Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6222 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 2001
BayObLG, Beschluss vom 22.04.2002 - 2Z BR 129/01
Die Zuweisung einer Terrassenfläche zur ausschließlichen Nutzung durch einen Wohnungseigentümer kann formlos vereinbart werden.*)

IBRRS 2004, 2000

OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2002 - 16 Wx 55/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1997

KG, Beschluss vom 29.04.2002 - 24 W 26/01
1. Der Wohnungseigentümer kann gegen Wohngeldforderungen mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung gegen die Gemeinschaft auch dann aufrechnen, wenn sich der Haftungsverband durch Eintritt neuer Wohnungseigentümer inzwischen geändert hat. Die daraus folgende wirtschaftliche Erwerberhaftung für Altschulden steht dem nicht entgegen. Die gemeinschaftlichen Gelder bilden ein einheitliches Verwaltungsvermögen, das nicht in getrennte "Unterkassen" für die einzelnen Wirtschaftsperioden geteilt ist.*)
2. Der Aufrechnung mit bestandskräftigen Abrechnungsguthaben aus früheren Wirtschaftsperioden steht aber regelmäßig der Umstand entgegen, dass diese vorrangig aus den gleichzeitig festgelegten Nachzahlungsforderungen und nicht aus den laufenden Wohngeldvorschüssen späterer Wirtschaftsperioden aufzubringen sind.*)
3. Die von Amts wegen und damit auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu prüfende Verfahrensvertretung führt bei zwischenzeitlicher Bestellung eines Notverwalters zu dessen Einbeziehung in das Rubrum und zu dessen Angabe als Zahlungsadressat im Tenor.*)

IBRRS 2004, 1996

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2002 - 3 Wx 106/02
Die Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde beginnt mit der Zustellung eines später berichtigten Beschlusses, wenn der Beschwerdeführer aus der ihm zugestellten Entscheidung ohne weiteres den Umfang seiner Beschwer erkennen kann und die Entscheidung eine ausreichende Grundlage für sein weiteres Handeln bildet.*)

IBRRS 2004, 1995

BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
Die Wohnungseigentümerversammlung ist nicht öffentlich. Deswegen kann ein Rechtsanwalt als Berater in der Eigentümerversammlung nicht mit dem Hinweis auf dessen berufsrechtliche Bestimmungen hinzugezogen werden.*)

IBRRS 2004, 1994

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.2002 - 20 W 161/2002
Die Beschwerdeeinlegung in einem WEG-Verfahren kann per Telefax in der Form der Telekopie wirksam erfolgen. Eingangszeitpunkt ist dann der Zeitpunkt des Ausdrucks durch das Empfängergerät, unabhängig von den Dienststunden und einem aufgestempelten Entnahmezeitpunkt.*)

IBRRS 2004, 1993

BayObLG, Beschluss vom 23.05.2002 - 2Z BR 19/02
Die in einer Teilungserklärung enthaltene Kostentragungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer für die Instandsetzung von Fenstern umfaßt nicht einen wintergartenähnlichen Glasvorbau.*)

IBRRS 2004, 1992

OLG Köln, Beschluss vom 27.05.2002 - 16 Wx 11/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1991

KG, Beschluss vom 29.05.2002 - 24 W 185/01
Wird ein für eine Verwaltungsschuld gesamtschuldnerisch haftender Wohnungseigentümer durch die Aufrechnung des Außengläubigers gezwungen, Verwaltungsschulden der Gemeinschaft zu begleichen, liegt ein der Notgeschäftsführung vergleichbarer Tatbestand vor, der den Wohnungseigentümer berechtigt, seinerseits gegen laufende monatliche Wohngeldvorschüsse aufzurechnen, ebenso wie der WEG-Verwalter die Verwaltungsschuld zu erfüllen gehabt hätte.*)

