Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16176 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 3480
KG, Beschluss vom 08.06.2006 - 15 W 31/06
1. Die Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 42 Abs. 2 ZPO ist begründet, wenn richterliche Entscheidungen sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Parteien nicht mehr verständlich sind und dadurch den Eindruck einer willkürlichen Einstellung des Richters erwecken*)
2. Die unter Verstoß gegen §§ 318, 572 Abs. 1 S. 2 ZPO erfolgte nachträgliche Abänderung der Kostenentscheidung eines Urteils durch den erkennenden Richter ist objektiv willkürlich und begründet die Besorgnis der Befangenheit.*)

IBRRS 2006, 3479

OLG Celle, Beschluss vom 26.06.2006 - 4 W 103/06
1. Gem. § 888 Abs. 1 ZPO ist eine Zwangsmittelfestsetzung nur auf Antrag des Gläubigers vorzunehmen, die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Amts wegen ist in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehen.*)
2. Ein schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung ist nur dann gegeben, wenn das zuvor angeordnete Zwangsgeld vollstreckt ist.*)
3. Eine Nichtabhilfeentscheidung, die lediglich auf die Ausgangsentscheidung Bezug nimmt, kann nur dann ihrem Sinn und Zweck gerecht werden, wenn die Beschwerde keine neue Begründung enthält oder in der angefochtenen Entscheidung schon auf sämtliche tragenden Gesichtspunkte eingegangen worden ist, mit denen das Rechtsmittel anschließend begründet wird.*)

IBRRS 2006, 3478

OLG Celle, Urteil vom 12.07.2006 - 3 U 18/06
Auch dann, wenn der Gläubiger bereits über einen (nicht der Rechtskraft fähigen) Vollstreckungstitel verfügt (hier: notarielles Schuldanerkenntnis), kann ein Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte Leistungsklage bestehen. Dies ist anzunehmen, wenn mit einer Vollstreckungsgegenklage des Schuldners zu rechnen ist.*)

IBRRS 2006, 3477

OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2006 - 9 W 63/06
1. Zu den Handlungen, die der abgelehnte Richter nach § 47 ZPO vornehmen darf, da sie "keinen Aufschub gestatten", gehört zwar die Aufhebung eines Termins, nicht aber die Terminsbestimmung, also auch nicht die Anberaumung eines neuen Termins.*)
2. Verstößt ein Richter gegen die Wartepflicht nach § 47 ZPO, rechtfertigt dies - für sich gesehen - noch nicht die Besorgnis der Befangenheit, da Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung oder fehlerhafte Entscheidungen grundsätzlich kein Ablehnungsgrund sind. Den Rückschluss auf die Befangenheit lassen Verfahrensfehler nur in besonderen Fällen zu, wofür allerdings ein - insbesondere wiederholter oder mit anderen Verfahrensfehlern verbundener - Verstoß gegen § 47 ZPO ausreichen kann.*)

IBRRS 2006, 3464

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2006 - 19 W 39/06
Die Beschwerde gegen den die Protokollberichtigung aus Sachgründen abweisenden Beschluss ist nicht statthaft.*)

IBRRS 2006, 3460

BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - VII ZB 142/05
Die gemäß § 836 Abs. 3 ZPO herauszugebenden Urkunden sind auf Antrag des Gläubigers in der Regel bereits in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufzunehmen.*)

IBRRS 2006, 3440

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2005 - 24 U 234/04
Zum Gebührenstreitwert bei einer Klage eines Mieters gegen den Vermieter, durch die dieser veranlasst werden solle, einem störenden weiteren Mieter zu kündigen.*)

IBRRS 2006, 3437

BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 330/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3436

BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZA 21/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3434

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - V ZB 130/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3433

BGH, Beschluss vom 13.04.2006 - IX ZA 20/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3431

BGH, Beschluss vom 29.05.2006 - II ZR 330/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3430

BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - IX ZR 283/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3429

BGH, Beschluss vom 17.07.2006 - II ZR 189/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3428

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZR 92/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3425

BGH, Beschluss vom 15.08.2006 - X ZR 275/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3423

BGH, Beschluss vom 28.07.2006 - IV ZR 6/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3419

