Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16174 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2020
IBRRS 2020, 0799
LG Bamberg, Urteil vom 13.03.2020 - 41 S 32/19 WEG
§ 45 Abs. 1 WEG erfasst nicht solche Konstellationen, in denen an einen einzelnen Wohnungseigentümer als Beklagten zuzustellen ist.

IBRRS 2020, 1207

OLG Dresden, Beschluss vom 03.04.2020 - 4 U 2478/19
Der Vorwurf, das Gericht habe die Rechtslage unzutreffend beurteilt und die Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss zu Unrecht bejaht, ist im Rahmen einer Anhörungsrüge unzulässig.*)

IBRRS 2020, 1194

VG Ansbach, Urteil vom 05.02.2020 - 9 K 17.2181
ohne amtlichen Leitsatz

IBRRS 2020, 1184

OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.03.2020 - 3 W 27/19
Die Zustellung einer Streitverkündungsschrift kann vom Gericht abgelehnt werden, wenn sie rechtsmissbräuchlich ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn durch die Streitverkündung der Zweck verfolgt wird, auf die laufende Begutachtung durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen Einfluss zu nehmen. Ein wesentliches Indiz hierfür kann sein, dass kein sinnvoller Gegenstand einer Interventionswirkung ersichtlich ist.*)

IBRRS 2020, 1169

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18.02.2020 - 2-13 S 140/19
1. Fassen Miteigentümer einer Wohnung, die zu einer Wohnungseigentumsanlage gehört, Beschlüsse über die Verwaltung der im gemeinsamen Bruchteilseigentum liegenden Wohnung, können diese nicht im Beschlussanfechtungsverfahren nach § 46 WEG angefochten werden.*)
2. Derartige Verfahren sind keine Wohnungseigentumssachen nach § 43 WEG.*)

IBRRS 2020, 0524

BGH, Urteil vom 13.12.2019 - V ZR 313/16
Macht ein Eigentümer einen Anspruch gegen einen anderen Eigentümer geltend, der in einem inneren Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer steht, ist eine Zuständigkeit des WEG-Gerichts auch dann gegeben, wenn der Kläger sein Eigentum vor Klageerhebung veräußert hat.

IBRRS 2020, 1172

OLG München, Beschluss vom 22.04.2020 - 31 Wx 147/19
1. Der Grundsatz, dass bei Vertretung eines Anwalts in eigener Sache in einem Spruchverfahren kein Rechtsschutzinteresse für eine Festsetzung des Geschäftswerts zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren besteht, gilt nicht, sofern eine Rechtsanwaltsgesellschaft-mbH Antragsteller vertritt, die zugleich ihre Organe und Namensgeber sind.*)
2. Die Frage der Erstattungsfähigkeit etwaiger Kosten einer Rechtsanwaltsgesellschaft-mbH, die in einem Spruchverfahren Antragsteller vertritt, die zugleich ihre Organe und Namensgeber sind, ist allein im Kostenfestsetzungsverfahren zu klären.*)

IBRRS 2020, 1171

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2020 - 3 K 225.19
Bei der Festsetzung der zu erstattenden Kosten auch die auf die Vergütung des Rechtsanwalts entfallende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, wenn der Erstattungsberechtigte eindeutig und unmissverständlich erklärt, dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann.

IBRRS 2020, 1170

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.03.2020 - 2-13 T 19/20
Soll die Jahresabrechnung nur teilweise bezüglich einzelner Positionen angefochten werden, muss dies aus der Klageschrift deutlich werden. Eine Begrenzung des Streitgegenstandes in der Anfechtungsbegründung ist nur noch im Wege der Teilklagerücknahme möglich.*)

