Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16194 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 1653
KG, Beschluss vom 12.12.2007 - 12 W 87/07
1. Grundsätzlich besteht kein Anlass zur Klage im Sinne des § 93 ZPO, wenn der Beklagte weder im Verzug war noch den Anspruch bestritten oder die Leistung verweigert hat. Abgestellt wird auf den Zeitpunkt der Klageerhebung.
2. Wenn dem Mieter eine Zahlungsfrist gesetzt wird, der Vermieter aber schon am letzten Tag der Frist Zahlungsklage erhebt, dann hat der Mieter keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben.
3. Mahnt der Gläubiger einen so nicht geschuldeten überhöhten Betrag an, ist Voraussetzung für den Eintritt des Verzuges, dass der Schuldner selbst den rechtlich geschuldeten Betrag zuverlässig ermitteln kann.

IBRRS 2008, 1652

BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - IX ZB 310/04
Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Nennbetrag des vollstreckbaren (Haupt-)Anspruchs, sofern sich nicht aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung nur wegen eines Teilbetrags für unzulässig erklärt werden soll.*)

IBRRS 2008, 1651

BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - VIII ZB 60/07
1. Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Wert des zu vollstreckenden Anspruchs.
2. Bei der Abwehr eines mietvertraglich begründeten Anspruchs auf Einräumung des Mitbesitzes an einem Trockenboden ist der Wert des Beschwerdegegenstandes nach § 8 ZPO zu bemessen.
3. Lässt sich die streitige Zeit im Sinne von § 8 ZPO nicht ermitteln, ist § 9 ZPO für die Berechnung der Beschwer entsprechend anwendbar.

IBRRS 2008, 1635

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.04.2008 - 2 U 135/07
Versäumt es das Gericht, die Kostengrundentscheidung zu Gunsten des Nebenintervenienten auszusprechen, kann der Beschluss gemäß § 319 ZPO berichtigt werden, wenn aus dem Rubrum der Entscheidung, der Kennzeichnung und dem Inhalt folgt, dass über die Kosten der Berufung umfassend und hinsichtlich aller Beteiligten entschieden werden sollte.

IBRRS 2008, 1630

BGH, Beschluss vom 13.03.2008 - VII ZR 219/06
Ohne Darlegung eigener ausreichender Sachkunde darf das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den technischen Grundlagen einer Vertragsauslegung (hier: anerkannte Regel der Baukunst) nicht ablehnen.

IBRRS 2008, 1629

BGH, Beschluss vom 13.03.2008 - VII ZR 204/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 1626

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.08.2007 - 20 W 289/07
Bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache muss der Einzelrichter sie nach § 14 Abs. 7 Satz 2 KostO zur Entscheidung auf die Kammer übertragen. Entscheidet er selbst und lässt die weitere Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung zu, ist die Zulassung für das Rechtsbeschwerdegericht bindend. Auf die entsprechend eingelegte weitere Beschwerde ist die Entscheidung des Einzelrichters wegen Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG aufzuheben.*)

IBRRS 2008, 1621

BGH, Beschluss vom 15.05.2008 - V ZB 122/07
Der Bieter kann mittels eines Schecks mehrfach Sicherheit leisten, wenn im Versteigerungstermin ohne weiteres festgestellt werden kann, dass der Scheck den gesetzlichen Anforderungen entspricht und einen unverbrauchten Wert in ausreichender Höhe verkörpert.*)

IBRRS 2008, 1617

BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - XII ZB 37/08
Die von § 30 Abs. 1 Satz 3 FGG eröffnete Möglichkeit des Beschwerdegerichts, Rechtssachen nach Maßgabe des § 526 ZPO dem Einzelrichter zur Entscheidung zu übertragen, besteht auch in Betreuungs- und Unterbringungssachen. Aus § 69 g Abs. 5 Satz 2, § 70 m Abs. 3 FGG ergibt sich nichts Gegenteiliges.*)

IBRRS 2008, 1612

BGH, Beschluss vom 17.04.2008 - V ZB 146/07
Die Wirksamkeit einer durch einen Vertreter abgegebenen Unterwerfungserklärung setzt nicht voraus, dass die Vollmacht notariell beurkundet ist. Die Klausel für eine Urkunde mit einer Unterwerfungserklärung darf aber nur erteilt werden, wenn die Vollmacht in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde nachgewiesen wird.*)

