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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

16542 Entscheidungen insgesamt

Online seit 30. Januar

IBRRS 2026, 0187
ProzessualesProzessuales
Erst Anwalt im Schiedsverfahren, dann Richter im Klageverfahren?

KG, Beschluss vom 20.01.2026 - 2 W 37/25

1. Ein Ausschluss von der Ausübung des Richteramts nach § 41 Nr. 4 ZPO kommt nur bei einem identischen Streitgegenstand in Betracht.*)

2. Nach § 41 Nr. 6 ZPO ausgeschlossen ist nur ein im früheren Rechtszug bzw. schiedsrichterlichen Verfahren erkennender Richter, der an dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt, also vorinstanzlich (mit-)entschieden hat, und dem jetzt die Nachprüfung seiner eigenen Entscheidung obläge.*)

3. Es kann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn der zur Entscheidung berufene Richter eine der Parteien als Rechtsanwalt in einem Schiedsverfahren vertreten hat, das in engem rechtlichem und tatsächlichem Zusammenhang zu dem nunmehrigen Rechtsstreit steht. Dies gilt auch dann, wenn die Vertretung im Schiedsverfahren bereits beträchtliche Zeit zurückliegt.*)

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IBRRS 2026, 0171
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht die Vergabestelle ist zu verklagen, sondern der Auftraggeber!

LG Bremen, Urteil vom 14.01.2025 - 3 O 1463/23

1. Sieht das Angebot des Bieters einen Teleskoplader vor, obwohl nach dem Leistungsverzeichnis eine mobile Krananlage mit 80 Tonnen anzubieten war, ist das Angebot wegen unzulässiger Änderung an der Vergabeunterlagen auszuschließen.

2. Für Gebietskörperschaften ist es üblich, dass in der Regel Behörden als unselbständige Funktionseinheiten oder Eigengesellschaften, die im Vergabe- und im Nachprüfungsverfahren erklärungsbefugt und empfangszuständig sind, handeln. Keinesfalls aber sind oder werden diese dadurch selbst im Rechtssinne öffentliche Auftraggeber, sondern bleiben nur Vergabestellen. Auftraggeber und damit auch passivlegitimiert ist daher stets nur der von ihnen vertretene Verwaltungsträger.

3. Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die (hier) irrtümliche Benennung die falschen, am materiellen Rechtsverhältnisse nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt.

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Online seit 29. Januar

IBRRS 2026, 0206
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage auf Leistung einer Bauhandwerkersicherheit?

KG, Beschluss vom 23.01.2026 - 7 W 27/25

Der Streitwert einer Klage auf Leistung einer Bauhandwerkersicherheit gemäß § 650f BGB wird gemäß § 6 Satz 1 zweiter Fall ZPO durch den nominalen Betrag der zu sichernden Forderung bestimmt, d.h. einschließlich der nach § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB in Höhe von 10% anzusetzenden Nebenforderungspauschale. Für eine Anwendung des § 4 Abs. 1 a.E. ZPO ist im Rahmen des § 6 ZPO insoweit kein Raum.*)

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Online seit 28. Januar

IBRRS 2026, 0162
ProzessualesProzessuales
Prozessbegleitendes Privatgutachten: Höhe der erstattungsfähigen Kosten?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.01.2026 - 8 W 39/26

1. Die Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes Privatgutachten können erstattungsfähig sein, wenn die Partei infolge fehlender Fachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist oder sie ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag.

2. Für die Erstattungsfähigkeit der geltend gemachten Kosten bilden die Vorschriften des JVEG einen gewissen Orientierungspunkt, wenngleich sie nicht die Höchstgrenze darstellen.

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IBRRS 2026, 0154
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Geschädigter kann auf Feststellung des Deckungsschutzes klagen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2025 - 12 U 47/25

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen - ohne dass ein Direktanspruch bestünde - eine Feststellungsklage zulässig ist, mit welcher der geschädigte Dritte die Verpflichtung des Haftpflichtversicherers zur Gewährung von Deckungsschutz aus einer mit dem Schädiger bestehenden Haftpflichtversicherung geltend macht.*)

2. Ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 ZPO ist zu bejahen, wenn der Deckungsanspruch des Schädigers zu verjähren droht.*)

3. Die Verjährung des Deckungsanspruchs des Schädigers gegen seinen Haftpflichtversicherer beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Schädiger erstmals auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde.*)

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IBRRS 2026, 0134
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wer die Mängelbeseitigung behindert, kann nicht vollstrecken!

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.08.2024 - 2 U 998/23

1. Wurde der Auftragnehmer dazu verurteilt, einen Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zu zahlen, erweist sich die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil als treuwidrig, wenn der Auftraggeber sich bereit erklärt hat, für einen bestimmten Zeitraum auf eine Vollstreckung aus einem ergangenen Urteil zu verzichten und dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, die streitgegenständlichen Mängel zu beseitigen, und der Auftraggeber gleichwohl die Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer treuwidrig verhindert bzw. die erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht vornimmt.

