Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16193 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 4726
OLG Hamm, Beschluss vom 21.09.2007 - 19 W 24/07
Der Antrag des Streithelfers des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren nach § 494a Abs. 1 ZPO ist nicht deshalb zulässig, weil eine Hauptsacheklage wegen Vermögenslosigkeit des Antragsgegners wirtschaftlich sinnlos wäre und der Erfolg der Hauptsacheklage offensichtlich wäre.*)

IBRRS 2007, 4722

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2007 - L 7 R 105/06
Ein Sachverständiger, der in der ersten Instanz im Rahmen der Beweisaufnahme vernommen worden ist, kann im Berufungsverfahren nicht in entsprechender Anwendung des § 41 Nr. 5 ZPO oder des § 41 Nr. 6 ZPO abgelehnt werden.*)

IBRRS 2007, 4719

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.10.2007 - 5 W 112/07
Die Voraussetzungen für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens liegen nicht vor, wenn die angebotenen Beweismittel nicht zulässig sind (hier: Parteivernehmung des Geschäftsführers der Antragstellerin, Auswertung von Verträgen, Handakten, notariellen Urkundeten, Verfahrensakten u.dgl.).*)

IBRRS 2007, 4711

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - VI ZB 53/06
Bei Kostenentscheidungen gemäß § 91a ZPO fällt keine Terminsgebühr des Rechtsanwalts an, wenn nicht ausnahmsweise eine mündliche Verhandlung stattfindet.*)

IBRRS 2007, 4707

BGH, Urteil vom 25.09.2007 - X ZR 60/06
1. Wird die Berufung nach Ablauf der Berufungsfrist zurückgenommen, tritt die Rechtskraft des angefochtenen Urteils mit der Rücknahme ein.*)
2. Der Grundsatz, dass bei Verletzung eines immateriellen Schutzrechts bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Schadensersatzanspruch zwischen einer der drei möglichen Berechnungsarten gewählt werden kann, ist dahin eingrenzend zu konkretisieren, dass der Verletzte dieses Wahlrecht dann verliert, wenn über seinen Schadensersatzanspruch bereits für ihn selbst unangreifbar nach einer Berechnungsart entschieden worden ist.*)

IBRRS 2007, 4698

LG Berlin, Beschluss vom 15.10.2007 - 21 OH 2/03
Das selbständige Beweisverfahren ist grundsätzlich durch die Zustellung des abschließenden Gutachtens beendet. Ein Antrag auf Fristverlängerung zur Stellungnahme zu diesem Gutachten ist glaubhaft zu machen. Eine Arbeitsüberlastung des bearbeitenden Anwalts rechtfertigt die Fristverlängerung nicht ohne weiteres.

IBRRS 2007, 4697

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZB 85/06
1. Der Antrag eines Streithelfers, dem Antragsteller die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen, ist unwirksam, wenn die von dem Streithelfer unterstützte Partei diesem Antrag widerspricht.*)
2. Schließen die Parteien über die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens einen Vergleich, kann ein Streithelfer keinen davon abweichenden Kostenantrag stellen.*)

IBRRS 2007, 4696

BGH, Urteil vom 27.09.2007 - VII ZR 80/05
1. Ein Vorbehaltsurteil darf grundsätzlich nicht ergehen, wenn der Unternehmer gegenüber dem Anspruch des Bestellers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten oder der Fertigstellungsmehrkosten mit einem Werklohnanspruch aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnet.*)
2. Der Unternehmer kann sich gegenüber der Aufforderung des Bestellers zur Mängelbeseitigung wegen einer ausstehenden Sicherheit gemäß § 648a BGB nicht auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen, wenn er zur Beseitigung dieser Mängel nicht (mehr) bereit ist.*)
IBRRS 2007, 4694

OLG Celle, Urteil vom 05.09.2007 - 7 U 26/07
Die Unterbrechung der Verjährung durch § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand.

