Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16201 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 1217
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 72/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1215

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 31/09
Auch bei der eingeschränkten pauschalen Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung gemäß § 119 Abs. 2 ZPO ist die Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts in Anwendung des § 121 Abs. 2 ZPO für die jeweilige Maßnahme der Zwangsvollstreckung zu prüfen.*)

IBRRS 2010, 1212

BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZB 177/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1206

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09
Im Kostenfestsetzungsverfahren kommt die Anrechnung einer Geschäftsgebühr nach den Nummern 2300 bis 2303 RVG VV auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nicht in Betracht, wenn beide Gebühren von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden sind.*)

IBRRS 2010, 1201

OLG Jena, Beschluss vom 05.03.2010 - 9 Verg 2/08
1. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren nach den §§ 116 ff. GWB ist, wenn es um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession mit einer befristeten Laufzeit von mehr als 48 Monaten geht (hier Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für 20 Jahre und einer Option auf weitere 5 Jahre), auf der Grundlage der gesamten Vertragslaufzeit zu ermitteln. Der Auftragswert ergibt sich aus denjenigen Erlösen, die der Auftragnehmer nach dem Inhalt seines Angebots aus der Verwertung seiner Leistung während der Vertragslaufzeit voraussichtlich erzielen wird.*)
2. Ändert der Antragsteller während des Beschwerdeverfahrens seinen Antrag dahin, festzustellen, dass er in seinen Rechten auf Einhaltung des Vergaberechts verletzt sei, hat das keinen Einfluss auf den Streitwert.*)

IBRRS 2010, 1195

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - IX ZB 143/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1189

BGH, Beschluss vom 20.01.2010 - IV ZR 108/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1187

BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - XII ZB 12/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1182

BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IX ZB 232/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1180

BGH, Beschluss vom 15.12.2009 - VIII ZR 153/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1179

BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - IV ZB 13/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1178

BGH, Beschluss vom 14.12.2009 - IX ZR 237/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1175

BGH, Beschluss vom 15.12.2009 - VI ZB 51/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1168

BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IV ZR 94/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1167

BGH, Beschluss vom 08.12.2009 - VIII ZR 92/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1165

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - IX ZB 223/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1164

BGH, Beschluss vom 18.11.2009 - IV ZR 69/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1156

OLG Hamburg, Urteil vom 03.02.2010 - 4 U 17/09
1. Die Notwendigkeit neuer Tatsachenfeststellungen besteht nur bei einer gewissen Wahrscheinlichkeit, durch erneute Beweisaufnahme zu abweichenden Tatsachenfeststellungen zu kommen
2. Die rechtlich und tatsächlich/bautechnisch bebauungsreife Bereitstellung des Bau-Grundstücks und/oder der baulichen Anlagen, an welcher der Auftragnehmer seine Leistung zu erbringen hat, gehört zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
3. Die Fristsetzung des § 250 S. 1 BGB ist im Fall einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung entbehrlich.

IBRRS 2010, 1151

BGH, Urteil vom 04.03.2010 - XI ZR 228/09
Die Vorschrift des § 307 ZPO findet im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entsprechende Anwendung.*)

IBRRS 2010, 1149

BGH, Beschluss vom 24.02.2010 - XII ZB 129/09
Wenn das Beschwerdegericht im Verfahren der Wiedereinsetzung einer eidesstattlichen Versicherung keinen Glauben schenkt, muss es den Antragsteller darauf hinweisen und entsprechenden Zeugenbeweis erheben (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 11. November 2009 - XII ZB 174/08 - FamRZ 2010, 122).*)

IBRRS 2010, 1147

LG Leipzig, Beschluss vom 21.12.2009 - 7 T 899/09
1. Privatgutachterkosten für Gutachten, die im Prozess vorgelegt werden, sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
2. Wenn die Einholung eines Privatgutachtens Voraussetzung für eine substanziierte und fundierte Berufungsbegründung ist, kommt eine Erstattung dieser Kosten in Betracht.

IBRRS 2010, 1143

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.12.2009 - 7 W 34/09
Der Beitritt zu einem selbständigen Beweisverfahren ist bedingungsfeindlich. Wohnungseigentümer können dem von der Eigentümergemeinschaft betriebenen Verfahren auch nicht hilfsweise für den Fall beitreten, dass die Gemeinschaft nicht befugt sein sollte, Mängel am Sondereigentum geltend zu machen.*)

IBRRS 2010, 1141

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - III ZR 322/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1140

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZA 3/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1138

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - III ZR 190/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1136

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - III ZR 321/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1135

BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - VI ZR 255/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1132

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 228/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1129

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - I ZR 203/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1127

BGH, Urteil vom 16.03.2010 - XI ZR 258/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1125

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 82/08
§ 15a RVG gilt auch in Altfällen.