2. Die Zwangsvollstreckung ist nicht deshalb unzulässig, weil der Auftraggeber zwischenzeitlich die Mängelbeseitigung aus eigenen Mitteln bestritten hat und aus dem Urteil bisher nur eine Zwangssicherungshypothek hat eintragen lassen.

3. Die Ablehnung eines für eine beweiserhebliche Tatsache angetretenen Beweises ist nur dann zulässig, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie zwar in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, aber aufs Geratewohl gemacht, gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellt, mit anderen Worten, aus der Luft gegriffen sind und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellen.

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Online seit 27. Januar

IBRRS 2026, 0146
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Sachverständigengutachten sinnlos: Obsiegende Partei trägt die Kosten!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2025 - 5 U 120/15

1. Kommt es nach einer übereinstimmenden Erledigung nicht mehr zur Durchführung einer Beweisaufnahme, die ohne die Erledigung geboten gewesen wäre, so sind die Kosten bei ungeklärter Rechtslage in der Regel gegeneinander aufzuheben.

2. Ein Richterwechsel nach einer Beweiserhebung erfordert nicht grundsätzlich deren Wiederholung. Allerdings darf nach einem Richterwechsel für die Würdigung einer früheren Zeugenaussage nur das berücksichtigt werden, was auf der Wahrnehmung aller an der Entscheidung beteiligten Richter beruht oder aktenkundig ist und wozu die Parteien sich erklären konnten.

3. Die Annahme einer Beweisvereitelung liegt nahe, wenn die Partei an dem zu begutachtenden Gegenstand vor der Begutachtung Änderungen vornimmt, die eine Feststellung des vorherigen Zustandes erschweren oder ausschließen. Anders mag dies zu beurteilen sein, wenn der Partei im Hinblick auf die verstrichene Zeit und die gravierenden Folgen einer Beibehaltung des bisherigen Zustandes ein weiteres Zuwarten nicht mehr zumutbar ist und geeignete Maßnahmen zur Dokumentation des vorherigen Zustandes getroffen wurden.

4. Bei der Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung findet im Rahmen der Billigkeitsprüfung der Rechtsgedanke von § 96 ZPO Berücksichtigung, wonach eine Partei trotz Obsiegens diejenigen Kosten des Rechtsstreits tragen muss, welche sie durch unsachgemäße Prozessführung veranlasst hat (hier: Einholung eines sinnlosen Sachverständigengutachtens).

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Online seit 26. Januar

IBRRS 2026, 0159
ProzessualesProzessuales
Grundsätzliche Bedeutung ist Sache des Kollegiums!

BGH, Beschluss vom 12.01.2026 - V ZB 51/25

1. Der Einzelrichter hat bei Rechtssachen, in denen er einen Zulassungsgrund bejaht, zwingend das Verfahren an das Kollegium zu übertragen.

2. Bejaht er mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.

3. Die Zurückverweisung der Sache erfolgt an den Einzelrichter, der zunächst zu überprüfen hat, ob die Voraussetzungen für eine Übertragung an die Kammer vorliegen.

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IBRRS 2026, 0149
ProzessualesProzessuales
Einholung eines Privatgutachtens (erst) in zweiter Instanz verspätet?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.07.2025 - 9 U 22/25

1. Beweismittel sind im Berufungsverfahren zurückzuweisen, wenn es sich um neues Vorbringen handelt, welches aufgrund der Nachlässigkeit einer Partei im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht wurde. Ein in zweiter Instanz konkretisiertes Vorbringen ist dann nicht neu, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus erster Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird.

2. Eine Partei ist grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten unter Beifügung eines Privatgutachtens oder gestützt auf Sachverständigenrat vorzubringen.

3. Eine Erledigungserklärung ist frei widerruflich, solange sich die beklagte Partei ihr nicht angeschlossen und das Gericht keine Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache getroffen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die klagende Partei regelmäßig von der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung Abstand nehmen und ohne das Vorliegen weiterer Voraussetzungen zu ihrem ursprünglichen Klageantrag zurückkehren.

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IBRRS 2026, 0148
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Einholung eines Privatgutachtens (erst) in zweiter Instanz verspätet?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.10.2025 - 9 U 22/25

1. Beweismittel sind im Berufungsverfahren zurückzuweisen, wenn es sich um neues Vorbringen handelt, welches aufgrund der Nachlässigkeit einer Partei im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht wurde. Ein in zweiter Instanz konkretisiertes Vorbringen ist dann nicht neu, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus erster Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird

2. Eine Partei ist grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten unter Beifügung eines Privatgutachtens oder gestützt auf Sachverständigenrat vorzubringen.

3. Eine Erledigungserklärung ist frei widerruflich, solange sich die beklagte Partei ihr nicht angeschlossen und das Gericht keine Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache getroffen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die klagende Partei regelmäßig von der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung Abstand nehmen und ohne das Vorliegen weiterer Voraussetzungen zu ihrem ursprünglichen Klageantrag zurückkehren.