IBRRS 2007, 4691

OLG Celle, Beschluss vom 30.07.2007 - 11 U 116/07
Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristablauf an nicht bundeseinheitlichem Feiertag (Fronleichnam)*)

IBRRS 2007, 4690

KG, Urteil vom 31.08.2004 - 4 U 281/03
Der Baufortschritt kann im Urkundenprozess durch Abnahmeprotokoll nachgewiesen werden; aber ein Zurückbehaltungsrecht wegen der im Protokoll aufgeführten Mängel ist möglich.

IBRRS 2007, 4679

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - VI ZR 157/06
Für die Frage, ob die Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des von ihm erstatteten Gutachtens geboten ist, kommt es nicht darauf an, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht oder ob ein solcher von einer Partei nachvollziehbar dargetan worden ist.

IBRRS 2007, 4678

LG Dresden, Urteil vom 18.10.2007 - 4 S 405/07
Ein Sachverständigengutachten, welches auf Mutmaßungen basiert, kann eine offenkundig missbräuchliche Inanspruchnahme der Bürgschaft nicht beweisen.

IBRRS 2007, 4675

OLG Celle, Beschluss vom 02.10.2007 - 2 W 85/07
Bei einem Verstoß des gerichtlich bestellten Sachverständigen gegen die Pflicht aus § 407a Abs. 3 ZPO (Überschreitung des Vorschusses ohne vorherige Anzeige) kommt eine Kürzung der Sachverständigenvergütung nur dann in Betracht, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls im Rahmen einer Prognoseentscheidung festgestellt werden kann, dass auch bei pflichtgemäßer Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen eingeschränkt oder ihre Fortsetzung unterbunden worden wäre.*)

IBRRS 2007, 4674

OLG Jena, Beschluss vom 02.08.2007 - 1 WF 203/07
1. Geht der Sachverständige mit seinen Feststellungen über den ihm erteilten Gutachtensauftrag hinaus, rechtfertigt dies einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit.*)
2. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kann wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn er den Prozessbeteiligten (hier dem Richter) unzulässigerweise auf den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits weist.*)

IBRRS 2007, 4672

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.10.2007 - 26 W 98/07
Verpflichtet sich der Schuldner in einem Prozessvergleich zur Rücknahme einer Klage in einer anderen Sache, kann das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckung nach § 888 ZPO entfallen, da der Gläubiger die Rücknahmeverpflichtung in dem sie betreffenden Streitverfahren einredeweise geltend machen und damit die Abweisung der Klage erreichen kann.*)

IBRRS 2007, 4663

BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - VI ZR 15/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4662

BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZR 190/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4661

BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZA 20/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4660

BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZA 25/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4659

BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - V ZB 15/07
1. Das Eigengebot eines Gläubigervertreters, mit dem ausschließlich erreicht werden soll, dass in einem neuen Versteigerungstermin unter Umgehung des in der Vorschrift des § 85a Abs. 1 ZVG zum Ausdruck kommenden Schuldnerschutzes der Zuschlag auch auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann, ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam.
2. Bei einem Eigengebot des Gläubigervertreters, das auf die Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG gerichtet ist, spricht eine tatsächliche Vermutung für die missbräuchliche Absicht, den von § 85a Abs. 1 ZVG bezweckten Schuldnerschutz zu unterlaufen.
3. Der Grundsatz der Einmaligkeit der Anwendung der Wertgrenze in § 85a Abs. 2 Satz 2 ZVG ist nicht anzuwenden, wenn die Gebotsabgabe des Gläubigervertreters im ersten Termin dazu diente, den gesetzlichen Schutz des Schuldners vor einer Verschleuderung seines Vermögens zu unterlaufen und zu einer Bestimmung des zweiten Versteigerungstermins von Amts wegen geführt hat.
4. Die ergebnislose Versteigerung wird von den Regeln über die Zuschlagsversagung nach § 85a ZVG jedoch nicht erfasst und führt deshalb auch nicht zu einem Wegfall der Wertgrenzen.

