Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16192 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 3673
BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZA 19/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3671

BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - IV ZR 47/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3669

BGH, Beschluss vom 23.05.2007 - IV ZR 93/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3668

BGH, Beschluss vom 26.06.2007 - VI ZR 31/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3667

BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - VI ZB 81/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3666

BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - IX ZB 233/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3665

LG Leipzig, Urteil vom 18.06.2007 - 01HK O 259/07
1. Eine Klage, in welcher Abschlagsrechnungen im Urkundsverfahren geltend gemacht werden, ist zulässig.
2. Der Auftraggeber, der unsubstantiiert Mängel am Bauwerk rügt, ohne im Einzelnen zu erklären, welche Rechte er geltend macht, wird auf das Nachverfahren verwiesen.

IBRRS 2007, 3662

OLG München, Beschluss vom 23.07.2007 - 34 Wx 83/07
1. Der Vollstreckungsgegenantrag in Wohnungseigentumssachen ist dem Erkenntnisverfahren zugehörig. Demgemäß ist im Beschwerderechtszug originär die Kammer und nicht der Einzelrichter zuständig.*)
2. Zur Auslegung eines Titels, der zur Entfernung eines „zwischen“ zwei Garagenstellplätzen angebrachten Gitters verpflichtet.*)

IBRRS 2007, 3658

BGH, Beschluss vom 28.06.2007 - VII ZB 118/06
Wird die Hauptsacheklage nach Ablauf der gemäß § 494a Abs. 1 ZPO gesetzten Frist, jedoch vor einer Entscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO erhoben, kommt eine Entscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO nicht mehr in Betracht.*)

IBRRS 2007, 3656

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - VII ZR 230/06
1. Wendet sich der auf Zahlung von Werklohn verklagte Auftraggeber nicht gegen die fehlende Prüfbarkeit einer Rechnung, so findet im Prozess die Klärung statt, ob die Werklohnforderung begründet ist. Voraussetzung für den Erfolg der Klage ist, dass die Werklohnforderung schlüssig dargelegt ist. Bedarf es dazu einer neuen, an den vertraglichen Voraussetzungen orientierten Abrechnung, so ist diese vorzulegen.*)
2. § 142 ZPO dient nicht dazu, einer Partei die Darlegungslast dadurch zu erleichtern, dass das Gericht eine Ausforschung betreibt. Das Gericht ist deshalb nicht gehalten, auf den Vortrag einer Partei, weiterer, die Schlüssigkeit der Klage herbeiführender Vortrag befinde sich in bei ihr und bei dem Prozessgegner verfügbaren Aktenordnern, die Vorlage dieser Akten anzuordnen.*)

IBRRS 2007, 3652

BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - VI ZR 206/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3649

BGH, Beschluss vom 02.07.2007 - II ZR 57/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3646

BGH, Beschluss vom 10.07.2007 - XI ZR 351/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3643

BGH, Beschluss vom 21.05.2007 - II ZB 3/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3641

BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - VI ZB 75/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3640

BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - VI ZB 3/07
Die Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts daran, dass eine Partei bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist formal zu verstehen. Sie greift auch dann ein, wenn sich im Einzelfall keine besonderen Fragen des internationalen Privatrechts stellen.*)

IBRRS 2007, 3638

BGH, Beschluss vom 15.05.2007 - X ZR 20/05
Die Revision ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, wenn ein absoluter Revisionsgrund nach § 547 Nrn. 1 bis 4 ZPO geltend gemacht wird und vorliegt.*)

IBRRS 2007, 3635

BGH, Beschluss vom 20.06.2007 - XII ZB 142/05
Zur Beschwer eines selbständig tätigen Auskunftspflichtigen, der zur Vorlage von Jahresabschlüssen in Form von Bilanzen verurteilt wurde, obwohl er nicht bilanzierungspflichtig ist, sondern Einnahme-Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG erstellt.*)

IBRRS 2007, 3634

BGH, Beschluss vom 10.05.2007 - V ZB 90/06
Das Eigengebot eines Gläubigervertreters, der ausschließlich erreichen will, dass in einem neuen Versteigerungstermin zu Gunsten des Gläubigers unter Umgehung des in der Vorschrift des § 85a Abs. 1 ZVG (auch) zum Ausdruck kommenden Schuldnerschutzes der Zuschlag auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann, ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam. Es ist nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen.