BGH, Beschluss vom 03.05.2006 - IV ZR 24/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3418

BGH, Beschluss vom 12.06.2006 - II ZR 34/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3416

BGH, Beschluss vom 05.07.2006 - IV ZR 204/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3415

BGH, Beschluss vom 24.04.2006 - II ZR 126/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3414

BGH, Beschluss vom 21.06.2006 - X ZB 8/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3413

BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - IX ZR 225/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3406

BGH, Urteil vom 07.03.2006 - VI ZR 42/05
Durch § 545 Abs. 2 ZPO ist die Prüfung der Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen, auch wenn das Berufungsgericht die Revision zur Klärung der von ihm vertretenen Auffassung zur sachlichen Zuständigkeit zugelassen hat.*)

IBRRS 2006, 3405

BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - IX ZB 124/05
Fällt nach Stellung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde die Grundsatzbedeutung der Rechtssache weg, erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, dass eine der höchstrichterlichen Rechtsprechung widersprechende Beschwerdeentscheidung nicht rechtskräftig wird.*)

IBRRS 2006, 3404

BGH, Beschluss vom 13.03.2006 - II ZA 15/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3403

OLG München, Beschluss vom 13.01.2006 - 32 Wx 137/05
Für Eintragungen in das Vereinsregister ist der Geschäftswert nicht nach einem bestimmten Vomhundertsatz des Vereinsvermögens festzusetzen. Vielmehr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Sache, der Vermögenslage des Vereins des Vereins und der Mitgliederzahl über eine angemessene Ermäßigung bzw. Erhöhung des Regelwertes des § 30 Abs. 2 zu entscheiden. Bei der Vermögenslage des Vereins darf nicht unberücksichtigt bleiben, welchen Nutzen der Verein aus dem Vermögen zieht.*)

IBRRS 2006, 3401

BGH, Beschluss vom 11.04.2006 - XI ZR 199/04
Der Rückkaufswert einer als Sicherheit abgetretenen Lebensversicherung ist nach dem Grundsatz des Additionsverbots bei wirtschaftlicher Einheit bei der Berechnung des Beschwerdewerts nach § 26 Nr. 8 EGZPO nicht zu berücksichtigen.*)

IBRRS 2006, 3400

BGH, Urteil vom 16.03.2006 - I ZR 92/03
1. Die Wiederholungsgefahr, die in der Person des Erblassers aufgrund einer in der Vergangenheit von ihm begangenen Verletzungshandlung begründet worden ist, setzt sich nicht in der Person des Erben fort, der das Geschäft des Erblassers weiterführt.*)
2. Die Zulässigkeit einer hilfsweise erklärten einseitigen Erledigungserklärung kann nicht mit der Begründung bejaht werden, es bestehe ein rechtliches Interesse an der Feststellung, dass die Hauptsache bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen sei (Ergänzung zu BGHZ 106, 359; BGH, Urt. v. 19.3.1998 - I ZR 264/95, GRUR 1998, 1045 - Brennwertkessel).*)

IBRRS 2006, 3399

BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - III ZB 123/05
Der Berufungskläger kann seine Berufung auch noch nach der Verkündung eines Versäumnisurteils zurücknehmen, wenn gegen dieses Urteil zulässig Einspruch eingelegt worden ist.*)

IBRRS 2006, 3398

BGH, Beschluss vom 06.07.2006 - IX ZB 261/04
1. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung sind im Verfahren vor den Entschädigungsgerichten in ihrer jeweils geltenden Fassung sinngemäß anzuwenden (dynamische Verweisung).*)
2. Die Berufung kann auch im Verfahren vor den Entschädigungsgerichten durch unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen werden.*)

IBRRS 2006, 3391

BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 32/05
1. Zur Notwendigkeit eines rechtzeitigen Hinweises auf das Fehlen einer Prozessvoraussetzung (hier: ordnungsgemäße Vertretung einer Partei) bei von der Vorinstanz abweichender Beurteilung der Rechtslage durch das Rechtsmittelgericht.*)
2. Die Hinweispflicht entfällt grundsätzlich auch dann nicht, wenn sich aus einem Vorprozess eine bestimmte Rechtsauffassung des Rechtsmittelgerichts erschließen lässt.*)

