Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16194 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 1292
OLG Celle, Urteil vom 04.01.2007 - 13 U 244/05
1. Zur Frage der Kündigungsabrechnung bei Pauschalpreisvertrag.
2. Eine Klausel, wonach der Auftragnehmer notwendige oder geforderte Leistungen ohne Vergütung erbringen muss, ist unwirksam.
3. Eine Klausel, wonach jegliche Nachforderung ausgeschlossen ist, wenn sie nicht auf schriftlichen Zusatz- oder Nachtragsaufträgen beruht, ist ebenfalls unwirksam.
3. Nur wenn sich das Gericht nicht mehr an den Parteivortrag erinnern kann, erfordert die Verkündung einer Entscheidung mehr als drei Monate nach der letzten mündlichen Verhandlung eine Wiederholung derselben.
4. Zu der Frage, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das Gericht dem Antrag auf Durchführung eines Ortstermins nicht folgt.

IBRRS 2008, 1281

KG, Beschluss vom 14.02.2008 - 2 AR 3/08
Auch für Werklohnklagen gegen eine ARGE ist die Kammer für Handelssachen zuständig.

IBRRS 2008, 1273

OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2007 - 22 U 110/07
1. Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören auch dann zu den Kosten des Klageverfahrens, wenn nur Teile des Gegenstandes eines selbständigen Beweisverfahrens zum Gegenstand der anschließenden Klage gegen den Antragsgegner gemacht werden. Die Identität beurteilt sich auch nicht danach, ob die im selbständigen Beweisverfahren zu klärenden tatsächlichen Fragen einen oder mehrere materiell-rechtliche Ansprüche betreffen oder ob sie auch Gegenstand gesonderter Beweisverfahren sein könnten. Entscheidend ist allein, was der Antragsteller zum Gegenstand des konkreten selbständigen Beweisverfahrens gemacht hat und ob er diesen Gegenstand mit der Klage ganz oder teilweise gegen den Antragsgegner des selbständigen Beweisverfahrens weiterverfolgt.
2. § 92 Abs. 1 ZPO sieht zwar eine verhältnismäßige Teilung der Kosten nach dem Obsiegen bzw. Unterliegen vor. Jedoch ist damit nicht ausgeschlossen, dass bei Beweisaufnahme zu einem Anspruchsteil mit Teilerfolg die Beweiskosten selbständig ausgequotelt werden können, und zwar abweichend von der Quote des Ausgangs des Hauptsacheverfahrens.

IBRRS 2008, 1272

OLG Rostock, Beschluss vom 07.08.2006 - 3 W 39/06
1. Es würde gegen den auch für öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehungen geltenden Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, einen Sachverständigen zu entschädigen, der durch eine vorsätzliche Pflichtverletzung die Unverwertbarkeit seines Gutachtens herbeigeführt hat. Andererseits ist es mit den Belangen einer geordneten Rechtspflege unvereinbar, dem Sachverständigen in allen Fällen, in denen ihm wegen einer Verursachung der Unverwertbarkeit seines Gutachtens ein Schuldvorwurf gemacht werden kann, den Entschädigungsanspruch zu versagen. Dies hätte zur Folge, dass er bereits bei einer durch eine leichte Fahrlässigkeit herbeigeführten Unverwertbarkeit seinen Entschädigungsanspruch verlieren würde. Das ist mit seiner Stellung als Gehilfe des Richters bei der Urteilsfindung, auf die er wegen seiner besonderen Sachkunde wesentlichen Einfluss nehmen kann, unvereinbar.*)
2. Der Sachverständige ist nur weisungsgebundener Gehilfe des Gerichts bei der Auswertung ihm vorgegebener Tatsachen durch die aus seinem Fachwissen hergeleiteten Bewertungen, Schlussfolgerungen und Hypothesen. Dieser Weisungsgebundenheit entsprechend ist das Gericht verpflichtet, den Sachverständigen in den Grund, Inhalt und Zweck des Gutachterauftrags vollständig und unmissverständlich einzuweisen. Hält sich der Sachverständige an diese Weisungen, ist er für seine Leistungen voll zu entschädigen.*)

