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Sachgebiet: Prozessuales

16192 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 1430
ProzessualesProzessuales
Beiziehung einer Akte erfordert keinen Beweisantritt!

OLG München, Beschluss vom 28.05.2013 - 18 U 2800/12

1. Die Beweiserhebung von Amts wegen ist in der Zivilprozessordnung für den Regelfall nicht vorgesehen. Vielmehr ist grundsätzlich ein Beweisantritt der beweisbelasteten Partei erforderlich.

2. Soll Beweis erhoben werden durch Verwertung einer in Verwahrung des Prozessgerichts befindlichen Urkunde, bedarf es allerdings keines förmlichen Beweisantrags. Es genügt, dass sich eine Partei auf die Urkunde beruft. Unter diesen Voraussetzungen kann das Gericht auch eine Akte nach § 273 Abs. 2 Nr. 3 ZPO beiziehen.

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IBRRS 2016, 1240
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mit Anhörungsrüge muss Gehörsverletzung geltend gemacht werden!

BGH, Urteil vom 14.04.2016 - IX ZR 197/15

1. Das Rechtsmittelgericht hat die Entscheidung des unteren Gerichts, aufgrund einer Anhörungsrüge das Verfahren fortzuführen, darauf zu überprüfen, ob die Anhörungsrüge statthaft, zulässig und begründet war.*)

2. Mit einer Anhörungsrüge muss eine Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG geltend gemacht werden. § 321a ZPO eröffnet keine Möglichkeit der Durchbrechung der Rechtskraft bei anderen Verfahrensverstößen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - I ZR 47/06, IBRRS 2008, 1562 = IMRRS 2008, 1061).*)

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IBRRS 2016, 1415
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nicht alle Einzelpunkte des Parteivortrags müssen beschieden werden!

BGH, Beschluss vom 27.04.2016 - VII ZR 47/15

1. Mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, können nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden.

2. Die Gerichte sind nicht verpflichtet, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden. Dies gilt auch für die Entscheidung über die Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO.

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IBRRS 2016, 1413
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gerichtsstand für Ansprüche auf Rückgewähr einer Grundschuld?

LG Itzehoe, Beschluss vom 15.02.2016 - 7 O 185/15

1. Der ausschließliche Gerichtsstand nach § 24 ZPO gilt auch für bestimmte schuldrechtliche Ansprüche, sofern der Streit die Frage betrifft, ob der Grund, auf dem die Eintragung beruht, weggefallen ist, z. B. wegen Anfechtung (RGZ 25, 384). Das ist nicht der Fall, wenn der Streit über einen obligatorischen Anspruch von der Frage nach dem Bestand und der rechtlichen Qualifikation der dinglichen Belastung nicht berührt wird (BGH, Urteil vom 26.06.1970 – V ZR 168/67).*)

2. Für Ansprüche auf Rückgewähr einer Grundschuld aus einem Rückgewährschuldverhältnis gilt § 24 ZPO nicht. Das gilt auch, wenn der Rückgewähranspruch in Form eines Anspruchs auf Abgabe einer Löschungsbewilligung erhoben wird.*)

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IBRRS 2016, 1382
ProzessualesProzessuales
Mehrere Beklagte: Teilurteil zulässig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2015 - 24 U 75/15

Ein Teilurteil darf nur ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten Anspruchs bzw. der im Wege der objektiven Klagehäufung erhobenen Ansprüche unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen gebannt ist. Das gilt in gleicher Weise bei einer Klage gegen mehrere Personen (subjektive Klagehäufung). Gegenüber einfachen Streitgenossen muss zwar keine einheitliche Entscheidung ergehen. Wenn bei einer Klage gegen mehrere Beklagte zwischen den verfolgten Ansprüchen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht, muss aber gewährleistet sein, dass in dem Teilurteil gegen einen Beklagten keine Frage entschieden wird, die sich im weiteren Verfahren gegen den oder die weiteren Beklagten noch einmal stellen kann.*)

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IBRRS 2016, 1373
ProzessualesProzessuales
Mit Tod des Antragstellers endet das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2016 - 24 W 14/16

1. Das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren endet mit dem Tod der antragstellenden Partei, § 239 ZPO, der eine Unterbrechung des Verfahrens anordnet, findet in diesem Fall keine Anwendung.*)

2. Gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe kann der Verfahrensbevollmächtigte des verstorbenen Antragstellers weder im eigenen Namen noch für die Erben des Antragstellers wirksam sofortige Beschwerde einlegen.*)

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IBRRS 2016, 1347
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert für Klage auf Verwalterzustimmung

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.04.2016 - 2-09 T 592/15

1. Der Streitwert in Wohnungseigentumssachen ist auf 50% des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen und er darf das Interesse des veräußernden Wohnungseigentümers an der Entscheidung nicht unterschreiten.