IBRRS 2020, 1136

BGH, Urteil vom 02.04.2020 - IX ZR 135/19
1. Die Sachdienlichkeit der Abstandnahme vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren kann nicht mit der Begründung verneint werden, dass im in erster Instanz anhängigen Nachverfahren bereits ein Sachverständigengutachten über die Echtheit der Unterschriften unter der Urkunde eingeholt worden ist.*)
2. Die Sachdienlichkeit der Abstandnahme vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren kann nicht mit der Begründung verneint werden, dass die Beklagten für das Nachverfahren angekündigt haben, hilfsweise mit Schadensersatzansprüchen aufzurechnen, durch welche ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung und Entscheidung gestellt wird.*)
3. Wird ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten, welcher Alleinaktionär einer Schweizer Aktiengesellschaft ist, als Organ dieser Gesellschaft nur zu dem Zweck tätig, eine Vereinbarung mit einem Vertragspartner auszuhandeln, wird er allein in Ausübung seiner anwaltlichen Tätigkeit tätig.*)
4. Wird ein Berufungsurteil aufgehoben, welches ein vorläufig vollstreckbares erstinstanzliches Urteil aufgehoben hat, lebt die vorläufige Vollstreckbarkeit des erstinstanzlichen Urteils wieder auf.*)

IBRRS 2020, 1138

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.01.2020 - 5 W 36/19
Zur entsprechenden Anwendung von § 9 ZPO bei der Streitwertfestsetzung für Ansprüche auf Schadensersatz wegen entgangener Miet- oder Pachtzahlungen.*)

IBRRS 2020, 1134

BGH, Beschluss vom 12.03.2020 - I ZB 64/19
Für den tatsächlichen Zugang als Voraussetzung der Heilung eines Zustellungsmangels gemäß § 189 ZPO ist nicht der Zugang des zuzustellenden Originals erforderlich. Die erfolgreiche Übermittlung einer (elektronischen) Kopie in Form - beispielsweise - eines Telefaxes, einer Fotokopie oder eines Scans ist ausreichend. Die bloße mündliche Überlieferung oder eine handschriftliche oder maschinenschriftliche Abschrift des zuzustellenden Originals führen dagegen wegen der Fehleranfälligkeit einer solchen Übermittlung nicht zur Heilung des Zustellungsmangels.*)

IBRRS 2020, 1122

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.04.2020 - 6 W 34/20
Die wirksame Vollziehung einer Unterlassungsverfügung, die bereits mit einer Ordnungsmittelandrohung versehen ist, erfordert, dass der Schuldner Umfang und Inhalt des Verbotes zweifelsfrei ermitteln kann. Eine ohne Begründung versehene Beschlussverfügung, die auf Anlagen Bezug nimmt, wird daher nur dann wirksam vollzogen, wenn dem Schuldner neben dem Beschluss selbst auch die Anlagen zugestellt werden, die Aufschluss über Inhalt und Reichweite des Verbots geben.*)

IBRRS 2020, 1112

BayObLG, Beschluss vom 08.04.2020 - 1 AR 7/20
1. Das zuständige Gericht kann in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ausnahmsweise bereits vor Rechtshängigkeit bestimmt werden, wenn nicht erwartet werden kann, dass die beteiligten Gerichte den Kompetenzstreit ohne Entscheidung in absehbarer Zeit beilegen.*)
2. Das Gericht, bei dem in einer bürgerlichen Rechtsstreitigkeit eine Klageschrift eingereicht wird, hat über einen damit verbundenen Antrag auf Bewilligung der öffentlichen Zustellung ohne Rücksicht auf seine örtliche und internationale Zuständigkeit für das Hauptsacheverfahren zu entscheiden.*)
3. Vor Rechtshängigkeit der Streitsache steht es der Klagepartei frei, ihre getroffene Gerichtswahl noch zu revidieren.*)
4. Ist nach nationalem materiellen Recht gem. § 270 Abs. 4, § 269 Abs. 1 BGB als Leistungsort für Rückzahlungsansprüche aus einem Bankdarlehen der Wohnsitz des Bankkunden im Zeitpunkt der Kreditgewährung anzusehen, so bewirkt eine spätere Wohnsitzverlegung auch dann keine Änderung des Erfüllungsorts für nach dem Wegzug fällig gewordene Ansprüche, wenn das Vertragsverhältnis als Verbraucherdarlehen zu qualifizieren ist.*)

