Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1110 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 0267
AG Köln, Beschluss vom 25.02.2009 - 288 M 279/09
Die Schuldnerin hat keinen Anspruch auf Räumungsschutz wegen Suizidalität, wenn sie auf Grund einer paranoid-halluzinatorischen Psychose krankheitsbedingt selbst nicht in der Lage ist, notwendige Handlungen vorzunehmen, sich jedoch bereits in psychiatrischer Behandlung befindet und bereits eine Betreuung mit umfassendem Aufgabengebiet angeordnet ist.*)

IBRRS 2010, 0216

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2009 - 24 U 2/09
Sofern der Mieter es im Vorprozess versäumt hat, gegen die zuerkannte Forderung des Vermieters die Aufrechnung zu erklären, ist er nach Beendigung des Rechtsstreits gehindert, seinen fälligen Kautionsrückzahlungsanspruch aufzurechnen.

IBRRS 2010, 0190

BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - V ZR 137/09
1. Einen allgemeinen Grundsatz, der den Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung in sein Eigentum zu erleichtern, gibt es nicht; er folgt auch nicht aus Treu und Glauben.
2. Dass die Forderungen, wegen der vollstreckt wird, weniger als 3 % des Verkehrswerts der Eigentumswohnungen bzw. der Miteigentumsanteile betragen sollen, führt zu keiner anderen Beurteilung.

IBRRS 2010, 0033

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 88/08
1. Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06, NJW- RR 2007, 955).*)
2. Zur Frage, ob eine Klage der Wohnungseigentümer gegen den Veräußerer von neu errichtetem Wohnungseigentum nach Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Hinblick auf die Obliegenheit, die Kosten der Zwangsvollstreckung niedrig zu halten, auf eine Klage des teilrechtsfähigen Verbandes hätte umgestellt werden müssen.*)

Online seit 2009
IBRRS 2009, 4067
BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - VII ZB 42/08
1. Das Vollstreckungsorgan hat eine unklare Bezeichnung im Vollstreckungstitel nach allgemeinen Grundsätzen auszulegen. Dabei darf es außerhalb des Titels liegende Umstände grundsätzlich nicht berücksichtigen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335).*)
2. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Titel betrieben wird, der nach Art. 5 ff. EuVTVO als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist.*)
IBRRS 2009, 2770

BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZB 80/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
