621

Wird in einer Baugenehmigung für eine Apartmentwohnanlage der Kreis der Mieter auf sich in der Berufsausbildung befindliche Personen beschränkt, stellt die Vermietung an andere Personen eine ungenehmigte Nutzungsänderung dar, die zu einer Nutzungsuntersagung führt.

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IBRRS 2023, 3021
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erfolglose Klage eines Sondereigentümers

VG Ansbach, Urteil vom 15.06.2022 - 3 K 21.01493

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2797
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Es ist nicht Aufgabe der Ausfertigung, ein Satzungsoriginal herzustellen!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2023 - 5 S 2659/22

Aufgabe der rechtsstaatlich gebotenen Ausfertigung gemeindlicher Satzungen ist es zu gewährleisten, dass die Übereinstimmung des Inhalts der Satzung mit dem Willen des gemeindlichen Beschlussorgans durch das hierfür zuständige Organ geprüft und bestätigt wird. Weitere Anforderungen stellt das baden-württembergische Landesrecht nicht; insbesondere ist es nicht Aufgabe der Ausfertigung, eine Originalurkunde der Satzung herzustellen.*)

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IBRRS 2023, 2942
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
In urbanen Gebieten können Ferienwohnungen ausgeschlossen werden!

VG Aachen, Urteil vom 15.09.2023 - 5 K 353/22

In einem Bebauungsplan können Ferienwohnungen wirksam ausgeschlossen werden. Eine urbane Zielsetzung der Planung und Festsetzungen zur Erhaltung und Stärkung des Wohnens ist zulässig.

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IBRRS 2023, 2994
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Genehmigung eines Bebauungsplans

VGH Hessen, Beschluss vom 18.10.2022 - 4 B 1069/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2967
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Muss ein Neubau auf ein benachbartes Denkmal Rücksicht nehmen?

VGH Hessen, Beschluss vom 29.03.2023 - 4 A 891/21

1. Der (materiell-rechtliche) nachbarliche Abwehranspruch setzt eine erhebliche Beeinträchtigung des eigenen Kulturdenkmals oder Teils einer Gesamtanlage voraus (Bestätigung von VGH Hessen, IBR 2020, 1045 - nur online).*)

2. Neue Vorhaben in der Umgebung eines Denkmals müssen sich zwar nicht völlig an dieses anpassen oder unterbleiben; sie müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat, dürfen es also insbesondere nicht gleichsam erdrücken, verdrängen oder übertönen oder es an der gebotenen Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten fehlen lassen. Die genannten Merkmale müssen in schwerwiegender Weise gegeben sein, damit von einer erheblichen Beeinträchtigung des Denkmals gesprochen werden kann.*)

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IBRRS 2023, 2969
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wald vor Wind oder Wind vor Wald?

VGH Hessen, Beschluss vom 10.02.2023 - 9 B 247/22

1. Aus dem forstrechtlichen Gebot des Walderhalts folgt, dass auch beim Ausbau der Windenergie an Land Eingriffe in den Wald auf das notwendige Maß beschränkt bleiben müssen.*)

2. Auf eine Genehmigung zur Waldumwandlung und zur Zulassung eines Eingriffs in Natur und Landschaft findet § 63 BImSchG keine Anwendung.*)

3. Der Ausbau vorhandener Forstwege zur Aufnahme von Schwerlastverkehr für die Errichtung eines Windparks in einem Waldgebiet bedarf in Hessen der Erteilung einer Baugenehmigung.*)

4. Die Konzentrationswirkung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windenergieanlagen erstreckt sich über die Kernanlage hinaus grundsätzlich nur auf den Bau der Stand-, Montage- und Kranstellflächen sowie auf die Flächen für die Einbringung von Zisternen.*)

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IBRRS 2023, 2699
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Wann besteht die Absicht zur Unterschutzstellung eines Naturschutzgebiets?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.08.2023 - 4 MN 128/22