IBRRS 2020, 1123

VG Neustadt, Beschluss vom 06.12.2019 - 1 L 1251/19
Im Eilverfahren gem. § 80 Abs. 5 VwGO ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich, wenn noch kein Widerspruchsbescheid ergangen ist. Das gilt auch für die Feststellung, ob Tatsachen vorliegen, die auf einen Alkoholmissbrauch hindeuten. Ein medizinisch psychologisches Gutachten darf im Rahmen der Prüfung, ob solche Tatsachen vorliegen, nicht mehr verwertet werden, wenn das Gutachten im maßgeblichen Zeitpunkt gemäß § 2 Abs. 9 StVG zu löschen ist.*)

IBRRS 2020, 1110

BayObLG, Beschluss vom 08.04.2020 - 1 AR 18/20
1. Bei einem kaufrechtlichen Rückgewährschuldverhältnis ergibt sich aus der Natur der Sache ein einheitlicher Erfüllungsort i.S.d. § 29 Abs. 1 ZPO sowohl für den Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises als auch für den Anspruch auf Rückgabe des Kaufgegenstands an dem Ort, an dem sich der Kaufgegenstand vertragsgemäß befindet.*)
2. Werden kaufrechtliche Rückgewähransprüche vorgerichtlich durch einen Rechtsanwalt geltend gemacht, so ist der Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten am selben Ort zu erfüllen wie die Rückgewähransprüche.*)
3. Ein Verweisungsbeschluss gem. § 281 ZPO ist wegen Willkür nicht bindend, wenn sich eine Zuständigkeit des verweisenden Gerichts nach den Umständen derart aufdrängt, dass die Verweisung als nicht auf der Grundlage des § 281 ZPO ergangen angesehen werden muss. Das kann der Fall sein, wenn sich der Kläger bereits in der Klageschrift darauf berufen hat, dass beim angegangenen Gericht der Gerichtsstand des Erfüllungsorts bestehe, und das Gericht dies nicht aufgreift.*)

IBRRS 2020, 1035

LG München I, Beschluss vom 18.03.2020 - 18 O 18817/18
Eine Bauhandwerkersicherheit ist zwar eine andere Sicherheit als eine Prozessbürgschaft, hat aber den ausschließlichen Sinn, dass der Auftragnehmer nicht das Insolvenzrisiko des Auftraggebers für seine Vergütungsansprüche trägt. Durch die Prozessbürgschaft im Werklohnprozess wird der gleiche Sicherungszweck erreicht, wie durch eine Sicherheitsleistung nach § 650f Abs. 1 BGB.

IBRRS 2020, 1089

BGH, Urteil vom 12.03.2020 - VII ZR 55/19
1. Die Entscheidung über eine Aussetzung gemäß § 613 Abs. 2 ZPO hat von Amts wegen zu erfolgen, solange das Individualverfahren noch nicht endgültig beendet ist; der Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, bildet hierfür keine Zäsur.*)
2. Für die Entscheidung über die Aussetzung ist keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung notwendig.*)

IBRRS 2020, 1075

BVerfG, Beschluss vom 13.02.2020 - 1 BvQ 12/20
Die Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein noch nicht verkündetes Gesetzes setzt voraus, dass das Gesetzgebungsverfahren vollständig abgeschlossen ist.

IBRRS 2020, 1074

OVG Saarland, Beschluss vom 25.03.2020 - 2 A 85/20
Der Zwang zur Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten vor dem Oberverwaltungsgericht gilt auch für das Verfahren der Anhörungsrüge.*)

IBRRS 2020, 1068

LG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.2019 - 21 OH 2/17
1. Der Kostenerstattungsanspruch eines Streithelfers ist inhaltsgleich mit der von ihm unterstützten Hauptpartei (Grundsatz der Kostenparallelität).
2. Steht der unterstützten Hauptpartei nach einem Vergleich gegen ihren Verfahrensgegner kein Kostenerstattungsanspruch zu, geht auch der unterstützende Streithelfer leer aus.

