Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16193 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 4921
BGH, Beschluss vom 19.09.2007 - IV ZR 226/06
Der Wert des Auskunftsanspruchs bestimmt sich auch im Rechtsmittelverfahren nach dem wirtschaftlichen Interesse, das der Kläger an der Erteilung der Auskunft hat. Dieses ist nach § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen. Dabei beträgt der Wert des Auskunftsanspruchs in der Regel einen Bruchteil des Leistungsanspruchs, da die Auskunft die Geltendmachung dieses Anspruchs erst vorbereiten und erleichtern soll. In der Regel ist das Auskunftsinteresse mit einer Quote von 1/10 bis zu 1/4 des Wertes des Leistungsanspruchs zu bemessen und umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind.

IBRRS 2007, 4920

BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - IX ZR 46/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4919

BGH, Beschluss vom 03.09.2007 - VI ZR 138/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4918

BGH, Urteil vom 18.09.2007 - XI ZR 211/06
Ein in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholtes schriftliches Sachverständigengutachten stellt kein zulässiges Beweismittel im Urkundenprozess dar, soweit dadurch der Beweis durch Sachverständige ersetzt werden soll.*)

IBRRS 2007, 4917

BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - X ZR 100/05
Zur Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Nichtigkeitsberufungsverfahren.*)

IBRRS 2007, 4914

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZB 6/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4912

BGH, Beschluss vom 14.11.2007 - IV ZR 112/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4911

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZB 302/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4910

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - VII ZR 143/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4906

OLG München, Urteil vom 12.11.2007 - 34 Sch 10/07
Erstinstanzielle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Vollstreckungsabwehrklagen, die sich auf Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Oberlandesgerichts in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen beziehen.*)

IBRRS 2007, 4901

BGH, Beschluss vom 30.10.2007 - VIII ZR 163/07
1. Der maßgebliche Jahresbetrag für die Errechnung des Räumungsstreitwerts ist aus dem höchsten Entgelt zu errechnen, wenn das Entgelt aufgrund einer Staffelmiete in verschiedenen Zeiträumen verschieden hoch ist
2. Nach § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG umfasst das Entgelt neben dem Nettogrundentgelt auch Nebenkosten, wenn diese als Pauschale vereinbart und nicht gesondert abgerechnet werden. Diese Vorschrift findet auch bei der Ermittlung des Räumungsstreitwerts Anwendung, da für die Bestimmung des Entgelts in § 41 Abs. 2 GKG auf Absatz 1 verwiesen wird.

IBRRS 2007, 4900

BGH, Beschluss vom 02.10.2007 - III ZB 47/07
Der Wert der Beschwer bei Räumungsklagen nach vorausgegangener Kündigung eines Kleingartenpachtverhältnisses bestimmt sich nach § 8 ZPO.

IBRRS 2007, 4898

BGH, Beschluss vom 16.10.2007 - VIII ZR 150/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4897

BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - VII ZB 79/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4891

BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - I ZB 100/06
Eine Partei und ihr Prozessbevollmächtigter handeln nicht schuldhaft i.S. des § 233 ZPO, wenn sie sich auch vor und an Feiertagen auf die Einhaltung der von der Post angegebenen Brieflaufzeiten verlassen und deshalb keine besonderen Vorkehrungen treffen, um den Eingang eines fristwahrenden Schriftsatzes bei Gericht zu überwachen.*)

IBRRS 2007, 4886

BGH, Beschluss vom 18.10.2007 - V ZB 141/06
1. Eine ergebnislose Versteigerung wird von den Regeln über die Zuschlagsversagung nach § 85a ZVG nicht erfasst und führt deshalb auch nicht zu einem Wegfall der Wertgrenzen.*)
2. Eine ergebnislose Versteigerung in diesem Sinne ist auch dann gegeben, wenn der Gläubiger die Einstellung des Verfahrens bewilligt und die Entscheidung darüber nach § 33 ZVG durch Versagung des Zuschlags erfolgt.*)

IBRRS 2007, 4884

BGH, Beschluss vom 17.10.2007 - XII ZB 99/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4882

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZB 16/06
1. Die Vollstreckung in die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners ist nur Neugläubigern von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, nicht aber Unterhalts- und Deliktsgläubigern gestattet, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen.*)
2. Das Insolvenzgericht ist gemäß § 89 Abs. 3 InsO zur Entscheidung über Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung berufen, gleich ob die beantragte Maßnahme angeordnet oder ihr Erlass abgelehnt wurde. Auf eine Verletzung der Zuständigkeitsregelung kann die Rechtsbeschwerde nicht gestützt werden.*)

