Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16193 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 4345
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2007 - 8 W 118/07
1. Die Anwendung des Grundsatzes der Waffengleichheit setzt eine Beweisnot der Partei voraus.*)
2. Sie scheidet darüber hinaus auch dann aus, wenn die Überzeugungsbildung des Gerichts nicht allein auf die Zeugenbekundung gestützt wird.*)

IBRRS 2007, 4342

BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - V ZB 36/07
Wenn der Beklagte verurteilt wurde, in dem von ihm als Wohnhaus genutzten Gebäude Besichtigungen zu dulden, ohne dass der zu Gunsten des Klägers bestehende Titel Einschränkungen enthält, dann kommt eine Festlegung seiner Beschwer auf einen Betrag von über 600 Euro nicht in Frage.

IBRRS 2007, 4340

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2007 - 9 U 55/07
Zustellung im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB ist auch die formlose, dem Antragsgegner zugegangene Bekanntgabe des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens.*)

IBRRS 2007, 4332

BGH, Beschluss vom 20.08.2007 - X ARZ 247/07
Zur Bindungswirkung der fehlerhaften Verweisung einer energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache.*)

IBRRS 2007, 4327

BGH, Beschluss vom 23.08.2007 - VII ZB 115/06
Mit der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 Abs. 1 ZPO kann geltend gemacht werden, dass ein Urteil infolge eines Vergleichs wirkungslos geworden ist.*)

IBRRS 2007, 4324

OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2007 - 6 W 54/07
1. Die Übernahme einer originären Einzelrichtersache durch die Kammer ohne einen Übertragungsbeschluss stellt einen nicht heilbaren Verfahrensfehler dar, weil sie den Beteiligten den gesetzlichen Richter entzieht.
2. Ein Sachverständiger, der es unterläßt, einen Mitarbeiter, den er nicht nur für Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung einsetzen wollte, zuvor nach seinen Geschäftsbeziehungen, die persönliche Verbindungen zu den Parteien aufweisen, zu befragen und diese den Parteien mitzuteilen, führt die Unverwertbarkeit seines Gutachtens durch grobe Fahrlässigkeit herbei.

IBRRS 2007, 4321

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.08.2007 - 12 U 67/06
1. Zur Frage der Verantwortlichkeitsabgrenzung zwischen mehreren am Bau beteiligten technischen Fachunternehmen (Planungs- und Überwachungsverschulden).
2. Eine (Hilfs-)Aufrechnung in der Berufungsinstanz unterliegt auch dann den erhöhten Anforderungen des § 533 ZPO, wenn sie bereits in erster Instanz erhoben worden, dann aber fallen gelassen worden war.

IBRRS 2007, 4320

BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - IX ZR 150/05
Prozesskostensicherheit muss grundsätzlich in erster Instanz vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache, und zwar für alle Rechtszüge verlangt werden.

IBRRS 2007, 4317

KG, Beschluss vom 22.02.2007 - 12 U 134/06
Das Gericht kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens in Anlehnung an § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ablehnen, wenn das angebotene Beweismittel für die Beweisfrage ungeeignet ist. Die Ungeeignetheit ist insbesondere dann gegeben, wenn Anknüpfungstatsachen fehlen, anhand derer ein Sachverständiger Feststellungen treffen könnte (hier: für die Frage, ob die seitliche Berührung der Fahrzeug darauf zurückzuführen ist, dass das Klägerfahrzeug nach links oder das Beklagtenfahrzeug nach rechts gelenkt wurde).*)

IBRRS 2007, 4315

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.07.2007 - 4 U 164/06
1. Zu den Kritierien, wann eine Zustellung "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO (Rückwirkung der Zustellung im Hinsicht auf die Verjährung).
2. Eine stillschweigende Abnahme ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Besteller den Werklohn an den Unternehmer ohne die Erklärung eines Vorbehalts zahlt.

IBRRS 2007, 4314

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2006 - 24 U 7/06
1. Die Klausel "Rechtshandlungen und Willenserklärungen eines Vermieters sind auch für die anderen Vermieter, eines Mieters auch für die anderen Mieter verbindlich." benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)
2. Hat im ersten Rechtszug der Einzelrichter verfahrensfehlerhaft an Stelle der Kammer entschieden, ist das Berufungsgericht bei Entscheidungsreife nicht an einer Sachentscheidung gehindert.*)