IBRRS 2004, 1989

KG, Beschluss vom 29.05.2002 - 24 W 66/02
Ein Mehrheitseigentümer, der zugleich Verwalter ist, ist bei der Abstimmung über die gegen ihn ohne wichtigen Grund ausgesprochene Abberufung und Kündigung nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen (Abweichung von OLG Düsseldorf NZM 1999, 285 = ZMR 1999, 60 = WuM 1999, 59 = FGPrax 1999 10).*)

IBRRS 2004, 1988

BayObLG, Beschluss vom 03.06.2002 - 2Z BR 36/02
In einem Wohnungseigentumsverfahren ist in jeder Lage des Verfahrens die Beteiligtenfähigkeit des Antragsgegners von Amts wegen zu prüfen.*)

IBRRS 2004, 1987

BayObLG, Beschluss vom 06.06.2002 - 2Z BR 128/01
Die Beseitigung einer baulichen Veränderung kann nach Treu und Glauben nicht verlangt werden, wenn nach deren Beseitigung derselbe bauliche Zustand wieder hergestellt werden dürfte.*)

IBRRS 2004, 1986

OLG Köln, Beschluss vom 19.06.2002 - 16 Wx 82/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1985

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2002 - 3 Wx 123/02
Die Höhe einer im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu bildenden Instandhaltungsrücklage (hier: 18,- DM/qm und Jahr) überschreitet den der Wohnungseigentümergemeinschaft zuzubilligenden weiten Ermessensspielraum regelmäßig nicht, wenn die Grenzen des § 28 Abs. 2 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) in der Fassung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2178) zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376) eingehalten werden.*)

IBRRS 2004, 1984

BayObLG, Beschluss vom 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
Die fehlerhafte Anwendung des in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des über die Jahresabrechnung gefassten Eigentümerbeschlusses.*)

IBRRS 2004, 1983

BayObLG, Beschluss vom 28.06.2002 - 2Z BR 52/02
Wohngeldansprüche entstehen nur im Wege von Eigentümerbeschlüssen über Jahresgesamt- und -einzelabrechnungen oder über Gesamt und Einzelwirtschaftspläne.*)

IBRRS 2004, 1982

OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2002 - 16 Wx 93/02
Wohnungseigentümer dürfen durch eine Vereinbarung auch für die Beurteilung baulicher Veränderungen das Mehrheitsprinzip einführen (Öffnungsklausel). Ob eine Baumaßnahme (hier: Solaranlage) in diesem Falle einen Wohnungs- oder Teileigentümer in seinen Rechten verletzt, ist jedenfalls dann von Amts wegen zu ermitteln, wenn die Beteiligten sich widersprechende Privatgutachten vorlegen.

IBRRS 2004, 1981

BayObLG, Beschluss vom 04.07.2002 - 2Z BR 139/01
1. Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann die Abrechnungsunterlagen für die Jahresabrechnung einsehen.*)
2. Die Wohnungseigentümer beschließen regelmäßig über die Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund.*)

IBRRS 2004, 1980

BayObLG, Beschluss vom 11.07.2002 - 2Z BR 60/02
Der Versammlungsleiter bestimmt, in welcher Weise in der Eigentümerversammlung abgestimmt wird, soweit eine ausdrückliche Regelung fehlt. Er kann die Ja-Stimmen und die Enthaltungen oder die Nein-Stimmen und die Enthaltungen abfragen und als Unterschiedsbetrag zu der Zahl der in der Versammlung vertretenen Stimmen die Nein-Stimmen oder die Ja-Stimmen feststellen (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Düsseldorf WuM 2000, 375 = NJW-RR 2001, 11).*)