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Online seit 23. Januar

IBRRS 2026, 0127
ProzessualesProzessuales
Dienstliche Äußerungen sind keine Zeugenaussagen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2025 - 10 A 2691/24

1. Zur Auslegung eines Vergleichs.*)

2. Ein Fall des Ausschlusses von der Ausübung des Richteramtes nach § 41 Nr. 5 ZPO liegt nur dann vor, wenn der Richter tatsächlich als Zeuge oder Sachverständiger vernommen worden ist. Dienstliche Äußerungen zu einem unter Beweis gestellten Sachverhalt sind keine Zeugenaussagen; Gleiches gilt für die Mitteilung von Geschehnissen eines Vorprozesses im Rahmen einer Kammerberatung.*)

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IBRRS 2026, 0095
ProzessualesProzessuales
Gebührenreduzierung bei Berufungsrücknahme nach Verhandlung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.12.2025 - 29 U 71/23

Hinsichtlich der für das Berufungsverfahren anzusetzenden Verfahrensgebühr tritt nach Nr. 1222 Nr. 1 a KV-GKG eine Gebührenreduzierung auch dann ein, wenn die Berufungsrücknahme erst nach Schluss der mündlichen Berufungsverhandlung erklärt wird, soweit für die Berufungsrücknahme ausdrücklich eine Erklärungsfrist eingeräumt worden ist.*)

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IBRRS 2026, 0069
ProzessualesProzessuales
Erlass einer einstweiligen Verfügung

LG Köln, Beschluss vom 11.09.2025 - 37 O 224/25

ohne amtliche Leitsätze

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Online seit 22. Januar

IBRRS 2026, 0114
ProzessualesProzessuales
Vorschusseinzahlung nach 23 Tagen ist nicht mehr "demnächst"!

LG Darmstadt, Urteil vom 19.09.2025 - 19 O 302/24

Zahlt die Partei bei einer Klage, bei der sie um den Ablauf der Verjährungsfrist weiß, erst 23 Tage nach Vorliegen der Gerichtskostenanforderung ein und wird die Klage daher erst 30 Tage nach Ablauf der Verjährungsfrist zugestellt, ist das nicht mehr "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO.*)

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IBRRS 2026, 0113
ProzessualesProzessuales
Ist die Zurückweisung von Ergänzungsfragen im sBV anfechtbar?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2025 - 10 W 23/25

Die Zurückweisung von Ergänzungsfragen zu einem selbstständigen Beweisverfahren eingeholten schriftlichen Sachverständigengutachten ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.

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Online seit 21. Januar

IBRRS 2025, 3297
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Betriebskostennachzahlung im Urkundenprozess

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.08.2025 - 33029 C 10/23

1. Das abgerechnete Betriebskostenguthaben ist auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gerichtet.

2. Aus der Betriebskostenabrechnung können die Anspruchsvoraussetzungen bewiesen werden, soweit sie nicht unstreitig sind.

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Online seit 20. Januar

IBRRS 2026, 0101
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bestreiten mangelnder Substanziierung ist zu berücksichtigen!

BGH, Beschluss vom 16.12.2025 - VI ZR 226/23

Die offenkundig unrichtige Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substanziierung verletzt Art. 103 Abs. 1 GG (hier: Bestreiten des Unterschiebens eines Fehlzitats - Kohl-Protokolle).*)

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IBRRS 2025, 1940
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verdecktes Teilurteil führt in der Berufung zu Aufhebung und Zurückverweisung

LG Konstanz, Urteil vom 10.07.2025 - C 61 S 5/25

Entscheidet das Erstgericht nur über einen rechtshängigen Teil der Ansprüche bei objektiver Klagehäufung, handelt es sich um ein unzulässiges verdecktes Teilurteil. Das Urteil ist wegen der Gefahr widerstreitender Entscheidungen aufzuheben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückzuverweisen.

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Online seit 19. Januar

IBRRS 2026, 0072
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Muss sämtlicher Parteivortrag in den Tatbestand?

LAG Hamburg, Beschluss vom 03.12.2025 - 2 Sa 18/23

1. Das Tatbestandsberichtigungsverfahren dient allein dem Zweck, zu verhindern, dass unrichtig wiedergegebener Parteivortrag infolge der positiven Beweiskraft des Urteilstatbestandes zur fehlerhaften Entscheidungsgrundlage des Rechtsmittelgerichts wird. Eine Tatbestandsberichtigung ist daher nur zulässig, soweit der Tatbestand die verstärkte Beweiskraft gem. § 314 ZPO besitzt.

2. Eine Unrichtigkeit meint vor diesem Hintergrund, dass das Gericht den ihm unterbreiteten Sach- oder Streitstand unzutreffend wiedergibt und im Tatbestand etwas beurkundet, was die Parteien nicht oder nicht so vorgetragen haben, oder etwas als streitig oder unstreitig behandelt, was es aber nicht ist.

3. Zum Tatbestand gehören neben dem formellen Tatbestand auch die in den Urteilsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen.