IBRRS 2020, 1060

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.02.2020 - 4 O 19/20
Auch nach Übersendung der Berufungszulassungsbegründungsschrift ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dann nicht notwendig, wenn das Gericht den Antragsgegner ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass eine Erwiderung nicht veranlasst sei.*)

IBRRS 2020, 1058

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.02.2020 - 8 A 11701/19
1. Eine mündliche Verhandlung kann nur "aus erheblichen Gründen" verlegt oder vertagt werden. Das Ausbleiben einer Partei oder die Ankündigung, nicht zu erscheinen, stellt dabei keinen "erheblichen Grund" dar, sofern die Partei nach Auffassung des Gerichts selbstverschuldet am pünktlichen Erscheinen verhindert ist.
2. Ein nicht rechtzeitiges Erscheinen im Termin ist nur dann unverschuldet, wenn dieses trotz gewissenhafter, sorgfältiger Prozessführung der Partei oder ihres Bevollmächtigten eingetreten ist.
3. Dazu gehört insbesondere ein Abreisezeitpunkt, der neben der für die Wegstrecke mindestens notwendigen Zeit zusätzlich einen Puffer bereithält.

IBRRS 2020, 1046

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2020 - 18 W 32/20
1. Stellen mehrere Streitgenossen gemeinsam einen einheitlichen Kostenfestsetzungsantrag, muss daraus deutlich werden, in welchen Beteiligungsverhältnissen oder - bei gleicher Beteiligung am Rechtsstreit - in welcher Gläubigerstellung (Teil-, Mit- oder Gesamtgläubiger) sie die Festsetzung begehren.*)
2. Der Kostengläubiger kann gem. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch dann die Erstattung der Reisekosten seines Prozessbevollmächtigten verlangen, wenn dieser seinen Sitz am dritten Ort hat und zugleich Mitglied einer überörtlichen Sozietät ist, die auch über eine Niederlassung am Ort des Prozessgerichts verfügt.*)

IBRRS 2020, 0940

OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2020 - 21 W 11/20
Nach der Einleitung des Hauptsacheverfahrens gegen den unterstützten Antragsgegner kommt eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Streithelfers und zu Lasten des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren nicht mehr in Betracht.

IBRRS 2020, 1028

VGH Bayern, Beschluss vom 30.03.2020 - 21 C 20.204
Ist nichts anderes geregelt, ist der Streitwert in verwaltungsgerichtlichen Streitsachen nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Dem entspricht es, in einem Verfahren über die Löschung der Eintragung in der Architektenliste einen Streitwert von 15.000 Euro anzusetzen.

IBRRS 2020, 0990

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.12.2019 - 5 W 81/19
Auch in Verfahren, die Besitzschutzansprüche nach den §§ 861, 862 BGB zum Gegenstand haben, kann es an der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlichen Dringlichkeit fehlen, wenn der Antragsteller in Kenntnis der maßgeblichen Umstände längere Zeit untätig geblieben ist, denn die genannten Vermutungstatbestände bringen lediglich einen anspruchstypischen Gefährdungsgrund zum Ausdruck, der im Einzelfall sehr wohl fehlen oder durch das eigene Verhalten des Antragstellers widerlegt sein kann.*)

IBRRS 2020, 1010

OLG Rostock, Beschluss vom 20.11.2019 - 3 W 44/19
Macht der Mieter einen Kostenvorschuss zur Ausübung seines Selbsthilferechts aus § 536a Abs. 2 BGB geltend, richtet sich der Gebührenstreitwert einer hierauf gerichteten Klage nach § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO und damit nach der begehrten Höhe des Vorschusses, welche sich an den voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten orientiert.*)