1. Zum Prüfungsmaßstab für eine einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren gemäß § 47 Abs. 6 VwGO.*)

2. Wird ein FFH-Gebiet vorläufig im Wege der einstweiligen Sicherstellung geschützt und regelt die einstweilige Sicherstellung weitreichende Freistellungen von den für das sichergestellte Gebiet normierten Verboten, ohne dass für die freigestellten Handlungen eine FFH-Verträglichkeitsprüfung im Einzelfall vorgesehen ist, kann zumindest nicht im Sinne eines "acte claire" ausgeschlossen werden, dass vor dem Erlass der Sicherstellungsverordnung gemäß Art. 3 Abs. 2 b der SUP-Richtlinie die Durchführung einer strategischen Umweltprüfung erforderlich gewesen wäre.*)

3. Die Übertragung einer naturschutzrechtlichen Zuständigkeit auf eine andere Landesbehörde ist dann im Sinne von § 32 Abs. 2 NNatSchG zweckdienlich, wenn sie für die effektive und effiziente Erledigung der Angelegenheit, auf die sie sich bezieht, zumindest förderlich ist. Im Einzelfall kann auch die Übertragung der Zuständigkeit "nur" für den Erlass einer Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung, die nicht auch die Zuständigkeit für die endgültige Unterschutzstellung des Landschaftsteils einschließt, zweckdienlich sein.*)

4. § 22 Abs. 3 Satz 3 BNatSchG, wonach Handlungen und Maßnahmen nach Maßgabe der Sicherstellungserklärung verboten sind, die geeignet sind, den Schutzgegenstand nachteilig zu verändern, bezieht sich nur auf Handlungen, die innerhalb des sichergestellten Teils von Natur und Landschaft stattfinden.*)

5. Die Absicht zur Unterschutzstellung gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG besteht, wenn die zuständige Behörde die in Aussicht genommene Entscheidung, den sichergestellten Teil von Natur und Land endgültig unter Schutz zu stellen, ernsthaft verfolgt. Dafür ist nicht erforderlich, dass das Verfahren zur endgültigen Unterschutzstellung parallel zur oder zumindest in naher Zeit nach der einstweiligen Sicherstellung begonnen wird. Der Umstand, dass die zuständige Naturschutzbehörde die endgültige Unterschutzstellung "auf die lange Bank schiebt", kann allenfalls ein Indiz dafür sein, dass sie diese nicht mehr ernsthaft beabsichtigt.*)

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IBRRS 2023, 2968
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
„Aliud“ oder Änderungsgenehmigung?

VGH Bayern, Beschluss vom 19.09.2023 - 15 CS 23.1208

1. Von einer Tekturgenehmigung wird ausgegangen, wenn die Identität des (genehmigten) Vorhabens gewahrt bleibt (die bauliche Anlage also im Wesentlichen die gleiche bleibt) und die vom Bauherrn verfolgte Änderung das Vorhaben nicht zu einem „aliud“ wird.

2. Wesentliche Merkmale für die Identität eines Bauvorhabens sind Standort, Grundfläche, Bauvolumen, Zweckbestimmung, Höhe, Dachform oder Erscheinungsbild.

3. Ob eine Veränderung der für ein Vorhaben charakteristischen Merkmale die Identität von genehmigten und errichteten Vorhaben aufhebt, hängt vom Umfang der Abweichungen und von der Bewertung ihrer Erheblichkeit im jeweiligen Einzelfall ab. Es kommt entscheidend darauf an, ob durch die Änderung Belange, die bei der ursprünglichen Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen waren, neuerlich oder andere Belange erstmals so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt.

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IBRRS 2023, 2965
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.05.2023 - 7 D 328/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2963
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsuntersagung einer Arztpraxis in unterversorgtem Gebiet

VG Gera, Beschluss vom 26.07.2023 - 4 E 473/23

Bei einer Nutzungsuntersagung einer hausärztlichen Praxis wegen brandschutzrechtlicher Mängel ist bei der vorzunehmenden Abwägung auch das öffentliche Interesse der Bevölkerung an einer Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu berücksichtigen.

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IBRRS 2023, 2957
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wegverlauf ist keine topografische Zäsur!

