Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16174 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 1998
BGH, Beschluss vom 15.05.2006 - V ZA 11/06
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 1996

BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - V ZB 29/06
Die Mindestvergütung von 600 € fällt für die gesamte Tätigkeit des Verwalters während des Zwangsverwaltungsverfahrens nur einmal an.*)

IBRRS 2006, 1975

BGH, Beschluss vom 23.05.2006 - VIII ZR 28/06
1. Hat der Schuldner versäumt, bereits in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht. Allerdings sind in besonderen Fällen Ausnahmen zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 - VIII ZR 215/04, Grundeigentum 2004, 1523 unter II m.w.Nachw.). Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn der Klägervertreter erklärt hat,
"dass aus einem etwaigen günstigen Urteil bis zur Rechtskraft nicht vollstreckt werden wird."
2. Ist die Durchführung der Zwangsvollstreckung mit einer akuten Suizidgefahr des Schuldners verbunden, kann es angezeigt erscheinen zur Durchsetzung des Grundrechts des Vollstreckungsschuldners auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG die Zwangsvollstreckung (einstweilen) einzustellen.

IBRRS 2006, 1974

BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZA 7/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 1967

BGH, Beschluss vom 10.03.1999 - XII ZR 321/97
Mietzinsforderungen können im Urkundenprozeß geltend gemacht werden.*)

IBRRS 2006, 1963

LG München I, Urteil vom 08.06.2005 - 24 O 8704/04
Tritt der Architekt im Honorarprozess einer vom Auftraggeber vorgelegten eigenen Honorarermittlung nicht mit einer endgültigen, den vertraglichen Anforderungen entsprechenden prüfbaren Abrechnung entgegen, ist seine auf eine nicht prüfbare Rechnung gestützte Honorarklage nicht lediglich als derzeit unbegründet, sondern ohne Einschränkung abzuweisen.

IBRRS 2006, 1960

BGH, Beschluss vom 21.09.2005 - XII ZR 256/03
1. Zur Wertberechnung nach § 41 GKG bei gestaffeltem Mietentgelt in der streitigen Zeit.*)
2. Der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Mietpreisvereinbarung gerichtete Antrag fällt in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG, wenn sich aus der Begründung ergibt, dass die behauptete Unwirksamkeit der Entgeltvereinbarung voraussichtlich die Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts zur Folge haben würde (hier: wucherische Überhöhung einer Geschäftsraummiete).*)

IBRRS 2006, 1950

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2006 - 10 W 17/05
Die besondere seelische Ausnahmesituation, in der sich ein Zeuge bei einem plötzlichen Versterben eines nahen Angehörigen befindet, muss grundsätzlich im Rahmen des § 381 ZPO auch durch Gerichte berücksichtigt werden.*)

IBRRS 2006, 1949

KG, Beschluss vom 06.02.2006 - 8 W 98/05
Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll.

IBRRS 2006, 1948

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2006 - 2 U 785/05
1. Die Wirksamkeit einer Fristverlängerung für die Berufungsbegründungsfrist hängt nicht davon ab, dass ein wirksamer Antrag gestellt worden ist. Mängel bei der Antragstellung sind grundsätzlich unbeachtlich. Bei gewährten Fristverlängerungen ist grundsätzlich der Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung maßgebend ist (insoweit in Anknüpfung an BGH NJW 1988, 1156; BGHZ 93, 300, 304 = NJW 1985, 1558; NJW 1999, 1036).*)
2. Ist dem Fristverlängerungsschreiben jedoch ein Antrag des Prozessgegners auf Fristverlängerung beigefügt und wurde die Frist der Partei zuvor bereits verlängert, so kann diese aufgrund der Gesamtschau beider Urkunden - gerichtliche Fristverlängerung unter Beifügung des Fristverlängerungsgesuchs des Prozessgegners - nicht davon ausgehen, dass ohne eigenen Antrag für alle Prozessbeteiligten die Frist einheitlich verlängert worden ist.*)

IBRRS 2006, 1941

OLG Hamburg, Beschluss vom 31.05.2006 - 13 AR 16/06
Enthält ein Betriebspachtvertrag über eine Tankstelle darüber hinaus die Mitverpachtung von Tankstellengebäuden, bestehend aus den Räumen Shop, Shop-Lager, Partner-, Geräte-, Personalraum und WC´s, sowie Pflegediensthallen und Tankbehälter auch Elemente der Raumpacht, so kommt es für die Anwendung des § 29a ZPO bei solchen Mischverträgen darauf an, ob der Schwerpunkt des Pachtvertrages in einer Raumüberlassung besteht. Für die Existenz und Funktion einer Tankstelle sind nicht die vorgenannten Räumlichkeiten, sondern an erster Stelle die sonstigen Grundstücksflächen, wie Zu- und Ausfahrten, Abstell- und Parkplatzflächenflächen bei den Zapfsäulen und Servicestationen (Reifendruck, Wasser, Staubsauger etc) von grundlegender Bedeutung.