IBRRS 2020, 0966

BGH, Urteil vom 21.02.2020 - V ZR 17/19
1. Bei einer einheitlichen Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts in erster Instanz richtet sich die Zuständigkeit des Berufungsgerichts auch dann einheitlich nach § 72 Abs. 2 GVG, wenn nur ein Teil der Entscheidung eine Wohnungseigentumssache i.S.v. § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 WEG betrifft.*)
2. Ein Rechtsanwalt darf sich in aller Regel auch dann noch auf eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug verlassen, wenn der gegnerische Anwalt deren Richtigkeit in Zweifel zieht. Der durch den Fehler des Gerichts hervorgerufene Vertrauensschutz besteht regelmäßig so lange fort, bis das aufgrund der Rechtsmittelbelehrung angerufene Gericht auf seine Unzuständigkeit hinweist; erst dann beginnt die Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 Abs. 2 ZPO zu laufen.*)
IBRRS 2020, 1002

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.03.2020 - 1 B 10155/20
Für einen Antrag nach § 80a VwGO gegen einen für sofort vollziehbar erklärten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, weil ein solcher Bescheid keinen gestattenden Charakter hat und damit nicht zur Ausführung des Vorhabens berechtigt.*)

IBRRS 2020, 0963

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.02.2020 - 7 A 11512/19
1. Ein Rechtsmittel wird unzulässig, wenn für den Rechtsmittelführer trotz gerichtlicher Aufforderung keine aktuelle ladungsfähige Anschrift angegeben wird. Dies gilt auch, wenn zunächst eine Anschrift benannt wurde, die später nicht mehr zutrifft.*)
2. Die Aufgabe der Unterkunft ohne Angabe der aktuellen Anschrift lässt den Schluss zu, dass der Wille zur Fortführung des Verfahrens fehlt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Kontakt zum Prozessbevollmächtigten abgebrochen ist.*)

IBRRS 2020, 0962

BayObLG, Beschluss vom 26.03.2020 - 1 AR 13/20
1. Das zuständige Gericht wird durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht bestimmt u. a. dann bestimmt, wenn verschiedene Gerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, sich rechtskräftig für unzuständig erklärt haben.
2. Das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" in diesem Sinne ist jedoch nicht dadurch erfüllt, dass ein Gericht ausdrücklich die eigene Zuständigkeit leugnet.

IBRRS 2020, 0960

BayObLG, Beschluss vom 05.03.2020 - 1 AR 152/19
Liegen die Voraussetzungen der Verweisung nach § 281 ZPO (z. B. die örtliche Unzuständigkeit) nur für einen von mehreren prozessualen Ansprüchen vor, muss - wenn die Voraussetzungen für die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht vorliegen - erst die Trennung (§ 145 ZPO ) angeordnet werden, bevor die Verweisung ausgesprochen werden kann, es sei denn eine Trennung ist z. B. wegen notwendiger Streitgenossenschaft (§ 62 ZPO ) unzulässig.*)

IBRRS 2020, 0948

OLG München, Beschluss vom 11.03.2020 - 34 AR 235/19
1. Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses kann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist und weitere Anhaltspunkte vorliegen, die erkennen lassen, dass der Richter sich bewusst des Verfahrens entledigen wollte.*)
2. Solche Anhaltspunkte können vorliegen, wenn dem verweisenden Gericht am Wohnsitz des Käufers in einer Klage gegen den Hersteller in vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Verfahren bereits in einer früheren Bestimmungsentscheidung eine vertiefte Prüfung der Ermittlung der Belegenheit des Vermögens nahegelegt wurde und es wiederum, ohne darauf einzugehen, mit derselben Begründung verweist.*)

IBRRS 2020, 0929

OLG Naumburg, Beschluss vom 05.11.2019 - 12 W 30/19
Gegen die Entscheidung des Gerichts in einem selbstständigen Beweisverfahren, den Sachverständigen nicht entsprechend § 404a Abs. 1 ZPO anzuweisen, die vom Antragsteller für erforderlich erachtete Bauteilöffnung vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nicht statthaft.*)