VGH Bayern, Beschluss vom 19.09.2023 - 15 ZB 23.1386

1. Ob ein Vorhaben dem sog. unbeplanten Innenbereich zuzuordnen ist, richtet sich danach, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt und die umgebende Bebauung das betreffende Grundstück in einer Weise prägt, dass hieraus die Merkmale für eine hinreichende Zulässigkeitsbeurteilung nach § 34 Abs. 1 entnommen werden können.

2. Der u-förmige Verlauf eines Weges ist für die Abgrenzung zwischen dem unbeplantem Innenbereich und dem Außenbereich nicht maßgeblich, wenn dieser keine besondere topografische Zäsur wie z.B. ein Berghang o. ä. bildet. Der unbeplante Innenbereich endet vielmehr regelmäßig am letzten Baukörper.

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IBRRS 2023, 2919
AmtshaftungAmtshaftung
Schadensersatz wegen verspäteter und mit unberechtigten Auflagen versehener Baugenehmigung?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2023 - 2 U 37/22

1. Jede Behörde hat die Amtspflicht gegenüber dem Antragsteller, sein Gesuch im Einklang mit dem geltenden Recht gewissenhaft, förderlich und sachdienlich zu behandeln und zu bescheiden und dabei jede vermeidbare Schädigung des Antragstellers zu unterlassen. Hierzu gehört es, die an sie gestellten Anträge mit der gebotenen Beschleunigung innerhalb einer angemessenen Frist zu behandeln und, sobald eine ordnungsgemäße Prüfung abgeschlossen ist, in angemessener Frist zu bescheiden.

2. Ein Beamter verletzt seine Amtspflicht gegenüber dem Antragsteller, wenn er infolge schuldhafter Verkennung der Rechtslage zögert, einem Antrag zu entsprechen, und damit dem Antragsteller zumindest zeitweilig die Entscheidung vorenthält. Eine sofortige Erledigung von Anträgen kann aber in der Regel nicht verlangt werden.

3. Welche Frist angemessen und welche Beschleunigung geboten ist, bestimmt sich nicht allein nach dem Interesse des Antragstellers oder des durch die erbetene Entscheidung betroffenen einzelnen, sondern auch danach, dass im Einzelfall eine sachgerechte Entscheidung ausreichend vorbereitet und ermöglicht wird.

4. Aus der für eine Untätigkeitsklage erforderlichen Drei-Monats-Frist lässt sich keinerlei Hinweis auf die Angemessenheit der Entscheidungsfrist herleiten. Weder kann eine Pflichtverletzung erst bei einer Verzögerung von mindestens drei Monaten angenommen werden, noch ist schon jede Überschreitung dieser Zeitspanne für sich pflichtwidrig.

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IBRRS 2023, 2933
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Voraussetzungen für Werbeanlagensatzung?

OVG Thüringen, Urteil vom 14.08.2023 - 1 KO 788/21

1. Nach § 88 Abs. 1 ThürBO kann eine Gemeinde durch Satzung Bestimmungen über die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen erlassen, um den städtebaulichen und architektonischen Besonderheiten eines Teils des Gemeindegebiets gerecht zu werden und diese zu bewahren.*)

2. Die Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs der Satzung setzt nicht voraus, dass das betroffene Gebiet über ein homogenes Erscheinungsbild verfügt.*)

3. Es reicht vielmehr aus, dass in diesem Gebiet, selbst wenn dort Bebauung aus unterschiedlichen Architekturepochen anzutreffen sein sollte und insoweit ein heterogenes Erscheinungsbild vorhanden ist, dennoch der Eindruck der Verwendung übereinstimmender, prägender und epocheunabhängiger Gestaltungsmerkmale vorherrscht, denen ein "Klammerfunktion" zukommt.*)

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IBRRS 2023, 2929
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anbau an Innenbereichsvorhaben kann im Außenbereich liegen!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.08.2023 - 2 M 73/23

1. Die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 34 BauGB setzt voraus, dass die Fläche, auf der ein Vorhaben errichtet werden soll, innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt.

2. „Ortsteil“ ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.

3. Den Bebauungszusammenhang selbst herstellen oder zu seiner Entwicklung beitragen können nur Bauwerke, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben. Zur „Bebauung“ gehören grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen.