IBRRS 2007, 4308

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2007 - 14 W 659/07
1. Die für einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch erforderliche Identität der Beteiligten von Beweissicherung und Hauptsache besteht auch dann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Beweissicherung wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum durchführt und sodann die einzelnen Wohnungseigentümer ermächtigt, ihre Mängelgewährleistungsansprüche selbst geltend zu machen.*)
2. Eine Erstattung der Kosten der Beweissicherung kann der Wohnungseigentümer nur entsprechend seiner Beteiligung am Gesamtobjekt beanspruchen.*)

IBRRS 2007, 4295

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.05.2007 - 3 W 197/06
Bei Geschäften, die - wie im wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussanfechtungsverfahren - nur auf Antrag vorzunehmen sind, haftet der Antragsteller für die Kosten aller Maßnahmen schlechthin, die das Gericht zur ordnungsgemäßen Erledigung des beantragten Geschäfts vornimmt, auch wenn er einzelne Handlungen, etwa eine Beweisaufnahme, nicht besonders beantragt hat.

IBRRS 2007, 4290

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.07.2007 - 8 E 547/07
1. Bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers an einem selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 485 ZPO ist im Anschluss an die Rechtsprechung der Zivilgerichte grundsätzlich von dem Streit- bzw. Gegenstandswert des entsprechenden Hauptsacheverfahrens auszugehen.*)
2. In verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann mit Blick auf die unterschiedlichen Verfahrensstrukturen und die regelmäßig geringere Bedeutung einzelner Beweisfragen nur dann Anlass zu einer Reduzierung des Werts bestehen, wenn sich die genannten Umstände im konkreten Fall auf das in erster Linie maßgebliche wirtschaftliche Interesse des Rechtsschutzsuchenden auswirken.*)

IBRRS 2007, 4281

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.07.2007 - 8 W 169/07
Zur Streitwertfestsetzung einer auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung gerichteten Klage.*)

IBRRS 2007, 4263

BGH, Beschluss vom 09.05.2007 - IV ZR 182/06
Wird die Löschungsbewilligung für eine Grundschuld an den Ersteher eines zwangsversteigerten Grundstücks geleistet, obwohl dieser nach dem Sicherungsvertrag zu deren Entgegennahme nicht - alleine - berechtigt ist, und wird infolge der anschließenden Löschung der Grundschuld dem früheren Eigentümer eine Befriedigungsmöglichkeit genommen, kann diesem ein bereicherungsrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 816 Abs. 2 BGB zustehen.

IBRRS 2007, 4262

BGH, Beschluss vom 23.08.2007 - VII ZB 79/06
Ein Beschluss gemäß § 494a Abs. 2 ZPO kann nicht ergehen, wenn mehrere Antragsteller wegen ihnen zustehender Mängelansprüche aus einem Bauvertrag ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt haben und der Antragsgegner daraufhin von einem der Antragsteller, der zugleich Rechtsnachfolger des anderen Antragstellers hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Ansprüche geworden ist, im Klagewege in Anspruch genommen wird.*)

IBRRS 2007, 4259

OLG Hamburg, Beschluss vom 21.05.2007 - 2 Wx 38/03
1. Im Verfahren nach § 43 WEG a.F. ist eine unbefristete, sogenannte unselbstständige Anschlussbeschwerde zulässig.
2. Durch die Errichtung eines Gartenhäuschens kann es zu einer sondernutzungsähnlichen faktischen Nutzung kommen, welche die Mitwohnungseigentümer nicht dulden müssen.

IBRRS 2007, 4250

BGH, Beschluss vom 15.08.2007 - XII ZB 57/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4249

BGH, Beschluss vom 15.08.2007 - XII ZB 101/07
1. Vor der Verwerfung eines Rechtsmittels wegen Versäumung der Begründungsfrist ist dem Rechtsmittelführer rechtliches Gehör zu gewähren (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142 und BGH Beschluss vom 29. Juni 1993 - X ZB 21/92 - NJW 1994, 392).
2. Hat das Gericht die befristete Beschwerde als unzulässig verworfen, weil sie nicht innerhalb der Frist begründet worden ist, steht dies einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist nicht entgegen, da dem Verwerfungsbeschluss bei Gewährung der Wiedereinsetzung die Grundlage entzogen würde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04 - FamRZ 2005, 791). Ist über eine Wiedereinsetzung noch nicht entschieden, kann der Verwerfungsbeschluss auch isoliert im Verfahren der Rechtsbeschwerde aufgehoben werden.*)

IBRRS 2007, 4247

BGH, Beschluss vom 15.08.2007 - XII ZB 178/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4243