IBRRS 2007, 3632

BGH, Beschluss vom 13.06.2007 - IV ZR 208/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3630

BGH, Beschluss vom 28.06.2007 - IX ZA 45/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3622

BGH, Beschluss vom 13.06.2007 - XII ZB 232/06
Zur Hinweispflicht des Gerichts, wenn dieses das Vorbringen in einem Wiedereinsetzungsgesuch als unklar ansieht.*)

IBRRS 2007, 3620

BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - IX ZR 39/06
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Vorabentscheidung folgende Fragen vorgelegt:*)
a) Sind die Gerichte des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner, der seinen satzungsmäßigen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO international zuständig?*)
b) Falls die Frage zu a) zu verneinen ist:*)
Fällt die Insolvenzanfechtungsklage unter die Ausnahmebestimmung des Art. 1 Abs. 2 lit. b Brüssel I-VO oder bestimmt sich die internationale Zuständigkeit für Insolvenzanfechtungsklagen nach dieser Verordnung?*)

IBRRS 2007, 3617

BGH, Beschluss vom 28.06.2007 - IX ZR 77/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3615

BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVZ 9/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3611

BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - VI ZB 4/07
1. Die Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Partei zur Aufklärung des Sachverhalts gemäß § 141 Abs. 1 Satz 2 ZPO ist aufzuheben, wenn im Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits keine Fragen zum Sachverhalt offen geblieben sind und der Rechtsstreit ohne weiteren Vortrag durch Urteil entschieden wird.*)
2. Die Verhängung eines Ordnungsgelds gegen eine trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienene Partei ist in einem solchen Fall unzulässig.*)
3. Zur Entscheidung über die Kosten eines erfolgreichen Rechtsmittels, das zur Aufhebung eines Ordnungsgeldbeschlusses führt.*)

IBRRS 2007, 3607

BGH, Beschluss vom 26.06.2007 - XI ZR 201/06
1. Es kommt im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.
2. Für ein Erlöschen der Darlehensrestforderung durch Zahlung (§ 362 BGB) ist der Beklagte darlegungs- und beweispflichtig.
3. Ein Erlassvertrag zu Gunsten Dritter ist im Hinblick auf dessen Verfügungscharakter nicht zulässig, so dass ein Erlöschen der Darlehensrestforderung durch einen in der Globalvereinbarung enthaltenen Erlassvertrag (§ 397 BGB) zu Gunsten des Hauptschuldners oder zu Gunsten des Bürgen ausscheidet.

IBRRS 2007, 3601

BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - IX ZR 35/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3600

OLG München, Urteil vom 03.07.2007 - 9 U 4446/06
Auch nach einer Streitverkündung ist der Streitbeitritt des Streitverkündungsempfängers rechtmissbräuchlich und daher zurückzuweisen, wenn das Prozessergebnis, an dem der Streitverkündungsempfänger ein rechtliches Interesse hat, auch ohne sein Zutun aufgrund des Prozessverhaltens des Klägers eintreten wird.

IBRRS 2007, 3598

OLG Celle, Beschluss vom 03.07.2007 - 2 W 56/07
1. Die vertraglich vereinbarte Betriebspflicht entfällt nicht schon deshalb, weil die Fortführung des Betriebes zur Folge hätte, dass Verluste erwirtschaftet werden.*)
2. Der Vermieter eines Ladenlokals ist mit Rücksicht auf § 893 ZPO nicht gehindert, einen Titel über seinen vertraglich vereinbarten Anspruch auf Erfüllung der Betriebspflicht zu erstreiten, auch wenn auf Grund der aktuellen finanziellen Leistungsunfähigkeit des Mieters die Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO voraussichtlich ins Leere laufen wird.*)

IBRRS 2007, 3590

BGH, Beschluss vom 26.04.2007 - VII ZB 18/06
Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen steht der Verwertbarkeit seiner vor der Ablehnung erstatteten Gutachten nicht entgegen, wenn die Partei, die sich auf die Befangenheit des Sachverständigen beruft, den Ablehnungsgrund durch eine unzulässige Streitverkündung an den Sachverständigen in rechtsmissbräuchlicher Weise provoziert hat und kein Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen schon bei Erstellung seiner bisherigen Gutachten beeinträchtigt war.*)

