Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16198 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 0604
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 177/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0603

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 57/09
1. Im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels kommt eine Erledigung der Hauptsache allenfalls in Betracht, wenn sich das erledigende Ereignis erst im Beschwerderechtszug verwirklicht.*)
2. Eine Vollstreckbarerklärung auf der Grundlage der EuGVVO scheidet aus, wenn eine Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel vorliegt.*)

IBRRS 2010, 0602

BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZB 64/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0599

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZA 42/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0598

BGH, vom 08.12.2009 - VI ZR 284/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0595

BGH, Beschluss vom 07.01.2010 - II ZR 201/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0590

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - I ZR 159/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0589

BGH, Urteil vom 16.12.2009 - VIII ZR 119/08
Ein Vertrag über eine Vereinsmitgliedschaft ist kein Mietvertrag im Sinne von Art. 22 Nr. 1 EuGVVO, wenn er neben einem Ferienwohnrecht über ein bestimmtes Appartement weitere Rechte und Pflichten umfasst, die über die Übertragung des Nutzungsrechts hinausgehen und den Vertrag auch wirtschaftlich entscheidend prägen.*)

IBRRS 2010, 0584

BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 320/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0580

BGH, Beschluss vom 01.02.2010 - VI ZR 158/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0579

BGH, Beschluss vom 10.02.2010 - IX ZB 2/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0547

BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 351/08
Zur Frage des Feststellungsinteresses des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit einer im Mietvertrag enthaltenen Formularklausel über die Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.*)

IBRRS 2010, 0540

OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.05.2009 - 4 U 603/07
Die Rechtsgrundsätze über die Aufschlüsselung einer Teilklage finden keine Anwendung, wenn der Kläger den Ausgleich einer Vergleichsforderung erstrebt, mit deren Zahlung ein komplexes, mehrere selbständige prozessuale Ansprüche umfassendes Schadensereignis abgefunden werden soll.*)

IBRRS 2010, 0504

BGH, Beschluss vom 26.01.2010 - XI ZR 306/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0502

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - V ZB 14/10
In entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG kann das Rechtsbeschwerdegericht wie das Beschwerdegericht vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen, insbesondere anordnen, dass die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses auszusetzen ist.*)

IBRRS 2010, 0499

BGH, Beschluss vom 27.01.2010 - XII ZR 110/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0489

BGH, Beschluss vom 26.01.2010 - XI ZR 325/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0484

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZA 17/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0483

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 83/06
Erhält ein Verfahrensbeteiligter ein durch Aufgabe zur Post zugestelltes gerichtliches Schriftstück nicht, so ist die Wiedereinsetzung in eine durch die Zustellung in Lauf gesetzte Notfrist nicht geboten, wenn ein lizenziertes Postunternehmen eine Ersatzzustellung an der angegebenen Geschäftsanschrift, ohne dass dies von der Zustellungsempfängerin mitgeteilt worden wäre, nicht durch Einlegen in einen Briefkasten vornehmen kann und mangels Angabe des Zustellungsempfängers auch von einem nicht bei ihm unterhaltenen Postfach keine Kenntnis haben muss.*)

IBRRS 2010, 0481

BGH, Beschluss vom 25.01.2010 - XI ZR 338/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0479

BGH, Beschluss vom 22.01.2010 - I ZR 150/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0476

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZR 91/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0473

BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 317/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0471

BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - VII ZR 13/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0462

BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 19/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0455

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - VI ZR 162/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0453

BGH, Beschluss vom 30.11.2009 - II ZR 55/09
1. Der für die Anwendbarkeit des Art. 6 Nr. 1 LugÜ erforderliche Zusammenhang der Klagen gegen den in Deutschland wohnhaften Täter einer Untreue und dessen in der Schweiz ansässigen Gehilfen ist erfüllt, wenn sie auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen und die Beklagten sowohl aus Deliktsrecht als auch aus vertraglicher Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden.*)
2. Der Annahme des Gerichtsstands der Streitgenossenschaft i.S. des Art. 6 Nr. 1 LugÜ steht nicht entgegen, dass sich die Klage zunächst gegen den Täter richtet und der Gehilfe erst im Wege der Klageerweiterung verklagt wird.*)