IBRRS 2007, 4881

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - V ZR 113/07
Die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderliche Aussicht auf Erfolg fehlt, wenn die beabsichtigte Revision zwar zugelassen ist, aber nach § 552a ZPO zurückzuweisen wäre.*)

IBRRS 2007, 4875

OLG Celle, Beschluss vom 13.11.2007 - 2 W 117/07
Obwohl gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse, die im WEG-Verfahren ergehen, nicht das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, sondern die sofortige weitere Beschwerde an das Oberlandesgericht stattfindet, ist für die Zulässigkeit des Rechtsmittels das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu beachten.*)

IBRRS 2007, 4874

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZR 198/06
Bereits in einem vorangegangenen widersprechenden Vortrag kann ein konkludentes Bestreiten nachfolgender Behauptungen liegen.

IBRRS 2007, 4850

OLG Celle, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 W 102/07
1. § 9 Abs. 1 Satz 6 JVEG schränkt die Zulässigkeit des Beschwerderechts des Sachverständigen/Berechtigten nur für den Fall der isolierten Anfechtung der Vorabentscheidung über die Zuordnung der Leistungen zu einer bestimmten Honorargrupe ein und lässt das Recht zur Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung der Vergütung gemäß § 4 Abs. 3 JVEG unberührt.*)
2. Betrifft die Tätigkeit des Sachverständigen keine der in Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 JVEG genannten Honorargruppen, ist für die Einordnung die konkrete Gutachtertätigkeit und nicht das Fachgebiet des Sachverständigen maßgeblich.
3. § 9 Abs. 1 Satz 6 JVEG lässt das Recht zur Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung der Vergütung gemäß § 4 Abs. 3 JVEG unberührt.

IBRRS 2007, 4842

BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - XI ZR 296/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4841

BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - IX ZR 179/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4840

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZB 126/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4839

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZB 135/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4838

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZR 280/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4837

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZR 340/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4836

BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - IX ZR 201/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4833

BGH, Beschluss vom 16.10.2007 - XI ZR 155/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4832

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - V ZR 275/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4830

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.10.2007 - 5 W 253/07
Ein Sachverständiger kann bereits im selbständigen Beweisverfahren abgelehnt werden. Unterlässt eine Partei die Ablehnung, ist die spätere Ablehnung im Hauptprozess regelmäßig verspätet.*)

IBRRS 2007, 4821

BGH, Beschluss vom 16.10.2007 - VI ZB 65/06
1. Bei Beschlüssen, die das Verfahren ganz oder teilweise abschließen sollen oder von deren Rechtskraft weitergehende Wirkungen abhängen, muss sich aus der Urschrift ergeben, zwischen welchen Parteien die Entscheidung ergangen ist.*)
2. Der Eintrag des endgültigen Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender ist erst zulässig, wenn eine beantragte Fristverlängerung tatsächlich gewährt worden ist.*)

IBRRS 2007, 4817

BGH, Urteil vom 19.07.2007 - I ZR 136/05
1. Die Entscheidung, durch die eine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil versagt wird, muss auch dann durch Urteil ergehen, wenn sie isoliert vorab und nicht zusammen mit der Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung sowie ohne mündliche Verhandlung getroffen wird.*)
2. Fehlt auf einer Zustellungsurkunde die nach § 182 Abs. 2 Nr. 8 ZPO erforderliche Unterschrift des Zustellers (hier: statt Unterschrift nur Paraphe), ist die Zustellung nicht unwirksam. Die fehlende Unterschrift kann nachgeholt werden. Eine entsprechend ergänzte Zustellungsurkunde hat nicht die Beweiskraft des § 418 ZPO, sondern ist nach § 419 ZPO frei zu würdigen.*)

IBRRS 2007, 4814

AG Dresden, Urteil vom 10.08.2007 - 106 C 5128/07
Ein Sachverständigengutachten, welches auf Mutmaßungen basiert, kann eine offenkundig missbräuchliche Inanspruchnahme der Bürgschaft nicht beweisen.