IBRRS 2004, 1979

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2002 - 3 Wx 173/02
1. Ein Mehrheitsbeschluss, der einem Wohnungseigentümer mit Blick auf vorangegangene Unzuträglichkeiten aufgibt, die Haltung und den Aufenthalt von Katzen und Hunden in seiner Eigentumswohnung zu beenden und künftig dort nicht mehr Katzen und Hunde zu halten, aufzunehmen oder zu betreuen, beschränkt nicht das Sondereigentum, sondern ist auf Herstellung des ordnungsgemäßen Gebrauchs desselben gerichtet.*)
2. Ein solcher Eigentümerbeschluss ist daher nicht wegen Überschreitung der Beschlusskompetenz nichtig und im Falle unterbliebener Anfechtung wirksam.*)

IBRRS 2004, 1978

KG, Beschluss vom 15.07.2002 - 24 W 21/02
Ein Eigentümerbeschluss zur unverzüglichen Behebung unstrittiger Mängel an der Abluftanlage in den Räumen des Gewerbemieters eines Teileigentümers und zur Geltendmachung der Ersatzvornahmekosten gegen den Teileigentümer widerspricht nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Der Teileigentümer haftet für schuldhafte Pflichtverletzungen seines Mieters nach § 278 BGB. Mit einer bloßen Vorschussklage gegen seinen Gewerbemieter kommt der Teileigentümer seinen Pflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft nicht ausreichend nach.*)

IBRRS 2004, 1977

BayObLG, Beschluss vom 18.07.2002 - 2Z BR 148/01
Die Wohngeldschuld eines Wohnungseigentümers entsteht erst, wenn die Eigentümergemeinschaft über Einzelwirtschaftspläne oder über Jahreseinzelabrechnungen beschließt.*)

IBRRS 2004, 1976

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.07.2002 - 3 W 131/02
Zur Wahrung der materiellen Ausschlussfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG ist grundsätzlich § 270 Abs. 3 ZPO (jetzt § 167 ZPO) entsprechend anwendbar.*)
Da jedoch bei der Beschlussanfechtung der Fortgang des Verfahrens nicht ohne weiteres von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann, führt eine aus der verspäteten Einzahlung folgende Verzögerung der Zustellung nicht zur Fristversäumung. Das gilt auch, wenn daneben weitere Unterlagen ( hier: Eigentümerliste und Abschriften für diese Eigentümer) gefordert wurden.*)

IBRRS 2004, 1975

KG, Beschluss vom 22.07.2002 - 24 W 65/02
1. Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, einen Kampfhund ohne Leine und Maulkorb in gemeinschaftlich genutzten Kellerräumen frei laufen zu lassen.*)
2. Jeder Wohnungseigentümer kann auch ohne Mehrheitsbeschluss den Kampfhundbesitzer unmittelbar auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.*)

IBRRS 2004, 1973

BayObLG, Beschluss vom 08.08.2002 - 2Z BR 61/02
Im Beschwerdeverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz bestimmt sich der Geschäftswert grundsätzlich nach den Anträgen des Rechtsmittelführers.*)

IBRRS 2004, 1972

BayObLG, Beschluss vom 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
Zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem erstmaligen Einbau einer Gegensprechanlage in das vorhandene Klingeltableau einer Wohnanlage und der vorangegangenen Beschlußfassung.*)

IBRRS 2004, 1971

OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2002 - 2 W 21/02
Eine nichttragende Wand kann zwischen zwei Sondereigentumseinheiten ohne Zustimmung der Miteigentümer entfernt werden.*)

IBRRS 2004, 1970

BayObLG, Beschluss vom 14.08.2002 - 2Z BR 38/02
Eine Eigentümergemeinschaft kann eine im Gemeinschaftseigentum stehende Grundstücksfläche nicht zur Gemeindestraße erklären*)

IBRRS 2004, 1969

KG, Beschluss vom 21.08.2002 - 24 W 366/01
1. Die Errechenbarkeit und damit die Fälligkeit des auf einen Wohnungseigentümer entfallenden Anteils einer mehrheitlich beschlossenen Sonderumlage liegen nicht vor, wenn die Gemeinschaft die Kostenverteilung auf anteilige Wohnflächen umgestellt hat, die anteiligen Wohnflächen streitig sind und der Umstellungsbeschluss zudem nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 148,158 = NJW 2000, 3500) ohnehin nichtig ist.*)
2. Mit der fehlenden Fälligkeit des Umlageanteils entfällt auch die Verpflichtung zur Zahlung von Prozesszinsen sowie die Kostentragungspflicht im gerichtlichen Verfahren.*)