2. Entspricht das Interesse des Wohnungseigentümers an der Veräußerung dem Kaufpreis, kann der diesen nämlich nur dann erzielen, wenn er selbst seinen kaufvertraglichen Pflichten nachkommt und der Erwerber seiner Eigentumswohnung in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird.

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IBRRS 2016, 1345
ProzessualesProzessuales
Keine Sicherungsanordnung für vor Rechtshängigkeit fällige Mietzinsen!

AG Hanau, Beschluss vom 01.03.2016 - 37 C 384/15

Eine Sicherungsanordnung kann sich nicht auf Mieten beziehen, die zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind.

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IBRRS 2016, 1364
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Beschwerdebefugnis eines Elternteils bei Übertragung des Sorgerechts auf den anderen

BGH, Beschluss vom 27.04.2016 - XII ZB 67/14

Der wegen einer Maßnahme nach § 1666 BGB nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil beschwerdeberechtigt.*)

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IBRRS 2016, 1360
ProzessualesProzessuales
Unterlassungsanspruch wegen Verwechslungsgefahr von teilidentischen Unternehmensbezeichnungen

BGH, Urteil vom 05.11.2015 - I ZR 50/14

1. Ein Unterlassungsantrag, der im vorangestellten abstrakten Teil die Verwendung eines Zeichens in Alleinstellung zum Gegenstand hat, im angefügten "Insbesondere"-Teil aber das Zeichen innerhalb einer aus mehreren Bestandteilen bestehenden Gesamtbezeichnung aufführt, ist widersprüchlich und daher unbestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.*)

2. Soll die Nutzung eines Firmenbestandteils untersagt werden, muss eine Begehungsgefahr nicht nur für die Verwendung der Gesamtbezeichnung, sondern für die Benutzung des Firmenbestandteils bestehen.*)

3. Hat eine Partei ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits oder im Hinblick auf in einem Vorprozess gehaltenen Vortrag geändert, insbesondere präzisiert, ergänzt oder berichtigt, kann dies im Rahmen der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) Bedeutung erlangen.*)

4. Die allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 4 MarkenG in Verbindung mit § 242 BGB) sind bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Unternehmenskennzeichen neben der Regelung über die Anspruchsverwirkung in § 21 Abs. 2 MarkenG anwendbar.*)

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IBRRS 2016, 1353
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Teilungserklärung bereits beurkundet: Entsteht ein Vorkaufsrecht des Mieters?

BGH, Urteil vom 06.04.2016 - VIII ZR 143/15

1. Ein Vorkaufsrecht des Mieters entsteht nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, wenn nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist und dieses dann an einen Dritten verkauft wird (Senatsurteil vom 29.03.2006 - VIII ZR 250/05, NJW 2006, 1869 Rn. 10 = IMR 2006, 1; BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 96/12, BGHZ 199, 136 Rn. 5 = IMR 2014, 99). Dass vor der Überlassung der Mietsache an den Mieter die für die Aufteilung in Wohnungseigentum erforderliche Teilungserklärung (§ 8 WEG) bereits notariell beurkundet worden ist, hindert das Entstehen des Vorkaufsrechts nach dieser Alternative nicht, weil die Teilung erst mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher wirksam wird.*)

2. Die Entstehung eines Vorkaufsrechts nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB ist davon abhängig, dass nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet werden soll und das zukünftige Wohnungseigentum an einen Dritten verkauft wird. Ein Vorkaufsrecht besteht daher nach dieser Alternative nicht, wenn die Absicht, Wohnungseigentum zu begründen, schon vor der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter gefasst worden und sich nach außen hinreichend manifestiert hat, etwa durch die notarielle Beurkundung einer Teilungserklärung (§ 8 WEG).*)

