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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sachenrechts-bereinigung, Vermögensrecht

188 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 2193
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag nach dem Verkaufsgesetz

BGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 421/02

a) Ein aufgrund des Verkaufsgesetzes vom 7. März 1990 geschlossener Kaufvertrag über ein volkseigenes Grundstück, zu dessen wesentlichen Bestandteilen zwei (oder mehr) Einfamilienhäuser zählten, ist kein wirksamer Kaufvertrag im Sinne von § 121 Abs. 2 lit. b SachenRBerG.*)

b) Ein solcher Kaufvertrag kann aber unter den Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 Satz 1 ZGB mit dem Inhalt wirksam sein, daß der Erwerb des Gebäudeeigentums an dem vom Käufer genutzten Eigenheim erfolgen soll.*)

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IBRRS 2003, 2175
ImmobilienImmobilien
Flurbereinigung - Zusammenführung von Boden- und Sondereigentum

BVerwG, Urteil vom 02.09.1998 - 11 C 4.97

1. Eine Zusammenführung von Boden- und Sondereigentum gemäß § 64 LwAnpG ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil das Sondereigentum nach der Vorschrift des § 459 Abs. 1 ZGB entstanden ist, sofern der zugrunde liegende sachenrechtliche Konflikt gerade in Zusammenhang mit der Kollektivierung der Landwirtschaft in der DDR steht und es sich bei dem Sondereigentum nicht um Verwaltungsvermögen im Sinne des Art. 21 Einigungsvertrag handelt.*)

2. Die Entscheidungsbefugnis des Präsidenten der Oberfinanzdirektion nach Art. 233 § 2 b Abs. 3 EGBGB steht der selbständigen Feststellung von Sondereigentum durch die Flurneuordnungsbehörde im Verfahren nach § 64 LwAnpG nicht entgegen.*)

3. Die Entstehung von Sondereigentum nach § 459 Abs. 1 ZGB setzte nicht die Zustimmung des Eigentümers voraus.*)

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IBRRS 2003, 2167
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Eigentumsrecht - Anpflanzungen mit Sondereigentum vereinigt

BVerwG, Beschluss vom 16.07.1999 - 11 B 15.99

1 Satz 3 AnpflEigentG nimmt diejenigen Anpflanzungen von der Regelung des Gesetzes aus, die nach Art. 231 § 5 Abs. 2 Satz 1 EGBGB mit dem Sondereigentum an einem Gebäude oder einer baulichen Anlage (hier: Hopfenanlage) eigentumsrechtlich vereinigt worden sind.*)

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IBRRS 2003, 2121
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Rückgabe von Grundstück und darauf errichteter Gebäude?

BVerwG, Beschluss vom 07.05.2001 - 7 B 11.01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2003, 2108
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Gegenstände des Sondervermögens Deutsche Reichsbahn

BVerwG, Urteil vom 13.09.2001 - 3 C 18.01

Zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn gehörende Vermögensgegenstände sind von dem gesetzlichen Eigentumsübergang auf eine durch Umwandlung entstandene Kapitalgesellschaft (§ 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG) nicht ausgenommen (wie Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 17.01).*)

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IBRRS 2003, 1873
ImmobilienImmobilien
Genossenschaft als Rechtsnachfolgerin des Nutzers

BGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 370/02

Ist eine Genossenschaft mit gewerblichem oder handwerklichem Geschäftsgegenstand zwar nicht formell als Investitionsauftraggeberin aufgetreten, oblag ihr aber von Anfang an gegenüber der bauausführenden Stelle die Finanzierung des Bauprojekts und erhielt sie nach Bauausführung die Nutzung ohne die Einschränkungen der Anordnung für die Übertragung volkseigener unbeweglicher Grundmittel an sozialistische Genossenschaften vom 11. Oktober 1974 übertragen, so kann sie in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 2 Nr. 3 SachenRBerG als Rechtsnachfolgerin des Nutzers angesehen werden.*)

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IBRRS 2003, 1516
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abrissverfügung steht Verjährung nach DDR-VO entgegen!

