Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16173 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IBRRS 2005, 1408
OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2004 - 15 W 315/03
Eine Bauverpflichtung, die bei der privaten Vermarktung von Baugrundstücken von dem Käufer unmittelbar gegenüber der Gemeinde übernommen wird, kann nicht lediglich mit dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO bewertet werden, wenn auf diese Weise der Verkäufer eine von ihm inhaltsgleich in einem anderen Vertrag gegenüber der Gemeinde übernommene Bauverpflichtung an den Käufer weitergibt.*)

IBRRS 2005, 1392

OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2004 - 11 W 62/04
1. Eine isolierte Drittwiderklage ist in Ausnahmefällen zulässig.*)
2. Auch nach Abschluss eines Maklervertrages ist es für den Courtageanspruch erforderlich, das noch Maklerdienste in Anspruch genommen werden.*)

IBRRS 2005, 1380

BGH, Urteil vom 10.03.2005 - VII ZR 220/03
Der Erlaß eines Grundurteils ist unzulässig, wenn nicht alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind.*)
Zur Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens bei einer Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO.*)

IBRRS 2005, 1375

BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 83/04
Die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist erfordert nicht die Feststellung, daß die Berufung rechtzeitig eingelegt worden ist.*)

IBRRS 2005, 1370

BGH, Beschluss vom 23.02.2005 - XII ZB 110/03
Zum Umfang der mit der Begründung der Rechtsbeschwerde darzulegenden Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, wenn das Berufungsgericht eine bereits kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde irrtümlich zugelassen hat (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 7. April 2004 - XII ZB 51/02 - FamRZ 2004, 1023 f.).*)
Zur schuldhaften Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung gegen ein vor mehr als fünf Monaten verkündetes Urteil, wenn dem Rechtsanwalt zwar kein Verkündungsprotokoll zugegangen ist und auch wiederholte Nachfragen nach dem Ergebnis des Verkündungstermins erfolglos blieben, ihm aber eine Ausfertigung des verkündeten Urteils, aus der sich auch das Verkündungsdatum ergibt, zehn Tage vor Ablauf dieser Frist zugestellt wurde.*)

IBRRS 2005, 1358

BGH, Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 133/04
a) Hat das Berufungsgericht bei der Entscheidung über die Berufung versehentlich einen Berufungsantrag übergangen, so kann das Versehen nur durch eine Ergänzung des Urteils nach § 321 ZPO korrigiert werden, die innerhalb der Zweiwochenfrist des § 321 Abs. 2 ZPO beantragt werden muß. Mit Ablauf der Frist entfällt die Rechtshängigkeit der Klage, soweit diese Gegenstand des übergangenen Berufungsantrags gewesen ist (Bestätigung von BGH LM Nr. 54 zu § 322 ZPO; BGH NJW 1991, 1683; 2002, 1115). Zugleich entfällt hinsichtlich des übergangenen Antrags die Anhängigkeit der Berufung, und das Urteil der ersten Instanz, gegen das sie sich richtete, wird wirkungslos.*)
b) Ein übergangener Antrag, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO entfallen ist, kann in der zweiten Instanz nur dann durch Klageerweiterung wieder in den Prozeß eingeführt werden, wenn der Rechtsstreit wegen anderer Teile des Prozeßstoffs (noch) in der Berufungsinstanz anhängig ist.*)

IBRRS 2005, 1357

BGH, Urteil vom 01.03.2005 - VI ZR 101/04
a) Die durch die Anzeige des Schadensfalls nach § 477 Abs. 1 Nr. 6 ZGB-DDR eingetretene Hemmung der Verjährung endete grundsätzlich mit Ablauf des 2. Oktober 1990.*)
b) Auf den Ausgleichsanspruch des § 338 Abs. 3 ZGB-DDR ist ab dem 3. Oktober 1990 unabhängig von seiner Einordnung als vertraglicher oder außervertraglicher Anspruch grundsätzlich die Verjährungsvorschrift des § 852 BGB a.F. anzuwenden.*)
c) Bei der nach Art. 231 § 6 Abs. 2 BGB gebotenen Vergleichsberechnung ist die Prüfung der Verjährung nach den Vorschriften des ZGB-DDR nach § 477 Abs. 1 Nr. 6 ZGB-DDR vorzunehmen, wenn eine bereits begonnene Hemmung der Verjährung nach früherem Recht über den Zeitpunkt des Beitritts hinaus fortdauerte.*)