3. Eine Stufenklage ist nicht zulässig, wenn die Auskunft nicht dem Zweck der Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Information über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (im Anschluss an BGH, Urteile vom 02.03.2000 - III ZR 65/99, NJW 2000, 1645 unter 1 a; vom 29.03.2011 - VI ZR 117/10, BGHZ 189, 79 Rn. 8 = IBRRS 2012, 0107 = IMRRS 2012, 0071; vom 17.10.2012 - XII ZR 101/10, NJW 2012, 3722 Rn. 13 = IBRRS 2012, 4287 = IMRRS 2012, 3066). Dies bedeutet aber nicht, dass eine Stufenklage nach § 254 ZPO nur dann zulässig ist, wenn durch die in der ersten Stufe geltend gemachte Auskunft alle Informationen zu erlangen sind, die für die Bezifferung des in einer weiteren Stufe verfolgten Leistungsanspruchs notwendig sind.*)




IBRRS 2016, 1317
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schriftsatz per Fax verschickt: "OK"-Vermerk ist kein Zugangsbeweis!

BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 7/15

1. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen worden sind.*)

2. Der mit einem "OK"-Vermerk versehene Sendebericht begründet nicht den Beweis des ersten Anscheins für den tatsächlichen Zugang der Sendung beim Empfänger. Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät.*)

3. Die Versäumung einer Frist wegen Verzögerung bei der Übermittlung eines Telefax kann der Partei nicht als Verschulden zugerechnet werden, wenn sie bzw. ihr Prozessbevollmächtigter mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan und so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen hat, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24.00 Uhr gerechnet werden konnte.*)

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IBRRS 2016, 1325
ProzessualesProzessuales
Rechtliches Gehör verletzt: Verweisungsbeschluss ist nicht bindend!

KG, Beschluss vom 09.05.2016 - 2 AR 18/16

1. Ein unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ergangener Verweisungsbeschluss ist für das aufnehmende Gericht entgegen § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO ausnahmsweise nicht bindend. Eine Stellungnahmefrist von nur einer Woche reicht im Regelfall nicht aus, um das rechtliche Gehör zu gewährleisten.*)

2. Eine von dem Kläger gemäß § 35 ZPO getroffene Wahl zwischen mehreren zuständigen Gerichten wird erst mit Eintritt der Rechtshängigkeit bindend, was eine Zustellung der Klage voraussetzt (§ 253 Abs. 1, § 261 Abs. 1 ZPO). Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kläger eine bereits getroffene Wahl durch eine Erklärung gegenüber dem zunächst angegangenen Gericht jederzeit noch ändern.*)

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IBRRS 2016, 1310
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wer sich um alles selbst kümmert, der muss auch an alles denken!

BGH, Beschluss vom 20.04.2016 - XII ZB 390/15

Entschließt sich ein Rechtsanwalt, einen fristgebundenen Schriftsatz selbst bei Gericht einzureichen, übernimmt er die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Frist. Er hat dann geeignete Maßnahmen zu treffen, um einen fristgerechten Eingang des Schriftsatzes zu gewährleisten.*)

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IBRRS 2016, 1302
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Weiterer Schaden zu erwarten: Keine Aufspaltung in Leistungs- und Feststellungsklage notwendig!

BGH, Urteil vom 19.04.2016 - VI ZR 506/14

Der Kläger ist nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und in eine Feststellungsklage aufzuspalten, wenn bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist. Einzelne bei Klageerhebung bereits entstandene Schadenspositionen stellen lediglich einen Schadensteil in diesem Sinne dar.*)

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IBRRS 2016, 3483
ProzessualesProzessuales
Streithelfer hat keine Anträge gestellt: Keine gesonderte Wertfestsetzung!

BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - X ZR 109/12

Für eine gesonderte, vom Streitwert der Hauptsache abweichende Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten eines Streithelfers der Hauptpartei im Rechtsmittelverfahren ist auch dann kein Raum, wenn der Streithelfer im betreffenden Rechtszug keine Anträge gestellt hat.*)

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IBRRS 2016, 1253
ProzessualesProzessuales
Erlaubnis zur Untervermietung: Streitwert ist voraussichtliche Jahresmiete!

LG Berlin, Beschluss vom 18.01.2016 - 65 T 259/15

Klagt der Mieter auf Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung, bemisst sich der Streitwert nach dem Jahresbetrag des voraussichtlichen Untermietzinses.

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IBRRS 2016, 1216
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Welches Gericht ist für die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung zuständig?