IBRRS 2006, 3387

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - VIII ZR 235/04
Bei einer Klage, mit der Ansprüche aus § 4 Abs. 1 EEG (2004) auf Netzanschluss einer Windenergieanlage und auf Abnahme des Stroms aus dieser Anlage geltend gemacht werden, handelt es sich, wenn die Windenergieanlage noch nicht errichtet und die Netzanschlussverbindung noch nicht erstellt ist, um eine Klage auf künftige Leistung nach § 259 ZPO. Diese ist mangels Entstehung der geltend gemachten Ansprüche unzulässig, kann jedoch in eine zulässige Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO umgedeutet werden.*)

IBRRS 2006, 3386

BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZR 97/05
Wann die Vernehmung eines erstinstanzlich bereits vernommenen Zeugen wiederholt werden muss, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt. Dies gilt auch für den Fall, dass im zweiten Rechtszug ein weiterer Zeuge vernommen wird, durch den etwas bewiesen werden soll, was das Erstgericht nicht für bewiesen erachtet hat, und das Berufungsgericht an der Glaubwürdigkeit des neuen Zeugen durchgreifende Zweifel hat.

IBRRS 2006, 3384

BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - V ZB 158/05
Der Vollstreckungstitel, aufgrund dessen die Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgen soll, muss an ihren Geschäftsführer oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, an einen ihrer Gesellschafter zugestellt werden.*)

IBRRS 2006, 3375

OLG Celle, Urteil vom 06.02.2003 - 4 U 137/02
Im Falle des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages erfasst die bei der Bestellung der Sicherungsgrundschuld erklärte sofortige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung auch in das sonstige Vermögen des Schuldners gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO i. d. R. auch den der Bank zukommenden Rückgewähranspruch gerichtet auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages nebst marktüblicher Zinsen.*)

IBRRS 2006, 3371

BGH, Beschluss vom 28.07.2006 - III ZB 14/06
Ein Antrag auf Begutachtung durch einen Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO, der der Vorbereitung eines Sachverständigenhaftpflichtprozesses nach § 839a BGB dienen soll, ist mangels eines rechtlichen Interesses grundsätzlich unzulässig, solange der Vorprozess noch nicht abgeschlossen ist und der Partei dort Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, mit denen sie eine Korrektur des ihrer Meinung nach grob fehlerhaften Gutachtens erwirken kann.*)

IBRRS 2006, 3369

BayObLG, Beschluss vom 13.10.2004 - 2Z BR 186/04
Beantragt ein Antragsteller, die übrigen Wohnungseigentümer zur Reparatur des Daches über seiner Wohnung zu verpflichten, so kann es angemessen sein, die Kosten für die Reparatur des gesamten Daches als Geschäftswert anzusetzen, wenn nur die Reparatur des gesamten Daches sinnvoll ist und der Antragsteller bereits einen Kostenvoranschlag über die Sanierung des gesamten Daches vorgelegt hat.*)

IBRRS 2006, 3368

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.10.2004 - 20 W 370/03
1. Das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung steht grundsätzlich dem im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer zu. Auf aus dem Grundbuch nicht ersichtliche gesellschaftsrechtliche Bindungen einzelner Wohnungseigentümer kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.*)
2. Ein Verstoß gegen eine Bindung im Rahmen eines Stimmrechtsvertrages ist für die Bewertung der Stimmabgabe in der Wohnungseigentümerversammlung zunächst ohne Bedeutung.*)
3. Legt ein Beteiligter gegen einen den Wohnungseigentümerbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss keine Erstbeschwerde ein, so fehlt ihm für die sofortige weitere Beschwerde die Beschwerdeberechtigung.*)

IBRRS 2006, 3367

KG, Urteil vom 18.10.2004 - 8 U 92/04
Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen drohender Geschäftsschließung durch den Mieter in einem Einkaufszentrum und zur Erforderlichkeit der Darlegung konkreten Schadenseintritts für die Annahme eines Verfügungsgrundes.*)

IBRRS 2006, 3365

KG, Beschluss vom 18.10.2004 - 1 W 331/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3351

