Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16201 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 1405
BGH, Beschluss vom 10.03.2010 - IV ZR 255/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1404

BGH, Beschluss vom 09.12.2009 - XII ZB 154/09
Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass seine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete schriftliche Einzelanweisung befolgt. Deshalb ist er im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern. Auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen bzw. Anweisungen für die Fristwahrung in einer Anwaltskanzlei kommt es in solchen Fällen nicht mehr an.*)

IBRRS 2010, 1399

BGH, Urteil vom 01.12.2009 - VI ZR 319/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1367

OLG München, Beschluss vom 19.02.2010 - 32 W 827/10
Bewilligt das Gericht der ersten Instanz durch Beschluss eine Räumungsfrist, obwohl diese Bewilligung im Urteil erfolgen hätte müssen, so ist auf die sofortige Beschwerde dieser Beschluss ohne Sachprüfung aufzuheben.*)

IBRRS 2010, 1344

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - III ZR 102/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1343

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 94/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1342

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 168/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1341

BGH, Urteil vom 11.03.2010 - IX ZR 104/09
Zum Begriff der Rechtshandlung bei der Gläubigeranfechtung (Anschluss an BGH ZIP 2008, 2272).*)

IBRRS 2010, 1340

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZR 32/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1339

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - III ZR 301/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1338

BGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 62/09
1. Zur Zulässigkeit eines an der Wertung des § 44 WEG orientierten privilegierten Parteiwechsels, wenn eine Anfechtungsklage entgegen § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG zunächst gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben worden ist, später aber auf eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt wird.*)
2. Ungeachtet seiner verfahrensrechtlichen Stellung als Zustellungsbevollmächtigter der Wohnungseigentümer (§ 45 Abs. 1 WEG) ist der Verwalter in Rechtsstreitigkeiten nach § 43 Nr. 3 und Nr. 4 WEG aus Gründen der Rechtskrafterstreckung (vgl. § 48 Abs. 3 WEG) beizuladen; etwas anderes gilt nur dann, wenn er als Partei an dem Rechtsstreit beteiligt ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 WEG).*)

IBRRS 2010, 1337

BGH, Beschluss vom 24.02.2010 - XII ZB 168/08
Vor Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07 - NJW-RR 2007, 1718; vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 162/06 -FamRZ 2007, 1725).*)

IBRRS 2010, 1335

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 192/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1333

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 111/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1330

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 92/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1329

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - III ZR 61/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1327

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - IX ZB 59/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1325

BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - IV ZR 162/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1324

BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - V ZR 246/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1320

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 187/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1318

BGH, Beschluss vom 29.12.2009 - IV ZR 1/08
Erklärt der Schuldner in der Berufungsinstanz hilfsweise die Aufrechnung, gilt die Einwilligung dazu entsprechend § 267 ZPO als erteilt, wenn der Gläubiger nach Geltendmachung der Hilfsaufrechnung rügelos zur Hauptsache verhandelt.

IBRRS 2010, 1317

BGH, Beschluss vom 08.12.2009 - XI ZB 27/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1316

BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZB 226/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1314

BGH, Urteil vom 10.12.2009 - I ZR 154/07
1. Der Anspruchsteller muss, wenn der Spediteur/Frachtführer seiner Einlassungsobliegenheit genügt hat, die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Haftung des Frachtführers darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dies gilt auch dann, wenn ihm die nähere Darlegung eines zum Wahrnehmungsbereich des Gegners gehörenden Geschehens nicht möglich ist. Ein solcher Umstand führt allenfalls zu erhöhten Anforderungen an die (sekundäre) Darlegungslast des Prozessgegners.*)
2. Gemäß Art. 23 Abs. 4 CMR sind nur solche Kosten zu erstatten, die nicht bereits den Versandwert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme beeinflusst haben.*)

IBRRS 2010, 1312

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - IX ZB 98/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1311

BGH, Beschluss vom 08.12.2009 - VI ZR 314/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1310

BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZB 238/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1308

BGH, Beschluss vom 27.11.2009 - LwZR 12/09
1. Beruft sich eine Partei zum Beweis ihr unbekannter Tatsachen auf Zeugen, ist der Beweisantritt nur dann erheblich, wenn der Beweisführer behauptet, der Zeuge könne die ihm unbekannten Tatsachen bekunden.
2. Eine Partei ist nicht verpflichtet, schon in erster Instanz vorsorglich Behauptungen aufs Geratewohl aufzustellen, für deren Richtigkeit sie keine konkreten Anhaltspunkte hat. Daher ist es nicht nachlässig, wenn die Partei solche Behauptungen erst im Berufungsrechtszug aufstellt, nachdem sie durch ein erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz aufgefundenes Beweismittel hinreichende Hinweise für die Richtigkeit ihres (neuen) Vortrags erhalten hat.
IBRRS 2010, 1306

OLG München, Beschluss vom 01.04.2010 - 34 Sch 19/09
1. Ein noch nicht verbeschiedener Antrag, den Hauptsacheschiedsspruch zu ergänzen, steht dem Erlass eines Kostenschiedsspruchs nicht entgegen.*)
2. Ein Verstoß gegen das Verbot, in eigener Sache zu richten, liegt bei einer Entscheidung des Schiedsrichters lediglich über die Kostenerstattung zwischen den Parteien nicht vor, auch wenn die Kosten die (bereits geleisteten) Vorschüsse auf das Schiedsrichterhonorar mit umfassen.*)