IBRRS 2010, 1122

BGH, Beschluss vom 03.03.2010 - XII ZB 109/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1118

BGH, Beschluss vom 02.03.2010 - IV ZB 15/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1117

BGH, Beschluss vom 08.03.2010 - VI ZR 106/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1114

BGH, Beschluss vom 02.03.2010 - VI ZR 284/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1112

BGH, Beschluss vom 10.03.2010 - IV ZR 336/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1111

BGH, Beschluss vom 09.03.2010 - IX ZR 164/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1107

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2010 - 21 W 5/10
1. Ist das Ziel eines späteren Hauptsacheverfahrens die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und werden deshalb Mängel festgestellt und deren Beseitigung bzw. Minderungskosten ermittelt, dann entsprechen, soweit Mängel vom Gutachter bestätigt werden, die vom Sachverständigen ermittelten Beseitigungskosten dem materiellen Interesse des Antragstellers.
2. Bestätigt der Sachverständige nur einen Teil der behaupteten Mängel, so sind die Kosten, die bei Vorhandensein dieser Mängel nach objektiven Kriterien entstehen würden, bei der Wertbemessung mit zu berücksichtigen und zu schätzen.

IBRRS 2010, 1101

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2010 - 2 Sch 9/09
1. Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Oberlandesgericht ist nur die befristete Erinnerung, nicht die sofortige Beschwerde zulässig (in Anknüpfung an BayObLG NJW-RR 2000, 141; OLG München NJOZ 2008, 3363).*)
2. Das Verfahren über die Vollstreckbarkeitserklärung von Schiedssprüchen ist eine besondere Angelegenheit, für die der Prozessbevollmächtigte des schiedsrichterlichen Verfahrens die Gebühren der VV Nr. 3100 ff. RVG gesondert erhält. Die Vergütungstatbestände der Nr. 3327 VV RVG finden demgegenüber keine Anwendung. Nr. 3327 VV RVG sieht eine reduzierte Verfahrensgebühr von 0,75 Gebühren nur vor, wenn sich die Tätigkeit auf die Bestellung eines Schiedsrichters oder Ersatzschiedsrichters bzw. die Ablehnung eines Schiedsrichters oder die Unterstützung bei einer Beweisaufnahme oder auf die Vornahme einer sonstigen richterlichen Handlung beschränkt. Nicht hierzu zählen Anträge auf Vollstreckbarkeitserklärung von Schiedssprüchen.*)

IBRRS 2010, 1074

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2009 - 24 U 57/09
1. Wird der Rechtsanwalt beauftragt, den Abschluss eines Darlehensvertrages mit einer Bank zu von dieser angeblich zugesagten Konditionen herbeizuführen, weil dem Mandanten nur ein ungünstigeres Darlehensangebot einer anderen Bank vorliegt, so beschränkt sich der Gegenstandswert der Tätigkeit auf die Zinsdifferenz.*)
2. Erhält der Rechtsanwalt den Auftrag, bezüglich eines Versicherungsantrags das vereinbarte Widerrufsrecht des Mandanten auszuüben, ist die Tätigkeit nach den Wertvorschriften des GKG zu bemessen.*)
3. Zur Berechnung des Mehrvertretungszuschlags nach RVG-VV Nr. 1008.*)

IBRRS 2010, 1073

OLG München, Beschluss vom 27.11.2009 - 34 Wx 102/09
1. Zu den Voraussetzungen der Löschung von Rückgewährsvormerkungen ohne Bewilligung des Berechtigten.*)
2. Ein auf Klage nach § 767 ZPO ergangenes Urteil, das die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde für unzulässig erklärt, ist kein geeignetes Mittel, die Unrichtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf eine Vormerkung zu beweisen, die einen mit dieser Urkunde begründeten Anspruch sichert.*)

IBRRS 2010, 1069

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.07.2009 - 5 W 109/09
Der Streitwert im Rahmen der Anfechtungsklage wegen Ungültigerklärung des Beschlusses über die Jahresabrechnung, ist an der den Kläger tatsächlich belastenden Kaltwasserposition festzumachen.