IBRRS 2020, 0924

LG Berlin, Urteil vom 13.02.2020 - 67 S 369/18
Das Vorbringen des Vermieters zu dem von ihm behaupteten Kündigungsvorwurf unterfällt einem Sachvortragsverwertungsverbot, wenn sein Parteivortrag auf Informationen beruht, die er unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Mieters auf grundrechtswidrige Weise erlangt hat (hier: Einsatz überwachungsstaatlicher Ausforschungsmethoden durch ein landeseigenes Wohnungsunternehmen gegenüber einem Wohnraummieter zur Erhärtung des bestehenden Verdachts unbefugter Gebrauchsüberlassungen an Dritte).*)

IBRRS 2020, 0914

BGH, Beschluss vom 26.02.2020 - XII ZB 402/19
Legt der Rechtsmittelführer trotz entsprechenden gerichtlichen Hinweises erst nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Verwerfung der Berufung dar, dass er rechtzeitig die Verlängerung der Begründungsfrist beantragt hat, lässt das die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung unberührt.*)

IBRRS 2020, 0902

VerfGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.2020 - Vf. 17-VII-18
Unzulässigkeit einer Popularklage gegen einen Bebauungsplan, der in der Nähe von Stromfreileitungen ein allgemeines Wohngebiet ausweist, weil eine mögliche Grundrechtsverletzung nicht dargelegt wird.*)

IBRRS 2020, 0890

BGH, Beschluss vom 27.02.2020 - III ZB 61/19
Die Besorgnis der Befangenheit i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO ist begründet, wenn der abgelehnte Richter als Mitglied des Berufungsgerichts über die Berufung der ihn ablehnenden Partei gegen ein durch seine Ehefrau als Einzelrichterin ergangenes Urteil zu entscheiden hat.*)

IBRRS 2020, 0886

BGH, Beschluss vom 19.02.2020 - XII ZB 291/19
1. Der Formmangel der fehlenden Unterzeichnung der Beschwerdeschrift kann bis zum Ablauf der Beschwerdefrist behoben werden; hierzu genügt ein vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten eigenhändig unterzeichnetes Schreiben, welches eindeutig auf die Beschwerdeschrift Bezug nimmt.*)
2. Die Heilung der fehlerhaften Zustellung einer Entscheidung kommt nur dann in Betracht, wenn eine formgerechte Zustellung von dem Gericht wenigstens angestrebt worden ist; an diesem Zustellungswillen fehlt es, wenn sich das Gericht von vornherein bewusst dafür entscheidet, von der förmlichen Zustellung der Entscheidung an den Beteiligten abzusehen, und die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post anordnet.*)

IBRRS 2020, 0885

BGH, Beschluss vom 26.02.2020 - VII ZR 89/19
1. Eine Beweiswürdigung, die den Kern des zugehörigen Parteivortrags verkennt und deshalb erheblich lückenhaft ist, verletzt das Gebot rechtlichen Gehörs.
2. Haben die Parteien einen Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Glaselementen aus Weißglas geschlossen und einigen sie sich anschließend darauf, dass die für die optische Wirkung der Fenster maßgeblichen Auswahlentscheidungen in einem Bemusterungsprozess zur Bestimmung der Oberflächenbeschichtung getroffen werden soll, führt allein der Umstand, dass Gegenstand der Bemusterung Glaselemente aus Grünglas sind, nicht dazu, dass nunmehr "Grünglas" geschuldet ist.