4. Ein Anbau an eine Scheune stellt regelmäßig kein für die Siedlungsstruktur prägendes Element dar und gehört somit nicht mehr als „Bebauung“ zum Bebauungszusammenhang. Befindet sich der Anbau hinter dem letzten Baukörper, hinter dem der Bebauungszusammenhang endet, liegt er im Außenbereich.

5. Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rücknahme einer Baugenehmigung für den Anbau an eine Scheune im Außenbereich, auf dessen Dach sich eine Photovoltaikanlage befindet.*)

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IBRRS 2023, 2907
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abwehranspruch gegen Abweichung von nicht nachbarschützenden Vorschriften?

OVG Bremen, Beschluss vom 11.10.2023 - 1 B 104/23

Ob im Falle einer Abweichung von nicht nachbarschützenden Vorschriften des Bauordnungsrechts aus der auch hier geforderten Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange einem Nachbarn ein Abwehranspruch entsteht, richtet sich nach den Maßstäben des Gebots der Rücksichtnahme.*)

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IBRRS 2023, 2893
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Genießen „Bausünden“ Denkmalschutz?

VGH Bayern, Urteil vom 04.09.2023 - 9 B 22.1196

Rechtlich nicht eindeutig geklärt ist, ob auf der Grundlage von Art. 15 Abs. 4 BayDSchG auch der Rückbau solcher Bausünden verlangt werden kann, die (angeblich) schon vor einer Unterschutzstellung durch das Denkmalschutzgesetz begangen worden sind.*)

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IBRRS 2023, 2798
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nur der Gemeinderat kann den Mangel einer fehlenden Anhörung heilen!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.03.2023 - 1 A 10150/22

1. Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Ausübungsbescheids (a.A. möglicherweise BVerwG, IBR 2021, 1041 - nur online).*)

2. Ist für die Entscheidung über die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts der Gemeinderat zuständig, kann nur dieser den Mangel einer fehlenden Anhörung heilen. Gleiches gilt für die Betätigung des der Gemeinde eingeräumten Ermessens. Hierzu bedarf es regelmäßig eines Ratsbeschlusses.*)

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IBRRS 2023, 2605
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verschattung einer PV-Anlage ist im Innenstadtbereich hinzunehmen!

VGH Bayern, Beschluss vom 19.04.2023 - 2 ZB 22.1730

1. Das Gebot der Rücksichtnahme gibt Grundstückseigentümern nicht das Recht, von jeglicher Schattenwirkung eines Gebäudes auf einem benachbarten Grundstück verschont zu bleiben.

2. Beeinträchtigungen durch Schattenwurf sind gerade in dicht bebauten innerstädtischen Bereichen grundsätzlich hinzunehmen. Dies gilt selbst dann, wenn Verschattungen zu finanziellen Einbußen hinsichtlich der Energiegewinnung durch Photovoltaik-Anlagen führen.

3. Ändert sich die Sach- und Rechtslage zu Gunsten des Bauherrn, ist materiell-rechtlich auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen.

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IBRRS 2023, 2796
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an eine Rüge nach § 215 Abs. 1 BauGB?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.05.2023 - 1 C 10592/22

1. Die inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung des die Verletzung einer Verfahrensvorschrift begründenden Sachverhalts im Sinne des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind mit Blick auf deren Funktion zu bestimmen, die Gemeinde mit gezielten Informationen auf den aus Sicht des Antragstellers problematischen Sachverhalt aufmerksam zu machen und ihr so die Prüfung zu ermöglichen, ob der geltend gemachte Fehler tatsächlich besteht und wie er gegebenenfalls behoben werden kann (sog. Anstoßfunktion).*)

2. Erforderlich ist dazu eine substantiierte und konkretisierte Rüge; pauschale Rügen, allgemein gehaltene Vorhaltungen und andere unbestimmte Äußerungen reichen nicht aus.*)