IBRRS 2007, 4658

BGH, Beschluss vom 01.08.2007 - III ZR 300/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4656

BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - VI ZB 10/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4653

BGH, Beschluss vom 04.10.2007 - X ZR 156/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4651

BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - X ZR 92/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4650

BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - X ZR 109/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4649

BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - XI ZR 382/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4644

BGH, Beschluss vom 24.09.2007 - VI ZR 68/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4642

BGH, Beschluss vom 20.09.2007 - IX ZR 103/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4641

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZB 32/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4640

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZR 349/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4637

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - V ZA 9/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4635

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZA 20/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4634

BGH, Beschluss vom 02.07.2007 - AnwZ (B) 59/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4633

BGH, Beschluss vom 18.09.2007 - XI ZR 81/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4632

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2007 - 3 S 2875/06
1. Zur Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde gegen die Ausweisung eines Gewerbegebiets für (u.a.) Einzelhandel ohne Sortimentsbeschränkung mit mehreren Betriebseinheiten unter Berufung auf § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB in der Fassung des EAG Bau vom 24.06.2004 (hier bejaht im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung städtebaulich wie raumordnungsrechtlich erheblicher Belange).*)
2. Eine Gemeinde (Kleinzentrum), die ein Gewerbegebiet für Einzelhandel in eine städtebaulich / raumordnerisch im Verhältnis zur Nachbargemeinde (Mittelzentrum) bereits handgreifliche Konfliktlage "hineinplant" (hier: bestehende erhebliche Überversorgung mit nahversorgungs- bzw. zentrenrelevanten Sortimenten und hieraus folgenden Kaufkraftzuflüssen aus der Umgebung; nahegelegene Gebiete mit Einzelhandel; Möglichkeit einer unzulässigen Einzelhandelsagglomeration), ist regelmäßig verpflichtet, die Auswirkungen des im Gebiet zulässigen Einzelhandels summierend zu ermitteln und in die Abwägung einzustellen, auch wenn die einzelnen Betriebe die Schwelle des § 11 Abs. 3 BauNVO nicht erreichen.*)

IBRRS 2007, 4630

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2007 - 8 S 1584/06
1. Hat sich der gegen eine Veränderungssperre gerichtete Normenkontrollantrag dadurch erledigt, dass die Veränderungssperre außer Kraft getreten ist, kann die Umstellung des Antrags auf die Feststellung, dass die Veränderungssperre ungültig war, zulässig sein. Voraussetzung ist, dass die Veränderungssperre noch Rechtswirkungen für in der Vergangenheit liegende Sachverhalte hat; dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine nicht offensichtlich aussichtslose Entschädigungsklage beabsichtigt ist (wie BVerwG, Beschluss vom 26.5.2005 - 4 BN 22.05 -, BauR 2005, 1761), aber auch dann, wenn die Entscheidung in weiteren verwaltungsgerichtlichen Verfahren von der Gültigkeit der Veränderungssperre abhängt (sog. Bündelungsfunktion, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 14.7.1978 - 7 N 1.78 -, NJW 1978, 2522).*)
2. Für den Erlass einer Veränderungssperre ist keine Planreife erforderlich. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass bereits der angestrebte Baugebietstyp i. S. d. Baunutzungsverordnung feststeht. Es reicht aus, wenn absehbar ist, dass sich das von einer hinreichend konkreten positiven Konzeption getragene Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt; die Auswahl der Mittel zur Realisierung des Planziels ist hingegen - ebenso wie die Lösung von Nutzungskonflikten - typischerweise Aufgabe der im Bebauungsplanverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung (Fortführung des Senatsurteils vom 24.11.2005 - 8 S 794/05 -, VBlBW 2006, 275 = NVwZ-RR 2006, 522).*)
3. In Bezug auf eine Zwecken des Bahnbetriebs dienende Fläche ist eine Bauleitplanung jedenfalls insoweit nicht möglich, als die Planung der Zweckbestimmung der Bahnanlage widerspricht. Steht mit hinreichender Sicherheit die Aufhebung der bahnrechtlichen Zweckbestimmung bevor, kann die Gemeinde die Bauleitplanung einleiten und von den zu deren Sicherung gegebenen Instrumenten der Veränderungssperre und der Zurückstellung von Baugesuchen Gebrauch machen (wie Senatsurteil vom 23.8.1996 - 8 S 269/96 -, VBlBW 1997, 59).*)
4. Ändern sich die Planungsabsichten der Gemeinde in einem für die Gültigkeitsvoraussetzungen der Veränderungssperre relevanten Umfang, ergibt sich daraus nach § 17 Abs. 4 BauGB die Verpflichtung der Gemeinde, die Veränderungssperre außer Kraft zu setzen; die Wirksamkeit der Veränderungssperre bleibt unberührt (wie 5. Senat, Beschluss vom 26.9.1988 - 5 S 2131/88 -, ZfBR 1989, 172).*)