IBRRS 2006, 1940

OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2006 - 3 W 36/06
Dem Kläger, der nach bisherigem Sach- und Streitstand obsiegt hätte, können nach billigem Ermessen die Kosten anteilig auferlegt werden, die dadurch angefallen sind, dass er die Erledigung verspätet abgegeben hat.

IBRRS 2006, 1938

BGH, Beschluss vom 25.01.2006 - IV ZR 303/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 1937

BGH, Beschluss vom 23.05.2006 - VI ZB 29/05
Ein Streithelfer kann den im selbständigen Beweisverfahren tätigen Sachverständigen im Hauptsacheprozess ablehnen, wenn für ihn die Möglichkeit eines Ablehnungsgesuchs im selbständigen Beweisverfahren nicht eröffnet ist.*)

IBRRS 2006, 1935

BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - IX ZA 29/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 1931

BGH, Beschluss vom 18.05.2006 - V ZB 142/05
Besteht bei einem Grundstück ein ernstzunehmender Altlastenverdacht, muss das Vollstreckungsgericht bei der Verkehrswertermittlung den Verdachtsmomenten nachgehen und alle zumutbaren Erkenntnisquellen über die Bodenbeschaffenheit nutzen. Kosten für ein Bodengutachten sind jedenfalls dann aufzuwenden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Auswirkungen stehen, die das Gutachten auch angesichts der Aussagekraft vorhandener Unterlagen auf den festzusetzenden Verkehrswert haben kann.*)

IBRRS 2006, 1923

BGH, Urteil vom 23.11.2005 - VIII ZR 43/05
1. Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar.*)
2. Zur Frage der fahrlässigen Beweisvereitelung durch den Käufer eines Gebrauchtwagens, der ein angeblich mangelhaftes Teil durch eine Werkstatt austauschen lässt, die das betreffende Teil nicht aufbewahrt, so dass es im Gewährleistungsprozess gegen den Verkäufer nicht als Beweismittel zur Verfügung steht.*)

IBRRS 2006, 1922

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2005 - 24 U 86/05
1. Die internationale Zuständigkeit der Zivilgerichte bestimmt sich für eine vor dem 1.3.2002 eingereichte und nach diesem Stichtag zugestellte Klage nach der EuGVVO.*)
2. Art. 30 Nr. 1 EuGVVO ist in diesem Fall nicht anzuwenden.*)
3. Für Honoraransprüche des Rechtsanwalts ist im Anwendungsbereich der "Luxemburg-Klausel" der Gerichtsstand am Kanzleisitz des Rechtsanwalts nicht begründet.*)

IBRRS 2006, 1919

BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZB 88/05
Der Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit der Klage ist auch dann für die Rechtsmittelzuständigkeit maßgebend, wenn eine Partei später im Laufe des Verfahrens ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt. An der so begründeten Rechtsmittelzuständigkeit ändert auch die Erhebung einer Widerklage nach der Wohnsitzverlegung einer Partei nichts.*)

IBRRS 2006, 1915

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.02.2006 - 10 W 2/06
Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als unzulässig.*)

IBRRS 2006, 1911

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2006 - 19 W 16/06
Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Zustimmung zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen dinglichen Wohnrechts richtet sich nach dem Löschungsinteresse des Klägers. Sofern das dingliche Wohnrecht nicht einem mietähnlichen Dauerwohnrecht gleichkommt, ist das Löschungsinteresse in Anlehnung an § 9 ZPO zu schätzen.*)

IBRRS 2006, 1910

OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.05.2006 - 5 W 781/06
1. Ein Sachverständiger verwirkt seinen Entschädigungsanspruch, wenn sein Gutachten unverwertbar ist, weil bei dessen Ausarbeitung Dritte in einer Weise mitgewirkt haben, dass seine persönliche Verantwortung für das Gutachten nicht mehr gewährleistet ist, und der Sachverständige bei Übernahme des Auftrags erkennen konnte, dass er allein nicht über das zur vollständigen Erfüllung des Auftrags erforderliche Fachwissen verfügt.*)
2. Dies gilt nicht für solche Arbeiten, die das Gericht noch bei ihm in Auftrag gibt, obwohl es bereits hätte erkennen können, dass der Sachverständige die Ausarbeitung des Gutachtens in unzulässiger Weise Dritten überlassen hat.*)