3. Die Rüge von Ermittlungs- und Bewertungsfehlern (§ 2 Abs. 3 BauGB) muss zumindest konkret darlegen, welcher Umstand in welcher Hinsicht nicht hinreichend ermittelt oder fehlerhaft bewertet worden sein soll; eine Rüge, die nur pauschal auf die im Bebauungsplanverfahren erhobenen Einwendungen verweist oder diese lediglich wiederholt, wahrt demgegenüber nicht die Frist, weil sie keinen Bezug zur gemeindlichen Abwägungsentscheidung herstellt und so die Anstoßwirkung verfehlt.*)

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IBRRS 2023, 2857
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
NZB

VG Schleswig, Beschluss vom 02.10.2023 - 8 B 29/23

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2023, 2802
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was den vorgeschriebenen Abstand einhält, wirkt nicht erdrückend!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.06.2023 - 8 B 230/23

Wird der in § 249 Abs. 10 BauGB vorgesehene Abstand zwischen einer Windenergieanlage und einer zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken eingehalten, kommt eine optisch bedrängende Wirkung der Windenergieanlage nur ausnahmsweise in Betracht, wenn andernfalls die Schwelle der Zumutbarkeit aufgrund besonderer Umstände überschritten würde. Dies setzt einen atypischen, vom Gesetzgeber so nicht vorhergesehenen Sonderfall voraus.*)

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IBRRS 2023, 2801
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsänderung

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.07.2023 - 12 MS 89/22

Ist verwaltungsgerichtlich aus formellen und materiellen Gründen die aufschiebende Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wiederhergestellt worden und macht die Genehmigungsbehörde geltend, die aufgezeigten Mängel der Genehmigung im laufenden Widerspruchsverfahren u. a. durch die Änderung der Genehmigung behoben zu haben, so kann die Genehmigung auch in der geänderten Fassung nur dann wieder vollzogen werden, wenn zuvor gerichtlich der Beschluss nach § 80 Abs. 7 VwGO geändert und gemäß § 80a Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Nr. 1 VwGO die sofortige Vollziehung der Genehmigung in der aktuellen, geänderten Fassung angeordnet worden ist.*)

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IBRRS 2023, 2799
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein "Seniorenhotel" in allgemeinem Wohngebiet!

OVG Thüringen, Urteil vom 15.03.2023 - 1 KO 26/20

1. Eine Baugenehmigung genügt dem Bestimmtheitsgrundsatz, solange für den potentiell betroffenen Nachbarn hinreichend erkennbar ist, welche konkreten Betätigungen und Nutzungen erlaubt sind. Dies ist gegebenenfalls durch Auslegung unter Hinzunahme der im Bauantragsverfahren vorgelegten Betriebsbeschreibung und/oder des Nutzungskonzepts zu ermitteln.*)

2. Ein Seniorenhotel mit 81 Betten und angeschlossener Tagespflege sowie Anteilen von betreutem Wohnen erweist sich in einem allgemeinen Wohngebiet als überdimensioniert und nicht mehr gebietsverträglich.*)

3. Dem Nachbarn steht gegenüber einem solchen Bauvorhaben ein Abwehranspruch (Gebietserhaltungsanspruch) zu.*)

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IBRRS 2023, 2438
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einwendungen gegen Baugenehmigung durch einzelne Miteigentümer unbeachtlich

VG Freiburg, Beschluss vom 07.08.2023 - 6 K 1728/23

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird gerichtlich und außergerichtlich - von einer (hier: nicht einschlägigen) Not-/Eilmaßnahme abgesehen - nur durch ihren Verwalter vertreten, nicht indessen durch den Verwaltungsbeirat, geschweige denn durch einzelne Mitglieder dieses Beirats (vgl. § 9b Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 3, § 29 WEG).*)

2. Eine Genehmigung des ohne Vertretungsmacht erfolgten Handelns einzelner Wohnungseigentümer - hier: Einwendungen im Verfahren nach § 55 LBO und Widerspruch gegen die spätere Baugenehmigung - kann nicht rückwirkend zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Einhaltung der für diese geltenden Präklusions- und Widerspruchsfrist führen. Die BGB-Regelungen über die Vertretung ohne Vertretungsmacht (§§ 177 ff. BGB) sind zwar grundsätzlich entsprechend anwendbar, können aber das sog. fristgebundene Vertretergeschäft nicht nachträglich wirksam werden lassen, wenn es um die Einhaltung von Fristen geht, die der Rechtssicherheit dienen.*)