OVG Thüringen, Urteil vom 18.12.2002 - 1 KO 639/01

Eine nach § 11 Abs. 3 der Verordnung der DDR über Bevölkerungsbauwerke vom 8. November 1984 eingetretene Verjährung der behördlichen Eingriffsbefugnis steht dem Erlass einer Beseitigungsanordnung nach § 77 Abs. 1 ThürBO ebenso entgegen wie dem Erlass einer Nutzungsuntersagung nach dieser Vorschrift.*)

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IBRRS 2003, 1355
ImmobilienImmobilien
Beschränkt persönliche Dienstbarkeit nach § 116 SachenRBerG

BGH, Urteil vom 09.05.2003 - V ZR 388/02

a) § 116 Abs. 1 SachenRBerG setzt die Unterhaltung einer baulichen Anlage nicht voraus. Geschützt wird derjenige, der ein Grundstück in einzelnen Beziehungen nutzt, z.B. durch die Mitbenutzung eines, auch unbefestigten, Weges.*)

b) Voraussetzung des § 116 Abs. 1 SachenRBerG ist, daß die Mitbenutzung eines Grundstücks nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR-typischen Gegebenheiten als rechtmäßig angesehen wurde.*)

c) Eine erhebliche Beeinträchtigung i.S.d. § 117 Abs. 1 Nr. 1 SachenRBerG liegt nur vor, wenn sie in der Mitbenutzung des Grundstücks selbst ihre Ursache hat, nicht wenn sie sich aus dem Ausmaß der erwarteten konkreten Nutzung ergibt; solche Beeinträchtigungen kann der Eigentümer des belasteten Grundstücks, weil von der Grunddienstbarkeit nicht mehr gedeckt, nach § 1004 BGB abwenden.*)

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IBRRS 2003, 1354
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht

BGH, Urteil vom 30.04.2003 - V ZR 361/02

1. Der nach dem 2. Oktober 1990 eintretende Fortfall der bautechnischen Voraussetzungen für die Bewohnbarkeit stellt die sachlichen Voraussetzungen des Bereinigungsanspruchs nicht in Frage. Er begründet unter den Voraussetzungen des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SachenRBerG nur eine Einrede.

2. Für die Nutzbarkeit eines Gebäudes oder Bauwerks im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SachenRBerG kann es zwar Bedeutung haben, ob die Wohnnutzung genehmigungsfähig ist. Darauf kommt es aber nicht an, wenn die Nutzung trotz fehlender Genehmigungsfähigkeit Bestandsschutz genießt.

3. Die Einrede fehlender Nutzbarkeit nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SachenRBerG ist gegeben, wenn mit der Wiederherstellung der Beheizbarkeit des Gebäudes durch den Nutzer nicht mehr zu rechnen ist. Ist mit der Rekonstruktion des Gebäudes begonnen worden, müssen dazu Anhaltspunkte vorgetragen werden, die erwarten lassen, daß der Nutzer die Rekonstruktion nicht zu Ende führen werde.

4. Die Vermutung des § 29 Abs. 1 Satz 2 SachenRBerG ist widerlegbar. Sie ist widerlegt, wenn der Nutzer das auf dem Grundstück errichtete Gebäude wieder in Besitz genommen hat und nutzt. Daß der Nutzer seinen Wohnsitz nicht wieder in dem Gebäude nimmt, kann die Fortdauer der Nutzung nur in Frage stellen, wenn die wieder aufgenommene Nutzung nur noch als eine "Restnutzung" von untergeordneter Bedeutung anzusehen ist.