BGH, Beschluss vom 15.08.2007 - XII ZB 82/07
1. Wird die Frist zur Begründung der Berufung um einen bestimmten Zeitraum verlängert und fällt der letzte Tag der ursprünglichen Frist auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, so beginnt der verlängerte Teil der Frist erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages (Anschluss an BGH Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 198/04 - NJW 2006, 700).*)
2. Hat das Berufungsgericht die Begründungsfrist hingegen bis zu einem konkret bezeichneten Tag verlängert, kommt es auf den Beginn der verlängerten Frist nicht an. Wenn das Berufungsgericht die beantragte Fristverlängerung nur teilweise bewilligt hat, kommt eine darauf gestützte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist nur ausnahmsweise bei einem Verstoß gegen die Anforderungen an ein faires Verfahren in Betracht (Abgrenzung zu BGH Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 44/03 - NJW-RR 2004, 785).*)

IBRRS 2007, 4242

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - IV ZR 132/06
Der Vorsitzende, der eine erste Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ablehnt, weil dafür kein erheblicher Grund dargelegt worden war, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, diese Entscheidung dem Rechtsmittelführer noch vor Fristablauf notfalls per Telefon oder Telefax mitzuteilen. Vielmehr hat dieser sich rechtzeitig bei Gericht zu erkundigen, weil er mit einer Ablehnung des unbegründeten Antrags rechnen musste.*)

IBRRS 2007, 4239

BGH, Beschluss vom 09.07.2007 - II ZR 222/06
Die grundsätzliche Beweislast des GmbH-Gesellschafters für die - auch längere Zeit zurückliegende - Einzahlung der Stammeinlage (§ 19 Abs. 1 GmbHG, § 362 BGB) hindert den Tatrichter nicht, den entsprechenden Nachweis aufgrund unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen. Insoweit handelt es sich um eine tatrichterlicher Beurteilung unterliegende Frage des im Einzelfall erforderlichen Beweismaßes.*)

IBRRS 2007, 4238

BGH, Urteil vom 28.06.2007 - IX ZR 73/06
Der Inhaber einer so genannten oktroyierten Masseverbindlichkeit hat während der Wohlverhaltensphase ein Rechtsschutzinteresse an einer Zahlungsklage gegen den Schuldner.*)

IBRRS 2007, 4237

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - IV ZB 36/06
Das statthafte Rechtsmittel gegen Beschwerdeentscheidungen in Kostensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für die § 13a Abs. 3 FGG auf Vorschriften der Zivilprozessordnung verweist, ist die sofortige weitere Beschwerde gemäß §§ 27 ff. FGG, über die das Oberlandesgericht zu entscheiden hat, und nicht die Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff. ZPO zum Bundesgerichtshof; die sofortige weitere Beschwerde ist allerdings nur statthaft, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen wird (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO; im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - V ZB 105/06 - NJW 2007, 158).*)

IBRRS 2007, 4236

BGH, Beschluss vom 20.08.2007 - IV ZR 130/07
Hat das erstinstanzliche Gericht die vom Beklagten erhobene Verjährungseinrede nicht für begründet gehalten und weist das Berufungsgericht in der mündlichen Verhandlung lediglich auf die "Verjährungsproblematik" hin, so ist es, wenn der Kläger nach Schluss der mündlichen Verhandlung mitteilt, mit diesem Hinweis nichts anfangen zu können, verpflichtet, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen.

IBRRS 2007, 4233

KG, Beschluss vom 28.08.2007 - 7 W 50/07
1. Wird den Parteien das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen unter Fristsetzung zur Stellungnahme übersandt, so genügt allein der Antrag auf Bestimmung eines Anhörungstermins zur Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen ohne nähere Begründung nicht.
2. Das selbständige Beweisverfahren ist in diesem Fall jedenfalls nach Ablauf von vier Monaten nach Übersendung des Gutachtens beendet.

IBRRS 2007, 4229

KG, Beschluss vom 01.03.2007 - 8 W 66/06
Verlangt der Kläger mit der Klage Feststellung, dass das Mietverhältnis ungekündigt fortbesteht und macht der Beklagte zugleich mit der Widerklage Zahlung einer über den Mietzins hinausgehenden Nutzungsentschädigung geltend, weil er die Auffassung vertritt, das Mietverhältnis sei beendet, so liegt keine Nämlichkeit von Klage und Widerklage im Sinne von § 45 Abs.1 Satz 3 GKG vor.