4. Eine vollständige Wiedergabe aller Ausführungen der Partei - insbesondere auch aller Rechtsausführungen - im Tatbestand kann nicht verlangt werden. Da dem Tatbestand insoweit keine negative Beweiskraft zukommt, kann die Wiedergabe des Inhalts von Schriftsätzen, die in Bezug genommen sind, nicht unter Berufung auf eine Unvollständigkeit verlangt werden.

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Online seit 16. Januar

IBRRS 2026, 0073
ProzessualesProzessuales
Befangenheit wegen fehlerhafter Rechtsanwendung?

BVerwG, Beschluss vom 11.11.2025 - 1 W-VR 14.25

1. Die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, nicht hingegen, dass dieser tatsächlich befangen, voreingenommen oder parteiisch ist. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus gesehen hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit eines Richters zu zweifeln, mithin bereits der „böse Schein“ besteht. Eine ausschließlich subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht indes nicht aus.

2. Dabei dient das Ablehnungsverfahren nicht dazu, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Es soll Verfahrensbeteiligte ausschließlich vor einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters, nicht aber vor einer richterlichen Rechtsanwendung schützen. Richterliche Äußerungen zu Ablehnungsgesuchen brauchen sich deshalb auch nicht zu vermeintlichen Verstößen gegen materielles Recht bei der richterlichen Entscheidungsfindung und vermeintliches Fehlverhalten bei der Sachverhaltsbeurteilung zu verhalten.

3. Tatsächliche oder vermeintliche Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler sind für sich genommen nicht geeignet, einen Ablehnungsgrund darzutun, sofern die von den abgelehnten Richtern getroffene Entscheidung bzw. die darin zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung sich nicht als rechtlich willkürlich erweist, mithin offensichtlich unhaltbar ist. Ist Letzteres nicht gegeben, müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters oder auf Willkür beruhen.

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Online seit 15. Januar

IBRRS 2026, 0065
ProzessualesProzessuales
Streitwertfestsetzung ist verbindlich, wenn sie nicht angegriffen wird

BGH, Beschluss vom 11.12.2025 - V ZR 39/25

1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; der Beschwerdeführer muss innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 Euro übersteigt, abändern lassen will.

2. Der Anspruch auf Feststellung des Nutzungsrechts hinsichtlich zweier auf dem Grundstück des Nachbarn befindlicher Pkw-Stellplätze bestimmt sich nach dem Wert, den das Nutzungsrecht für das herrschende Grundstück hätte; dieser entspricht der angestrebten Wertsteigerung dieses Grundstücks.

3. bei einer positiven Feststellungsklage ist davon ein Abschlag von 20% vorzunehmen.

4. Eine Partei kann sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht auf einen höheren Streitwert berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet hat.

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IBRRS 2026, 0045
ProzessualesProzessuales
Unverschuldetes Nichterscheinen: Vertagung von Amts wegen!

LAG Hamm, Beschluss vom 17.12.2025 - 9 Ta 202/25

Während § 335 ZPO die Gründe aufzählt, die dem Gericht keine Wertungsmöglichkeiten einräumen, benennt § 337 ZPO mit Konsequenzen für das dabei zu beachtende Verfahren solche mit einer gerichtlichen Wertungsmöglichkeit, allerdings ohne dem Gericht einen Ermessensspielraum einzuräumen. Liegt nach der Auffassung des Gerichts kein Verschulden im Sinne des § 337 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. ZPO vor, so vertagt es die mündliche Verhandlung von Amts wegen. Ebenso wie beim Vorliegen aller Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil dieses zwingend zu erlassen ist, ist im Falle des § 337 ZPO der Erlass eines Versäumnisurteils zwingend abzulehnen.*)

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IBRRS 2025, 3194
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Wer trägt die Kosten für ein (erstinstanzlich) verwertetes unbrauchbares Gutachten?

OLG Celle, Urteil vom 18.09.2025 - 11 U 97/23

Die Kosten eines im ersten Rechtszug eingeholten Sachverständigengutachtens kann - etwa wegen Unbrauchbarkeit des Gutachtens - nur das erstinstanzliche Gericht niederschlagen, nicht das Berufungsgericht.*)

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Online seit 14. Januar

IBRRS 2026, 0058
ProzessualesProzessuales
Verlegungsantrag abgelehnt: Richter befangen?

OLG Jena, Beschluss vom 20.11.2025 - 6 W 226/25

1. Verfahrensfehlers lassen nicht unmittelbar auf eine Besorgnis der Befangenheit schließen, jedoch können qualifizierte Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie sich unmittelbar zum Nachteil eines Beteiligten auswirken und deswegen den Schluss zulassen, der Richter sei nicht unparteiisch, sondern gegen den betroffenen Beteiligten eingestellt oder wenn wenn die Auslegung des Gesetzes oder dessen Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist.