IBRRS 2007, 3588

OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2007 - 8 Sch 6/06
1. Hat der Schiedskläger zunächst ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten im Inland gegen den späteren Schiedsbeklagten eingeleitet und nach Abweisung der Klage als unzulässig wegen Bestehens einer Schiedsabrede selbst ein Schiedsverfahren im Ausland unter Bezugnahme auf die Schiedsabrede eingeleitet, in dessen Verlauf der Schiedsbeklagte erfolgreich Widerklage erhoben hat, so kann der unterlegene Schiedskläger sich in dem späteren Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs (hier: Finnland) wegen der Rechtskraft des inländischen Urteils sowie unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht mehr auf das Fehlen einer Schiedsabrede berufen.*)
2. Zu den Voraussetzungen der fehlenden Anerkennung des Schiedsspruch wegen Versagung des rechtlichen Gehörs, Art. V Abs. 1b) UNÜ, und des Verstoßes gegen den ordre public, Art. V Abs. 2b) UNÜ, wegen gerügter Befangenheit des Schiedsrichters (hier: verneint).*)
3. Ein ausländischer Schiedsspruch kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren hinsichtlich eines unbestimmten Zinsausspruchs konkretisiert werden.*)

IBRRS 2007, 3584

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZB 28/07
1. Ist mit einer Zwangsvollstreckung die konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden, so muss das Vollstreckungsgericht, wenn es zur Abwehr dieser Gefahr die Unterbringung des Schuldners in einer psychiatrischen Einrichtung für erforderlich hält, mit der Vollstreckungsmaßnahme zuwarten, bis die Unterbringung durch die zuständigen Behörden und Gerichte angeordnet und durchgeführt worden ist (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508).*)
2. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hat der Tatrichter, bevor er die Unterbringung anregt, stets zu prüfen, ob der Gefahr der Selbsttötung durch ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Maßnahmen begegnet werden kann. Bei der gebotenen Abwägung mit den Interessen des Gläubigers (und gegebenenfalls des Erstehers) sind die Erfolgsaussichten einer solchen Behandlung und die voraussichtliche Dauer zu berücksichtigen.*)
3. Regt das Vollstreckungsgericht bei den zuständigen Stellen eine Unterbringung an, sollte es darauf hinweisen, dass die staatliche Aufgabe des Lebensschutzes des Schuldners nicht in einer dauerhaften Einstellung der Vollstreckung gelöst werden kann und dass daher die Zwangsvollstreckung fortzusetzen sein wird, wenn die für den Lebensschutz primär zuständigen Stellen Maßnahmen zum Schutz des Schuldners nicht für notwendig erachten.*)

IBRRS 2007, 3582

BGH, Beschluss vom 17.01.2007 - XII ZA 37/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3581

BGH, Beschluss vom 17.01.2007 - XII ZA 42/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3580

BGH, Beschluss vom 17.01.2007 - XII ZB 182/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3578

BGH, Beschluss vom 06.12.2006 - XII ZB 99/06
1. Die Eintragung einer Vorfrist ist für die Berufungsfrist - im Gegensatz zur Berufungsbegründungsfrist - grundsätzlich nicht erforderlich. Wenn der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers gleichwohl auch hinsichtlich der Berufungsfrist mit einer doppelten Fristenkontrolle eine über das gebotene Maß hinausgehende organisatorische Sicherung angeordnet hat, kann dies jedenfalls nicht zu einer Verschärfung der ihn treffenden Sorgfaltspflichten führen.
2. Ein Gericht, das ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte, verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör dieser Prozesspartei.
3. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen.

IBRRS 2007, 3577

BGH, Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZB 9/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3574

BGH, Beschluss vom 22.11.2006 - XII ZR 58/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3556

BGH, Beschluss vom 12.04.2006 - XII ZB 82/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3553

KG, Beschluss vom 15.01.2007 - 12 W 5/07
Bei Festsetzung des Streitwerts ist nicht vom Nettobetrag der Miete auszugehen, sondern insoweit gehört zur Miete auch die Mehrwertsteuer.*)

IBRRS 2007, 3548

BFH, Beschluss vom 21.02.2007 - VII B 84/06
1. Die Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis nach § 174 ZPO ist nicht bereits mit der Einlegung in ein Postfach des Anwalts oder mit dem Eingang in der Kanzlei des Bevollmächtigten bewirkt, sondern erst dann, wenn der Anwalt es entgegengenommen und seinen Willen dahin gebildet hat, die Übersendung des Urteils mit der Post als Zustellung gelten zu lassen.*)
2. Erklärt der Rechtsanwalt, dass ihm ein Urteil nicht oder erst zu einem bestimmten Tag zugegangen sei, so besteht in der Regel kein Grund, dem zu misstrauen.*)
3. Die Verletzung einer allenfalls standesrechtlich bestehenden Pflicht, ein für den Rechtsanwalt eingerichtetes Postfach werktäglich zu leeren und an diesen Tagen dort eingelegte Post ggf. mit dem Ergebnis, dass eine Rechtsmittelfrist zu laufen beginnt, entgegenzunehmen, wirkt sich nicht dahin aus, dass die Zustellung als an dem Tag bewirkt anzusehen ist, an dem das Urteil in das Postfach eingelegt worden ist.*)