IBRRS 2008, 1270

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2007 - 15 W 109/06
1. Einigen sich die Parteien in einem Vergleich (auch) über die "Kosten des Rechtsstreits" - ohne diese Kosten näher zu konkretisieren - , so sind die Kosten eines Privatgutachtens dann von dieser Regelung mitumfasst, wenn das Privatgutachten prozessbezogen in Auftrag gegeben wurde, und wenn das Gutachten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war.*)
2. Auch im Bauprozess sind Privatgutachten nur ausnahmsweise zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig, da die Beweisaufnahme im Zivilprozess dem Gericht obliegt; dies gilt insbesondere dann, wenn die Partei eigene Fachkenntnisse besitzt.*)

IBRRS 2008, 1266

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2007 - 26 Sch 9/07
Zu persönlichen Anforderungen an einen Schiedsrichter, wenn die Parteien vereinbart haben, dass dieser "ein im Steuer- und Wirtschaftsrecht erfahrener Jurist" sein muss.*)

IBRRS 2008, 1263

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.07.2007 - 26 Sch 3/06
1. Die Wirksamkeit einer Schiedsklausel ist unabhängig vom Bestand des Hauptvertrages zu beurteilen.*)
2. Eine Schiedsklausel ist auch dann nicht überraschend im Sinne des § 305 c BGB, wenn für ein in Belgien durchzuführendes Schiedsverfahren hilfsweise auf die Geltung belgischen Verfahrensrechts abgestellt wird.*)

IBRRS 2008, 1262

KG, Urteil vom 30.08.2007 - 12 U 34/07
Private elektronische Dokumente nach § 371a Abs. 1 ZPO können nur dann "Urkunde" im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO sein, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 2 Nr. 3 SignG) versehen sind.*)

IBRRS 2008, 1261

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.10.2007 - 26 Sch 8/07
1. Der Umstand, dass ein Schiedsrichter Mitherausgeber einer Schriftenreihe ist, in der ein Beitrag des Bevollmächtigten einer Schiedspartei zu einer Thematik veröffentlicht wurde, die auch in einem anhängigen Schiedsverfahren eine Rolle spielte, begründet noch nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)
2. Entsprechendes gilt auch dann noch, wenn der Schiedsrichter und der Bevollmächtigte in unterschiedlichen Organen ein und derselben schiedsgerichtlichen Institution tätig sind.*)

IBRRS 2008, 1260

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2007 - 26 SchH 3/07
Nach Aufhebung eines das Verfahren abschließenden Schiedsspruchs kommt eine Fortsetzung des Schiedsverfahrens mit dem "alten" Schiedsgericht nicht in Betracht. Für einen ausgeschiedenen Schiedsrichter ist deshalb auch kein Ersatzschiedsrichter zu bestellen. Den Parteien bleibt es unbenommen, ein neues Schiedsverfahren einzuleiten.*)

IBRRS 2008, 1259

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2008 - 26 Sch 21/07
1. Zum Beginn der Antragsfrist nach § 1037 Abs. 3 Satz 1 ZPO.*)
2. Eine Verletzung der Offenbarungspflicht des § 1036 Abs. 1 ZPO kann die Ablehnung des Schiedsrichters wegen Befangenheit rechtfertigen.*)

IBRRS 2008, 1258

OLG Jena, Beschluss vom 17.01.2008 - 4 W 431/07
Bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung - hier die Erhebung des Sachverständigenbeweises - hinreichende Aussicht auf Erfolg und ist ein entsprechendes rechtliches Interesse des Antragstellers an der Beweiserhebung im Beweissicherungsverfahren gegeben, dann kann dem Antragsteller - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - auch für das Beweissicherungsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt werden.*)