IBRRS 2007, 4629

LG Bielefeld, Urteil vom 25.09.2007 - 15 O 127/07
1. § 72 Abs. 1 ZPO ist weit und großzügig auszulegen. Es sind nicht nur Regress- und Gewährleistungsansprüche im engeren Sinne gemeint, sondern es genügen vielmehr auch Ansprüche aus Alternativverhältnissen.
2. Maßgebend ist, ob der Drittanspruch des Streitverkünders zu seiner Rechtsposition im Erstprozess in einem Alternativverhältnis im Sinne wechselseitiger Ausschließung steht, also nur bei ungünstigem Ausgang des Erstprozesses geltend gemacht werden können.
3. An einer solchen Alternativität fehlt es bei Vergütungsansprüchen in einem Generalunternehmer-Nachunternehmer-Subunternehmer-Verhältnis, auch wenn die Vertragsbedingungen in den einzelnen Verträgen übereinstimmen.
4. Die prozessökonomisch sinnvolle Parallelität der einheitlichen Beurteilung gleich gelagerter Streitpunkte ist statt über Streitverkündung gegebenenfalls über Absprachen der beteiligten Parteien herbeizuführen.

IBRRS 2007, 4628

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2007 - 3 S 882/06
Der Eigentümer eines außerhalb des Plangebietes gelegenen Grundstücks kann die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag grundsätzlich nicht mit der Begründung herleiten, die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplanes beeinträchtigten das Erscheinungsbild des in seinem Eigentum stehenden Baudenkmals (wie OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.05.2003 - 1 KN 69/02 -, BauR 2004, 57).*)

IBRRS 2007, 4627

OLG Schleswig, Beschluss vom 03.09.2007 - 1 W 37/07
Bei teilweiser Klagrücknahme sind die Kosten nach der Mehrkostenmethode zu quoteln. Hierzu sind die Mehrkosten betragsmäßig zu ermitteln und in das Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten zu setzen.*)

IBRRS 2007, 4626

OLG Schleswig, Beschluss vom 19.07.2007 - 2 W 107/07
Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann nicht mehr erfolgen, wenn eine Beweisaufnahme in der Sache bereits stattgefunden hat oder unmittelbar bevorsteht.*)

IBRRS 2007, 4621

BGH, Beschluss vom 26.09.2007 - VII ZR 63/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4620

BGH, Beschluss vom 11.09.2007 - VIII ZB 73/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4619