3. Zum für die Prüfung nachbarschützender Vorschriften maßgeblichen Gegenstand des Vorhabens i.S.v. § 29 Abs. 1 BauGB bei einer Baugenehmigung für die Erweiterung, den Umbau und die Sanierung.*)

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IBRRS 2023, 2795
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bestimmtheit: Nutzung als Ferienwohnung oder als Beherbergung?

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.06.2023 - 1 MB 3/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2790
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
§ 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist umweltbezogene Rechtsvorschrift!

OVG Sachsen, Beschluss vom 27.09.2023 - 1 B 131/23

§ 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist eine umweltbezogene Rechtsvorschrift i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG, soweit im Rahmen seiner Anwendung untersucht wird, ob das Vorhaben künftige umweltbezogener Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans einhalten wird und ob umweltbezogene Rechtsvorschriften der materiellen Planreife des Bebauungsplans entgegenstehen.*)

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IBRRS 2023, 2783
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fiktiver Erbenbesitzer ist kein Zustandsstörer!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.09.2023 - 2 M 86/23

1. Der nicht tatsächlich ausgeübte (fiktive) Erbenbesitz nach § 857 BGB begründet keine Zustandsverantwortlichkeit.*)

2. Zur Übertragbarkeit der vom Bundesverfassungsgericht für den Eigentümer entwickelten Grundsätze über die Zumutbarkeit der Inanspruchnahme als Zustandsverantwortlicher auf den Inhaber der tatsächlichen Gewalt.*)

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IBRRS 2023, 2775
ProzessualesProzessuales
Kein vorläufiger Rechtsschutz nach Fertigstellung des Rohbaus!

VGH Bayern, Beschluss vom 19.09.2023 - 1 CS 23.1418

Ist der Rohbau bereits fertiggestellt, kann das mit einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung verfolgte Ziel, die Schaffung vollendeter Tatsachen in Bezug auf den Baukörper und seine Auswirkungen zu verhindern, nicht mehr erreicht werden. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch den Nachbarn stellt sich in einem solchen Fall für seine subjektive Rechtsstellung als unnütz dar.

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IBRRS 2023, 2765
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an die Planung einer klassifizierten Straße?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.07.2023 - 3 S 4259/20

1. Setzt eine Gemeinde in einem Bebauungsplan eine öffentliche Verkehrsfläche fest, die nach der planerischen Konzeption die Verkehrsbedeutung einer klassifizierten Straße haben soll, darf sie diese nicht als Gemeindestraße planen, sondern muss sie entsprechend den Einstufungskriterien des Landesstraßengesetzes bzw. des Bundesfernstraßengesetzes in die richtige Straßengruppe einstufen und dies auch in der Bauleitplanung zum Ausdruck bringen (wie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2007 - 5 S 2243/05, IBRRS 2007, 4744).*)

2. Plant die Gemeinde eine klassifizierte Straße im Wege eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans, bedarf es der Zustimmung des künftigen Baulastträgers (wie Senatsurteil vom 09.02.2010 - 3 S 3064/07, IBRRS 2010, 1038).*)

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IBRRS 2023, 2735
ProzessualesProzessuales
Naturschutzvereinigung kann nur gegen UVP-pflichtiges Vorhaben vorgehen!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.07.2023 - 5 MR 2/23

1. Das Exklusivitätsverhältnis zwischen § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 5 UmwRG ist mit Blick auf die den mitgliedstaatlichen Gerichten obliegende Verpflichtung, das nationale Recht so weit wie möglich im Einklang sowohl mit den Zielen von Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention als auch mit dem Ziel eines effektiven Rechtsschutzes auszulegen, einschränkend dahin zu verstehen, dass es nur solche Vorhaben betrifft, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.*)

2. Die in der Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG genannten Schutzkriterien dienen dem Gebietsschutz und nicht dem besonderen Artenschutz.*)

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IBRRS 2023, 2716
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Wettvermittlung im Nebengeschäft!