IBRRS 2008, 1600

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.02.2007 - 20 W 487/06
Die Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 KostO setzt nur voraus, dass der Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht wird, auf die Vollzugsreife kommt es nicht an.*)

IBRRS 2008, 1569

BGH, Beschluss vom 05.05.2008 - X ZB 36/07
Die Anordnung, einen im Inland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, darf nur bei Zustellungen getroffen werden, die gemäß § 183 Abs. 1 Nr. 2 u. Nr. 3 ZPO auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts im Ausland erfolgen. Für Zustellungen im Inland - gleich in welcher Form - ist eine derartige Möglichkeit nicht eröffnet.*)

IBRRS 2008, 1567

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - I ZB 53/06
Bei den Kosten, die nach Ablauf der zweimonatigen Aufbewahrungsfrist des § 885 Abs. 4 Satz 1 ZPO für die weitere Einlagerung der dem Vollstreckungsschuldner gehörenden aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen entstehen, handelt es sich nicht um notwendige Zwangsvollstreckungskosten, für die der Vollstreckungsgläubiger nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 GVKostG als Kostenschuldner einzustehen hat.*)

IBRRS 2008, 1562

BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - I ZR 47/06
1. Mit einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO muss eine Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG geltend gemacht werden. § 321a ZPO eröffnet keine Möglichkeit der Selbstkorrektur bei anderen Verfahrensverstößen.*)
2. Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen worden ist, ist unzulässig, wenn sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof richtet, sondern sich darauf beschränkt, bereits in der Berufungsinstanz erfolgte Gehörsverletzungen geltend zu machen. Die Anhörungsrüge kann nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass dem Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Überprüfung des in der Vorinstanz erfolgten Gehörsverstoßes ein Rechtsfehler unterlaufen sei.*)

IBRRS 2008, 1559

BGH, Beschluss vom 09.04.2008 - VIII ZB 58/06
Zur Zulässigkeit der Berufung einer Partei, wenn zwar nicht aus der Berufungsschrift dieser Partei, wohl aber aus der beim Berufungsgericht bereits vorliegenden Berufung der Gegenseite und der deren Berufungsschrift beigefügten Abschrift des angefochtenen Urteils innerhalb der Berufungsfrist erkennbar ist, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter ist.*)

IBRRS 2008, 1554

LG Chemnitz, Urteil vom 22.02.2008 - 5 OH 59/07
1. Ein rechtliches Interesse im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO fehlt, wenn der Antragsteller in einem vorangegangenen selbständigen Beweisverfahren als Streitverkündeter über Monate Zeit hatte, auf dieses Einfluss zu nehmen.
2. Festgestellte Tatsachen in einem vorangegangenen Verfahren binden auch den nicht beigetretenen Streitverkündeten.

IBRRS 2008, 1550

OLG Koblenz, Urteil vom 06.03.2008 - 6 U 610/07
1. Bestimmt eine gesellschaftsvertragliche Schiedsvereinbarung die ausschließliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts für "alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern oder zwischen der Gesellschaft und einzelnen Gesellschaftern, soweit sie das Gesellschaftsverhältnis berühren", so geht im Zweifel der Wille der vertragsschließenden Gesellschafter dahin, auch Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und ausgeschiedenen Gesellschaftern der Schiedsklausel zu unterwerfen.*)
2. Der Anwendbarkeit einer Schiedsklausel steht nicht entgegen, dass sie vorsieht, Zusammensetzung und Befugnisse des Schiedsgerichts in einem gesonderten Schiedsvertrag niederzulegen, ein solcher Schiedsvertrag aber in der Folge nicht abgeschlossen wurde.*)

IBRRS 2008, 1539

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2007 - 24 W 82/07
Begehrt der Kläger die Räumung eines Grundstücks "unter Entfernung aller Aufbauten", so erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die zu schätzenden Abbruchkosten.*)