IBRRS 2008, 1247

OLG München, Urteil vom 28.06.2007 - 19 U 2398/07
1. Bei einer Sicherungsabrede mit Beschränkung auf darlehensfinanzierte Kaufpreiszahlung haftet die Grundschuld selbst dann nicht für einen Rückgriffsanspruch aus einer Prozessbürgschaft, wenn die Zahlung auf diese Bürgschaft im Ergebnis einer Kaufpreistilgung geführt hat.*)
2. Soweit tatsächliches Vorbringen in der Berufungsinstanz nicht bereits im Tatbestand des angefochtenen Urteils enthalten ist oder als im ersten Rechtszug übergangener Sachvortrag gerügt wird, ist davon auszugehen, dass es sich um neue Angriffs- und Verteidigungsmittel i.S.v. § 520 Abs. 3 Nr. 4 ZPO handelt. Dann ist gemäß § 520 Abs. 3 Nr. 4 ZPO auch die Darlegung und gegebenenfalls Glaubhaftmachung der Tatsachen, aufgrund derer diese nach § 531 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise zuzulassen sind, erforderlich.*)
3. Werden weitere Berufungsgründe erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist vorgebracht, sind diese im weiteren Verfahren nur unter den nach § 530 ZPO entsprechend geltenden Voraussetzungen der § 296 Abs. 1 und 4 ZPO zuzulassen.*)

IBRRS 2008, 1241

LG Regensburg, Beschluss vom 08.11.2007 - 2 T 511/07
Die Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens tragen die Kosten des Beweisverfahrens, wenn die Klage in der Hauptsache nicht gegen den Antragsgegner, sondern einen Dritten erhoben wird.

IBRRS 2008, 1239

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2008 - 5 W 109/06
1. Einigen sich die Parteien in einem Vergleich (auch) über die "Kosten des Rechtsstreits" - ohne diese Kosten näher zu konkretisieren - , so sind die Kosten eines Privatgutachtens dann von dieser Regelung mitumfasst, wenn das Privatgutachten prozessbezogen in Auftrag gegeben wurde, und wenn das Gutachten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war.*)
2. Auch im Bauprozess sind Privatgutachten nur ausnahmsweise zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig, da die Beweisaufnahme im Zivilprozess dem Gericht obliegt; dies gilt insbesondere dann, wenn die Partei eigene Fachkenntnisse besitzt.*)

IBRRS 2008, 1237

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.12.2007 - 5 W 267/07
Das Verfahren der Ablehnung des Sachverständigen ist nicht dazu bestimmt zu überprüfen, ob seine Beurteilung beweisrechtlicher Fragen, um deren Beantwortung er gebeten worden ist, richtig oder falsch ist. Nichts anderes gilt für die Verfahrensweise des Sachverständigen im Rahmen der Begutachtung.*)

IBRRS 2008, 1236

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.03.2008 - 19 W 4/08
1. § 494a Abs. 2 ZPO knüpft die Entscheidung über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens entscheidend daran an, ob der Antragsteller der Anordnung zur Klageerhebung bis zur erstmaligen Entscheidung über die Kosten nachgekommen ist. § 494a Abs. 2 ZPO spricht unter diesen Voraussetzungen eine für das Gericht bindende Rechtsfolge aus, die keinem Ermessen unterliegt.*)
2. Allein die Absicht, die im selbständigen Beweisverfahren erhobenen Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, steht einer Kostenentscheidung aus § 494a Abs. 2 ZPO nicht entgegen.*)
IBRRS 2008, 1231

OLG Celle, Urteil vom 23.04.2008 - 14 U 92/07
Ein Prozessvergleich, in dem die Forderung gegen einen Gesamtschuldner für erledigt erklärt wird, hat im Zweifel keine Wirkung auf den Anspruch des Gläubigers gegenüber einem anderen Gesamtschuldner; im Zweifel hat der Erlass nur Einzelwirkung.
IBRRS 2008, 1230

OLG Oldenburg, Urteil vom 15.05.2007 - 12 U 5/07
Aufgrund der Doppelnatur des Prozessvergleichs als Rechtsgeschäft des bürgerlichen Rechts und als Prozesshandlung beseitigt die prozessrechtliche Unwirksamkeit eines Vergleichs nicht die materiell-rechtliche Verpflichtung der Parteien.