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IBRRS 2003, 1353
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Bodenreform - Bodenneuordnung: Anspruch auf Nutzungsentgelt

BGH, Urteil vom 11.04.2003 - V ZR 209/02

a) Im Falle der komplexen Bodenneuordnung entsteht der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Nutzungsentgelt mit der Einleitung des Verfahrens.*)

b) Im Falle des komplexen Wohnungsbaus kann der Grundstückseigentümer ein notarielles Vermittlungsverfahren beantragen und dadurch den Anspruch auf Nutzungsentgelt zur Entstehung bringen.*)

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IBRRS 2003, 1302
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Bodenreform - Mitglied einer LPG

BGH, Urteil vom 11.04.2003 - V ZR 366/02

Zuteilungsfähig ist, wer bei Ablauf des 15. März Mitglied einer LPG war. Ob er aufgrund einer Delegation an einen Betrieb außerhalb der Landwirtschaft arbeitstätig war oder ob seine Mitgliedschaft im Hinblick auf die Wahl in ein hauptberuflich auszuübendes Amt ruhte, ist insoweit ohne Bedeutung.*)

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IBRRS 2003, 1216
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Bodenreform - § 3a AusglLeistG ist verfassungskonform

BGH, Urteil vom 04.04.2003 - V ZR 314/02

§ 3a AusglLeistG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.*)

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IBRRS 2003, 1215
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Überlassung einer Reichsheimstätte

BGH, Urteil vom 21.03.2003 - V ZR 290/02

Die unentgeltliche Überlassung einer Reichsheimstätte ist auch dann nicht als Überlassungsvertrag im Sinne von § 12 Abs. 2 SachenRBerG anzusehen, wenn der Nutzer die Lasten zu tragen und der Ausgeber die (nicht verwirklichte) Absicht hatte, die Reichsheimstätte nach Durchsetzung eines Heimfallanspruchs an den Nutzer neu auszugeben.*)

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IBRRS 2003, 1203
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Haftung des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen

BGH, Urteil vom 10.04.2003 - III ZR 38/02

a) Zur Haftung des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen, wenn der spätere Käufer eines im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses mit der Treuhandanstalt bereits bestandskräftig restituierten Grundstücks die unzutreffende Auskunft erhalten hat, über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche sei nichts bekannt.*)

b) Zur Verjährung des Amtshaftungsanspruchs nach § 839 BGB und des Staatshaftungsanspruchs aus § 1 StHG in einem solchen Falle.*)

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IBRRS 2003, 1186
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Bodenreform - Auflassungsanspruch erfasst nicht Miteigentumsanteil

BGH, Urteil vom 28.03.2003 - V ZR 156/02

Der Auflassungsanspruch aus Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1 EGBGB erfaßt das Grundstück nur insoweit, als das Eigentum dem Verpflichteten durch Art. 233 § 11 Abs. 2 EGBGB übertragen werden sollte, nicht auch einen Miteigentumsanteil, den der Verpflichtete später hinzuerworben hat.*)

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IBRRS 2003, 1115
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Sachenrechtsbereinigung - Verkauf volkseigener Gebäude: Ankaufsanspruch

OLG Naumburg, Urteil vom 19.11.2002 - 11 U 27/02

Zum Ankaufsanspruch nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz auf Grund eines nach dem 18.10.1989 auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 07.03.1990 zustande gekommenen Gebäudekaufs (§ 121 Abs. 1 S. 3 Bst. B SachenRBerG).*)

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IBRRS 2003, 1107
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Sachenrechtsbereinigung - Eigentumserwerb durch Nutzungsvertrag nach DDR-Recht?

OLG Naumburg, Urteil vom 27.09.2002 - 11 U 20/02

1. Die vor dem Wirksamwerden des Beitritts auf einem Nutzungsvertrag beruhende Errichtung gewerblicher Gebäude führte nicht zum Entstehen selbstständigen Gebäudeeigentums. In Betracht kommen lediglich Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.*)

2. Zur Umdeutung von Vereinbarungen, die zu Unrecht von selbstständigem Gebäudeeigentum ausgehen.*)

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IBRRS 2003, 0887
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Übergang des Baulichkeiteneigentums auf den Grundstückseigentümer