OLG Celle, Beschluss vom 02.09.2015 - 4 AR 31/15

1. Für den Antrag eines Rechtsanwalts nach § 11 Abs. 1 Satz 1 RVG auf Festsetzung der Vergütung ist sachlich das Vollstreckungsgericht zuständig, soweit der Rechtsanwalt die in der Zwangsvollstreckung bei ihm entstandene Vergütung gegenüber dem eigenen Auftraggeber festsetzen lassen will.*)

2. Örtlich zuständig ist insoweit das Amtsgericht, in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung vorgenommen worden ist.*)

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IBRRS 2016, 1224
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Untergemeinschaft kann Bauträger nicht auf Kostenvorschuss verklagen!

OLG Nürnberg, Urteil vom 16.08.2013 - 2 U 2379/12

1. Von der gerichtlichen Geltendmachung eines Mängelbeseitigungsvorschusses gegen den Bauträger sind sämtliche Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft betroffen und nicht nur die Eigentümer eines einzelnen Hauses als Untergemeinschaft.

2. Bei einer Mehrhausanlage kann die Gemeinschaftsordnung zwar die Bildung von Untergemeinschaften mit eigenen Beschlussfassungskompetenzen und Kostenverteilungsregelungen in allein sie betreffenden Verwaltungsangelegenheiten vorsehen. Solche Untergemeinschaften sind jedoch keine selbstständigen Tochterverbände, sondern nur ein Teil der Gesamtgemeinschaft.

3. Untergemeinschaften haben keine originär eigenen, sondern nur von der Gesamtgemeinschaft abgeleitete Satzungs- und Organisationsbefugnisse. Rechts- und parteifähig ist nur die Gesamtgemeinschaft.




IBRRS 2016, 1203
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wer hat die Kosten des Sachverständigenablehnungsverfahrens zu tragen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.03.2016 - 8 W 18/16

Die in der Hauptsache unterlegene Partei hat auch die Kosten der (erfolgreichen) Beschwerde im Sachverständigenablehnungsverfahren zu tragen.*)

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IBRRS 2016, 1212
ProzessualesProzessuales
Normenkontrollantrag: Jahresfrist gilt auch bei Funktionslosigkeit!

BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 4 CN 3.15

Die Regelung in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, wonach der Normenkontrollantrag nur innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Rechtsvorschrift gestellt werden kann, gilt auch dann, wenn der Antragsteller geltend macht, eine städtebauliche Satzung im Sinne von § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO - hier: ein Bebauungsplan - sei nach ihrer Bekanntmachung wegen Funktionslosigkeit unwirksam geworden.*)

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IBRRS 2016, 1208
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verschlechterung des tatsächlichen Zustands: Frist für Anschlussberufung?

BGH, Urteil vom 22.03.2016 - VI ZR 168/14

1. Die Anwendung von § 524 Abs. 2 Satz 3 ZPO setzt nicht voraus, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse, die der Anschlussberufung zugrunde liegen, seit der letzten mündlichen Verhandlung erster Instanz oder sogar seit Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO geändert haben (Anschluss an BGH, Urteil vom 28.01.2009 - XII ZR 119/07 Rn. 22 ff., IBRRS 2009, 0981 = IMRRS 2009, 0598).*)

2. Ist eine Anschlussberufung hinsichtlich der mit ihr geltend gemachten künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen gemäß § 524 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht verfristet, kann sie auch insoweit nicht wegen Verfristung als unzulässig verworfen werden, als mit ihr zusätzlich Rückstände für die Vergangenheit geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2016, 1192
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor?

BGH, Urteil vom 22.01.2016 - V ZR 196/14

1. Ob ein wesentlicher Verfahrensmangel im Sinne des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO - wie die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - vorliegt, ist allein auf Grund des materiell-rechtlichen Standpunkts des Erstgerichts zu beurteilen, auch wenn das Berufungsgericht ihn nicht teilt (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Urteil vom 22.09.2006 - V ZR 239/05, NJW-RR 2006, 1677 = IBRRS 2006, 3967 = IMRRS 2006, 2886, und BGH, Urteil vom 14.05.2013 - VI ZR 325/11, NJW 2013, 2601 = IBR 2013, 1283 (nur online) jeweils m.w.N.).*)