IBRRS 2007, 4228

OLG Rostock, Beschluss vom 22.03.2007 - 7 W 122/06
Gegen die Anordnung einer Vorschusspflicht im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens ist ebenso wie im Hauptprozess keine Beschwerde gegeben.*)

IBRRS 2007, 4227

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.03.2007 - 12 U 143/06
Maßgebend dafür, wer Schuldner eines Werklohnsanspruchs ist und somit Beklagter sein soll, ist, wie die Bezeichnung bei objektiver Deutung aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei) zu verstehen ist, wobei es darauf ankommt, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhaltes beizulegen ist. Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll

IBRRS 2007, 4218

BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - XI ZR 144/06
Die erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Verjährungseinrede ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 ZPO zulässig, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Voraussetzungen zwischen den Prozessparteien unstreitig sind.

IBRRS 2007, 4214

LG Halle, Urteil vom 03.09.2007 - 3 O 326/06
1. Ein Mahnbescheid unterbricht die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs gemäß § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur, wenn dieser Anspruch nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinreichend individualisiert ist. Er muss in der Weise bezeichnet sein, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will.
2. Werden mehrere Mängel geltend gemacht, muss deutlich werden, in welcher Höhe die Ansprüche wegen der einzelnen Mängel jeweils erhoben werden.
3. Voraussetzung für die verjährungsunterbrechende Wirkung ist allerdings nicht, dass aus dem Mahnbescheid selbst für einen außenstehenden Dritten ersichtlich ist, wegen welcher Mängel welche konkreten Forderungen gegen den Antragsgegner erhoben werden. Es reicht aus, dass für den Antragsgegner erkennbar ist, in welcher Höhe wegen welcher Mängel Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.

IBRRS 2007, 4201

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.08.2007 - 10 W 46/07
Nicht nur der vom Gericht ernannte Sachverständige, auch der sachverständige Zeuge ist nicht Dritter im Sinne von § 72 ZPO. Eine Streitverkündung diesem gegenüber ist also nicht zulässig.

IBRRS 2007, 4200

LG Limburg, Beschluss vom 14.05.2007 - 1 O 215/06
Nicht nur der vom Gericht ernannte Sachverständige, auch der sachverständige Zeuge ist nicht Dritter im Sinne von § 72 ZPO. Eine Streitverkündung diesem gegenüber ist also nicht zulässig.

IBRRS 2007, 4191

BVerfG, Beschluss vom 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
Die Parteien haben das Recht auf Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens auch dann, wenn das Gericht bereits von der Tragfähigkeit des Gutachtens überzeugt ist und ihm folgen will. Erst recht besteht dieses Recht, wenn das Gericht dem Gutachten nicht folgen will.

IBRRS 2007, 4190

BVerfG, Beschluss vom 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07
Zur Problematik des Vorrangs der Anhörungsrüge gegenüber der Verfassungsbeschwerde.

IBRRS 2007, 4188

OLG Köln, Beschluss vom 15.12.2006 - 22 U 93/06
1. Gemäß § 406 Abs. 2 und 4 ZPO ist das Gericht, von dem der Sachverständige ernannt ist, für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch zuständig, also in der Regel das Prozessgericht erster Instanz, auch wenn ein Urteil bereits ergangen und Rechtsmittel eingelegt ist.
2. Über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen, der bereits im selbständigen Beweisverfahren ernannt worden ist, hat gemäß § 492 Abs. 1, 406 Abs. 2 und 4 ZPO ebenfalls grundsätzlich das Gericht, das ihn ernannt hat, zu entscheiden.
3. Ist das Beweisverfahren beendet, geht die Zuständigkeit zur Entscheidung über ein danach gestelltes und auf neu entstandene oder neu bekannt gewordene Tatsachen gestütztes Ablehnungsgesuch vom Gericht des Beweisverfahrens auf das Gericht der Hauptsache über. Dies ist das Prozessgericht erster Instanz, wenn in erster Instanz die Beweisaufnahme des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 493 ZPO benutzt wird und damit einer Beweisaufnahme im Urteilsverfahren gleichsteht.

IBRRS 2007, 4184

BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VI ZR 89/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4182

BGH, Beschluss vom 01.08.2007 - III ZA 7/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4176

BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - III ZA 11/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4175

BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - IV ZR 170/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4174

BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - VI ZB 9/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4173

BGH, Beschluss vom 31.07.2007 - X ZB 23/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4169

BGH, Beschluss vom 03.08.2007 - IX ZR 277/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4165

BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - XI ZA 3/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4160