IBRRS 2004, 1968

OLG Köln, Beschluss vom 26.08.2002 - 16 Wx 126/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1967

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2002 - 3 Wx 166/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1966

OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1965

OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 Wx 124/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1964

BayObLG, Beschluss vom 05.09.2002 - 2Z BR 81/02
Die Beschwerde des Antragsgegners ist grundsätzlich gegen Beschlüsse statthaft, mit denen nach einseitiger Erledigterklärung des Antragstellers das Gericht die Erledigung der Hauptsache festgestellt und eine Kostenentscheidung getroffen hat.*)

IBRRS 2004, 1931

OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.2002 - 15 W 235/00
Zum Anspruch auf Abänderung des gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssels (§ 16 Abs. 2 WEG) bei einer aus Altbau und Neubau bestehenden Wohnungseigentumsanlage.*)

IBRRS 2004, 1930

BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002 - 2Z BR 28/02
Es entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn eine Eigentümerversammlung eine korrigierte Version der Protokolle früherer Eigentümerversammlungen beschließt.*)

IBRRS 2004, 1929

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.09.2002 - 3 U 89/02
Vor dem Konkurs eines Wohnungseigentümers begründete und fällig gewordene Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen bleiben Konkursforderungen auch dann, wenn über die Jahresabrechnung erst nach Konkurseröffnung entschieden wird.*)
Die Bestellung eines Sequesters ändert daran nichts: Auf den Zeitraum der Sequestration entfallende Vorschussansprüche sind deshalb nur einfache Konkursforderungen, nicht aber Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 59 KO.*)

IBRRS 2004, 1928

OLG Schleswig, Beschluss vom 18.09.2002 - 2 W 66/02
Die Eigentümergemeinschaft muß nicht bei jedem Einbau eines Dachflächenfensters zustimmen, es sei denn, daß der Gesamteindruck zu einer ästhetischen Verschlechterung führt.*)

IBRRS 2004, 1927

OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 WX 32/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1926

OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1925

OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 WX 31/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1924

KG, Beschluss vom 23.09.2002 - 24 W 230/01
Ebensowenig wie der auf Grund nichtiger Auflassung im Grundbuch eingetragene Scheinwohnungseigentümer (BGH NJW 1994, 3352) schuldet der auf Grund eines formnichtigen Kaufvertrages in den Besitz einer vermieteten Eigentumswohnung gelangte Käufer der Eigentümergemeinschaft Wohngeld und Sonderumlagen.*)

IBRRS 2004, 1923

BayObLG, Beschluss vom 26.09.2002 - 2Z BR 86/02
Die Umgestaltung einer Grundstücksoberfläche durch Begradigung eines abschüssigen Hanges kann eine bauliche Veränderung sein.*)

IBRRS 2004, 1922

OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2002 - 16 Wx 115/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1921

OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2002 - 16 Wx 121/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1920

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2002 - 2 Wx 69/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1919

BayObLG, Beschluss vom 17.10.2002 - 2Z BR 68/02
Im Beschlussanfechtungsverfahren orientiert sich der Wert der Beschwer regelmäßig nach dem auf den Beschwerdeführer entfallen prozentualen Anteil an den Gesamtkosten.*)

IBRRS 2004, 1918

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2002 - 3 Wx 261/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1917

OLG Hamburg, Beschluss vom 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 1916

OLG Schleswig, Beschluss vom 30.10.2002 - 2 W 149/02
Die Vorstrafe des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch dann der (Weiter)bestellung entgegenstehen, wenn sie nicht im persönlichen Führungszeugnis steht.*)