IBRRS 2008, 1518

BGH, Beschluss vom 17.03.2008 - II ZR 313/06
1. Eine Partei wird nicht in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt, wenn das Berufungsgericht in Anwendung des § 538 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO eine eigene Sachentscheidung trifft, ohne darüber zu befinden, ob das Landgericht einen Ablehnungsantrag - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - zu Recht als unzulässig verworfen hat; vielmehr ist im Zivilprozess in dieser Lage das Berufungsgericht "der gesetzliche Richter".*)
2. Eine Rechtsmittelrichterin ist nicht deshalb entsprechend § 41 Nr. 6 ZPO von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen, weil ihr Ehegatte an der angefochtenen Entscheidung des 1. Rechtszugs mitgewirkt hat. Ebenso wenig ist dieser Umstand allein geeignet, die Ablehnung der Richterin gemäß § 42 Abs. 2 ZPO zu rechtfertigen (vgl. Sen.Beschl. v. 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f.).*)

IBRRS 2008, 1509

BGH, Beschluss vom 27.03.2008 - VII ZB 32/07
Pfändet der Gläubiger den einer Mitschuldnerin und Ehefrau zustehenden Auszahlungsanspruch aus Girokontovertrag gegen einen Drittschuldner, können die Schuldner und Eheleute zwar nicht nach § 850 k ZPO, jedoch unter den Voraussetzungen des § 765 a ZPO Vollstreckungsschutz beanspruchen, soweit das Guthaben auf dem Girokonto aus der Überweisung von unpfändbarem Arbeitseinkommen des Ehemannes herrührt.*)

IBRRS 2008, 1499

BGH, Beschluss vom 02.04.2008 - XII ZB 131/06
Wenn innerhalb der Berufungsfrist kein Rechtsmittel und auch kein vollständiger Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingegangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901), kommt gleichwohl eine Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist in Betracht, falls der verspätete Eingang der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht auf einem dem Rechtsmittelführer zurechenbaren Verschulden beruht.*)

IBRRS 2008, 1497

BGH, Beschluss vom 08.04.2008 - VIII ZB 20/06
Der Zeuge, der in zweiter Instanz erneut vernommen wird, nachdem er bereits in erster Instanz zur Sache ausgesagt hat, darf das Zeugnis verweigern über Fragen, deren Beantwortung ihn der Gefahr einer Strafverfolgung nach § 153 StGB wegen seiner erstinstanzlichen Aussage aussetzen würde.*)

IBRRS 2008, 1481

BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - XII ZB 192/06
Hat ein Gericht die Partei eindeutig und unmissverständlich auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage hingewiesen, muss es den Hinweis nicht wiederholen, wenn die Partei ihren Sachvortrag nicht auf den rechtlichen Hinweis eingerichtet hat (Abgrenzung zu BGH Urteile vom 21. Januar 1999 - VII ZR 269/97 - NJW 1999, 1264 und vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00 - NJW 2002, 3317).*)

IBRRS 2008, 1459

BGH, Beschluss vom 02.04.2008 - XII ZB 134/06
1. Die Rechtsbeschwerde ist in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 621e Abs. 2 ZPO (hier: Regelung des Umgangs) nur gegen Entscheidungen über Beschwerden gegen Endentscheidungen im Sinne von § 621e Abs. 1 ZPO statthaft (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 13. April 2005 - XII ZB 165/03 - FamRZ 2005, 1240; vom 19. Februar 2003 - XII ZB 217/02 - FamRZ 2003, 748 und vom 2. Oktober 2002 - XII ZB 19/02 - FamRZ 2003, 232).*)
2. Die Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengerichts -, ein ausländisches Gericht nach Art. 15 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa-VO) um die Erklärung seiner Zuständigkeit zu ersuchen, ist lediglich eine Zwischenentscheidung. Eine auf die Erstbeschwerde hiergegen ergangene Entscheidung kann daher nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 28 IntFamRVG.*)

IBRRS 2008, 1448

BGH, Urteil vom 19.03.2008 - VIII ZR 68/07
Die unter Verstoß gegen § 170 Abs. 1 ZPO erfolgte Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine - aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar - prozessunfähige Partei setzt die Einspruchsfrist in Gang (Bestätigung von BGHZ 104, 109).*)