IBRRS 2008, 1229

OLG Celle, Urteil vom 12.03.2008 - 14 U 108/07
1. Die Interventionswirkung ist nicht in der Weise teilbar, dass sie sich allein auf die der Hauptpartei günstigen Teile beschränkt, nicht aber auf die ihr ungünstigen.*)
2. Die Nebeninterventionswirkung gemäß § 68 ZPO erstreckt sich auf alle tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Entscheidung des Vorprozesses.*)
3. Die Hemmung der Verjährung (hier gem. § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB) erstreckt sich auf alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen und den gesamten Prozessstoff.*)
4. Die Streitverkündung zwischen Gesamtschuldnern untereinander ist zulässig. *)

IBRRS 2008, 1227

BGH, Beschluss vom 27.03.2008 - VII ZB 70/06
Wer einen Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuer gepfändet und zur Einziehung überwiesen erhalten hat, kann aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses weder einen Anspruch auf Vornahme von Verfahrenshandlungen im Steuerfestsetzungsverfahren gemäß § 888 ZPO durch Haftantrag gegen den Schuldner vollstrecken noch nach § 887 ZPO ermächtigt werden, Verfahrenshandlungen des Schuldners im Steuerfestsetzungsverfahren selbst vorzunehmen (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 115/03, BGHZ 157, 195).*)

IBRRS 2008, 1226

BGH, Urteil vom 14.03.2008 - V ZR 16/07
Die Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitel kann nicht im Wege der Klage nach § 323 ZPO verlangt werden; nachträglich entstandene Einwendungen muss der zur Unterlassung verurteilte Schuldner mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO geltend machen.*)

IBRRS 2008, 1225

BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - I ZB 19/07
Nimmt eine Behörde die Zwangsvollstreckung aus einem Verwaltungsakt (Leistungsbescheid) gemäß § 66 Abs. 4 Satz 1 SGB X nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung vor, so gelten hierfür die §§ 704 ff. ZPO in entsprechender Anwendung. Die Durchführung der Zwangsvollstreckung erfordert die Vorlage der mit einer Vollstreckungsklausel nach § 725 ZPO versehenen vollstreckbaren Ausfertigung des Leistungsbescheides (§ 724 Abs. 1 ZPO analog).*)

IBRRS 2008, 1217

BGH, Beschluss vom 13.03.2008 - V ZB 113/07
Über einen Anspruch auf Duldung des Anschlusses eines Grundstücks an einen auf dem Grundstück einer Gemeinde verlaufenden Weg ist auch dann von den Verwaltungsgerichten zu entscheiden, wenn der Anspruch aus einem Rezess abgeleitet wird.*)

IBRRS 2008, 1214

BGH, Beschluss vom 03.03.2008 - II ZR 251/06
1. Gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts findet die Revision ohne Zulassung statt.*)
2. Ein Anwaltswechsel nach einer Erschütterung des Vertrauensverhältnisses ist nur dann ein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung, wenn die Partei darlegt, dass der Anwalt den Vertrauensverlust verschuldet hat.*)

IBRRS 2008, 1213

BGH, Beschluss vom 05.03.2008 - XII ZB 182/04
Die Berufungsbegründung kann auch dadurch erfolgen, dass auf andere Schriftsätze, z.B. solche im Prozesskostenhilfeverfahren, Bezug genommen wird, wenn diese von einem bei dem Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sind und inhaltlich den Anforderungen der Berufungsbegründung gerecht werden. Dafür ist nicht erforderlich, dass innerhalb der Begründungsfrist ausdrücklich auf solche Schriftsätze verwiesen wird, wenn sich eine entsprechende Bezugnahme aus den Begleitumständen und aus dem Zusammenhang ergibt (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554).*)

IBRRS 2008, 1212

BGH, Urteil vom 27.03.2008 - VII ZR 76/07
Der Erlass eines Teilurteils allein gegen den im Inland wohnenden Streitgenossen hat keinen Einfluss auf die Berufungszuständigkeit des Oberlandesgerichts.*)