2. Im Sinne von § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO notwendig ist eine umfangreiche oder aufwendige Beweisaufnahme, wenn sie durch oder infolge der Korrektur des wesentlichen Verfahrensfehlers sicher zu erwarten ist. Nicht ausreichend ist, wenn sie zwar unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich wird, der Eintritt dieser Voraussetzungen aber nicht sicher ist.*)

3. Hat das Berufungsgericht als Folge einer Kassationsentscheidung die für eine Entscheidung über das Anschlussrechtsmittel erforderlichen Feststellungen nicht getroffen, kommt der von dem Revisionsführer mit Erfolg gerügte Verstoß gegen § 538 Abs. 2 ZPO dem Anschlussrevisionsführer ausnahmsweise auch ohne eigene Verfahrensrüge zugute.*)

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IBRRS 2016, 1197
ProzessualesProzessuales
Keine Prozesskostenhilfe ohne vollständigen Antrag

BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - XI ZR 479/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 1199
ProzessualesProzessuales
Umfang der Beschwerdeberechtigung von Versorgungsträgern

BGH, Beschluss vom 13.04.2016 - XII ZB 44/14

Zur Beschwerdeberechtigung eines Versorgungsträgers im Rechtsbeschwerdeverfahren.*)

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IBRRS 2016, 1238
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Klage auf Löschung eines negativen Schufa-Eintrags

BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 48/14

Zur Beschwer des Beklagten, der zum Widerruf eines von ihm veranlassten Negativeintrags bei der Schufa, zur Mitteilung an die Schufa, dass derjenige Zustand auch im Hinblick auf die Berechnung von Scorewerten wiederhergestellt werden soll, als habe es den Negativeintrag nicht gegeben, und zur Unterlassung der Mitteilung offener Forderungen entsprechend dem streitgegenständlichen Negativeintrag verurteilt worden ist.*)

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IBRRS 2016, 1241
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Streit um die Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse: Prozeßgericht zuständig

BGH, Beschluss vom 07.04.2016 - IX ZB 89/15

Der Streit zwischen Schuldner und Verwalter über die Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse ist vor dem Prozessgericht und nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen.*)

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IBRRS 2016, 1172
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens in der Insolvenz sind Kosten des Rechtsstreits!

OLG München, Beschluss vom 15.04.2016 - 11 W 641/16

1. Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens, nach dessen Beendigung der Antragsteller insolvent wurde, gehören zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn der Insolvenzverwalter im Anschluss Klage erhoben hat.

2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn bezüglich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens vor der Insolvenz noch keine verbindliche Kostenentscheidung ergangen war.

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IBRRS 2016, 1158
RechtsanwälteRechtsanwälte
Mündliche Einzelanweisung ersetzt keine "ordentliche" Ausgangskontrolle!

BGH, Beschluss vom 06.04.2016 - VII ZB 7/15

Eine am Vortag des Fristablaufs erteilte mündliche Einzelanweisung des Rechtsanwalts, den Fristablauf am Folgetag zu beachten und den fristwahrenden Schriftsatz spätestens an diesem Tag an das Berufungsgericht zu faxen, ist nicht geeignet, allgemeine organisatorische Vorkehrungen für die Ausgangskontrolle zu ersetzen.*)

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IBRRS 2016, 1157
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bestellung eines Ersatzzustellungsvertreters: Amtsgericht ist zuständig!

OLG Hamm, Beschluss vom 18.03.2016 - 32 SA 8/16

Für die Bestellung eines Ersatzzustellungsvertreters für eine Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 3 WEG in einem § 43 Nr. 5 WEG unterfallenden Streitfall ist das jeweils erkennende Gericht und nicht - streitwertunabhängig - das Amtsgericht als Wohnungseigentumsgericht zuständig.*)

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IBRRS 2016, 1148
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wohnung in "guter" oder nur in "durchschnittlicher" Wohnlage?

BGH, Beschluss vom 15.03.2016 - VIII ZR 82/15

Ob sich Wohnungen in einer "guten" oder nur in einer "durchschnittlichen" Wohnlage im Sinne des (hier: Mannheimer) Mietspiegels befinden, ist eine vom Gericht vorzunehmende Wertungsfrage.




IBRRS 2016, 1147
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wert der Beschwer bei Streitigkeit über Räumung von Wohnraum?