2. Eine fehlerhafte Annahme der Voraussetzungen einer Vorlage an den EuGH lässt (hier) keine die Besorgnis der Befangenheit begründende Benachteiligungstendenz erkennen, auch wenn die mit der Vorlage verbundene Verzögerung des Verfahrens zu Lasten einer Partei geht.

3. Die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung begründet die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar ist und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt.

4. Die Zugrundelegung einer der Partei ungünstigen Rechtsauffassung und deren Kundgabe rechtfertigen nicht ohne weiteres die Besorgnis, der Richter habe sich schon endgültig festgelegt.

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Online seit 13. Januar

IBRRS 2026, 0050
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen für Niederschlagung der Gerichtskosten?

BGH, Beschluss vom 12.12.2025 - I ZB 77/25

Eine Niederschlagung der Gerichtskosten gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG setzt einen offensichtlichen und schweren Verfahrensfehler oder eine eindeutige Verkennung materiellen Rechts voraus.

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IBRRS 2025, 3305
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klagen auf Notwegerecht richten sich gegen den Verband

OLG Schleswig, Urteil vom 29.10.2025 - 12 U 23/25

1. Klagen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, sind grundsätzlich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten, nicht gegen einzelne Miteigentümer.

2. Auch Nachbarrechte wie das Notwegerecht nach § 917 BGB fallen unter § 9a Abs. 2 WEG.

3. Auch schon vor Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes hat der BGH entschieden, dass das Notwegerecht nur einheitlich geltend gemacht werden kann.

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Online seit 12. Januar

IBRRS 2026, 0049
ProzessualesProzessuales
Über rechtzeitigen Fristverlängerungsantrag ist zu entscheiden!

BGH, Beschluss vom 10.12.2025 - XII ZB 350/25

1. Die Versagung eines Fristverlängerungsantrags zur Stellungnahme verletzt das rechtliche Gehör, wenn das Gericht ohne Entscheidung über den Antrag eine instanzabschließende Entscheidung trifft.

2. Die Zurückweisung eines Fristverlängerungsantrags ohne Berücksichtigung der vorgetragenen Gründe verstößt gegen den Amtsermittlungsgrundsatz.

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IBRRS 2026, 0029
ProzessualesProzessuales
Wenn die E-Akte löchriger ist als ein Schweizer-Käse ...

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.09.2025 - 3 W 1/25

1. Die Verpflichtung zur vollständigen Aktenführung im Zivilprozess, wie sie in den jeweiligen Aktenordnungen zum Ausdruck kommt, sichert den Anspruch der Parteien und Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG.*)

2. Werden wesentliche Teile einer ursprünglich in Papierform geführten Akte nicht bzw. nicht vollständig in die rein elektronisch geführte Akte übernommen, ist die Pflicht zur vollständigen Aktenführung in so schwerwiegendem Maße verletzt, dass eine hierauf beruhende Entscheidung unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht mehr hingenommen werden kann.*)

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IBRRS 2026, 0019
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Muss der Architekt auch (notwendige) Freianlagen planen?

OLG Köln, Urteil vom 05.11.2025 - 11 U 138/23

1. Der Architekt kann kein zusätzliches Honorar für zusätzliche Planungsvarianten verlangen, wenn diese wegen mangelhafter Leistungserbringung notwendig wurden (hier: unterlassenes Erfragen der Kostenvorstellungen des Auftraggebers).

2. Werden im Rahmen der Baugenehmigung für ein Gebäude auch Anforderungen an Außenanlagen gestellt, die bei der Planung des Gebäudes zu berücksichtigen sind (hier: Angaben zu Zufahrts- und Rettungswegen sowie notwendigen Stellplätzen), ist der Architektenvertrag regelmäßig dahin auszulegen, dass die erforderlichen Leistungen der Freianlagenplanung zumindest konkludent vom Architektenvertrag erfasst sind.

3. Zur Zulässigkeit eines Grundurteils bei einer aus mehreren Positionen bestehenden Architekten-Honorarrechnung.*)

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Online seit 9. Januar

IBRRS 2026, 0040
ProzessualesProzessuales
Beweisvereitelung führt (nur) zu Beweiserleichterungen!

BGH, Urteil vom 15.10.2025 - IV ZR 157/24

1. Ist eine zum Schutz der Geheimhaltungsinteressen des Versicherers gebotene und geeignete Geheimhaltungsanordnung gemäß §§ 172 Nr. 2, 174 Abs. 3 GVG nur deshalb ausgeblieben, weil der Prozessbevollmächtigte des Versicherungsnehmers nicht selbst im Termin erschienen ist (sondern nur ein Terminsvertreter), und ist der Versicherer deshalb daran gehindert gewesen, vollständig zu den Grundlagen einer Beitragserhöhung vorzutragen, so kann darin eine Beweisvereitelung liegen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Gericht die Parteien vor dem Termin darauf hingewiesen hat, dass es den Erlass von Geheimhaltungsanordnungen beabsichtigt, welche Personen verpflichtet werden sollen und welche Folgen das Ausbleiben haben kann.*)

2. Liegen die Voraussetzungen einer Beweisvereitelung durch den Gegner der beweisbelasteten Partei vor, können zugunsten der beweisbelasteten Partei Beweiserleichterungen in Betracht kommen, die unter Umständen bis zur Umkehr der Beweislast gehen können. Die Beweisvereitelung führt dagegen nicht dazu, dass eine Beweiserhebung gänzlich unterbleiben könnte und der Vortrag der beweisbelasteten Partei als bewiesen anzusehen wäre.