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZR 43/06
1. Fällt ein Auftragnehmer, der eine Werklohnforderung einklagt, in förmliche Insolvenz, so lebt seine Prozessführungsbefugnis wieder auf, wenn der Insolvenzverwalter die streitbefangene Forderung freigibt.
2. Ein nach dieser Freigabe vom Auftragnehmer im Prozessweg erzieltes Vermögen fällt nicht in die Insolvenzmasse; die Forderung wird vielmehr freies Vermögen des Auftragnehmers.
3. Eine Nachfristsetzung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, einen Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, die einschließlich Postlaufzeiten lediglich sieben Tage beträgt, mag unangemessen kurz sein, setzt aber jedenfalls eine angemessene Nachfrist in Gang.
4. Eine Schlussrechnung zu einem Pauschalpreisvertrag ist objektiv nicht prüfbar hinsichtlich "Mehrleistungen", wenn diese nach Aufmaß und Einheitspreisen abgerechnet werden. Vielmehr sind für die Bewertung der "Mehrleistungen" die ursprünglichen Preisermittlungsgrundlagen maßgebend.
5. Der Auftraggeber kann sich auf die mangelnde Prüfbarkeit einer Rechnung nicht berufen, wenn er nicht binnen der Prüffrist von zwei Monaten eine substantiierte Rüge erhoben hat. Eine solche Rüge muss die Teile der Rechnung und die Gründe bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zum Mangel der fehlenden Prüfbarkeit führen.
6. Einigen sich der Auftragnehmer und der Auftraggeber nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags unter Bezugnahme auf ein Standardwerk zur Ermittlung des Werts baulicher Anlagen (hier: Ross/Brachmann) über die Art der Abrechnung, so ist die darauf basierende Abrechnung des Auftragnehmers prüfbar und, sofern inhaltlich zutreffend, begründet.
7. Die wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO eintretende Unterbrechung des Rechtsstreits gegen einen einfachen Streitgenossen berührt das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht; dieses Verfahren kann regelmäßig durch Teilurteil abgeschlossen werden.
8. An die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts auf eine Werklohnforderung sind strenge Anforderungen zu stellen.
IBRRS 2007, 4616

BGH, Beschluss vom 11.09.2007 - XII ZB 109/04
1. Ein Rechtsanwalt darf mit der Notierung und Überwachung von Fristen grundsätzlich nur voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal betrauen, nicht dagegen noch auszubildende Kräfte (Festhaltung Senatsbeschluss vom 15. November 2000 - XII ZB 53/00 - FuR 2001, 273 und BGH Beschluss vom 6. Februar 2006 - II ZB 1/05 - NJW 2006, 1520).*)
2. Auch wenn es in Ausnahmefällen wegen Personalmangels zulässig sein sollte, eine Auszubildende mit der Fristüberwachung zu betrauen, muss eine Kontrolle durch den Rechtsanwalt selbst oder andere geeignete Kräfte gewährleistet sein, durch die sichergestellt wird, dass alle von dem Auszubildenden bearbeiteten Fristen überprüft werden. Bloße Stichproben reichen dafür nicht aus.*)

IBRRS 2007, 4612

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZB 172/05
Zum Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bei Neumasseunzulänglichkeit.*)

IBRRS 2007, 4610

BGH, Beschluss vom 11.09.2007 - XII ZB 27/07
Im Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist dem Beklagten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt wird, wegen der Bedeutung der Statusfeststellung auf seinen Antrag regelmäßig sogleich (und nicht erst nach Eingang eines die Vaterschaft bejahenden Abstammungsgutachtens) ein Rechtsanwalt beizuordnen.*)

IBRRS 2007, 4609

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZB 23/07
Wird eine nicht existente Partei verklagt und beruft sie sich auf ihre fehlende rechtliche Existenz, sind im Kostenfestsetzungsverfahren auch die Aufwendungen desjenigen zu berücksichtigen, der für die nicht existente Partei einen Rechtsanwalt beauftragt hat, um die fehlende Parteifähigkeit geltend zu machen.*)

IBRRS 2007, 4602

BGH, Beschluss vom 18.10.2007 - V ZR 12/07
Wenn Gegenstand eines Rechtsstreits, zu dessen Beilegung ein Vergleich geschlossen wurde, Ansprüche aus § 1004 BGB waren, liegt es nahe, dass auch die Rechte aus dem Vergleich nicht nur den damaligen, sondern den jeweiligen Eigentümern der Nachbargrundstücke zustehen sollten.

IBRRS 2007, 4601

OLG Köln, Urteil vom 10.11.2006 - 20 U 18/06
1. Auch im Urkundenprozess kann der Beweis durch Urkunden für solche klagebegründenden Tatsachen entbehrlich sein, die unstreitig oder zugestanden sind.
2. Die Zulässigkeit einer Urkundenklage auf Vergütung von Bauleistungen scheitert also nicht daran, dass keine Aufmaßurkunden vorgelegt werden, soweit die aufgemessenen Mengen unstreitig sind.