VG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2023 - 3 K 1460/23

1. Das im Land Nordrhein-Westfalen geltende sog. Nebengeschäftsverbot für Wettvermittlungsstellen gem. § 13 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AG GlüStV-NW, wonach die Wettvermittlung im Nebengeschäft unzulässig ist und die Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle nur für die Vermittlung im Hauptgeschäft erteilt werden darf, ist mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar.*)

2. Eine der Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle beigefügte Nebenbestimmung, durch die dem Wettveranstalter aufgegeben wird, der Erlaubnisbehörde bauliche bzw. räumliche Veränderungen der Wettvermittlungsstelle spätestens zwei Wochen vor Beginn des Umbaus oder der räumlichen Veränderung unter Vorlage entsprechender Nachweise schriftlich anzuzeigen, begegnet keinen rechtlichen Bedenken.*)

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IBRRS 2023, 2715
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einhaltung der Abstandsflächen spricht gegen erdrückende Wirkung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2023 - 10 B 479/23

Hält ein Vorhaben die abstandsflächenrechtlichen Vorgaben mehr als ein, spricht dies gegen die Annahme einer erdrückenden Wirkung.

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IBRRS 2023, 2734
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verlust eines alten Bebauungsplans

VG Düsseldorf, Urteil vom 31.08.2023 - 9 K 4933/21

Der Verlust eines alten Bebauungsplans führt nicht zu seiner Unwirksamkeit, aber unter Umständen zu Beweisschwierigkeiten, die hinsichtlich solcher Festsetzungen, die dem Bauherrn zur Begründung der Zulässigkeit seines Vorhabens günstig wären, nach allgemeinen Beweislastregeln regelmäßig zu seinen Lasten gehen. Zur Einordnung einer lockeren Bebauung mit bis zu 12 Gebäuden auf weitläufigen Grundstücken in einem Waldstück einer Großstadt im Ruhrgebiet als Splittersiedlung und nicht als im Zusammenhang bebauter Ortsteil. Trifft eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 S. 3 BauGB nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit von Vorhaben in ihrem Geltungsbereich, so bleibt daneben § 35 Abs. 4 BauGB gemäß § 35 Abs. 6 S. 7 BauGB auch dann anwendbar, wenn das fragliche Vorhaben diese Bestimmungen nicht beachtet. Zum Einzelfall des Erlöschens einer Baugenehmigung zur Erweiterung eines größeren Wohnhauses um einen Anbau infolge einer wesentlichen Überschreitung seiner genehmigten Außenmaße im Rahmen der Bauausführung. Im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude unangemessen im Sinne des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 b) BauGB ist eine Erweiterung, wenn sie zur Größe und Funktion des Gebäudes unverhältnismäßig wäre und dies zu einer erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigung von Außenbereichsbelangen führen würde. Dabei darf eine an sich zulässige quantitative Vergrößerung nicht in eine andere Qualität umschlagen, was etwa der Fall wäre, wenn aus einem Einfamilienhaus ein Gebäude nach Art eines Zwillingsbaus mit zwei selbstständig nutzbaren Haushälften wird oder aber wenn ein nicht unerhebliches neues Bauvolumen geschaffen wird und wenn Art und Weise des geplanten Anschlusses bei objektiver Betrachtung auch eine selbstständige Nutzung des geplanten Vorhabens zulassen würden (hier für eine beinahe Verdoppelung der Wohnfläche bejaht). Bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Erweiterung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse kommt es nicht darauf an, wie die jeweiligen Bewohner ihre Bedürfnisse selbst bestimmen. Maßgeblich ist vielmehr eine objektive Bewertung der jeweiligen familiären Wohnbedürfnisse. Bei dieser Bewertung liegt es nahe, sich an den Zahlen zu orientieren, die für die Förderung im sozialen Wohnungsbau gelten, ohne damit allerdings die Angemessenheit metrisch einheitlich zu bestimmen. Als Orientierungswerte herangezogen werden können in Nordrhein-Westfalen insoweit die betreffenden Ansätze im Außenbereichserlass, obwohl dieser bereits außer Kraft getreten ist.*)