IBRRS 2005, 1352

BGH, Beschluss vom 01.03.2005 - VI ZB 65/04
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Übermittlung des Schriftsatzes an das falsche Gericht mit Telefax erfordert die Darlegung, welche Anweisungen zur Prüfung der in einem Schriftsatz angegebenen Faxnummer des Empfängers bestanden, wenn diese Nummer zur Übermittlung verwendet wurde, aber fehlerhaft war.*)

IBRRS 2005, 1342

BGH, Beschluss vom 14.03.2005 - II ZB 31/03
Eine Begründung der Berufung wird nicht mit einem Schriftsatz bezweckt, wenn der Berufungskläger zwar einzelne Rügen erhebt, sich aber ausdrücklich die weitere Prüfung vorbehält, ob das Rechtsmittel überhaupt durchgeführt wird.*)
Die Partei hat ihr fehlendes Verschulden an der Nichteinhaltung einer Frist durch eine aus sich heraus verständliche Schilderung der tatsächlichen Abläufe darzulegen.*)

IBRRS 2005, 1328

BGH, Beschluss vom 10.03.2005 - VII ZB 1/04
Wird der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zurückgenommen, so ist über die Kostenfolge aus § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO in einem anhängigen Hauptsacheverfahren zu entscheiden (Fortführung von BGH, Beschluß vom 14. Oktober 2004 - VII ZB 23/03).*)
IBRRS 2005, 1302

OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2005 - 21 W 2/05
Der Streitwert des Anspruchs auf Anweisung an den Notar, die Auflassung zu beurkunden, entspricht beim Bauträgervertrag dem Gesamtvertragspreis und nicht lediglich einer möglicherweise geringen Restforderung.

IBRRS 2005, 1301

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.2005 - 15 W 22/04
Die im selbständigen Beweisverfahren entstandene Beweisgebühr ist im anschließenden Hauptverfahren auch dann festsetzungs- und erstattungsfähig, wenn die Klage zurückgenommen wird.*)

IBRRS 2005, 1292

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.03.2005 - 4 U 148/04
Derjenige, dessen Erklärung über die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung wegen Nichtigkeit einer Vollmacht unwirksam ist, verhält sich durch die Berufung hierauf widersprüchlich und verstößt damit gegen Treu und Glauben, wenn er sich gegenüber dem Gläubiger schuldrechtlich wirksam verpflichtet hat, eine entsprechende Unterwerfungserklärung abzugeben.

IBRRS 2005, 1290

KG, Urteil vom 10.03.2005 - 8 U 122/04
Eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kommt dann in Betracht, wenn das rechtliche Gehör einer Partei verletzt worden ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Behauptung einer Partei nicht berücksichtigt wird, weil sie sich als "Schutzbehauptung" darstelle.*)