IBRRS 2008, 1211

BGH, Beschluss vom 20.02.2008 - XII ZB 116/07
Wird eine Protokollfälschung behauptet, dürfen selbst bei Anlegung eines strengen Maßstabs an die Darlegungslast die Anforderungen an die Prozesspartei insoweit nicht überspannt werden. Denn die Partei, die in aller Regel keinen hinreichenden Einblick in die internen Geschäftsabläufe des Gerichts und die Arbeitsweise des Richters hat, ist in derartigen Fällen durchweg auf bloße Indizien für den objektiven Tatbestand und auf Schlussfolgerungen für dessen subjektive Seite angewiesen (im Anschluss an BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782 und Beschluss vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03 - BGH-Report 2004, 979, 980).*)

IBRRS 2008, 1203

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - I ZB 66/07
Hat der Schuldner, gegen den der Zwangsverwalter aufgrund des die Zwangsverwaltung anordnenden Beschlusses die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe der vom Mieter geleisteten Barkaution betreibt, eidesstattlich versichert, er habe als Vermieter der der Zwangsverwaltung unterliegenden Sache die Kaution mit rückständigen Mietzahlungen verrechnet, ist er im Verfahren der Herausgabevollstreckung regelmäßig nicht zu weitergehenden Auskünften darüber verpflichtet, mit welchen Forderungen genau er die Kaution verrechnet hat.*)

IBRRS 2008, 1199

VerfGH Berlin, Beschluss vom 02.07.2007 - VerfGH 136/02
Für die Frage, ob ein Mieter einen Anspruch auf Aufstellen einer Parabolantenne hat, um fremdsprachige Sender empfangen zu können, kommt es nicht auf die Staatsbürgerschaft des Mieters, sondern auf dessen Herkunft an. Deshalb kann auch ein deutscher Staatsbürger ausländischer Herkunft die Zustimmung zur Aufstellung einer Parabolantenne verlangen, wenn sein Informationsinteresse dem Eigentumsrecht des Vermieters vorgeht.

IBRRS 2008, 1197

BGH, Beschluss vom 18.03.2008 - VIII ZB 4/06
Das Grundrecht auf ein faires Verfahren gebietet es nicht, dass das angegangene Berufungsgericht sich Akten, die für die abschließende Prüfung seiner Zuständigkeit erforderlich sind, schneller als dies im ordentlichen Geschäftsgang erwartet werden kann, vorlegen lässt, damit die Berufungsschrift gegebenenfalls noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist an das zuständige Berufungsgericht weitergeleitet werden kann.*)

IBRRS 2008, 1194

OLG München, Beschluss vom 10.04.2008 - 34 SchH 5/07
Zur Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der Befangenheit (hier u.a. im Zusammenhang mit der Zurückweisung eines Ablehnungsantrags gegen den vom Schiedsgericht bestellten Sachverständigen, wegen der Behandlung von Fristverlängerungsanträgen und wegen Mitgliedschaft im selben Verein).*)

IBRRS 2008, 1179

OLG München, Urteil vom 12.06.2007 - 9 U 5699/06
Die Fortsetzung eines bereits abgeschlossenen selbständigen Beweisverfahrens hemmt Streitverkündungsempfängern gegenüber die Verjährung nur dann erneut, wenn ihnen der Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens zugestellt wird.

IBRRS 2008, 1176

OLG Rostock, Urteil vom 27.02.2008 - 2 U 35/07
1. Zwar ist anerkannt, dass die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag angewandt werden können, wenn das Geschäft aufgrund eines unwirksamen oder nichtigen Auftrags geführt wurde. Die Geschäftsführung ist aber nur dann berechtigt und führt zum Aufwendungsersatz, wenn sie dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn entsprach.
2. Wird mit dem Teilurteil ein Teil eines einheitlichen Anspruchs bejaht und der Höhe nach ausgeurteilt, bedarf es bei streitigem Anspruchsgrund, um die Widerspruchsfreiheit sicherzustellen, zugleich der Feststellung, dass auch der andere Teil dem Grunde nach gerechtfertigt ist.
IBRRS 2008, 1167