3. Eine Beschränkung der Revisionszulassung (hier: "soweit die Berufung mit der Begründung zurückgewiesen wurde, dass eine Beweisvereitelung vorliegt") ist nur im Hinblick auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitgegenstands zulässig, nicht aber auf einzelne Rechtsfragen.

4. Soweit die Klageabweisung auf zwei voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt ist, muss die Revisionsbegründung auch für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie unrichtig sein soll.

5. Ein richterlicher Hinweis, der nicht in der Akte dokumentiert ist, gilt als nicht erteilt.

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IBRRS 2026, 0030
ProzessualesProzessuales
Kostenfestsetzungsgegner ist anzuhören!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2025 - 30 W 158/25

1. Die vor Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gebotene Anhörung des Kostenfestsetzungantragsgegners darf auch in "einfachen" Fällen nicht unterbleiben.

2. Die Heilung Gehörsverstoßes kann eintreten, wenn das rechtliche Gehör im Rechtsmittelzug gewährt wird und das Rechtsmittelgericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen. Letzteres ist im Beschwerdeverfahren und auch bereits im vorgelagerten Abhilfeverfahren der Fall.

3. Die volle Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG entsteht (nur) dann, wenn der Klägervertreter über den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils hinaus mit dem Gericht die Zulässigkeit seines schriftsätzlich angekündigten Sachantrags erörtert und entsprechend anpasst.

4. Die anwaltliche Versicherung ist für die Glaubhaftmachung ausreichend. Eine Protokollierung der Erörterung der Sach- und Rechtslage ist für das Entstehen der vollen Terminsgebühr nicht erforderlich.

5. Beauftragt eine Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten, ist sie nicht daran gehindert, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung auch einen an einem dritten Ort ansässigen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu beauftragen; sie wird dann nur regelmäßig hinzunehmen haben, dass sie die dadurch etwa hervorgerufenen Mehrkosten selbst zu tragen hat.

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Online seit 8. Januar

IBRRS 2026, 0038
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auch eine (sehr) schlechte Berufungsbegründung ist wirksam!

BGH, Beschluss vom 20.11.2025 - V ZR 66/25

1. Für ein Berufungsgericht besteht in aller Regel kein Anlass, den Inhalt einer anwaltlich unterschriebenen Berufungsbegründung darauf zu überprüfen, in welchem Umfang und wie gründlich der Anwalt den Prozessstoff tatsächlich selbst durchgearbeitet hat.

2. Eine Ausnahme hiervon gilt unter anderem dann, wenn nach den Umständen außer Zweifel steht, dass der Rechtsanwalt den Schriftsatz ohne eigene Prüfung, also unbesehen, unterschrieben hat. Hierzu gehören insbesondere Rechtsmittelbegründungsschriftsätze, die weitgehend unverständlich sind und Ausführungen enthalten, die mit dem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts in keinem Zusammenhang stehen oder nach deren Inhalt schlechthin auszuschließen ist, dass der Anwalt sie in der gebotenen Weise überprüft haben kann.

3. Dass ein (hier: Berufungsbegründungs-)Schriftsatz üblichen anwaltlichen Gepflogenheiten nicht entspricht und sein juristischer Gehalt deutlich unter dem liegt, was von einer anwaltlichen Rechtsmittelbegründung üblicherweise erwartet werden kann, beeinträchtigt die Wirksamkeit eines vom Prozessbevollmächtigten unterschriebenen Schriftsatzes grundsätzlich nicht. Die juristische Qualität eines Schriftsatzes ist für seine Beurteilung als Rechtsmittelbegründung grundsätzlich unerheblich.

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IBRRS 2026, 0003
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeit für Beseitigungsklage gegen Eigentümer und Nießbraucher?

BayObLG, Beschluss vom 20.11.2025 - 102 AR 119/25

1. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO unterfällt in entsprechender Anwendung auch über die sachliche Zuständigkeit.

2. Das Interesse eines Grundstückseigentümers an der Beseitigung einer Störung seines Grundstücks ist grundsätzlich nach dem Wertverlust zu bestimmen, den dieses durch die Störung erleidet, die Rückbaukosten sind insoweit nicht maßgeblich.

3. Wird ein Wohnungseigentümer und ein Nießbraucher verklagt, sprechen Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit (Sachdienlichkeit) und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit dafür, als gemeinsames Gericht das Amtsgericht zu bestimmen, da dort eine ausschließliche Zuständigkeit besteht.