IBRRS 2020, 0877

OLG Dresden, Urteil vom 11.02.2020 - 4 U 1676/19
1. Fehler bei der Anwendung eines Geschäftsverteilungsplans führen - anders als Fehler bei dessen Aufstellung - nur dann zu einem Verstoß gegen das Prozessgrundrecht auf den gesetzlichen Richter, wenn sie unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sind; ein "schlichter Verfahrensirrtum" reicht hierfür nicht aus.*)
2. Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht zur Auskunftserteilung auf der ersten Stufe, ist regelmäßig wegen der weiteren Stufen eine Aufhebung und Zurückweisung geboten.*)

IBRRS 2020, 0871

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.02.2020 - 6 W 38/19
1. Gegen eine nur vorläufige Streitwertfestsetzung ist eine sofortige Beschwerde dann zulässig, wenn das Gericht die weitere Tätigkeit von der Vorschusszahlung abhängig macht.*)
2. Zur Streitwertfesetzung bei einer auf Feststellung der Inhaberschaft mehrerer Patentfamilien gerichteten Klage.*)

IBRRS 2020, 0738

BGH, Beschluss vom 04.02.2020 - VIII ZR 16/19
Maßgeblich für die Beschwer in Räumungsstreitigkeiten ist alleine der dreieinhalbfache Jahresbetrag der vereinbarten Nettomiete. Weder ein höherer objektiver Mietwert, eine höhere fiktive Marktmiete noch eine Feststellungswiderklage auf Fortbestand des Mietverhältnisses führen zu einer Erhöhung der Beschwer.

IBRRS 2020, 0542

LG Dortmund, Beschluss vom 29.11.2019 - 17 T 78/19
Auch Nießbraucher haben ein berechtigtes Interesse an der Begutachtung des Schadens in einer Eigentumswohnung und damit ein rechtliches Interesse i.S.v. § 485 Abs. 2 ZPO.

IBRRS 2020, 0821

BGH, Beschluss vom 12.02.2020 - XII ZB 445/19
Die Berufungsbegründung hat, wenn sie die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) rügt, gem. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO zur Entscheidungserheblichkeit des Verfahrensfehlers darzulegen, was bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und dass nicht auszuschließen ist, dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung des Erstgerichts geführt hätte. Dieser Darlegung bedarf es nur dann nicht, wenn die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unmittelbar und zweifelsfrei aus dem bisherigen Prozessstoff ersichtlich ist (im Anschluss an BGH, IBR 2016, 618).*)

IBRRS 2020, 0804

VG Freiburg, Beschluss vom 06.02.2020 - 6 K 4494/19
1. Nachbarschutz gegen Pflegeheim (105 Plätze) im historischen Altstadtbereich.*)
2. Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Nachbarrechte.*)
3. Formelle Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung wegen Unzuständigkeit und Besorgnis der Befangenheit von Amtsträgern; § 48 Abs. 2 LBO; § 21 LVwVfG (verneint).*)

IBRRS 2020, 0827

KG, Beschluss vom 13.12.2019 - 9 U 79/19
Der Antrag auf einstweilige Anordnungen im Berufungsverfahren gegen ein eine einstweilige Verfügung zurückweisendes Urteil ist, jedenfalls soweit sie über einen Eingriff in die vollstreckbaren Regelungen des angefochtenen Urteils hinausgehen, unstatthaft (hier: Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der weiteren Auftragsdurchführung in einem unterschwelligen Vergabeverfahren) (Anschluss BGH, Beschluss vom 01.12.2005 - IX ZB 208/05, IBRRS 2005, 4751; entgegen OLG Düsseldorf, IBR 2018, 156).*)

IBRRS 2020, 0793

BGH, Beschluss vom 21.01.2020 - VI ZR 346/18
Zu einer Gehörsverletzung wegen unterbliebener Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auf einen nicht nachgelassenen Schriftsatz nach erst in der mündlichen Berufungsverhandlung erteiltem Hinweis.*)

IBRRS 2020, 0802

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2020 - 2 U 132/18
1. Eine Untergemeinschaft ist nicht rechtsfähig und daher auch nicht im Zivilprozess parteifähig.
2. Ergibt sich aus der Klage und dem zur Klageerhebung herbeigeführten Beschluss der Untergemeinschaft eindeutig, dass die Klage nur durch die Untergemeinschaft erhoben werden sollte, kommt eine Auslegung dahingehend, dass die Gesamt-WEG klagt, nicht in Betracht.