BGH, Beschluss vom 04.03.2008 - VI ZR 66/07
Beabsichtigt eine in zweiter Instanz unterlegene Partei, dem Revisionsanwalt selbst einen Rechtsmittelauftrag zu erteilen, muss sie sich vergewissern, dass ein lediglich per Fax abgesandtes Auftragsschreiben, auf welches keine Reaktion erfolgt, den Revisionsanwalt auch tatsächlich erreicht hat und er zur Durchführung des Auftrags bereit ist.*)

IBRRS 2008, 1152

OLG München, Urteil vom 29.01.2008 - 9 U 3939/07
Der Kläger muss im Vorprozess seinen materiellen Verzicht auf den Klageanspruch vortragen. Mit der Vollstreckungsgegenklage gegen den Titel aus dem Vorprozess kann der Verzicht nicht mehr geltend gemacht werden.

IBRRS 2008, 1151

OLG München, Urteil vom 11.12.2007 - 9 U 3635/07
Teilversäumnisurteil ist neben Teilendurteil unzulässig.

IBRRS 2008, 1142

BGH, Urteil vom 13.03.2008 - IX ZR 119/06
1. Die Pfändung von Mietforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung aus einem persönlichen Titel führt auch dann nicht zur (relativen) Unwirksamkeit zeitlich vorangehender Verfügungen über diese Forderungen, wenn der Vollstreckungsgläubiger zuvor die Eintragung einer Zwangshypothek bewirkt hatte.*)
2. Der Inhaber einer Zwangshypothek, der sich durch Pfändung von Mieten aus dem Grundstück befriedigen will, benötigt einen dinglichen Titel.*)

IBRRS 2008, 1137

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2008 - 4 U 132/07
Auch beim heutigen Stand der Technik bleibt es dabei, dass ein "OK-Vermerk" auf dem Sendebericht des Faxgerätes keinen Anscheinsbeweis für den Eingang des Telefaxes beim Empfänger rechtfertigt.

IBRRS 2008, 1135

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2007 - 4 Sch 2/06
1. Schiedsgerichte müssen das rechtliche Gehör in wesentlich gleichem Umfang wie staatliche Gerichte berücksichtigen.
2. Das Schiedsgericht muss den Parteivortrag tatsächlich zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen.
3. Es genügt, wenn der Verstoß eine Partei benachteiligt haben kann.
4. Ein Ergänzungsschiedsspruch kann einen Verstoß gegen das Gehörrecht nicht beheben, wenn die Voraussetzungen zum Erlass eines Teilschiedsgerichtsurteils nicht vorliegen.
5. Innerhalb eines Schiedsgutachtens als materiell-rechtlicher Vertrag muss kein rechtliches Gehör gewährt werden.

IBRRS 2008, 1129

BGH, Urteil vom 22.11.2007 - I ZR 12/05
Steht nicht eindeutig fest, welches Computerprogramm mit einer bestimmten Bezeichnung gemeint ist, sind die sich auf ein solches Computerprogramm beziehenden Klageanträge auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung sowie auf Feststellung der Schadensersatzpflicht - ebenso wie entsprechende Unterlassungsanträge - grundsätzlich nur dann hinreichend bestimmt, wenn sie den Inhalt dieses Computerprogramms auf andere Weise so beschreiben, dass Verwechslungen mit anderen Computerprogrammen soweit wie möglich ausgeschlossen sind. Dabei kann die gebotene Individualisierung des Computerprogramms durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erfolgen.*)

IBRRS 2008, 1121

BGH, Beschluss vom 08.01.2008 - VIII ZB 18/06
1. Im Hinblick auf die Festsetzung von Raten nach § 115 Abs. 2 ZPO ist das Arbeitslosengeld II (§§ 19 ff. SGB II) jedenfalls dann als Einkommen im Sinne von § 115 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO zu berücksichtigen, wenn die Prozesskostenhilfe begehrende Partei neben dem Arbeitslosengeld II weitere Einkünfte hat, die ihrerseits einzusetzendes Einkommen sind und die zusammen mit dem Arbeitslosengeld II die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO vorzunehmenden Abzüge übersteigen.*)
2. Allgemeine Strom- und Wasserkosten gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft und Heizung im Sinne von § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 ZPO, sondern fallen bereits unter den Freibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchst. a ZPO.*)

