Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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Online seit 2009
IBRRS 2009, 2018
BGH, Beschluss vom 18.05.2009 - IV ZR 57/08
Das von einer Partei auf ein gerichtlich eingeholtes Gutachten vorgelegte entgegenstehende Privatgutachten muss der Richter erkennbar verwerten. Dieses Privatgutachten kann den Richter veranlassen, von Amts wegen weiteren Beweis zu erheben.

IBRRS 2009, 2013

BGH, Beschluss vom 05.06.2008 - V ZR 185/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 2012

BGH, Urteil vom 29.05.2009 - V ZR 137/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 2011

BGH, Beschluss vom 03.04.2009 - V ZB 45/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 2010

BGH, Beschluss vom 05.06.2008 - V ZA 5/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 2009

BGH, Beschluss vom 15.05.2008 - V ZR 204/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 2008

BGH, Urteil vom 20.02.2009 - V ZR 46/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 2006

BGH, Beschluss vom 23.10.2008 - V ZR 124/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 2005

BGH, Beschluss vom 05.06.2008 - V ZB 125/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 2004

BGH, Beschluss vom 15.05.2008 - V ZR 179/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 2002

BGH, Beschluss vom 14.05.2009 - IX ZB 33/07
Wird im Schlusstermin ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt, ohne dass ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird, kann dem Antragsteller vom Insolvenzgericht keine Frist zur Nachholung der Glaubhaftmachung gesetzt werden.*)

IBRRS 2009, 1995

BGH, Beschluss vom 06.04.2009 - II ZR 117/08
1. Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies darauf schließen, dass es den Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hat.
2. Wenn das Tatsachengericht zugleich mehrfach in zentralen Fragen des Streits der Parteien Beweisantritte der beweisbelasteten Partei übergeht, wird das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs in einer an Rechtsverweigerung grenzenden Weise verletzt.*)

IBRRS 2009, 1994

BGH, Beschluss vom 26.03.2009 - V ZR 209/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1993

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - V ZB 96/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1991

BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - V ZB 61/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1990

BGH, Beschluss vom 19.05.2009 - IX ZR 38/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1989

BGH, Beschluss vom 19.05.2009 - LwZR 3/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1988

BGH, Beschluss vom 14.05.2009 - IX ZR 90/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1987

BGH, Beschluss vom 16.06.2008 - V ZB 142/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1985

BGH, Urteil vom 06.02.2009 - V ZR 26/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1983

BGH, Beschluss vom 18.05.2009 - IX ZA 17/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1982

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - V ZR 77/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1981

BGH, Beschluss vom 27.05.2009 - Xa ZR 162/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1980

BGH, Beschluss vom 17.09.2008 - V ZB 117/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1979

BGH, Beschluss vom 14.02.2008 - V ZB 140/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1978

BGH, Beschluss vom 14.05.2009 - IX ZR 114/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1975

BGH, Beschluss vom 11.02.2008 - X ZA 2/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1973

BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - V ZR 109/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1972

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - V ZR 163/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1971

BGH, Beschluss vom 18.05.2009 - II ZR 102/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1970

BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - V ZR 64/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1967

BGH, Beschluss vom 27.05.2009 - III ZR 181/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1965

BGH, Beschluss vom 14.05.2009 - IX ZR165/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1961

OLG Celle, Beschluss vom 15.06.2009 - 14 U 60/09
1. Voraussetzung für den Erfolg einer Klage ist, dass der Klageanspruch schlüssig dargelegt wird. Bedarf es dazu einer an den vertraglichen Voraussetzungen orientierten Abrechnung, ist diese vorzulegen.
2. Ist eine Architektenhonorarklage mangels einer nachvollziehbaren Abrechnung unschlüssig, ist das über die Frage der Prüfbarkeit hinaus ein eigenständiger Gesichtspunkt, der die Abweisung einer Klage auch rechtfertigen kann, wenn die Frage der Prüfbarkeit nicht mehr zu erörtern ist.

IBRRS 2009, 1960

BGH, Beschluss vom 16.04.2009 - VII ZB 67/08
1. Hat eine Partei die Berufungsbegründungsfrist versäumt, weil ihr rechtzeitig gestellter Verlängerungsantrag ohne ihr Verschulden dem Gericht nicht zur Kenntnis gelangt ist, und hat das Gericht auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Begründungsfrist hingewiesen, bevor die in dem Verlängerungsantrag genannte Frist abgelaufen war, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mit der Begründung versagt werden, die Partei habe die von ihr selbst gesetzte Frist nicht eingehalten.*)
2. In diesem Fall steht ihr dann für die Begründung der Berufung die Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO zur Verfügung. (Im Anschluss an BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - VII ZB 17/95, NJW 1996, 1350).*)

IBRRS 2009, 1919

OLG München, Beschluss vom 31.03.2009 - 31 AR 090/09
Erhebt der Schuldner einer abgetretenen Forderung auf negative Feststellung gerichtete Drittwiderklage gegen den Zedenten, für den kein Gerichtsstand am Ort der Klage begründet ist, so kann das übergeordnete Gericht in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO den Gerichtsstand bestimmen. Aus prozessökonomischen Gründen ist das Gericht zu bestimmen, bei dem die Klage anhängig ist.