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.11.2004 - 20 W 219/03
Im Wohnungseigentumsverfahren als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind an die Bestimmtheit der Anträge weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Zivilprozess; sie sind auch in weiterem Maße auslegungsfähig. Das Gericht hat aber jedenfalls auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken.*)

IBRRS 2006, 3350

BGH, Beschluss vom 16.11.2004 - VIII ZB 45/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3344

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.11.2004 - 5 U 47/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3342

OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2004 - 13 W 3971/04
1. Ist in einem Vergleich keine Regelung über die Kosten eines Nebenintervenienten getroffen, entscheidet das Gericht, bei dem der Rechtsstreit zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses anhängig war, durch Beschluß, wer diese Kosten zu tragen hat.*)
2. Entspricht die Beitrittserklärung des Nebenintervenienten nicht den Anforderungen des § 70 ZPO, so kann die Gegenpartei dies im Rahmen der Entscheidung über die Kostentragung nicht mehr geltend machen, wenn sie nach der Beitrittserklärung an einer Beweisaufnahme teilgenommen und einen Vergleich geschlossen hat, ohne die Mängel der Beitrittserklärung zu rügen.*)

IBRRS 2006, 3340

BayObLG, Beschluss vom 01.12.2004 - 2Z BR 166/04
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Ungültigerklärung eines Erstbeschlusses entfällt mit Bestandskraft eines ersetzenden oder bestätigenden Zweitbeschlusses.*)
2. Fehlt für den Beschlussgegenstand die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung, so ist von einer Beschlussfassung abzusehen. Ein ablehnender Beschluss ist nichtig (wie BayObLGZ 2004 Nr. 51).*)
3. Wenn in der Teilungserklärung die Verpflichtung zur Errichtung von Besucherstellplätzen festgelegt ist, fehlt der Eigentümerversammlung die Kompetenz, über die Einrichtung der Stellplätze zu beschließen. Dies gilt sowohl für einen positiven als auch für einen ablehnenden Beschluss.*)

IBRRS 2006, 3339

OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.12.2004 - 7 WF 3907/04
1. Haben in einem Sorgerechtsverfahren nach § 1671 Abs. 1 BGB ein Elternteil die Übertragung der vollen elterlichen Sorge auf sich allein und der andere Elternteil die Zurückweisung dieses Antrages beantragt, kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV-RVG anfallen, wenn aufgrund einer entsprechenden Einigung der ursprüngliche Antrag auf die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes reduziert wird, der andere Elternteil diesem Antrag zustimmt und das Gericht daraufhin dem Antrag nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB stattgibt.*)
2. Zum Anfall einer 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG im Sorgerechtsverfahren nach § 1671 BGB.*)

IBRRS 2006, 3336

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.12.2004 - 3 W 199/04
1. Das laute Zuschlagen der Tür des Gerichtssaales stellt eine schuldhafte Verletzung der Würde des Gerichts dar.*)
2. Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften des Verfahrens, in dem der Ordnungsgeldbeschluss ergangen ist.*)

IBRRS 2006, 3330

OLG Celle, Beschluss vom 15.08.2006 - 6 W 95/06
Der Umstand, dass eine Partei den Sachverständigen vor 30 Jahren auf einer Fachoberschule unterrichtet hat, rechtfertigt keine Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit.*)

IBRRS 2006, 3328

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.02.2003 - 4 U 174/96
Allein die Tatsache, daß im Ausland zu vollstrecken wäre, macht die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen (entgegen der verwaltungsinternen Regelung in § 8 Abs. 1 Satz 3 KostVfg) noch nicht aussichtslos im Sinne von § 58 Abs. 2 Satz 1 GKG. Aussichtslos im Sinne dieser Vorschrift ist die Vollstreckung im Ausland etwa dann, wenn sie in dem jeweiligen Staat erfahrungsgemäß lange Zeit in Anspruch nehmen würde oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Denn die Vorschriften der §§ 49 ff. GKG sollen den Kostenanspruch der Staatskasse sichern und nicht erschweren. Dies befreit die Staatskasse regelmäßig jedoch nicht davon, bei dem im Ausland befindlichen Kostenschuldner die Kosten überhaupt geltend zu machen (VGH Baden-Württemberg, NJW 2002,1516 mit weiteren Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum).*)