BGH, Urteil vom 06.03.2003 - III ZR 170/02

Leitet derjenige, der ein Grundstück zu Erholungszwecken nutzt (§§ 312 ff ZGB, § 1 Abs. 1 Nr. 1 SchuldRAnpG), sein Nutzungsrecht nicht unmittelbar vom Eigentümer, sondern von einem Zwischenpächter ab (§ 1 Abs. 2 SchuldRAnpG), so ist für den gesetzlichen Übergang des Baulichkeiteneigentums auf den Grundstückseigentümer nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SchuldRAnpG allein die Beendigung des Unterpachtverhältnisses, nicht die des Zwischenpachtverhältnisses maßgeblich.*)

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IBRRS 2003, 0699
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Überschuldungsbedingten Kausalität bei teilweiser Eigennutzung

BVerwG, Urteil vom 24.10.2002 - 7 C 11.02

Bei gemischt genutzten Wohngebäuden kann der Ursachenzusammenhang zwischen Niedrigmieten und Überschuldung des Grundstücks nicht allein deswegen ausgeschlossen werden, weil schon die auf den eigengenutzten Gebäudeteil entfallenden Aufwendungen zur bevorstehenden Überschuldung geführt haben (Einschränkung der Rechtsprechung des Senats zur überschuldungsbedingten Kausalität bei teilweiser Eigennutzung, vgl. Urteil des Senats vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111).*)

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IBRRS 2003, 0697
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Rückübertragung eines einer GmbH gehörenden Grundstücks

BVerwG, Urteil vom 27.11.2002 - 8 C 35.01

Die Rückübertragung eines einer GmbH gehörenden Grundstücks wird nicht durch die investive Veräußerung der Gesellschafteranteile i.S. des § 16 Abs. 1 InVorG unmöglich.*)

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IBRRS 2003, 0689
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Klagerecht der BRD

BVerwG, Urteil vom 12.12.2002 - 7 C 22.02

Die Bundesrepublik Deutschland ist als Gläubigerin früherer dinglicher Rechte an einem zurückübertragenen Grundstück befugt, die Festsetzung eines Ablösebetrags im Klagewege durchzusetzen.*)

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IBRRS 2003, 0643
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Zum Begriff des Wohnungsgartens

BGH, Urteil vom 13.02.2003 - III ZR 176/02

a) Zum Begriff des Wohnungsgartens im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKleingG.*)

b) Darf eine auf der Kleingartenparzelle errichtete, im Eigentum des Pächters stehende Baulichkeit von diesem nach der Überleitungsvorschrift des § 20a Nr. 8 BKleingG weiterhin zu Wohnzwecken genutzt werden, so handelt es sich bei dieser Parzelle auch dann nicht um einen Wohnungsgarten im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKleingG, wenn dem Pächter im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Baulichkeit nach dem Wohnraumlenkungsrecht der DDR eine Zustimmung zum Wohnungstausch erteilt worden war.*)

c) Der Verpächter kann auch dann ein angemessenes Wohnlaubenentgelt nach § 20a Nr. 8 Satz 2 BKleingG verlangen, wenn es sich bei der zu Wohnzwecken genutzten Baulichkeit um ein Eigenheim im Sinne des DDR-Rechts handelt, das nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. e SachenRBerG der Sachenrechtsbereinigung unterliegt.*)

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IBRRS 2003, 0640
ImmobilienImmobilien
§ 116 SachenRBerG zwischen Treuhandunternehmen nicht anwendbar

BGH, Urteil vom 10.01.2003 - V ZR 206/02

Bestand zwischen Treuhandunternehmen eine Zuordnungslage, so kann später das eine Treuhandunternehmen nicht von dem anderen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz die Bestellung einer Dienstbarkeit zur Sicherung einer Zufahrtsstraße verlangen.*)

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IBRRS 2003, 0607
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Bodenreform - Antragsbefugnis für ein Bodenordnungsverfahren