IBRRS 2008, 1439

BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - III ZB 85/07
1. Maßgeblich für den Umfang der gerichtlichen Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist, auf den sich eine Partei grundsätzlich verlassen kann, ist der objektive Inhalt (Fortführung von BGH, Beschluss vom 21. Januar 1999 - V ZB 31/98 - NJW 1999, 1036).*)
2. Mit einer "antragsgemäßen" Verlängerung macht das Berufungsgericht den Fristverlängerungsantrag zum Inhalt der Fristverlängerung selbst, auch wenn die Frist im Antrag fehlerhaft berechnet ist. Dabei ist es unerheblich, ob die erforderliche Einwilligung des Gegners nach § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO für eine Fristverlängerung in der beantragten Weise vorgelegen hat, denn auch ohne sie ist eine bewilligte Fristverlängerung wirksam (Anschluss an BGHZ 161, 86, 89).*)

IBRRS 2008, 1438

BGH, Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 202/07
Zum Umfang der Bindungswirkung und zur Pflicht des Zivilgerichts zur Aussetzung seines Verfahrens.*)

IBRRS 2008, 1433

BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - III ZR 202/07
1. Die Beschwer durch die Abweisung der Klage eines Beamten auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung seines Dienstherrn wegen einer unterlassenen Beförderung bemisst sich nach dem Rechtsgedanken des § 9 ZPO. Danach ist der 31/2-fache Wert der einjährigen Bruttogehaltsdifferenz zwischen der derzeitigen Besoldungsgruppe und der mit der Beförderung erstrebten maßgebend.*)
2. Hiervon ist der für Feststellungsklagen übliche Abschlag von in der Regel 20 v.H. vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn damit zu rechnen ist, dass der Schuldner sich einem Feststellungsausspruch beugt (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2000 - III ZR 304/99 - BeckRS 2000 30092951 und vom 3. Mai 2005 - IX ZR 195/02).*)

IBRRS 2008, 1432

BGH, Beschluss vom 19.03.2008 - I ZB 56/07
1. Hat der Mieter in die Mietwohnung einen nichtehelichen Lebensgefährten aufgenommen, ist für die Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel auch gegen den nichtehelichen Lebensgefährten erforderlich, wenn dieser Mitbesitz an der Wohnung begründet hat. Ein Mitbesitz an der Wohnung muss sich aus den Umständen klar und eindeutig ergeben.*)
2. Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammenleben, haben grundsätzlich keinen Mitbesitz an der gemeinsam genutzten Wohnung. Die Besitzverhältnisse an der Wohnung ändern sich im Regelfall nicht, wenn die Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit mit ihren Eltern weiter zusammenleben. Haben Kinder keinen Mitbesitz an der Wohnung erlangt, reicht für eine Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel gegen die Eltern aus.*)

IBRRS 2008, 1414

BGH, Beschluss vom 14.02.2008 - VII ZR 100/07
1. Die vertragliche Pflicht zur Montage von Fenstern kann die Auslegung nahelegen, dass die Fenster in voll funktionsfähigen Zustand gebracht, also wind- und dampfdicht ausgeführt werden müssen.
2. Geht das Berufungsgericht dagegen wegen der Vereinbarung einer weiteren Position "dreiseitiges Ausschäumen" von einem erheblich geringeren geschuldeten Leistungsumfang aus, so hält diese Auslegung rechtlicher Überprüfung nur stand, wenn eine umfassende interessengerechte Würdigung aller Umstände vorgenommen wurde und die Parteien Gelegenheit hatten, Stellung zu nehmen und die technischen Vorfragen mit dem Sachverständigen zu erörtern.

IBRRS 2008, 1389

LG Lübeck, Beschluss vom 19.03.2008 - 7 T 70/08
Eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft zur Schaffung der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils muss im Original übergeben werden. Die Zustellung einer anwaltlich beglaubigten Abschrift der Bürgschaft schafft nicht die Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung.

IBRRS 2008, 1378

OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2005 - 5 W 80/05
1. Für Klagen einer ARGE, deren Gesellschafter eingetragene Kaufleute sind, ist die Zivilkammer zuständig.
2. Verweisungen wegen funktioneller Unzuständigkeit sind auch bei inhaltlicher Unrichtigkeit grundsätzlich bindend.

IBRRS 2008, 1377

AG Spandau, Urteil vom 30.04.2008 - 4 C 13/08
Ein Mieter, der durch zweimalige vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Miete zu erkennen gibt, dass er dem Mieterhöhungsverlangen stillschweigend zustimmt, gibt dem Vermieter keine Veranlassung zur Klage, wenn er die erbetene Zustimmungserklärung nicht schriftlich abgibt.