IBRRS 2007, 4808

OLG Dresden, Urteil vom 27.01.2006 - 12 U 2705/99
1. Fällt ein Auftragnehmer, der eine Werklohnforderung einklagt, in förmliche Insolvenz, so lebt seine Prozessführungsbefugnis wieder auf, wenn der Insolvenzverwalter die streitbefangene Forderung freigibt.
2. Ein nach dieser Freigabe vom Auftragnehmer im Prozessweg erzieltes Vermögen fällt nicht in die Insolvenzmasse; die Forderung wird vielmehr freies Vermögen des Auftragnehmers.
3. Eine Nachfristsetzung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, einen Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, die einschließlich Postlaufzeiten lediglich sieben Tage beträgt, mag unangemessen kurz sein, setzt aber jedenfalls eine angemessene Nachfrist in Gang.
4. Eine Schlussrechnung zu einem Pauschalpreisvertrag ist objektiv nicht prüfbar hinsichtlich "Mehrleistungen", wenn diese nach Aufmaß und Einheitspreisen abgerechnet werden. Vielmehr sind für die Bewertung der "Mehrleistungen" die ursprünglichen Preisermittlungsgrundlagen maßgebend.
5. Der Auftraggeber kann sich auf die mangelnde Prüfbarkeit einer Rechnung nicht berufen, wenn er nicht binnen der Prüffrist von zwei Monaten eine substantiierte Rüge erhoben hat. Eine solche Rüge muss die Teile der Rechnung und die Gründe bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zum Mangel der fehlenden Prüfbarkeit führen.
6. Einigen sich der Auftragnehmer und der Auftraggeber nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags unter Bezugnahme auf ein Standardwerk zur Ermittlung des Werts baulicher Anlagen (hier: Ross/Brachmann) über die Art der Abrechnung, so ist die darauf basierende Abrechnung des Auftragnehmers prüfbar und, sofern inhaltlich zutreffend, begründet.
7. Die wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO eintretende Unterbrechung des Rechtsstreits gegen einen einfachen Streitgenossen berührt das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht; dieses Verfahren kann regelmäßig durch Teilurteil abgeschlossen werden.
8. An die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts auf eine Werklohnforderung sind strenge Anforderungen zu stellen.
IBRRS 2007, 4804

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.09.2007 - 5 W 210/07
Ein Prozessvergleich, der eine Freistellungsverpflichtung beinhaltet, hat nur dann einen vollstreckungbaren Inhalt, wenn sich die Höhe der Forderung, von der freizustellen ist, aus dem Vergleich selbst ergibt.*)

IBRRS 2007, 4798

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZR 160/06
1. Ein Gericht kann eine Klage nicht deshalb als unzulässig abweisen, weil der Kläger nicht hinreichend dargelegt hat, inwieweit er die geltend gemachten Ansprüche anderweitig anhängig gemacht hat oder diese Ansprüche von der Abgeltungsklausel in einem Vergleich erfasst sind.
2. Das Gericht hat die anderweitige Rechtshängigkeit von Amts wegen unter Berücksichtigung des Parteivortrages und insbesondere des Inhalts der beigezogenen Akten des Parallelverfahrens zu klären.

IBRRS 2007, 4793

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.10.2007 - 12 W 92/07
Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bestimmt sich nach den festgestellten Mängelbeseitigungskosten, den Kosten der Beseitigung für behauptete, aber dann nicht aufrecht erhaltene Mängel oder auch den Kosten für vom Antragsteller behaupteten und vom Sachverständigen dann nicht festgestellten Mängel.

IBRRS 2007, 4787

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.09.2007 - 10 W 23/07
Dem Sachverständigen steht für seine Anhörung im Rahmen des Ablehnungsverfahrens eine Vergütung grundsätzlich nicht zu. Er ist jedoch ausnahmsweise dann zu entschädigen, wenn seine Anhörung für eine sachgerechte Entscheidung über die Ablehnungsbeschwerde zwingend erforderlich ist und er wie ein Zeuge zu eigenen Wahrnehmungen angehört wird. Er erhält in diesem Fall keine Vergütung als Sachverständiger gemäß §§ 8 ff JVEG, sondern eine Entschädigung wie ein Zeuge nach den §§ 19 ff JVEG.*)

IBRRS 2007, 4785

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.10.2007 - 4 W 97/07
Da präjudizielle Vorfragen nicht an der Rechtskraft teilnehmen, ist ein Auftraggeber nicht gehindert, seine gegenüber der Werklohnklage des Auftragnehmers erfolglos geltend gemachten Mängel zum Gegenstand einer eigenen Schadensersatzklage zu machen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Schadensersatzanspruch bereits Gegenstand einer (Hilfs-)Aufrechnung im Vorprozess gewesen und darüber eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist. Wurde die Hilfsaufrechnung dort im Berufungsverfahren wegen Verspätung (§§ 530, 520 Abs. 3 ZPO) zurückgewiesen, ist darüber nicht entschieden worden.*)

IBRRS 2007, 4782

OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007 - 21 U 80/07
1. Ein Verstoß gegen die neue Hinweispflicht des § 338 S. 2 ZPO hindert – ebenso wie bereits für § 340 Abs. 3 S. 4 ZPO anerkannt ist – nur die Inlaufsetzung der Einspruchsbegründungsfrist, nicht jedoch der Einspruchsfrist.*)
2. Zur Frage der Rechtzeitigkeit eines Einspruchsschriftsatzes, der um Mitternacht herum zu einem ungeklärten genauen Zeitpunkt per Fax bei Gericht eingegangen ist.*)

