Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16604 Entscheidungen insgesamt
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.1994 - 22 W 45/94
//Umfaßt der in einem selbständigen Beweisverfahren gestellte
Beweisantrag mehrere Beweisfragen, an denen einige Antragsgegner nur teilweise beteiligt
sind, so ist der Gegenstandswert im Verhältnis zu den einzelnen Antragsgegnern
jeweils getrennt nach dem Wert der ihnen gegenüber zu sichernden Ansprüche
festzusetzen./<\/p>/
BauR 1995, 586
OLG München, Beschluss vom 22.09.1993 - 27 W 173/93
//Nach Rücknahme eines Antrags auf Durchführung eines selbständigen
Beweisverfahrens kann eine Kostengrundentscheidung des Inhalts ergehen, daß der
Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu tragen
hat./<\/p>/
BauR 1994, 276
OLG München, Beschluss vom 02.04.1993 - 14 W 43/93
(Leitsatz: siehe Volltext)
BauR 1993, 636
OLG München, Beschluss vom 26.01.1993 - 28 W 2698/92
//Im selbständigen Beweisverfahren sind Beweisanträge des Antragsgegners
(Gegnerbeweisanträge), welche das Beweisthema des Antragstellers erweitern oder
ein anderes Beweisthema zum Gegenstand haben oder sich gegen Dritte richten,
nicht
zulässig./<\/p>/
BauR 1993, 365
OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.1993 - 17 W 23/92
(Leitsatz: siehe Volltext)
BauR 1993, 362
OLG Rostock, Beschluss vom 11.01.1993 - 2 UH 3/92
(Leitsatz: siehe Volltext)
BauR 1993, 367
OLG Schleswig, Beschluss vom 11.02.1992 - 16 W 29/92
(Leitsatz: siehe Volltext)
BauR 1993, 117
KG, Beschluss vom 13.11.1991 - 24 W 4409/91
//Der Antrag, im selbständigen Beweisverfahren Bauwerksmängel und deren
Beseitigungsaufwand festzustellen, erfordert nicht die Angabe konkreter
Sanierungsmaßnahmen und der für ihre Durchführung erforderlichen
Kosten./<\/p>/
BauR 1992, 407
BGH, vom 26.10.1989 - VII ZR 75/89
(Leitsatz: siehe Volltext)
BauR 1990, 86