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Online seit 7. Januar

IBRRS 2026, 0041
ProzessualesProzessuales
Berichtigungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 10.12.2025 - V ZR 66/25

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2026, 0021
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schriftsatznachlass im sBV abgelehnt: Sofortige Beschwerde statthaft?

OLG Köln, Beschluss vom 26.11.2025 - 11 W 32/25

Im selbständigen Beweisverfahren ist die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung einer Schriftsatzfrist nach mündlicher Sachverständigenanhörung nicht mittels der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)

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Online seit 6. Januar

IBRRS 2026, 0013
ProzessualesProzessuales
Ehe ist (hier) kein Befangenheitsgrund!

OLG München, Beschluss vom 09.12.2025 - 15 U 2841/25

Die Vernehmung der Ehefrau des früheren Vorsitzenden des Berufungssenats im ersten Rechtszug als Zeugin in einem Rechtsanwaltshaftungsprozess begründet hinsichtlich der Beisitzer des Senats, die diesem schon vor dem Ausscheiden des früheren Vorsitzenden angehört und vom ausgeschiedenen Vorsitzenden allgemein von dem anhängigen Prozess erfahren hatten, keinen Ablehnungsgrund nach § 42 Abs. 2 ZPO. Erst Recht besteht kein Ablehnungsgrund nach § 42 Abs. 2 ZPO aus Gründen der Kollegialität.*)

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Online seit 5. Januar

IBRRS 2025, 3117
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann ist weitere Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung statthaft?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.09.2025 - 5 W 1424/25

1. Die weitere Beschwerde ist nur statthaft, wenn das Landgericht als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde zugelassen hat.

2. Die Prozessbevollmächtigten haben ein eigenes Beschwerderecht.

3. Im Rahmen der weiteren Beschwerde wird nur geprüft, ob die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht.

4. Der Festsetzung des Streitwerts eines Antrags auf Zahlung einer laufenden Nutzungsentschädigung auf 10 Monate der Bruttomiete ist ermessensfehlerfrei.

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Online seit 2. Januar

IBRRS 2025, 3116
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert eines Antrags auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung: 10 Bruttomieten!

LG Regensburg, Beschluss vom 30.07.2025 - 24 T 152/25

1. Der Streitwert eines Antrags auf Zahlung laufender Nutzungsentschädigung bis zur Räumung ist nicht nach § 9 ZPO zu bestimmen, sondern nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.

2. Bei einfach gelagerten Fällen kann die Dauer bis zur tatsächlichen Räumung und Herausgabe mit 10 Monaten bemessen werden.

3. Der Gesamtstreitwert bei einem Verfahren auf Räumung, Zahlung rückständiger Miete und laufender Nutzungsentschädigung setzt sich aus der Jahresnettomiete für den Räumungsantrag, der Höhe der rückständigen Miete und der 10-fachen Bruttomiete für die laufende Nutzungsentschädigung zusammen.

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Online seit 29. Dezember 2025

IBRRS 2025, 1968
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Urteil nach Aktenlage setzt streitiges Verhandeln voraus

LG Konstanz, Urteil vom 22.05.2025 - B 61 S 54/24

1. Ein Urteil nach Aktenlage darf nach § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO nur ergehen, wenn in einem früheren Termin mündlich verhandelt wurde.

2. Verhandeln in diesem Sinne setzt Sachanträge der Parteien voraus. Die Anwesenheit in der Güteverhandlung allein genügt nicht.

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Online seit 24. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3303
ProzessualesProzessuales
Über Grundsatzbedeutung entscheidet das Kollegium!

BGH, Beschluss vom 04.12.2025 - V ZB 55/25

1. Der Einzelrichter hat bei Rechtssachen, in denen er einen Zulassungsgrund bejaht, zwingend das Verfahren an das Kollegium zu übertragen.

2. Bejaht er mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.

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Online seit 23. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3288
ProzessualesProzessuales
Kein Ergänzungsbeschluss nach Fristablauf!

KG, Beschluss vom 18.12.2025 - 5 W 170/25

Wird in einem Kostenfestsetzungsverfahren versehentlich nicht über alle von der Partei angemeldeten Kostenpositionen entschieden, kann auf Antrag ein Ergänzungsbeschluss entsprechend § 321 Abs. 1 ZPO ergehen. Nach Ablauf der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO ist allerdings eine Entscheidung über versehentlich unberücksichtigte Kostenpositionen nur noch im Rahmen einer Nachfestsetzung möglich; eine Entscheidung über den ursprünglichen Kostenfestsetzungsantrag ist - auch im Hinblick auf die Zinsen (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO) - ausgeschlossen.*)

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Online seit 22. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3276
ProzessualesProzessuales
Keine Anhörungsrüge gegen rechtswidrig gewährte Fristverlängerung!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.12.2025 - 3 W 119/25

1. Eine unter Verstoß gegen § 225 Abs. 2 ZPO gewährte Fristverlängerung kann nicht mit der Anhörungsrüge angegriffen werden.