IBRRS 2005, 1287

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2005 - 2 WF 8/05
1. Bei der Verweisung in § 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf § 82 Abs. 3 SGB XII handelt es sich hinsichtlich des Personenkreises der Erwerbsfähigen um ein Redaktionsversehen mit der Folge, dass § 82 Abs. 3 SGB XII nur bei nicht erwerbsfähigen Personen (vgl. § 41 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII in Verb. § 43 Abs. 2 SGB VI für den Anwendungsbereich des SGB XII und § 8 Abs. 1 SGB II für den Anwendungsbereich des SGB II) zur Anwendung kommt. Bei erwerbsfähigen Personen ist dagegen der Erwerbstätigenfreibetrag des § 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO im Wege der Schließung der bestehenden Regelungslücke zum Zweck der annäherungsweisen Verwirklichung der Intention des Gesetzgebers entsprechend § 30 SGB II zu berechnen, und zwar für Bruttoeinkommen von mindestens 1.500,00 € nach der Formel "Erwerbstätigenbonus = 300 x Nettoeinkommen / Bruttoeinkommen".*)
2. Da nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Gesuchs maßgebend ist, sofern die Rechtslage in diesem Zeitpunkt für den Antragsteller (nicht entziehbar) günstiger war (Senat FamRZ 1998, 484), wird nach Leitsatz Nr. 1 im Grundsatz auch nach der beabsichtigten Änderung des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 ZPO in allen den Fällen - aber auch nur in den Fällen - zu entscheiden sein, in denen die Entscheidungsreife unzweifelhaft (auch unter Einrechnung eines angemessenen gerichtlichen Entscheidungszeitraums nach Vorliegen aller Unterlagen) vor Inkrafttreten der beabsichtigten Gesetzesänderung eingetreten ist und die neue gesetzliche Regelung für den Antragsteller ungünstiger ist.*)

IBRRS 2005, 1286

OLG Köln, Urteil vom 23.03.2005 - 11 U 191/02
1. Die Rechtskraft des im Vorschussverfahren ergangenen Urteils kann sich nach dem Rechtsgedanken des § 767 Abs. 2 ZPO lediglich auf Umstände erstrecken, die der Werkunternehmer im Vorschussprozess bereits hätte geltend machen können, hindert ihn jedoch nicht daran, seine Einwendungen auf neue Umstände zu erstrecken.
2. Soweit ein Beweismittel in der Berufungsinstanz zu mehreren Beweisthemen beantragt wird, ist für jedes einzelne von ihnen zu prüfen, ob der Beweisantritt verspätet ist oder nicht.

IBRRS 2005, 1272

OLG München, Beschluss vom 17.03.2005 - 29 W 2039/04
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Erstellung eines Parteigutachtens durch schweizerische Rechtsanwälte zu Fragen des schweizerischen Patentrechts.*)

IBRRS 2005, 1271

OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.2005 - 28 U 133/03
1. Ein Rechtsanwalt, der gemäß § 53 Abs. 1, 2 BRAO zum Urlaubsvertreter bestellt ist, hat bei Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift nicht nur deren Richtigkeit und Vollständigkeit, sondern auch seine eigene Postulationsfähigkeit bei dem angerufenen Gericht zu prüfen.*)
2. Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein Rechtsanwalt seiner Büroangestellten vor Urlaubsantritt mündlich die Anweisung erteilt hat, ihm die vorbereitete Berufungsschrift zur Unterzeichnung zuzufafxen, dies jedoch unterbleibt und die Berufungsschrift stattdessen einem nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt zur Unterzeichnung vorgelegt wird.*)
3. Die durch die Einlegung der Anschlussberufung veranlassten Kosten fallen der Partei, die die Anschlussberufung eingelegt hat, in analoger Anwendung der §§ 91, 92 Abs. 1, 96 ZPO zur Last, wenn sie sich einer von vorneherein unzulässigen Berufung angeschlossen hat und/oder die Anschlussberufung darüberhinaus auch wegen eigener Mängel unzulässig war (vgl. BGHZ 4, 240 [241]; OLG Köln, OLGReport 2003, 128). In beiden Fällen sind die Kosten zu quoteln.*)

IBRRS 2005, 1270

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.02.2005 - 21 AR 150/04
Der Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung ist unzulässig, wenn für die Beklagten ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand nach § 29 c ZPO begründet ist. Ein Haustürgeschäft liegt auch dann vor, wenn der erste Besuch des Vertreters zwar bereits mehrere Wochen zurücklag, die Überraschungssituation und die Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit aber dadurch fortwirken, dass der Vertreter Finanzunterlagen zur Prüfung erhalten und auf deren Grundlage vereinbarungsgemäß ein Anlagenkonzept erarbeitet hat.*)