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IBRRS 2023, 2689
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzung nach B-Plan zulässig: Waldumwandlung erforderlich!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.09.2023 - 1 LB 18/23

1. Eine Waldumwandlung ist erforderlich im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NWaldLG, wenn für ein Grundstück in einem Bebauungsplan eine Nutzung zugelassen wird, die sich nicht verwirklichen lässt, ohne einen vorhandenen Wald ganz oder teilweise umzuwandeln. In einem solchen Fall besteht weder eine Genehmigungspflicht nach Waldrecht, noch eine Ausgleichspfllicht.*)

2. Dies gilt auch, wenn der Bebauungsplan früher als das NWaldLG bzw. das LWaldG in Kraft getreten ist.*)

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IBRRS 2023, 2667
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
§ 4 Abs. 3 Satz 1 26. BImSchV gilt auch für provisorische Leitung!

BVerwG, Urteil vom 21.02.2023 - 4 A 2/22

§ 4 Abs. 3 Satz 1 der 26. BImSchV findet auf eine provisorische Leitung Anwendung.*)

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IBRRS 2023, 2703
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorbescheid für Windenergieanlage: Entweder Ablehnung oder Zurückstellung!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.08.2023 - 8 C 10877/22

1. Zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage nach § 14 a BImSchG.*)

2. Die Klärung der Frage des Entgegenstehens der Ausschlusswirkung einer Konzentrationszonenplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (a. F.) kann zulässiger (alleiniger) Gegenstand eines Vorbescheids nach § 9 Abs. 1 BImSchG sein.*)

3. Ablehnung und Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für eine Windenergieanlage stehen in einem Alternativverhältnis und schließen sich daher gegenseitig aus.*)

4. Zu den materiellen Voraussetzungen für die Zurückstellung des Antrags auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für eine Windenergieanlage nach §§ 245 e Abs. 2 i. V. m. § 15 Abs. 3 BauGB, insbesondere zur ermessensfehlerfreien Bestimmung der Zurückstellungsfrist.*)

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IBRRS 2023, 2714
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Grundstückseinfahrt auch bei parallel zur Fahrbahn angelegten Stellplätzen

OVG Saarland, Urteil vom 06.09.2023 - 1 A 163/21

Ob eine Grundstücksein- und -ausfahrt vorliegt und daher das Verbot des § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 1 StVO greift, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann auch bei einem parallel zur Fahrbahn angelegten Stellplatz zu bejahen sein.*)

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IBRRS 2023, 2700
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauvorbescheid für Wohnhaus

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.08.2023 - 6 K 1112/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2682
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Eingeschränkte Gewerbegebiete mit Mischgebiet-Schutzniveau sind zulässig!

BVerwG, Beschluss vom 24.08.2023 - 4 BN 13.23

1. Die allgemeine Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets ist noch gewahrt ist, wenn ein Bebauungsplan eine Festsetzung nach § 1 Abs. 5 BauNVO enthält, wonach im gesamten Gebiet nur Nutzungen zulässig sind, "die das Wohnen nicht wesentlich stören" (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 08.11.2004 - 4 BN 39.04, IBRRS 2005, 0186).

2. Die Vorschrift des § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO bietet keine Rechtsgrundlage dafür, eine oder mehrere Arten von Nutzungen aus dem gesamten Baugebiet auszuschließen (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 29.06.2021 - 4 CN 8.19, IBRRS 2021, 2967). Will eine Gemeinde dieses Ergebnis erreichen, steht ihr nur der Weg über § 1 Abs. 5 BauNVO zur Verfügung.

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IBRRS 2023, 2675
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine notwendige Beiladung bei Aufhebung einer Beseitigungsanordnung

VG München, Beschluss vom 17.07.2023 - M 8 K 21.4359

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2023, 2633
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Klage gegen vereinfachte Genehmigung zweier Windenergieanlagen

OVG Sachsen, Beschluss vom 21.06.2023 - 1 B 309/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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