IBRRS 2006, 1908

KG, Urteil vom 22.05.2006 - 8 U 143/05
Zur den Anforderungen an die Darlegungslast für die Inanspruchnahme eines vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechtes ("...wenn bei Fortsetzung des Mietverhältnisses ...eine wirtschaftliche Situation entsteht, die als wirtschaftlich bedrohlich oder existenzbedrohend anzusehen ist...")*)

IBRRS 2006, 1907

OLG Dresden, Beschluss vom 08.06.2006 - 13 W 653/06
1. Auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann ein zum Gesellschaftsvermögen gehörender Anspruch nicht mehr durch die Gesellschafter in notwendiger Streitgenossenschaft gemäß § 62 Abs. 1 2. Fall ZPO verfolgt werden.*)
2. Haben die Gesellschafter einer (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit einen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Anspruch verfolgt, ist die Rubrumsberichtigung der richtige Weg, die geänderte rechtliche Sicht auf den konkreten Rechtsstreit zu übertragen.*)
3. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters führt hiernach nicht zur Unterbrechung des Rechtsstreits gemäß § 240 ZPO.*)

IBRRS 2006, 1906

KG, Beschluss vom 12.06.2006 - 8 W 26/06
Der Wert des Erzwingungsverfahrens richtet sich nach dem Interesse des Gläubigers an der zu vollstreckenden Handlung, nicht nach dem Aufwand des Schuldners.*)

IBRRS 2006, 1905

OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.06.2006 - 5 W 980/06
Ein Sachverständiger kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er für sein Gutachten einen bestimmten Geschehensablauf als praktisch ausgeschlossen behandelt, obwohl ihm das Gericht eigens aufgegeben hat, bei seiner gutachtlichen Stellungnahme von einer diesen Geschehensablauf bestätigenden Zeugenaussage auszugehen.*)

IBRRS 2006, 1904

OLG Jena, Beschluss vom 22.06.2006 - 4 W 173/06
1. Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens sind dann dem Kläger gemäß § 269 Abs. 3 ZPO bei Rücknahme der Klage (im Hauptsacheverfahren) aufzuerlegen, wenn das selbständige Beweisverfahren die Grundlage für das spätere Hauptverfahren geschaffen hat.*)
2. Dabei kommt es nicht auf die Verwertung des im selbständigen Verfahren gewonnenen Beweisergebnisses, sondern nur darauf an, ob eine abgeschlossene Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren vorlag, das im Hauptsacheverfahren hätte herangezogen werden können.*)

IBRRS 2006, 1900

BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - VII ZB 166/05
Sowohl nach der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Zivilprozessordnung als auch nach der Neufassung in § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung auf den Streitfall zugeschnitten sein und erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen das angefochtene Urteil unrichtig ist.

IBRRS 2006, 1899

BGH, Beschluss vom 08.06.2006 - VII ZB 23/06
Der Einzelrichter darf nicht selbst über die Zulassung einer Rechtsbeschwerde entscheiden, sondern muss das Verfahren dem Senat übertragen.

IBRRS 2006, 1897

OLG Bremen, Beschluss vom 24.05.2006 - 2 Sch 2/2006
1. Geringschätzigkeit eines Schiedsrichters gegenüber einer Partei ist auch im Schiedsverfahren ein die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund.
2. An die Befangenheit eines Schiedsrichters sind dann andere Anforderungen als an die des Richters zu stellen, wenn es sich aus der Besonderheit des Schiedsverfahrens ergibt.

IBRRS 2006, 1895

OLG Jena, Beschluss vom 21.06.2006 - 9 W 168/06
Bei der Beauftragung eines Privatgutachtens zur Widerlegung eines gerichtlichen Gutachtens trifft den Auftraggeber eine Obliegenheit, wonach der Kostenrahmen eines außergerichtlich einzuholenden Gutachtens dem Gegner vorab mitzuteilen ist.

IBRRS 2006, 1893

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZR 242/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 1891

BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - IX ZB 171/04
Hat das Beschwerdegericht die sofortige Beschwerde gegen einen Eröffnungsbeschluss als unzulässig verworfen und hilfsweise deren Begründetheit verneint, ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn hinsichtlich beider Begründungen die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO dargelegt werden.*)

IBRRS 2006, 1880

BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 146/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 1879

BGH, Beschluss vom 14.06.2006 - I ZR 326/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 1878

BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - V ZB 70/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 1877

BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZA 24/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 1873

BGH, Beschluss vom 04.04.2006 - VI ZB 66/04
Zu den erstattungspflichtigen Kosten eines Unterbevollmächtigten.