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.08.2006 - 1 MB 18/06
1. Hat das Verwaltungsgericht den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs abgelehnt, kommt einer dagegen gerichteten Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zu. Der Verwaltungsakt bleibt deshalb auch im Beschwerdeverfahren sofort vollziehbar, es sei denn, es ergeht eine anderslautende Entscheidung im Wege des § 149 Abs. 1 Satz 2 VwGO.*)
2. Durch § 36 Abs. 1 BauGB wird die gemeindliche Planungshoheit geschützt, nicht aber die Möglichkeit zu "stellvertretendem Nachbarschutz" eröffnet.*)
3. Biogasanlagen im Außenbereich sind nicht mehr - wie bis 2004 - nur als unselbständige Nebenanlagen eines landwirtschaftlichen Betriebes zulässig, sondern auch dann, wenn sie im funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen und eine Kooperation mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe unterstützen.*)4. Ein Betrieb der Tierproduktion, der im Vollerwerb auf Dauer genügend Eigen- und Pachtflächen bewirtschaftet, ist als landwirtschaftlicher Betrieb anzuerkennen. Die Nachhaltigkeit einer landwirtschaftlichen Nutzung kann insbesondere bei Nebenerwerbsbetrieben Zweifeln unterliegen, wenn sie überwiegend auf Pachtflächen erfolgt oder wenn - im Einzelfall - nur kurzzeitige oder (häufig) wechselnde Pachtungen erfolgen oder die Pachtflächen so weit vom Betrieb entfernt sind, dass eine nachhaltige Zuordnung zu der jeweiligen Betriebseinheit nicht mehr festzustellen ist.*)
5. Sofern die verwertete Biomasse zu einem erheblichen Teil aus den bewirtschafteten eigenen Betriebsflächen oder den Flächen von Kooperationsbetrieben stammt, wird eine Biogasanlage "im Rahmen" eines landwirtschaftlichen Betriebes genutzt.*)
6. Eine Biogasanlage muss im Einzelfall eine objektiv erkennbare Zuordnung zur Hofstelle des Betreibers aufweisen. Auch unter Beachtung des Gebots einer größtmöglichen Schonung des Außenbereichs ist im Hinblick auf mögliche Immissionen der Biogasanlage ein größerer Abstand zur bewohnten Hofstelle sachgerecht.*)
7. Eine Biogasanlage ist zulässig, wenn die zu verarbeitende Biomasse überwiegend aus dem Betrieb des Vorhabenträgers bzw. aus diesem und aus nahe gelegenen Betrieben stammt. Je (flächen-)größer die Betriebe und je weiter sie auseinander liegen, desto größer darf - dem gesetzgeberischen Ziel einer Kooperation mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe folgend - auch der im Rahmen des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB anzuerkennende Belieferungsradius der Biogasanlage gezogen werden.*)
8. Die Begrenzung der installierten elektrischen Leistung von 0,5 MW wird auch dann eingehalten, wenn neben einem (Haupt-) Generator eine weiterer Motor installiert ist, der nur bei Ausfall des Hauptmotors eingesetzt werden darf.*)

IBRRS 2007, 4155

KG, Urteil vom 18.09.2006 - 20 U 91/05
1. Ein Antrag auf Anhörung des Sachverständigen kann nur unter den Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen werden; es kommt nicht darauf an, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht oder ein solcher von der Partei nachvollziehbar dargetan wird.*)
2. Eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist nicht nur auf krasse Ausnahmefälle beschränkt. Im Arzthaftungsprozess wird in der Regel das Erfordernis einer umfangreichen oder aufwändigen Beweisaufnahme im Sinne von § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO anzunehmen sein.*)

IBRRS 2007, 4151

KG, Beschluss vom 26.10.2006 - 12 U 25/06
An die Feststellung einer mündlichen Vertragsänderung zum Nachteil des Mieters (Verzicht auf Mietminderung für den Fall einer Vermietung von Räumen in einem "Ärztehaus" an Nicht-Mediziner) anlässlich einer Besprechung mit dem Vermieter zu einem anderen Zweck in einem Imbiss sind hohe Anforderungen zu stellen. Lässt sich nicht feststellen, welche Person welche Willenserklärungen ausdrücklich oder konkludent abgegeben hat, kann ein Vertragsschluss nicht festgestellt werden.*)

IBRRS 2007, 4150

OLG Hamm, Beschluss vom 14.12.2006 - 23 W 180/06
1. Zu den außergerichtlichen Kosten eines Rechtsstreits gehören ohne Weiteres auch die Anwaltskosten, die in einem einbezogenen Beweisverfahren entstanden sind.*)
2. Werden in einem Kostenvergleich die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits und sodann die Kosten des Beweisverfahrens getrennt geregelt, so zählen zu den letzteren nur noch die Gerichtskosten des Beweisverfahrens.*)