IBRRS 2007, 3545

OLG Celle, Beschluss vom 15.05.2007 - 13 W 46/07
Ein Sachverständiger kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er die antragstellende Partei in einem selbstständigen Beweisverfahren mehrfach und nachdrücklich dazu zu bewegen versucht, nicht die von der Antragstellerin gewünschte Feststellung der Mängel vorzunehmen, sondern sogleich die Mängelbeseitigung durch die streitverkündeten Bauunternehmen zuzulassen.*)

IBRRS 2007, 5397

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZR 87/05
ohne amtlichen Leitsatz

IBRRS 2007, 3531

BGH, Beschluss vom 17.04.2007 - X ZB 41/03
a) Hat das Prozessgericht die Sequestration eines Patents angeordnet, das sich im Einspruchsverfahren befindet, so ist der Sequester befugt, in Vertretung des Patentinhabers Beschwerde gegen die Widerrufsentscheidung der Patentabteilung einzulegen.*)
b) Wie im Nichtigkeitsverfahren ist auch im Einspruchsverfahren § 265 Abs. 2 ZPO mit der Folge entsprechend anzuwenden, dass ein Einzelrechtsnachfolger des Patentinhabers ohne Zustimmung des Einsprechenden nicht berechtigt ist, in die Verfahrensstellung des Patentinhabers einzutreten.*)
c) Der Einzelrechtsnachfolger des Patentinhabers ist berechtigt, dem Einspruchsverfahren als Streithelfer des Patentinhabers beizutreten.*)

IBRRS 2007, 3527

BGH, Beschluss vom 23.04.2007 - II ZR 133/06
Die Frage der örtlichen Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts ist gemäß § 545 Abs. 2 ZPO der Nachprüfung durch das Revisionsgericht auch dann entzogen, wenn das Berufungsgericht, das die Zuständigkeitsfrage in Übereinstimmung mit dem Erstgericht beurteilt hat, wegen dieser Frage die Revision zugelassen hat.*)

IBRRS 2007, 3513

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.08.2006 - 1 U 620/06-34
1. Ein Teilurteil über die Herausgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft ist im Rahmen eines Werklohnprozesses unzulässig, wenn die Abnahme, die Fälligkeitsvoraussetzung für den gesamten Restwerklohn ist, im Rechtsstreit noch zu klären ist.
2. Die Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage ist nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zulässig.

IBRRS 2007, 3511

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.08.2006 - 1 U 620/05-213
Ein Teilurteil über die Auszahlung des Bareinbehalts nach Stellung einer Austauschsicherheit ist im Rahmen eines Werklohnprozesses unzulässig, wenn die Abnahme, die Fälligkeitsvoraussetzung für den gesamten Restwerklohn ist, im Rechtsstreit noch zu klären ist.

IBRRS 2007, 3509

BGH, Beschluss vom 23.04.2007 - GSSt 1/06
1. Durch eine zulässige Berichtigung des Protokolls kann auch zum Nachteil des Beschwerdeführers einer bereits ordnungsgemäß erhobenen Verfahrensrüge die Tatsachengrundlage entzogen werden.*)
2. Die Urkundspersonen haben in einem solchen Fall vor einer beabsichtigten Protokollberichtigung zunächst den Beschwerdeführer anzuhören. Widerspricht er der beabsichtigten Berichtigung substantiiert, sind erforderlichenfalls weitere Verfahrensbeteiligte zu befragen. Halten die Urkundspersonen trotz des Widerspruchs an der Protokollberichtigung fest, ist ihre Entscheidung hierüber mit Gründen zu versehen.*)
3. Die Beachtlichkeit der Protokollberichtigung unterliegt im Rahmen der erhobenen Verfahrensrüge der Überprüfung durch das Revisionsgericht. Im Zweifel gilt insoweit das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung.*)

IBRRS 2007, 3501

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2007 - 10 W 16/07
Zur Frage, wann die Hinzuziehung eines Privatgutachters erforderlich ist, um eine sachgerechte Verteidigung der Partei zu ermöglichen.*)