IBRRS 2005, 1251

OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.2005 - 2 Ws 306/04
Zur Anwendung der Verfahrensvorschriften des RVG auf das aus dem Vergütungsfestsetzungsverfahren nach der BRAGO hervorgegangene Beschwerdeverfahren.*)

IBRRS 2005, 1243

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2005 - 16 UF 3/05
§ 119 Abs. 1 S. 2 ZPO (keine Erfolgsprüfung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung im Rechtsmittelverfahren) ist nicht anzuwenden, wenn der in der Vorinstanz erfolgreiche Prozesskostenhilfe-Antragsteller vorwerfbar (unter Verstoß gegen § 138 Abs. 1 ZPO) ein unrichtiges Urteil herbeigeführt hat.*)

IBRRS 2005, 1236

OLG Hamm, Beschluss vom 11.01.2005 - 21 U 34/04
Zum Streitwert bei einer Klage auf Zustimmung gegenüber dem Notar, die bereits erklärte Auflassung an das Grundbuchamt weiterzuleiten (in Abgrenzung zu einer Auflassungsklage).*)

IBRRS 2005, 1224

BGH, Urteil vom 22.12.2004 - VIII ZR 37/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 543 ZPO a.F. ist ein mit der Revision angreifbares Berufungsurteil grundsätzlich aufzuheben, wenn es keinen Tatbestand enthält. Allerdings kann ausnahmsweise von einer Aufhebung und Zurückverweisung aus diesem Grunde abgesehen werden, wenn sich die notwendigen tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung hinreichend deutlich aus den Urteilsgründen ergeben.

IBRRS 2005, 1210

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.04.2005 - 5 W 159/05
Zur Vermeidung eines Rechtsstreits kann ein selbständiges Beweisverfahren auch dann dienen, wenn der Antragsgegner eine gütliche Streitbeilegung bereits bestimmt und scheinbar endgültig abgelehnt hat.

IBRRS 2005, 1204

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.11.2004 - 14 WF 225/04
Gegen den Beschluss, durch den die Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich festgestellt wurde, ist kein Rechtsbehelf gegeben.*)

IBRRS 2005, 1200

BayObLG, Beschluss vom 01.12.2004 - 2 Z BR 93/04
1. Ein Rechtsanwalt muss in seiner Kanzlei sicherstellen, dass seine Angestellten bei der Versendung von Schriftsätzen per Telefax die Empfänger-Nummer genau überprüfen und ihn bei fehlgeschlagenen Übermittlungsversuchen unverzüglich benachrichtigen.*)
2. Eine Wiedereinsetzung wegen Versäumnis der Frist zur Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen scheidet aus, wenn die Wiedereinsetzung später als ein Jahr nach Fristversäumnis beantragt wird.*)

IBRRS 2005, 1153

LG Wiesbaden, Beschluss vom 18.03.2005 - 11 OH 1/03
Eine einseitige Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren durch den Antragsteller führt jedenfalls, wenn die Mängelbeseitigung streitig bleibt, grundsätzlich zur Kostentragungspflicht des Antragstellers.

IBRRS 2005, 1134

LG Frankenthal, Beschluss vom 20.10.2004 - 8 T 142/04
1. Eine Fertigstellungsbescheinigung im Sinne des § 641a Abs. 1 Satz 1 BGB stellt kein Privatgutachten dar, sondern eine bloße Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO.
2. Grundsätzlich hat der Unternehmer als Auftraggeber des Sachverständigen die Kosten der Fertigstellungsbescheinigung zu tragen.
3. Eine Kostenerstattung des Auftragnehmers kommt nur beim Vorliegen einer materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage in Betracht, etwa wenn sich der Besteller in Verzug befindet, was unter anderem ein Verschulden des Bestellers voraussetzt.

IBRRS 2005, 1128

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.04.2004 - 4 U 9/04
1. Ein außerhalb des Prüfungstermins erfolgtes Bestreiten genügt nicht, um die Klagemöglichkeit einer Feststellungsklage nach §§ 179 ff InsO zu eröffnen.
2. Anmeldung und Prüfung der Forderung im Prüfungstermin sind zwingende Sachurteilsvoraussetzungen.