IBRRS 2006, 1872

BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - IX ZR 171/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 1869

BGH, Beschluss vom 12.04.2006 - XII ZB 102/04
Für die sofortige Beschwerde gegen ablehnende Prozesskostenhilfeentscheidungen gilt in isolierten Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht die Zwei-Wochen-Frist nach § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG, sondern über § 14 FGG die Monatsfrist des § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO.*)

IBRRS 2006, 1868

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - V ZR 163/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 1860

BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - VII ZA 2/06
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 1857

BGH, Urteil vom 04.05.2006 - IX ZR 189/03
Wird auf eine wiederholte Teilklage wegen des auch über die neue Klageforderung hinausgehenden behaupteten weiteren Anspruchs negative Feststellungswiderklage erhoben, entfällt das Feststellungsinteresse auch dann nicht, wenn der Kläger eine materiellrechtlich bindende Verzichts- oder Beschränkungserklärung hinsichtlich seines weitergehenden Anspruchs abgibt.*)

IBRRS 2006, 1846

BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - III ZB 134/05
Zur Gewährung von Wiedereinsetzung, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehenden Schriftstücke vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen.*)

IBRRS 2006, 1837

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.02.2006 - 14 W 3/06
Der ordentliche Vorsitzende einer Kammer für Handelssachen kann in einem Rechtsstreit, in dem ein der Kammer angehörender Handelsrichter der Geschäftsführer einer der Parteien ist, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.*)

IBRRS 2006, 1818

KG, Urteil vom 03.03.2006 - 7 U 28/05
Das Gericht darf nicht durch Teilurteil entscheiden, wenn es dabei auf mangelnde Substanz des Vortrages abstellt, obwohl der Rechtsstreit wegen einer weitergehenden Klageforderung fortzusetzen ist. Solange der Rechtsstreit nicht für die Instanz im Ganzen entschieden ist und das Urteil nicht auch im Ganzen Rechtsfrieden stiften kann, gibt es keinen Grund, der Beklagten die Möglichkeit abzuschneiden, weiter vorzutragen.*)

IBRRS 2006, 1817

OLG München, Beschluss vom 21.03.2006 - 32 Wx 16/06
Enthält die angegriffene Beschwerdeentscheidung keine Rechtsmittelbelehrung, so wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur formgerechten Einlegung der Rechtsbeschwerde nicht dadurch ausgeschlossen, dass bereits eine frühere Rechtsbeschwerde desselben Beschwerdeführers wegen Nichtbeachtung des § 29 FGG verworfen wurde, wenn die Einzelheiten der Förmlichkeiten der damaligen Entscheidung nicht zu entnehmen sind.*)

IBRRS 2006, 1809

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.2006 - 21 W 1/06 Baul
Das für den Streitwert maßgebliche Rechtsschutzinteresse eines an der Umlegung beteiligten Grundstückspächters kann nicht in Anlehnung an den Grundstückswert mit 20 % des Wertes der eingeworfenen Fläche bewertet werden. Maßgeblich ist der Wert des Nutzungsrechtes, der bei Miet- und Pachtverträgen gem. § 41 GKG dem einjährigen Entgelt entspricht.*)

IBRRS 2006, 1807

OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.04.2006 - 4 W 137/06
1. Der Gebührenstreitwert in Bezug auf einen Streithelfer ist nach § 3 ZPO nach dessen wirtschaftlichem Interesse zu bestimmen und kann daher von dem Streitwert abweichen, der im Verhältnis der Hauptparteien festzusetzen ist.*)
2. Das Interesse ist auf die Abwehr von denjenigen Ansprüchen gerichtet, wegen derer der Streithelfer im Falle des Unterliegens im Hauptprozess einen Rückgriff seitens der von ihm unterstützten Partei erwarten muss.*)

IBRRS 2006, 1800

OLG Jena, Urteil vom 27.04.2006 - 1 UF 529/05
1. Eine Annahme eines außergerichtlichen Vergleichs gegenüber dem Gegner reicht für einen Vergleich i. S. des § 278 Abs. 6 ZPO nicht aus, wenn die Annahme nicht gegenüber dem Gericht erklärt wird.*)
2. Ein außergerichtlicher Vergleich beendet den Rechtsstreit nicht unmittelbar. Er gewährt dem Beklagten im gerichtlichen Verfahren eine Einrede gegen den durch Vergleich erledigten Anspruch.*)
3. Aufgrund außergerichtlichen Vergleichs kann im Wege der Klageänderung die Verurteilung gemäß dem Vergleich beantragt werden.*)
4. Auch wenn der Beklagte mit einer neuen Partnerin zusammengezogen ist, verringert sich sein notwendiger Selbstbehalt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 18.07.2005, Az. 1 WF 138/05).*)
