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Sachgebiet: Zwangsvollstreckung

1106 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 4067
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unklare Bezeichnung im Vollstreckungstitel: Auslegung

BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - VII ZB 42/08

1. Das Vollstreckungsorgan hat eine unklare Bezeichnung im Vollstreckungstitel nach allgemeinen Grundsätzen auszulegen. Dabei darf es außerhalb des Titels liegende Umstände grundsätzlich nicht berücksichtigen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335).*)

2. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Titel betrieben wird, der nach Art. 5 ff. EuVTVO als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist.*)




IBRRS 2009, 2770
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZB 80/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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