IBRRS 2010, 1065

BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 23/09
1. Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse des Klägers an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts einerseits, Interesse des Beklagten an der Gestaltung seines Internetauftritts und an einer Berichterstattung andererseits - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der beanstandeten Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann.*)
2. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näher liegt als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung (auch) im Inland eintreten würde.*)

IBRRS 2010, 1064

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - I ZB 3/09
Die einer Kanzleiangestellten erteilte konkrete Weisung, die in der Berufungsschrift angegebene Faxnummer des Berufungsgerichts noch einmal zu überprüfen, reicht in Verbindung mit der in der Rechtsanwaltskanzlei bestehenden allgemeinen Weisung, zur Ermittlung der Telefaxnummer des zuständigen Gerichts das Ortsverzeichnis "Gerichte und Finanzbehörden" zu verwenden, aus, um Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufzudecken. Es ist dann ausnahmsweise nicht erforderlich, die Faxnummer nach dem Absenden des Schriftsatzes nochmals anhand eines zuverlässigen Verzeichnisses zu überprüfen.*)

IBRRS 2010, 1063

BGH, Beschluss vom 22.02.2010 - II ZB 8/09
Wegen des eindeutigen, einer Auslegung nicht zugänglichen Wortlauts des § 155 Abs. 5 Satz 1 BRAO und des darin zum Ausdruck kommenden Willens des Gesetzgebers, aus Gründen der Rechtssicherheit Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts auch dann als wirksam zu behandeln, wenn der Rechtsanwalt damit einem ihm gegenüber verhängten Berufsverbot zuwider handelt, muss - ungeachtet der damit verbundenen, den Rechtsanwalt unbillig begünstigenden Rechtsfolgen - auch die fristgerechte Einlegung der Berufung durch einen sich selbst vertretenden Rechtsanwalt, der in Kenntnis des gegen ihn verhängten Berufsverbots und unter Verstoß gegen § 155 Abs. 2 i.V.m. § 155 Abs. 4 letzter Halbsatz BRAO handelt, als fristwahrende, wirksame Berufung behandelt werden.*)

IBRRS 2010, 1062

BGH, Urteil vom 11.03.2010 - IX ZR 104/08
1. Hat ein Rechtsanwalt in einem Scheidungsverbundverfahren bezifferte Ansprüche seines Mandanten auf Hausratsteilung geltend gemacht, kann er sich in einem später gegen ihn geführten Regressprozess nicht darauf beschränken, den Wert der Gegenstände unsubstantiiert zu bestreiten.*)
2. Hat ein Rechtsanwalt dem Mandanten pflichtwidrig zum Abschluss eines Vergleichs geraten, der zu einem Verlust von Versorgungsausgleichsansprüchen geführt hat, kann der Mandant lediglich die Feststellung begehren, vom Zeitpunkt der Rentenberechtigung an so gestellt zu werden, als sei dieser Betrag auf sein Versicherungskonto eingezahlt worden, wenn eine die Rente erhöhende Zahlung an den Rentenversicherungsträger nach dem Sozialversicherungsrecht nicht zulässig ist.*)

IBRRS 2010, 1060

OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2010 - 16 W 6/10
Die Entscheidung des Gerichts, die Akten eines noch nicht beendeten selbständigen Beweisverfahrens zur Hauptsache zu ziehen und die Beweisaufnahme dort fortzuführen, ist nicht durch Beschwerde anfechtbar.

IBRRS 2010, 1057

BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - XII ZB 108/09
Einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung nur dann zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste. Mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe ist bereits dann zu rechnen, wenn das Rechtsmittelgericht auf Zweifel hinsichtlich der Bedürftigkeit der Prozesspartei hingewiesen hat und diese vernünftigerweise davon ausgehen muss, dass sie die Zweifel nicht ausräumen kann.*)

IBRRS 2010, 1056

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.02.2010 - 4 W 29/10
Zum Zeitpunkt der Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens bei umfangreichen Gutachten, wenn zur Stellungnahme hierzu keine Frist gesetzt wurde.*)

IBRRS 2010, 1054

OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2010 - 4 W 10/10
Wird ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (sog. Negativbeschluss) angefochten und gleichzeitig die Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Vornahme der abgelehnten Maßnahme verlangt, so handelt es sich um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, der eine Zusammenrechnung der Streitwerte für die Anträge nicht rechtfertigt.