BVerwG, Urteil vom 29.07.2002 - 9 C 1.02

1. Eine Antragsbefugnis für ein Bodenordnungsverfahren nach § 64 LwAnpG kann weder aus § 296 ZGB-DDR ("Baulichkeiteneigentum") noch aus einer entsprechenden Anwendung von § 5 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG (Nebengebäude eines Eigenheims) hergeleitet werden.*)

2. In das Verfahrensgebiet für ein Bodenordnungsverfahren können auch solche Grundstücke einbezogen werden, die zwar für sich die Voraussetzungen des § 64 LwAnpG nicht erfüllen, ohne die aber eine sinnvolle Lösung des zugrunde liegenden sachenrechtlichen Konflikts nicht zu erreichen wäre. Hierzu zählen auch Grundstücke mit Eigenheim-Nebengebäuden, die mit Billigung staatlicher Stellen errichtet worden sind.*)

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IBRRS 2003, 0417
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Anspruch auf Sachenrechtsbereinigung

BGH, Urteil vom 10.01.2003 - V ZR 230/02

War das Eigenheim bis zum Ablauf des 18. Oktober 1989 dem Nutzer lediglich nach dem Wohnraumlenkungsrecht der DDR zugewiesen, ist es aber bis dahin nicht zum Abschluß eines Nutzungsvertrags gekommen, steht dem Nutzer kein Anspruch auf Sachenrechtsbereinigung zu.*)

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IBRRS 2003, 0410
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Bodenreform - Übertragung auf landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften

BGH, Urteil vom 10.01.2003 - V ZR 168/02

Art. 233 § 11 Abs. 2 EGBGB regelt den Fall der Übertragung von Grundstücken aus der Bodenreform auf landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften nicht. Die Lücke der gesetzlichen Regelung ist durch eine entsprechende Anwendung von Art. 233 § 11 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB zu schließen.*)

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IBRRS 2003, 0397
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Rückübertragung nach Nutzungsänderung

BVerwG, Urteil vom 25.09.2002 - 8 C 25.01

Ist die Nutzungsart des Teils eines Gebäudes- hier eines ersten und zweiten Obergeschosses - mit erheblichem baulichen Aufwand verändert worden, während das übrige Gebäude davon unberührt blieb, so erfasst der Ausschlussgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG die Rückübertragung des gesamten Hausgrundstücks nur dann, wenn eine Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz - u.a. mangels Abgeschlossenheit - nicht in Betracht kommt oder ohne Beeinträchtigung der im öffentlichen Interesse liegenden Nutzung des baulich veränderten Teils nicht verwirklicht werden kann. Derartige privat genutzte, abtrennbare und übertragungsfähige Gebäudeteile unterfallen damit nicht dem Restitutionsausschlussgrund.*)

Der Restitutionsausschlussgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG bleibt bestehen, wenn die Nutzung eines Gebäudes der öffentlichen Verwaltung auf eine andere Behörde übergeht.*)

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IBRRS 2003, 0355
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Ausgleichszahlung ohne Eigentumsverlust?

BGH, Urteil vom 09.01.2002 - III ZR 121/02

Hat ein im Grundbuch eingetragener Eigentümer eines Grundstücks durch die Anordnung der kommissarischen Verwaltung auf Ersuchen des Beauftragten für den Vierjahresplan, Haupttreuhandstelle Ost, nach den Bestimmungen der Verordnung über die Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates vom 17. September 1940 (RGBl I S. 1270) verfolgungsbedingt einen Vermögensverlust im Sinn des § 1 Abs. 6 VermG erlitten, unterliegt sein Erbe auch dann einem Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG, wenn er aufgrund der verbliebenen Eintragung seines Rechtsvorgängers im Wege der Grundbuchberichtigung als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sein Eigentum nicht bezweifelt wird und daher ein Verwaltungsverfahren vor dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen nicht weiter durchgeführt wird.*)

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IBRRS 2003, 0252
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Umfang einer Funktionsvollmacht nach DDR-Recht