IBRRS 2009, 1917

LG Tübingen, Urteil vom 21.04.2009 - 2 O 221/07
In einem Bürgschaftsprozess muss der beklagte Bürge gegebenenfalls darlegen und beweisen, dass die zu Grunde liegende Sicherungsvereinbarung unwirksam ist. Das gilt auch, wenn nicht mehr geklärt werden kann, auf welche Fassung eines Bürgschaftsmusters (hier: KEFB-Sich 1 eines kommunalen Vergabehandbuches) die Sicherungsvereinbarung verweist.

IBRRS 2009, 1875

BGH, Urteil vom 29.04.2009 - XII ZR 66/07
1. Zur Person des Bereicherungsschuldners, wenn der Vermieter infolge vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses früher als vorgesehen in den Genuss des durch Investitionen des Mieters erhöhten Ertragswertes gelangt.*)
2. Bei einem Vermieterwechsel im Wege der Zwangsversteigerung ist nicht derjenige Bereicherungsschuldner, der im Zeitpunkt der Vornahme der Investitionen Vermieter war, sondern der Ersteigerer, der die Mietsache vorzeitig zurückerhält (Fortführung von Senatsurteil vom 5. Oktober 2005 - XII ZR 43/02 - NJW-RR 2006, 294).*)

IBRRS 2009, 1870

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2008 - 5 U 9/08
1. Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Nacherfüllung ist trotz des ausdrücklichen Vorbehalts von Wandlung und Minderung (nach altem Schuldrecht) unwirksam, wenn an letztere unangemessen scharfe Voraussetzungen geknüpft werden, wie eine einvernehmliche Fristsetzung, das fehlende Betreiben der Nachbesserung - unabhängig von deren Erfolg - oder eine bestimmte Intensität der Mängel. Eine gleichzeitig vereinbarte Verlängerung der Sachmängelhaftung bleibt jedoch wirksam.
2. Die Dauer der Verjährungshemmung durch ein selbständiges Beweisverfahren ist beendet, wenn das schriftliche Gutachten des Sachverständigen zugestellt wurde und in absehbarer Zeit keine Ergänzungen oder Einwendungen erhoben worden sind, ohne dass es darauf ankommt, ob eine Partei weitere Anträge ankündigt.
IBRRS 2009, 1812

BGH, Beschluss vom 07.05.2009 - V ZB 142/08
1. Über einen Beitritt einer Wohnungseigentümergemeinschaft in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG darf erst entschieden werden, wenn entweder der Einheitswertsbescheid nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG erfolgreich angefordert oder der Verkehrswert nach § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG festgesetzt ist.*)
2. Der nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG mitgeteilte Einheitswert ist für die Entscheidung über die Anordnung der Zwangsversteigerung oder einen Beitritt in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verwertbar.*)

IBRRS 2009, 1811

OLG Celle, Urteil vom 20.05.2009 - 3 U 268/08
Kommt es im Rahmen der Zwangsversteigerung eines Grundstücks zum Doppelausgebot, sind die nach den gesetzlichen und den abweichenden Bedingungen abgegebenen Gebote in ihrem wirtschaftlichen Wert zu vergleichen.*)

IBRRS 2009, 1810

OLG Celle, Urteil vom 27.05.2009 - 3 U 292/08
1. Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld ist auch mit Blick auf die freie Abtretbarkeit von Grundschuld und gesicherter Forderung nicht unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (n.F.).*)
2. Grundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes erworben worden sind, können uneingeschränkt gutgläubig einredefrei erworben werden, was in dem Fall, in dem die Verbindung zwischen Grundschuld und gesicherter Forderung durch den Sicherungsvertrag verloren gegangen ist, die Zwangsvollstreckung in Höhe des Nennwerts der Grundschuld ermöglicht, auch wenn die gesicherte Forderung tatsächlich in geringerer Höhe valutiert.*)

IBRRS 2009, 1809

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2009 - 5 U 63/08
1. Ergibt die Auslegung der Parteibezeichnung in der Klageschrift, dass die Klage gegen die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergesellschaft und nicht gegen die Gemeinschaft als solche gerichtet war und auch so beabsichtigt war, kommt eine Rubrumsberichtigung nach § 319 ZPO nicht in Betracht. Will der Kläger später im laufenden Prozess die Klage nur noch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet wissen, ist dies nur im Wege der subjektiven Klagerücknahme möglich.*)
2. Verlangt der Werkunternehmer eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen und bestreitet der Beklagte eine werkvertragliche Bindung, kommt ein Vergütungsanspruch nach §§ 631, 649, 242 BGB in Betracht.*)
3. Der Umfang der Leistungsbeauftragung ist auf der Grundlage der vertragsbegründenden Willenserklärungen nach den allgemeinen Auslegungskriterien zu ermitteln.*)