IBRRS 2007, 4760

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZB 172/06
Erhebt der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit Klage, ist die Frage nach der Bedürftigkeit der Masse unter Einbeziehung der Altmasseverbindlichkeiten zu beantworten.*)

IBRRS 2007, 4758

BGH, Beschluss vom 26.09.2007 - XII ZB 80/07
1. Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist bedingungsfeindlich; sie kann auch nicht von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden.
2. Sie ist ferner grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar. Dies gilt auch dann, wenn sie aufgrund eines für das Gericht und den Verfahrensgegner offensichtlichen Irrtums des Rechtsmittelführers über tatsächliche oder rechtliche Umstände erklärt wurde.*)

IBRRS 2007, 4756

BGH, Beschluss vom 04.10.2007 - KRB 59/07
1. Dem Verteidiger eines Nebenbetroffenen ist Akteneinsicht auch in die Bußgeldakten der anderen Betroffenen und Nebenbetroffenen zu gewähren, wenn diese sich auf einen einheitlichen Gesamtkomplex beziehen und gleichfalls dem Beschwerdegericht vorliegen.*)
2. Mögliche Geschäftsgeheimnisse der anderen (Neben-)Betroffenen hindern die Akteneinsicht grundsätzlich nicht.*)

IBRRS 2007, 4744

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2007 - 5 S 2243/05
Unternehmen, deren Geschäftszweck die Errichtung und der Betrieb von Werbeanlagen ist, sind in der Regel in der Lage, die hiermit im Zusammenhang stehenden baurechtlichen Fragen in ihrem rechtlichen Gehalt zu erfassen und ihren Standpunkt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht im Widerspruchsverfahren selbst vorzutragen; die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist daher in der Regel nicht im Sinne des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO notwendig.*)

IBRRS 2007, 4742

OLG München, Beschluss vom 04.09.2007 - 32 Wx 114/07
Übersendet der Notar eine Löschungsbewilligung, für die er eine Unterschrift beglaubigt hat, an den nicht mit dem Unterschreibenden identischen Begünstigten zum Zweck der Eintragung im Grundbuch, erhält er neben der Beglaubigungsgebühr nach § 45 KostO auch eine Vollzugsgebühr nach § 146 Abs. 2 KostO.*)

IBRRS 2007, 4741

OLG München, Beschluss vom 20.09.2007 - 32 Wx 138/07
Steht die Eintragung eines Wohnungsbesetzungsrechts nicht im Zusammenhang mit der Gewährung eines Aufwendungszuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens oder der Verpflichtung zur verbilligten Vermietung der Wohnung, ist der Geschäftswert für die Eintragung dieses Rechts nach § 30 Abs. 2 KostO regelmäßig auf 3.000 EUR festzusetzen (in Anschluss an KG DNotZ 1969, 49 ff.; OLG Oldenburg Rpfleger 1994, 273). Hohe Grundstückswerte können bei der Frage der Erhöhung nach § 30 Abs. 2 Satz KostO mit einer angemessenen Quote berücksichtigt werden.*)

IBRRS 2007, 4738

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2007 - 3 Wx 195/07
1. Das vermögenswerte (Jahres-) Interesse des Beschwerdeführers an der Vermeidung der Folgen einer für unbestimmte Dauer getroffenen Regelung (hier: „Laubfegeplan“) ist mindestens mit dem dreifachen Jahreswert der wirtschaftlichen Belastung anzusetzen.*)
2. Führt die mehrheitliche Ablehnung eines Eigentümerantrags über die Änderung eines „Schneefegeplanes“ (Jeder Wohnungseigentümer sei jeweils für eine Woche für die Schneeräumung verantwortlich.) beim Antragsteller zu jährlichen Mehrkosten, so ist sein für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde maßgebliches Änderungsinteresse wirtschaftlich nicht geringer als mit dem Dreifachen dieses Wertes zu bemessen.*)

IBRRS 2007, 4728

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - VI ZR 162/06
1. Wird im Anschluss an eine Beweisaufnahme nicht erneut zum Sach- und Streitstand und zum Ergebnis der Beweisaufnahme verhandelt, stellt dies einen Verfahrensfehler dar.
2. Ist nicht auszuschließen, dass eine Stellungsnahme einer Partei zum Beweisergebnis zu einer für sie günstigeren Entscheidung hätte führen können, stellt dieser Verfahrensfehler zugleich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar.