BGH, Urteil vom 29.11.2002 - V ZR 309/01

Eine Funktionsvollmacht berechtigte nicht zur Vertretung eines Betriebes beim Abschluß eines beurkundungsbedürftigen Vertrages.*)

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IBRRS 2003, 0059
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
SachenRBerG - Ersatz der Aufwendungen für die Beseitigung eines Gebäudes

BGH, Urteil vom 18.10.2002 - V ZR 268/01

a) Die Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatz der Aufwendungen für die Beseitigung eines abbruchreifen und nicht mehr nutzbaren Gebäudes bzw. einer entsprechenden baulichen Anlage (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 SachenRBerG) setzt den Ankauf des Gebäudes/der baulichen Anlage durch den Grundstückseigentümer voraus.*)

b) Der dingliche Vollzug des Gebäudekaufs ist nicht Voraussetzung für die Geltendmachung des Anspruchs aus § 82 Abs. 1 Nr. 1 SachenRBerG; er kann Bestandteil der einvernehmlich vorgenommenen oder der von dem Notar vermittelten (§§ 87 ff SachenRBerG) Bereinigung sein.*)

c) Der Anspruch aus § 82 Abs. 1 Nr. 1 SachenRBerG kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein. Der Zulässigkeit einer solchen Klage steht nicht entgegen, daß die Feststellung des Anspruchs unter der Bedingung des Ankaufs von Gebäude und/oder baulicher Anlage verlangt wird, sofern das Ankaufsrecht geltend gemacht worden ist.*)

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IBRRS 2003, 0008
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Vertretergeschäft nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB

BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 243/01

Zur Genehmigung eines Grundstücksgeschäfts, das ein nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB von einem Landkreis bestellter Vertreter geschlossen hat, ist der Landkreis zuständig, der den Vertreter bestellt hat.*)

Die Vertretungsmacht eines nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für eine Aktiengesellschaft bestellten Vertreters unterliegt nicht den Beschränkungen von § 179 a AktG.*)

§ 7 GBBerG steht dem Verkauf und der Auflassung eines Grundstücks durch eine natürliche Person, die gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB zum Vertreter des Eigentümers bestellt worden ist, nicht entgegen.*)

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Online seit 2002

IBRRS 2002, 2255
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
gutgläubiger Erwerb

BGH, Urteil vom 24.10.2002 - III ZR 107/02

Für die Möglichkeit des Erwerbs selbständigen Gebäudeeigentums aufgrund der Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs genügt es, wenn die Eintragung des Gebäudeeigentums (auch) bei dem belasteten Grundstück zugleich mit der Umschreibung des Eigentums im Gebäudegrundbuch erfolgt ist.*)

Zur Frage der anderweitigen Ersatzmöglichkeit(en) in Form von Ansprüchen gegen Prozeßbevollmächtigte wegen fehlerhafter Beratung oder Prozeßführung, wenn die die Notarhaftung begründende Amtspflichtverletzung zum Erwerb von Grundbesitz führt, der im Prozeß wieder verloren geht.*)

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IBRRS 2002, 2206
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Rückübertragung bei Widmung zum Gemeingebrauch

BVerwG, Urteil vom 27.02.2002 - 8 C 1.01

1. Die Nutzung eines Flurstücks durch die freiwillige Feuerwehr, die Post und die Gemeinde, die dort eine Bücherei und eine Dienstleistungsstelle betrieben hat, schließt die Rückübertragung des Eigentums an dem Grundstück nicht aus.*)

2. Die Nutzung eines Grundstücks als öffentliche Einrichtung der Gemeinde für die wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Betreuung ihrer Einwohner ist kein Indiz für eine Widmung zum Gemeingebrauch.*)

3. Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Widmung zum Gemeingebrauch, welche die Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken ausschließt, ist der 29. September 1990.*)

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IBRRS 2002, 2064
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Bodenreform und unterbliebene Eintragung im Grundbuch

BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 198/01

Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c, Nr. 2 Buchst. b EGBGB sind entsprechend anzuwenden, wenn der verstorbene Eigentümer eines Grundstücks aus der Bodenreform bis Ablauf des 15. März 1990 zwar nicht im Grundbuch eingetragen war, jedoch in das Grundbuch einzutragen gewesen wäre.*)

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IBRRS 2002, 0477
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Bodenreform - Verfassungsmäßigkeit von Art. 233 EGBGB

BGH, Urteil vom 22.03.2002 - V ZR 192/01

Der Senat hat die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform auch angesichts des Irrtums des Gesetzgebers über die Vererblichkeit der Grundstücke aus der Bodenreform im Urteil vom 17. Dezember 1998 [BGHZ 140, 223, 231 ff] bejaht und seine Auffassung gegenüber im Schrifttum geäußerten Bedenken bestätigt [Senatsurteil vom 20. Oktober 2000, V ZR 194/99, WM 2001, 212 f]. Hieran ist festzuhalten.

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IBRRS 2002, 0326
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Kostenerstattungsanspruch nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG

BGH, Urteil vom 04.04.2002 - III ZR 4/01

a) Zum Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG gegen den Berechtigten wegen der Durchführung von Maßnahmen, die von der Gemeinde nach Maßgabe des § 177 Abs. 4 und 5 BauGB finanziert werden (hier: Wiederherstellung der Bewohnbarkeit von Wohnungen nach dem Programm "Leerstandsbeseitigung 92/93").*)

b) Die Frage, ob vom Verfügungsberechtigten durchgeführte bauliche Maßnahmen als "gewöhnliche Erhaltungskosten" anzusehen sind, die er aus den ihm bis zum 30. Juni 1994 verbleibenden gezogenen Nutzungen zu bestreiten hat, ist bezogen auf den Zeitpunkt der Durchführung dieser Maßnahmen zu beurteilen; unerheblich ist, ob der Zustand der Immobilie auf der Unterlassung gebotener Erhaltungsmaßnahmen während der Zeiten der DDR beruht.*)

c) Der Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG verjährt in der regelmäßigen Frist des § 195 BGB.*)

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IBRRS 2002, 0256
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht

BGH, Urteil vom 21.02.2002 - III ZR 107/01

Dem staatlichen Verwalter eines restitutionsbelasteten Hausgrundstücks, der die Verwaltertätigkeit über das Ende der staatlichen Verwaltung mit Ablauf des 31. Dezember 1992 hinaus ausgeübt hat, obliegen grundsätzlich nur gegenüber dem (damaligen) Eigentümer, nicht auch gegenüber dem Restitutionsberechtigten besondere Auskunfts- und Rechenschaftspflichten (hier: Auskunft über vereinnahmte Mieten zwecks Geltendmachung des Nutzungsherausgabeanspruchs nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG). An dieser Beurteilung der Rechtslage ändert der Umstand, daß der frühere staatliche Verwalter vor Rückgabe des Restitutionsgegenstands zum gesetzlichen Vertreter des (damaligen) Eigentümers nach § 11 b Abs. 1 VermG bestellt worden war, jedenfalls dann nichts, wenn die Vertreterbestellung nicht auf Antrag des Restitutionsberechtigten erfolgt war.*)

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Ältere Dokumente

IBRRS 2001, 0173
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht

BGH, Urteil vom 27.07.2001 - V ZR 104/00

1. Wer nach Art. 233 § 2 a EGBGB zum Besitz eines Grundstücks berechtigt war (Sachenrechtsmoratorium), kann von dessen Eigentümer Ersatz der auf das Grundstück gemachten notwendigen, nicht aber anderer Verwendungen verlangen.

2. Das Moratorium des Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EGBGB steht einer nach dem Unternehmensgesetz der DDR gegründeten Kreditgenossenschaft zu, in die die Genossenschaftsbank Berlin den Besitz eines Grundstücks zur Nutzung des Bankgebäudes eingebracht hat.

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