IBRRS 2010, 0445

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZB 112/08
§ 130 a Abs. 1 Satz 2 ZPO enthält für bestimmende Schriftsätze nicht nur eine Ordnungsvorschrift; diese müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.*)

IBRRS 2010, 0430

VerfG Brandenburg, Urteil vom 17.12.2009 - VfGBbg 30/09
1. Eine Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Dauer des fachgerichtlichen Verfahrens erledigt sich nicht in jedem Fall durch die instanzabschließende Entscheidung des Fachgerichts.*)
2. Das Recht des Rechtsschutzsuchenden auf ein zügiges Gerichtsverfahren nach Art. 52 Abs. 4 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg kann verletzt sein, wenn Richterstellen zu einer Zeit abgebaut werden, zu der noch zahlreiche Altverfahren anhängig sind, oder wenn das Präsidium des angerufenen Gerichts keine effektiven Maßnahmen zum Abbau der Altverfahren trifft.*)

IBRRS 2010, 0429

BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 114/09
1. Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer (Negativbeschluss) unterliegt auch ohne Verbindung mit einem auf die Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses gerichteten Antrags der gerichtlichen Anfechtung (Abgrenzung zu Senat, BGHZ 152, 46, 51 und 156, 19, 22).*)
2. Die vorherige Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer mit einem auf deren Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung gerichteten Antrag ist Zulässigkeitsvoraussetzung der Gestaltungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG.*)
3. Für die Entscheidung über das Verlangen eines Wohnungseigentümers nach einer vom Gesetz abweichenden Vereinbarung oder der Anpassung einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 3 WEG) fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz; die auf Zustimmung zu der Änderung gerichtete Leistungsklage ist deshalb ohne vorherige Befassung der Wohnungseigentümerversammlung zulässig.*)
4. Die Regelung in § 16 Abs. 4 WEG zur Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels im Einzelfall schließt nicht die Geltendmachung des auch denselben Einzelfall betreffenden Anspruchs auf Zustimmung zur generellen Änderung der Kostenverteilung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus.*)
5. Der Anspruch eines Wohnungseigentümers, nach § 16 Abs. 4 Satz 1 WEG im Einzelfall eine abweichende Kostenverteilung durchzusetzen, besteht nicht schon dann, wenn sie dem in der Vorschrift genannten Gebrauchsmaßstab Rechnung trägt; die in § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG genannten Voraussetzungen für die generelle Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels müssen ebenfalls vorliegen.*)
IBRRS 2010, 0416

LG Augsburg, Beschluss vom 20.01.2010 - 8 O 2608/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0398

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZB 56/07
1. Ein Antragsgegner, der nach Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens mit seinem Antrag auf Erhebung der Klage über eine angemessene Überlegungsfrist hinaus so lange wartet, bis der etwaige Anspruch des Antragstellers verjährt ist, handelt rechtsmissbräuchlich, wenn es für ihn keine triftigen Gründe gab, den Antrag nicht früher zu stellen.*)
2. Es kommt hierfür nicht darauf an, ob eine Klage zu dem Zeitpunkt, in dem der Antragsgegner redlicherweise spätestens den Antrag auf Fristsetzung hätte stellen müssen, Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.*)

IBRRS 2010, 0396

BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09
1. Bei der Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage darf nicht offen gelassen werden, ob der angefochtene Beschluss die Geltendmachung einer Unterlassungsklage bloß vorbereitet oder auf der Grundlage eines solchen Anspruchs eine bestimmte Nutzung des Sondereigentums untersagt.*)
2. Wenn die Teilungsklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung.*)
IBRRS 2010, 0380