IBRRS 2008, 1119

BGH, Beschluss vom 07.01.2008 - II ZR 234/06
Allein die Beanstandung vom Berufungsgericht angestellter materiell-rechtlicher Überlegungen ist keine ordnungsgemäße Verfahrensrüge zu einem kassatorischen Urteil nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO.*)

IBRRS 2008, 1118

BGH, Urteil vom 09.01.2008 - XII ZR 33/06
Erhebt der Berechtigte ausdrücklich eine Teilklage, so erstreckt sich eine für den geltend gemachten Teilanspruch eingetretene Hemmung der Verjährung nicht auf den Restanspruch (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 19. Januar 1994 - XII ZR 190/92 - FamRZ 1994, 751).*)

IBRRS 2008, 1108

BGH, Urteil vom 27.11.2007 - X ZR 144/06
1. Bei der Auslegung der Parteibezeichnung ist der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich Anlagen zu berücksichtigen. Wird daraus unzweifelhaft deutlich, welche Partei wirklich gemeint ist, so steht der entsprechenden Auslegung auch nicht entgegen, dass der Kläger irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person gewählt hat (Bestätigung von BAG, Urt. v. 12.02.2004 - 2 AZR 136/03, BAG-Rep. 2004, 210).*)
2. Auf Antrag des Scheinbeklagten ist dieser durch eine Entscheidung des Gerichts aus dem Rechtsstreit zu entlassen, wobei gleichzeitig dem Kläger, sofern dieser die falsche Zustellung veranlasst hat, die Kosten des Scheinbeklagten aufzuerlegen sind, die zur Geltendmachung von dessen fehlender Parteistellung notwendig waren. Für eine Klageabweisung ist kein Raum.*)

IBRRS 2008, 1089

BGH, Beschluss vom 17.03.2008 - II ZR 69/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 1085

BGH, Beschluss vom 04.03.2008 - VI ZB 72/06
Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen (Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen BGHZ 153, 235 und vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05 - VersR 2006, 1236).*)

IBRRS 2008, 1077

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2007 - 14 W 488/07
Begehrt der Räumungsschuldner außerhalb einer Vollstreckungsabwehrklage die einstweilige Anordnung von Räumungsschutz nach § 769 ZPO, gehört die anwaltliche Tätigkeit noch zum Ausgangsverfahren und ist nicht gesondert zu vergüten.

IBRRS 2008, 1046

OLG München, Beschluss vom 25.09.2007 - 19 U 3454/07
1. Mietverträge sind unmittelbare Urkunden, aus welchen im Urkundenprozess geklagt werden kann.
2. Urkunden sind verkörperte Gedankenäußerungen in Schriftzeichen.
3. Sie sind unmittelbar und damit privilegiert, wenn sie Augenscheins-, Zeugen- oder Sachverständigenbeweis nicht ersetzen.
4. Die formelle Beweiskraft der Urkunde erstreckt sich (widerlegbar) darauf, dass der Aussteller die Erklärung tatsächlich abgegeben hat.
5. Was die Urkunde materiell beweist, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung.
6. Unmittelbare Urkunden haben terminologisch nichts mit ihrer materiellen Beweiskraft zu tun.

IBRRS 2008, 1029

BGH, Urteil vom 20.02.2008 - XII ZR 101/05
Die Abänderung eines wegen mutwilliger Aufgabe einer gut bezahlten Arbeitsstelle auf fiktiver Grundlage ergangenen Unterhaltsurteils ist nicht bereits mit der Behauptung zulässig, der Abänderungskläger genüge inzwischen seiner Erwerbsobliegenheit, verdiene aber weniger als zuvor. Erforderlich ist vielmehr, dass der Abänderungskläger geltend macht, er hätte die frühere Arbeitsstelle inzwischen aus anderen Gründen verloren.*)