BGH, Beschluss vom 08.12.2015 - VIII ZR 129/15

1. Der Wert der Beschwer bestimmt sich in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt.

2. Für die Wertbemessung kommt es, wie auch der Wortlaut des § 8 ZPO zeigt, auf das für die Gebrauchsüberlassung zu zahlende Entgelt an. Dazu zählen vereinbarte Vorauszahlungen auf Nebenkosten nicht.

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IBRRS 2016, 1096
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Grundstückskaufvertrag mit Kommune: Welches Gericht ist bei Streitigkeiten zuständig?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.10.2015 - 14 W 5/15

1. Bei Streitigkeiten über Einzelpositionen eines einheitlichen Kaufpreisanspruchs bestimmt sich der zulässige Rechtsweg danach, ob diese Einzelpositionen insgesamt oder jedenfalls schwerpunktmäßig dem Zivilrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind.*)

2. Streitigkeiten über die Höhe von Anschluss- und Erschließungsbeiträgen, die Eingang in den Gesamtkaufpreis eines Grundstücks gefunden haben, sind selbst dann öffentlich-rechtlicher Natur, wenn ihre Berechnung Auswirkungen auf Nebenforderungen für zivilrechtliche Teilpositionen des Kaufpreisanspruchs haben kann.*)

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IBRRS 2016, 1187
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 11.02.2016 - V ZB 182/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 1186
ProzessualesProzessuales
Frist wegen Poststreiks versäumt: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 18.02.2016 - V ZB 126/15

Ein Prozessbevollmächtigter kann bei einem auf bestimmte Gebiete des Dienstleistungsbereichs der Deutschen Post AG beschränkten Poststreik auf die Einhaltung der für den Normalfall geltenden Postlaufzeiten vertrauen, wenn er von der Deutschen Post AG die Auskunft erhält, dass für den geplanten Sendungsverlauf einer Postsendung streikbedingte Beeinträchtigungen nicht bekannt sind und die Postbeförderung von dem Versandzum Empfangsort normal läuft.*)

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IBRRS 2016, 1134
ProzessualesProzessuales
Literaturstudium macht nicht befangen!

VerfG Brandenburg, Beschluss vom 15.04.2016 - 78/15

Dass sich ein Richter einer in der Rechtslehre vertretenen Auffassung zu einer höchstrichterlich ungeklärten Rechtslage anschließt, die ein Verfahrensbeteiligter für unrichtig hält, rechtfertigt regelmäßig nicht seine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit.*)

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IBRRS 2016, 1070
ProzessualesProzessuales
Übertragung auf Einzelrichter vor Klagezustellung: Entzug des gesetzlichen Richters?

OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - 34 AR 220/15

Ergeht eine Übertragung auf den obligatorischen Einzelrichter vor Zustellung der Klageschrift und damit vor der notwendigen Anhörung der Gegenseite, führt dieser Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs nicht zwingend auch zu einem Entzug des gesetzlichen Richters mit der Folge, dass einem vom Einzelrichter erlassenen Verweisungsbeschluss die Bindungswirkung abzusprechen wäre. Denn Gehörsverstöße können - anders als ein Entzug des gesetzlichen Richters - grundsätzlich geheilt werden.*)

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IBRRS 2016, 1097
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschwer bei Anfechtung der Entlastung des Verwalters?

BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - V ZB 166/13

Bei der Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Entlastung des Verwalters angefochten hat, tritt der Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwalter hat, regelmäßig zu dem Wert etwaiger Ersatzansprüche gegen diesen hinzu (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 = IMR 2011, 298).*)

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IBRRS 2016, 1083
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Urkundsprozess auf Grundlage einer kaufvertraglichen Besserungsklausel zulässig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2015 - 21 U 40/15

1. Urkunden im Sinne des § 592 ZPO sind schriftlich verkörperte Gedankenerklärungen, wobei sie dem Beweis ihrer Echtheit oder Unechtheit zugänglich sein müssen. Es genügt jede Urkunde, die geeignet ist, dem Gericht gegenüber den Beweis für die Richtigkeit der klagebegründenden Tatsachen unmittelbar oder mittelbar zu erbringen. Hierbei reicht es aus, dass mit der Urkunde eine Indiztatsache bewiesen wird, die den Schluss auf die anspruchsbegründende Tatsache zulässt.*)

2. Unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen bedürfen auch im Urkundsverfahren, abgesehen von dem Fall der Säumnis der beklagten Partei (§ 597 Abs. 2 ZPO), keines Beweises und auch somit keiner Urkundenvorlage (Anschluss an BGH, Urteil vom 22.10.2014 – VIII ZR 41/14, NJW 2015, 475 f. = IBRRS 2014, 2962 = IMR 2015, 39).*)

3. Nach Art. 229 § 34 EGBGB findet § 288 BGB n.F., demzufolge bei Nichtverbrauchergeschäften ein Verzugszinssatz in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangt werden kann, nicht auf Schuldverhältnisse Anwendung, die bis zum 28.07.2014 entstanden sind.*)

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IBRRS 2016, 1053
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ProzessualesProzessuales
Gehörsverstoß trotz Hinweises nicht gerügt: Revision ist nicht zuzulassen!

BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - IX ZR 211/14

Eine Revision ist nicht wegen eines Gehörsverstoßes zuzulassen, wenn es der Beschwerdeführer versäumt hat, den Verstoß im Rahmen der ihm eingeräumten Frist zur Stellungnahme auf einen Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts zu rügen.*)

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IBRRS 2016, 1085
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Entscheidung öffentlich bekannt gemacht: Beschwerdefrist läuft

BGH, Beschluss vom 24.03.2016 - IX ZB 67/14

Die öffentliche Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung wirkt als Zustellung und setzt die Beschwerdefrist in Gang, auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Der Belehrungsmangel kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen.*)

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IBRRS 2016, 1086
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Anspruch auf Unterhalt und Schadensersatz wegen Verletzung der Unterhaltspflicht: Zwei Streitgegenstände

BGH, Beschluss vom 03.03.2016 - IX ZB 33/14

1. Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt (Klarstellung BGHZ 187, 337).*)

2. Rechtskräftig festgestellt sind alle materiell-rechtlichen Ansprüche, die vom Streitgegenstand umfasst sind, über den mit dem Titel entschieden wurde.*)

3. Der Anspruch aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht hat einen anderen Streitgegenstand als ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch.*)

4. Ansprüche auf Unterhalt und auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht kann der Gläubiger gleichzeitig nebeneinander geltend machen; die Hemmung, die Ablaufhemmung und der erneute Beginn der Verjährung des einen Anspruchs erstreckt sich nicht auf den anderen Anspruch.*)

5. Der Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlichen Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Familienstreitsache.*)

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IBRRS 2016, 1042
ProzessualesProzessuales
Wirtschaftliche Bedeutung schließt Berufungszurückweisung durch Beschluss nicht aus!

OLG Rostock, Beschluss vom 30.07.2015 - 4 U 138/12

1. Die wirtschaftliche Bedeutung einer Sache schließt eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nicht aus.

2. Auch eine bereits erfolgte Terminierung steht einem Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht entgegen.

3. Eine Anschlussberufung ist unzulässig, wenn sich die Partei der Berufung ihres Streithelfers anschließt und nicht der Berufung des Gegners.

4. Die Kosten einer erfolglosen Beweiserhebung können der mit dem Beweismittel unterlegenen Partei gesondert auferlegt werden.

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IBRRS 2016, 1016
ProzessualesProzessuales
Rubrumsberichtigung: Entscheidend ist die Interessenlage im Änderungsverfahren!

BVerwG, Beschluss vom 07.01.2016 - 4 VR 3.15

Maßgeblich für die Stellung der Beteiligten in einem Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO ist die Interessenlage in diesem Verfahren, nicht die Beteiligtenstellung im vorausgegangenen Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO.*)

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IBRRS 2016, 1008
ProzessualesProzessuales
"Inhouse-Schulungen" machen Richter nicht befangen!

SG Cottbus, Beschluss vom 23.03.2016 - 30 SF 380/16

Führt ein Richter sog. „Inhouse-Schulungen“ (hier: zum Gebührenrecht) in den Räumlichkeiten eines Prozessbeteiligten durch, ist dies allein jedenfalls dann kein Grund, seiner Unparteilichkeit zu misstrauen, wenn es dem abgelehnten Richter um die Vermittlung von Rechtskenntnissen ging, nicht jedoch darum, die Prozesspartei einseitig zu beraten.

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IBRRS 2016, 1014
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ProzessualesProzessuales
Feststellungsklage unzulässig: Berufungsinstanz muss auf Antragsmodifizierung hinweisen!