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.12.2009 - 2 U 847/09
1. Wird ein Drittwiderbeklagter als Partei, nicht aber als Zeuge bei Vorliegen einer einfachen Streitgenossenschaft vernommen, kann ein etwaiger Verfahrensfehler im Berufungsverfahren von der anderen Streitgenossin (Klägerin) nicht erhoben werden, wenn sie rügelos in erster Instanz verhandelt hat.
2. Der Berufungskläger hat auch die Kosten der durch die Zurückweisung der Berufung wirkungslos gewordenen Anschlussberufung zu tragen. Eine Quotelung kommt nicht in Betracht (Senatsbeschlüsse vom 19.01.2009 - 2 U 947/08 und vom 10.02.2009 - 2 U 428/09 - VersR 2009, 1486; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - XI ZB 9/05).

IBRRS 2010, 0378

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.01.2010 - 2 U 847/09
1. Wird ein Drittwiderbeklagter als Partei, nicht aber als Zeuge bei Vorliegen einer einfachen Streitgenossenschaft vernommen, kann ein etwaiger Verfahrensfehler im Berufungsverfahren von der anderen Streitgenossin (Klägerin) nicht erhoben werden, wenn sie rügelos in erster Instanz verhandelt hat.*)
2. Der Berufungskläger hat auch die Kosten der durch die Zurückweisung der Berufung wirkungslos gewordenen Anschlussberufung zu tragen. Eine Quotelung kommt nicht in Betracht (Senatsbeschlüsse vom 19.01.2009 - 2 U 947/08 und vom 10.02.2009 - 2 U 428/09 - VersR 2009, 1486; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - XI ZB 9/05).*)

IBRRS 2010, 0365

BGH, Beschluss vom 09.12.2009 - XII ZB 79/06
Bei einer Kostenquotelung kommt die Anrechnung eines unstreitig geleisteten Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren nur in Betracht, wenn der Vorschuss den Kostenerstattungsanspruch des Empfängers übersteigt. In diesem Fall kann eine Anrechnung erfolgen, wenn und soweit der Vorschuss und ein bestehender Kostenerstattungsanspruch zusammen über die dem Vorschussempfänger entstandenen Kosten hinausgehen.*)

IBRRS 2010, 0364

BGH, Beschluss vom 20.01.2010 - IV ZR 111/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0360

BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - IX ZR 237/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0352

BGH, Beschluss vom 27.01.2010 - IV ZR 155/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0348

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 281/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0338

BGH, Beschluss vom 26.01.2010 - VI ZR 72/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0336

BGH, Beschluss vom 07.01.2010 - LwZR 12/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0333

BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - LwZR 12/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0332

BGH, Beschluss vom 15.01.2010 - IX ZB 236/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0325

BGH, Urteil vom 17.12.2009 - IX ZR 4/08
Soll durch die Zustellung einer Streitverkündung die Verjährung gehemmt werden, tritt diese Wirkung auch dann bereits mit dem Eingang der Streitverkündungsschrift bei Gericht ein, wenn der Anspruch zum Zeitpunkt der demnächst erfolgten Zustellung noch nicht verjährt war.*)

IBRRS 2010, 0317

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 73/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0306

BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - IV ZB 30/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0305

BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - III ZB 55/09
Allein der Umstand, dass sich ein Richter zur Erprobung bei einem Oberlandesgericht befindet, rechtfertigt noch nicht die Besorgnis seiner Befangenheit in einem gegen seinen Dienstherrn gerichteten Amtshaftungsprozess.*)

IBRRS 2010, 0304

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - IX ZB 38/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0303

BGH, Urteil vom 15.12.2009 - XI ZR 110/09
1. Zur Frage anderweitiger Rechtshängigkeit.*)
2. Die für die Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungswiderklage erforderliche Vorgreiflichkeit fehlt, wenn die Klage zur Hauptsache unabhängig davon abgewiesen wird, ob das zwischen den Parteien streitige Rechtsverhältnis besteht.*)