IBRRS 2008, 1371

BGH, Beschluss vom 28.02.2008 - V ZB 107/07
1. Nach § 98 Satz 2 ZVG beginnt die Beschwerdefrist im Falle der Zuschlagserteilung auch dann mit der Verkündung des Beschlusses im Versteigerungstermin zu laufen, wenn sich der Bieter in dem Termin vertreten lässt und der Vertreter über eine uneingeschränkte Verfahrensvollmacht verfügt.*)
2. Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn der Bieter bei Einlegung der Zuschlagsbeschwerde anwaltlich vertreten war.*)

IBRRS 2008, 1370

BGH, Beschluss vom 02.04.2008 - XII ZB 184/05
1. Eine Partei muss in ihrem Prozesskostenhilfeantrag glaubhaft und nachvollziehbar darlegen, warum früher vorhandene erhebliche Geldbeträge ihr zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen.*)
2. Diese Darlegungen müssen ein so hinreichendes Maß an Plausibilität erreichen, dass mit ihnen zum einen der Verdacht ausgeräumt werden kann, der Hilfesuchende habe die Geldmittel nicht verbraucht, sondern nur zur Seite geschafft oder damit andere verwertbare Vermögensgegenstände erworben. Zum anderen muss auch ausgeschlossen werden können, dass der Hilfesuchende, der mit Kosten durch einen bevorstehenden oder einen schon geführten Rechtsstreit rechnen konnte und deshalb seine finanziellen Dispositionen auf die Prozessführung einrichten musste, sich seines Vermögens durch Ausgaben entäußert hat, für die keine dringende Notwendigkeit bestand (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 10. Januar 2006 - VI ZB 26/05 - FamRZ 2006, 548, 549).*)

IBRRS 2008, 1365

BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - XII ZB 59/07
In Verfahren nach § 621 Abs. 1 Nr. 7 ZPO (Regelung nach der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats) findet die Rechtsbeschwerde auch dann nicht statt, wenn die Beschwerde als unzulässig verworfen worden ist.*)

IBRRS 2008, 1361

BGH, Urteil vom 08.11.2007 - I ZR 99/05
Die Beweiswirkung gemäß § 314 Satz 1 ZPO erstreckt sich bei einer Entscheidung, die im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO ergangen ist, nur auf dasjenige Parteivorbringen, das Gegenstand einer mündlichen Verhandlung gewesen ist.*)

IBRRS 2008, 1358

BGH, Beschluss vom 17.04.2008 - III ZB 97/06
1. Der Grundsatz von Treu und Glauben kann im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs dazu führen, dass die Einwendungen des Antragsgegners gegen ein solches Ersuchen nicht zu berücksichtigen sind, weil ihnen der (Gegen-)Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) entgegensteht.*)
2. Ein solcher (einwendungsvernichtender) Verstoß gegen Treu und Glauben ist nicht schon dann anzunehmen, wenn der durch den ausländischen Schiedsspruch verurteilte Antragsgegner bewusst davon absieht, die Aufhebung des Schiedsspruchs im Erlassstaat (hier: Dänemark) zu betreiben.*)

IBRRS 2008, 1355

BGH, Beschluss vom 31.03.2008 - II ZB 4/07
1. Hat die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eines GmbH-Gesellschafters in erster Instanz Erfolg, kann ein anderer Gesellschafter selbst dann dem Rechtsstreit auf der Seite der Gesellschaft beitreten und Berufung einlegen, wenn die Gesellschaft auf Rechtsmittel verzichtet hat.*)
2. Die Berufungsfrist beginnt für den GmbH-Gesellschafter, der im ersten Rechtszug nicht beigetreten ist, mit der Zustellung des Urteils an die Gesellschaft (Anschluss an Sen. Beschl. v. 8. November 2004 - II ZB 41/03, ZIP 2005, 45; v. 21. April 1997 - II ZB 7/96, NJW-RR 1997, 865).*)
3. Dem nicht beigetretenen und über das Verfahren nicht informierten Gesellschafter kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gewährt werden (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1990 - IX ZB 78/90, NJW 1991, 229).*)