2. Eine "sofortige Beschwerde" gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, mit dem über ein gar nicht eingelegtes Rechtsmittel entschieden wurde, ist als Antrag auf Niederschlagung der Kosten und nach Stellung der Kostenrechnung als Erinnerung auszulegen.

3. Das Erstgericht ist gehalten, durch Rückfragen gemäß § 139 ZPO zu klären, was der Kläger mit seiner "Rüge" bezweckt.

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Online seit 19. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3259
ProzessualesProzessuales
Keine Prüfungsbefugnis des ersuchten Gerichts nach § 375 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

OLG Bremen, Beschluss vom 19.11.2025 - 1 W 58/25

Das um die Vernehmung eines Zeugen im Wege der Rechtshilfe ersuchte Gericht darf nach § 158 GVG das Ersuchen um Rechtshilfe nicht mit der Begründung ablehnen, dass die Voraussetzungen für eine Beweisaufnahme durch den ersuchten Richter nach § 375 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht gegeben seien.*)

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IBRRS 2025, 3240
ProzessualesProzessuales
Über die Ablehnung des (OLG-)Einzelrichters entscheidet der Senat!

BVerfG, Beschluss vom 01.10.2025 - 1 BvR 1236/25

Bei einer Übertragung der Entscheidung nach § 526 ZPO auf den Einzelrichter des Oberlandesgerichts im Fall von dessen Ablehnung der Senat für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zuständig.

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IBRRS 2025, 3207
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an die Substantiierung und Fristwahrung der Berufungsbegründung

LG Berlin II, Beschluss vom 28.10.2025 - 85 S 37/25 WEG

ohne amtliche Leitsätze

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Online seit 18. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3237
ProzessualesProzessuales
Mängel der Geschäftsverteilung sind kein Ablehnungsgrund!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.12.2025 - 1 W 60/25

1. Ob die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren. Eine verfahrensübergreifende Generalablehnung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Daher können Mängel der Geschäftsverteilung grundsätzlich nicht Gegenstand der Ablehnung sein.

2. Wird ein Richter am Landgericht abgelehnt, ist in der Regel die gesamte Kammer mit Ausnahme des Abgelehnten zur Entscheidung berufen. Ohne weiteres zulässig ist es jedoch auch, nach dem Geschäftsverteilungsplan einen anderen Spruchkörper als jenen, der als direkter Vertreter berufen wäre, zu bestimmen.

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Online seit 17. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3191
ProzessualesProzessuales
Befangenheitsantrag zurückgewiesen: Gegenstandswert der Beschwerde?

KG, Beschluss vom 08.12.2025 - 2 W 26/25

1. Der Gegenstandswert in einem Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung eines Richters entspricht grundsätzlich dem Streitwert der Hauptsache.*)

2. Die Festsetzung eines geringeren Gegenstandwerts kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn die ablehnende Partei als einfacher Streitgenosse lediglich an einem Teil des Rechtsstreits beteiligt ist.*)

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IBRRS 2025, 3139
ProzessualesProzessuales
Gerichtsstandsbestimmung bei behaupteter Gesamtschuldnerschaft im WEG-Recht

OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2025 - 1 AR 22/25

1. Eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO setzt voraus, dass eine Gesamtschuldnerschaft der in Anspruch genommenen Personen zumindest schlüssig behauptet wird.

2. Eine Streitgenossenschaft kann auch ohne Gleichheit der Anspruchsgrundlagen bestehen, erfordert jedoch einen inneren sachlichen Zusammenhang; fehlt es daran, ist eine Gerichtsstandsbestimmung ausgeschlossen (Anschluss BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - X ARZ 101/11).

3. Nach der Neuregelung des Wohnungseigentumsrechts haftet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für Pflichtverletzungen im Rahmen der Verwaltung selbst; eine gleichzeitige Haftung Dritter nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte scheidet regelmäßig aus.

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Online seit 16. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3206
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verkehrswert des Wohnungseigentums ist Obergrenze für Bemessung des Streitwerts

OLG München, Urteil vom 07.11.2025 - 32 W 1454/25 WEG

1. Streitgegenstand einer Beschlussmängelklage ist jeweils ein konkreter Beschluss. Richtet sich eine Klage gegen mehrere Beschlüsse liegt ein Fall der objektiven Klagehäufung vor. Bei der Bemessung des Streitwertes sind die Streitwerte für die Anfechtungen der Beschlüsse nach § 39 GKG zusammenzurechnen.*)

2. Die in § 49 Satz 2 GKG aus dem Verkehrswert des Wohnungseigentums des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen gebildete Obergrenze für die Bemessung des Streitwertes gilt für jede Anfechtung eines gesonderten Beschlusses und nicht insgesamt für mehrere in einer Klage verbundene Anfechtungen.*)

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IBRRS 2025, 3196
ProzessualesProzessuales
Einholung eines weiteren Gutachtens im sBV abgelehnt: Keine Rechtsmittel!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.11.2025 - 12 W 23/25

Die Ablehnung der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren ist nicht anfechtbar.

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