IBRRS 2005, 1114

BGH, Beschluss vom 10.12.2004 - IXa ZB 73/04
Ein Vollstreckungstitel ist regelmäßig als hinreichend bestimmt anzusehen, wenn er eine Wertsicherungsklausel enthält, die einen vom Statistischen Bundesamt erstellten Preisindex für die Lebenshaltungskosten in Bezug nimmt.*)

IBRRS 2005, 1084

OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.10.2004 - 4 U 33/04
Ist ein bestimmter Geschehensablauf sowohl unter Sachverständigen- als auch unter Zeugenbeweis gestellt, so darf das Gericht nicht mit der Begründung von der Zeugenvernehmung absehen, das behauptete Geschehen könne bereits nach dem Ergebnis des eingeholten Sachverständigengutachtens nicht zutreffen.*)

IBRRS 2005, 1082

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.11.2004 - 4 W 155/04
Hat der Beklagte zur Verteidigung gegen die Klage Prozesskostenhilfe beantragt, so wird das Prozesskostenhilfeverfahren nicht dadurch unterbrochen, dass über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.*)

IBRRS 2005, 1080

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.12.2004 - 4 W 166/04
Für die Klage der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft, die noch vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 (BGHZ 146, 341 = NJW 2001, 1056) zur Rechts- und Parteifähigkeit der BGB-Außengesellschaft erhoben wurde, ist die Erhöhungsgebühr aus § 6 Abs. 1 BRAGO zu erstatten.*)

IBRRS 2005, 1079

OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.12.2004 - 4 U 25/04
Ein Teilurteil über die Klage ist unzulässig, wenn für Klage und Widerklage das Vorliegen derselben Gerichtsstandsvereinbarung streitig ist und sich zudem bei der Entscheidung über die Widerklage die für die Beurteilung der Klageforderung maßgebenden Fragen deshalb von neuem stellen, weil der Kläger bei der Berechnung der Klageforderung Teile ausgenommen hat, mit denen er gegenüber der Widerklage aufrechnet.*)

IBRRS 2005, 1078

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.12.2004 - 4 W 162/04
Abmahnkosten sind auch nach der Neuregelung in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG und nach der Neufassung des § 12 Abs. 1 UWG keine Kosten der Prozessvorbereitung, sondern solche, über deren Ersatzfähigkeit nach materiellem Recht zu entscheiden ist. Die auf die vorgerichtliche Abmahnung entfallende hälftige Besprechungsgebühr und Auslagenpauschale sind deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen.*)

IBRRS 2005, 1077

OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.12.2004 - 4 U 192/03
Begehren die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft mit ihrer Klage Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zum Zwecke der Auseinandersetzung, so darf das Gericht nicht selbst eine Auseinandersetzungsbilanz erstellen, die beklagten Gesellschafter dazu verurteilen, der Bilanz zuzustimmen und sodann die Feststellung treffen, dass den Klägern ein bestimmter Überschussanteil zustehe.*)

IBRRS 2005, 1076

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.01.2005 - 4 W 142/04
Ist über das Vermögen des Antragsgegners im selbstständigen Beweisverfahren das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so kann der Antrag auf Fristsetzung zur Klageerhebung nur vom Insolvenzverwalter gestellt werden.*)

IBRRS 2005, 1075

OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2005 - 8 W 411/04
1. Die deutschen Gerichte sind gemäß Art. 5 Nr. 1a EuGVVO für einen Zahlungsanspruch einer deutschen Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen einen im Ausland (hier: Spanien) wohnenden Wohnungseigentümer international zuständig.*)
2. Die starke Ortsbezogenheit eines solchen Anspruchs rechtfertigt es, in Abweichung von den §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB als Erfüllungsort der Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers an die Gemeinschaft den Ort der Wohnungsanlage anzusehen.*)