IBRRS 2008, 1353

BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - V ZB 114/07
1. Ein Verfahrensfehler, der nach § 83 Nr. 6 ZVG zur Versagung des Zuschlags führt, kann durch Nachholung der unterbliebenen Förmlichkeit geheilt werden, wenn Rechte von Beteiligten nicht beeinträchtigt werden.*)
2. Das trifft in der Regel für Mängel bei der Titelzustellung zu (hier: unterbliebene Zustellung der Vollmacht für eine Vollstreckungsunterwerfung).*)

IBRRS 2008, 1352

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.04.2008 - 3 W 49/07
1. Bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen ist im Rahmen des § 91a ZPO nicht mehr über die Frage einer Erledigung zu befinden, sondern nur noch über die Kosten des Rechtsstreits.
2. Eine Klage auf Zahlung von Mietzins ist hinreichend bestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), wenn sie die streitgegenständliche Mietperiode und den hierfür beanspruchten Mietzins an gibt (vgl. Senat, Beschluss vom 08.05.2006 – 3 W 18/06 = OLGR Brandenburg, 2006, 695 m.w.N.).
3. Für das Erlöschen (§ 362 BGB) der Mietforderung und für eine dahingehende Tilgungsbestimmung (§ 366 Abs. 1 BGB) ist der Mieter darlegungs- und beweisbelastet.

IBRRS 2008, 1349

BGH, Beschluss vom 17.04.2008 - V ZB 13/08
1. Das Überschreiten der Wertgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG muss (durch Vorlage des Einheitswertbescheids) in der Form des § 16 Abs. 2 ZVG nachgewiesen werden.*)
2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann dem wegen Hausgeldrückständen in der Rangklasse 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG) angeordneten Zwangsversteigerungsverfahren später in der Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) beitreten, wenn die Finanzbehörde dem Vollstreckungsgericht auf sein zu stellendes Ersuchen nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG den Einheitswertbescheid vorgelegt und sie die übrigen Voraussetzungen nach § 10 Abs. 3 Satz 3 ZVG glaubhaft gemacht hat.*)

IBRRS 2008, 1345

OLG Dresden, Urteil vom 19.07.2007 - 10 U 1904/06
1. Eine Streitverkündung genügt bereits dann den Anforderungen für eine Hemmung der Verjährung, wenn der Streitverkünder im Antrag die Ursachen von Mängeln festgestellt wissen möchte.
2. Die vom Bauherren gegen einen Handwerker aufgewandten Kosten eines Beweissicherungsverfahrens stellen einen Schaden dar, den der Bauherr gegen den bauüberwachenden Architekten geltend machen kann, selbst wenn im Beweisverfahren handwerkliche Fehler festgestellt wurden.
IBRRS 2008, 1344

OLG Jena, Beschluss vom 31.08.2007 - 5 W 481/07
Der Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens ist an seine getroffene Wahl des Gerichtsstandes im Beweisverfahren nicht auch für das Hauptsacheverfahren gebunden.

IBRRS 2008, 1343

BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - X ZB 27/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 1332

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.03.2008 - 4 W 312/07
Über die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens ist in dem Beweisverfahren nicht mehr zu entscheiden, wenn die Antragstellerin gegen die Antragsgegnerin eine Widerklage anhängig gemacht hat, die sich auf das Beweisergebnis des selbstständigen Beweisverfahrens stützt.*)

IBRRS 2008, 1329

BGH, Beschluss vom 20.03.2007 - XI ZR 6/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2008, 1317

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.05.2008 - 5 W 255/08
Gegen die gerichtliche Untätigkeit im selbständigen Beweisverfahren einer Bausache ist in der Regel keine Beschwerde statthaft.*)

IBRRS 2008, 1314

OLG München, Urteil vom 26.03.2008 - 3 U 3608/07
1. Eine arglistige Täuschung kann im Urkundenprozess nur durch unmittelbare Urkunden bewiesen werden.
2. Die Privilegierung unmittelbarer Urkunden im Vergleich zum Zeugen-, Sachverständigen- und Augenscheinbeweis ist rein formaler Natur und strikt von der materiellen Beweiskraft zu trennen.

IBRRS 2008, 1307

BGH, Urteil vom 14.03.2008 - V ZR 13/07
1. Vor Klärung der Schlüssigkeit der Klage darf ein Grundurteil nicht ergehen.*)
2. Zur Rechtskraftwirkung eines den Anspruch aus § 894 BGB abweisenden Urteils.*)