BGH, Beschluss vom 10.03.2016 - VII ZR 47/13

1. Erachtet das Berufungsgericht eine Feststellungsklage entgegen der Auffassung des Erstgerichts für unzulässig, so muss es den Kläger gemäß § 139 Abs. 3 ZPO hierauf hinweisen. Darüber hinaus muss das Berufungsgericht dem Kläger jedenfalls dann Gelegenheit geben, auf einen solchen Hinweis in der Berufungsinstanz durch eine Antragsmodifizierung zu reagieren, wenn der vom Berufungsgericht erteilte Hinweis deshalb geboten war, weil das Erstgericht einen gegenteiligen Hinweis erteilt und dadurch die erstinstanzliche Antragstellung veranlasst hatte (Anschluss an BGH, Beschluss vom 23.04.2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 = IBRRS 2009, 1789 = IMRRS 2009, 0938).*)

2. Stellt der Kläger auf einen solchen Hinweis des Berufungsgerichts als Hilfsantrag einen Zahlungsantrag, ist es dem Berufungsgericht verwehrt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und dadurch diese - als Reaktion auf den Hinweis des Berufungsgerichts erfolgte - Klageerweiterung für wirkungslos zu erachten, § 524 Abs. 4 ZPO analog (Abgrenzung zu BGH, Beschlüsse vom 10.06.2015 - IV ZR 366/14, IBRRS 2015, 3335 = IMRRS 2015, 1526; vom 06.11.2014 - IX ZR 204/13, NJW 2015, 251 = IBRRS 2014, 4207 = IMRRS 2014, 1716; vom 03.06.2014 - VI ZR 71/13, IBRRS 2014, 3591 = IMRRS 2014, 1722).*)

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IBRRS 2016, 1032
ProzessualesProzessuales
Zahlungsansprüche unter Nachbarn: Keine obligatorische Streitschlichtung

BGH, Urteil vom 19.02.2016 - V ZR 96/15

In Rheinland-Pfalz unterliegen Zahlungsansprüche nicht der obligatorischen Streitschlichtung für Nachbarrechtsstreitigkeiten nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 LSchlG RP.*)

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IBRRS 2016, 1033
ProzessualesProzessuales
Unzulässigkeit der Klage gegen Griechenland wegen Umschuldung von Staatsanleihen

BGH, Urteil vom 08.03.2016 - VI ZR 516/14

Zum Grundsatz der Staatenimmunität bei einer Umschuldung von Staatsanleihen aufgrund des Erlasses eines die Umschuldung ermöglichenden Gesetzes und der Allgemeinverbindlicherklärung einer entsprechenden Mehrheitsentscheidung der Gläubiger.*)

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IBRRS 2016, 1106
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ProzessualesProzessuales
Gesellschaftsumwandlung nicht im Grundbuch eingetragen: Zwangsversteigerung trotzdem möglich?

BGH, Beschluss vom 14.01.2016 - V ZB 148/14

Ist eine formwechselnde Umwandlung von einer Kapital- oder einer Personenhandelsgesellschaft in eine GbR zwar im Handelsregister eingetragen, im Grundbuch aber nicht durch eine berichtigende Eintragung nach § 47 Abs. 2 GBO nachvollzogen worden, bedarf es für eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück keiner titelergänzenden Klausel nach § 727 ZPO. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung können auf Grund eines auf die im Grundbuch eingetragene Gesellschaft lautenden Titels angeordnet und fortgesetzt werden.*)

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IBRRS 2016, 0942
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ProzessualesProzessuales
Klage mit sechs Wochen Verzögerung zugestellt: Zustellung noch "demnächst"?

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.05.2013 - 5 U 196/12

1. Die (verjährungshemmende) Zustellung der Klageschrift wirkt auf den Tag der Einreichung zurück, wenn die Zustellung "demnächst" erfolgt ist.

2. Die Zustellung ist noch "demnächst", wenn sie innerhalb eines den Umständen nach angemessenen Zeitraums zwischen dem Ablauf der versäumten Frist und der (verspäteten) Zustellung erfolgt. Hierbei sind Verzögerungen von ein bis zwei Wochen noch als geringfügig und daher unschädlich anzusehen.

3. Der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum wird nicht auf den Zeitraum angerechnet, der im Zusammenhang mit der Frage maßgeblich ist, ob die Zustellung einer Klage trotz einer von dem Kläger zu vertretenden Verzögerung noch "demnächst" erfolgt ist.

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