IBRRS 2005, 1074

OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2005 - 8 W 488/04
Wird eine zur Fristwahrung eingelegte Beschwerde nicht innerhalb angemessener Frist, die durch eine vom Gericht gesetzte Frist konkretisiert wird, begründet, ist die Anordnung der Erstattung der durch den nach Ablauf der Begründungsfrist eingereichten Schriftsatz des Beschwerdegegners entstehenden außergerichtlichen Kosten nach Beschwerderücknahme angemessen.*)

IBRRS 2005, 1069

OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.02.2005 - 8 W 70/05
Wird eine zur Fristwahrung eingelegte Berufung nicht begründet, sind die durch den nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gestellten Antrag auf Verwerfung der Berufung entstehenden Anwaltsgebühren notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.*)

IBRRS 2005, 1068

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.02.2005 - 4 W 5/05
Die Abänderung eines Beweisbeschlusses und die Anordnung einer Vorschussleistung sind nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)

IBRRS 2005, 1067

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2005 - 3 W 335/04
Gegen die Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils kann der Schuldner auch nach Inkrafttreten der EuGVVO gemäß § 12 Abs. 1 AVAG mit der Beschwerde geltend machen, der titulierte Anspruch sei nach Urteilserlass durch Erfüllung erloschen, wenn der Gläubiger dieselbe nicht bestreitet.*)

IBRRS 2005, 1066

OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.03.2005 - 8 W 89/05
Wird in einem Rechtsstreit ein in einem anderen Verfahren rechtshängiger Anspruch mit verglichen, fällt allein dadurch eine Terminsgebühr und Einigungsgebühr in dem anderen Verfahren nicht an.*)

IBRRS 2005, 1065

BVerfG, Beschluss vom 26.05.2004 - 1 BvR 172/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2005, 1064

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.10.2004 - 21 U 75/03
Für Berufungsurteile gilt die Gehörsrüge nach § 321a ZPO gilt entsprechend, soweit kein weiteres Rechtsmittel gegeben ist.*)

IBRRS 2005, 1063

BayObLG, Beschluss vom 30.11.2004 - 3Z BR 125/04
1. Erlässt der Rechtspfleger einen Vorbescheid, mit dem er die Genehmigung eines von den Eltern für den Minderjährigen abgeschlossenen Grundstückskaufs ankündigt (vgl. BVerfGE 101, 397 ff.), ist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Minderjährigen ein Verfahrenspfleger zu bestellen.*)
2. Hat die Staatskasse Aufwendungsersatz oder Vergütung des Verfahrenspflegers gezahlt, kann sie bei dem Minderjährigen auch durch Kostenansatz Regress nehmen. In diesem Verfahren ist die Höhe des Aufwendungsersatzes oder der Vergütung eigenständig zu überprüfen.*)
3. Allein der Umstand, dass ein Rechtsanwalt zum berufsmäßigen Verfahrenspfleger bestellt wurde, berechtigt diesen nicht zur Abrechnung auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung.*)

IBRRS 2005, 1062

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2004 - 2 W 81/04
Zur Kostenentscheidung nach § 263 Abs. 3 Satz 3 ZPO bei Klagerücknahme vor Klagezustellung.*)

IBRRS 2005, 1060

BVerfG, Beschluss vom 12.01.2005 - 1 BvR 328/04
Gerade auch in Zwangsversteigerungsverfahren ist eine Verletzung des Willkürverbots anzunehmen, wenn ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis aus Erwägungen nicht gegeben wurde, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind.

IBRRS 2005, 1059

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2005 - 26 Sch 5/03
1. Die Aufrechnung mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung gegen den im Schiedsspruch titulierten Anspruch kann im Antragsverfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs geltend gemacht werden.*)
2. Die Wirksamkeit der Aufrechnung richtet sich nach dem Schuldstatut der Forderung, gegen die aufgerechnet wird.*)

IBRRS 2005, 1057

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.01.2005 - 2 W 7/05
Eine Erhöhungsgebühr nach § 6 RVG (früher: § 6 BRAGO) ist nicht erstattungsfähig, selbst wenn die Partei die Interessen am Prozess nicht beteiligter Dritter - etwa in Prozessstandschaft - wahrgenommen hat.*)