IBRRS 2009, 1808

OLG Jena, Urteil vom 15.04.2009 - 4 U 974/07
1. Ein – isoliertes – Teil-Grundurteil (nur) über den Leistungsantrag ist dann unzulässig, wenn gleichzeitig mit dem Leistungsantrag ein Feststellungsantrag verbunden war, der auf den gleichen einheitlichen Klagegrund gestützt wird, wenn also die parallel gestellten Ansprüche auf Leistung und Feststellung aus dem gleichen tatsächlichen Vorgang abgeleitet werden (§ 301 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Denn in diesem Fall besteht die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen bezüglich beider Anträge.*)
2. Durfte ein – isoliertes – Teil-Grundurteil (nur) über den Leistungsantrag nicht ohne gleichzeitige Entscheidung über den Feststellungsantrag ergehen, liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor, der das Berufungsgericht berechtigt, unter Aufhebung des angefochtenen (unzulässigen Teil)Urteils den Rechtsstreit an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen, ohne dass es hierfür eines Antrags bedarf (§ 538 Abs. 2 Satz 2 ZPO).*)

IBRRS 2009, 1807

OLG Jena, Beschluss vom 20.04.2009 - 4 U 1018/08
1. Eine Partei hat – anders als bei einem Versehen des (zulässigerweise) mit der Fristenberechnung und –eintragung betrauten Büropersonals (ihres Prozessbevollmächtigten) – für eine von ihrem Anwalt selbst verschuldete Fristversäumung jedenfalls dann einzustehen, wenn ein Ursachenzusammenhang zwischen der Fristversäumung und dem Fehlverhalten ihres Anwalts nicht ausgeschlossen werden kann (§ 85 Abs. 2 ZPO).*)
2. Ein Rechtsanwalt muss im Rahmen der ihm obliegenden Büroorganisation sicherstellen, dass für Rechtsmittelfristen (d.h. auch hinsichtlich der Rechtsmittelbegründung) nicht nur eine Ablauf-, sondern auch eine Vorfrist notiert wird, für die ein zeitlicher Rahmen – je nach Einzelfall – von 4 bis 7 Tagen angemessen erscheint.*)

IBRRS 2009, 1789

BGH, Beschluss vom 23.04.2009 - IX ZR 95/06
Unterlässt das Berufungsgericht, auf die Konkretisierung eines unbestimmten Feststellungsantrags hinzuwirken, nach welchem das Eingangsgericht erkannt hat, verkürzt es das rechtliche Gehör des Berufungsbeklagten, wenn es nunmehr die Feststellungsklage als unzulässig abweist.*)

IBRRS 2009, 1722

BGH, Beschluss vom 22.04.2009 - IV ZB 22/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 1713

BGH, Beschluss vom 11.02.2009 - IV ZB 26/08
Greift ein Rechtsanwalt im Einzelfall selbst in das System der Ausgangskontrolle ein, muss er sich auch selbst von der ordnungsgemäßen Absendung des fristgebundenen Schriftsatzes überzeugen.

IBRRS 2009, 1687

BGH, Beschluss vom 30.04.2009 - III ZB 5/09
Weist das Oberlandesgericht den Antrag auf Bestellung eines Schiedsrichters (hier: nach § 1062 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1035 Abs. 4 ZPO) zurück, so ist gegen diese Entscheidung die Rechtsbeschwerde gemäß § 1065 Abs. 1 Satz 2 ZPO auch dann unstatthaft, wenn das Oberlandesgericht den Antrag mit der Begründung abgelehnt hat, die dem Antrag zugrunde liegende Schiedsvereinbarung sei offensichtlich unwirksam; § 1062 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1065 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wonach gegen die Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens die Rechtsbeschwerde gegeben ist, ist in einem solchen Falle nicht entsprechend anwendbar.*)

IBRRS 2009, 1685

BGH, Beschluss vom 26.03.2009 - V ZB 174/08
1. Für die gemäß §§ 869, 793 ZPO befristeten Rechtsmittel in Zwangsversteigerungsverfahren ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung das Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung.*)
2. Unterbleibt die Rechtsmittelbelehrung, steht dies weder der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung noch dem Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist entgegen.*)
3. Ist der Belehrungsmangel für die Versäumung der Rechtsmittelfrist ursächlich, ist bei der Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fehlendes Verschulden des Rechtsmittelführers unwiderleglich zu vermuten.*)