IBRRS 2010, 1305

OLG München, Beschluss vom 26.03.2010 - 34 Sch 26/09
1. Für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines (isolierten)Kostengrundschiedsspruchs kann ein grundsätzlich bestehendes, rechtlich anerkennenswertes Interesse fehlen, wenn der anschließend ergangene Kostenschiedsspruch vollständig und vorbehaltlos erfüllt ist. Erst recht gilt dies, wenn Abänderungsanträge oder Anhörungsrügen im Schiedsverfahren nicht mehr in Betracht kommen.*)
2. Zur Kostenentscheidung, wenn der Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Kostengrundschiedsspruchs abgelehnt und der Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Kostenschiedsspruchs durch Erfüllung erledigt ist.*)

IBRRS 2010, 1303

BGH, Beschluss vom 12.01.2010 - IX ZR 6/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1302

BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - AnwZ (B) 48/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1300

BGH, Beschluss vom 07.01.2010 - V ZR 124/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1267

OLG München, Urteil vom 31.03.2009 - 5 U 3484/08
1. Der Beginn der kurzen Verjährungsfrist im Mietrecht setzt voraus, dass eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters stattfindet: er soll in die Lage versetzt werden, sich ungestört ein umfassendes Bild von den Mängeln, Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache zu machen.
2. Diese Frist beginnt nicht vor der Durchführung einer vereinbarten Begehung der Mietsache; die Übergabe der Schüssel an den Hausmeister genügt an deren Stelle nicht.

IBRRS 2010, 1265

LG Mainz, Beschluss vom 20.01.2004 - 3 T 16/04
Die Kosten eines zur Begründung der Mieterhöhung eingeholten Sachverständigengutachtens sind nicht als Vorbereitungskosten erstattungsfähig.*)

IBRRS 2010, 1257

OVG Sachsen, Beschluss vom 02.03.2010 - 4 D 73/09
1. Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren auf einstweiligen Rechtschutz zwecks Wiederaufgreifen eines Verfahrens auf Eintragung in eine Architektenliste.
2. Die Eintragung in die Architektenliste ist nach § 65 Abs. 2 SächsBO nicht notwendige Bedingung für die Bauvorlageberechtigung; die Eilbedürftigkeit eines Antrags kann folglich nicht hierauf gestützt werden.

IBRRS 2010, 1251

BGH, Beschluss vom 12.11.2009 - V ZR 71/09
Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht statthaft, soweit sie sich gegen eine in dem Berufungsurteil enthaltene Entscheidung über die Kosten eines durch ein Anerkenntnis erledigten Teils der Hauptsache richtet.*)

IBRRS 2010, 1250

BGH, Beschluss vom 29.07.2009 - I ZB 83/08
Verweigert das Bundespatentgericht im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren einem Beteiligten zu Unrecht Verfahrenkostenhilfe, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG verletzt, wenn nicht auszuschließen ist, dass bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe eine anwaltlich vertretene Partei den Vortrag in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht bereits im Beschwerdeverfahren und nicht erst im Rechtsbeschwerdeverfahren gehalten und das Bundespatentgericht deshalb eine für sie günstigere Entscheidung getroffen hätte.*)

IBRRS 2010, 1249

BGH, Urteil vom 07.10.2009 - I ZR 216/07
1. Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.*)
2. Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.*)

IBRRS 2010, 1244

BGH, Beschluss vom 24.11.2009 - VI ZB 69/08
Zur Überwachung des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist, wenn ein Verlängerungsantrag gestellt wird.*)

IBRRS 2010, 1240

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - V ZB 111/09
1. Die Vorschriften über den gesetzlichen Richter sind auf Rechtspfleger weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden.*)
2. Aus den Bestimmungen des Rechtspflegergesetzes ergibt sich nicht, dass die Verteilung der von den Rechtspflegern zu erledigenden Geschäfte im Voraus nach einem abstrakt-generellen Maßstab bestimmt sein muss. Die Übertragung bestimmter Geschäfte an den Rechtspfleger durch Anordnung im Einzelfall (ad hoc) ist zulässig.*)

IBRRS 2010, 1237

BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZB 280/08
Ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden, kann die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters vom Insolvenzgericht nicht im Verfahren nach §§ 63, 64 InsO, §§ 8, 10, 11 InsVV festgesetzt werden; in diesem Fall ist der vorläufige Insolvenzverwalter wegen seines Vergütungsanspruchs auf den ordentlichen Rechtsweg zu verweisen (Bestätigung von BGHZ 175, 48; BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 256/03).*)

IBRRS 2010, 1236

BGH, Beschluss vom 15.12.2009 - VIII ZR 137/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1233

BGH, Beschluss vom 22.12.2009 - X ZR 151/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1231

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - IX ZB 263/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1230

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - V ZB 87/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1228

BGH, Beschluss vom 15.12.2009 - XI ZB 36/09
Zur Zulässigkeit einer Berufung, mit der die Abänderung des angefochtenen Urteils gemäß den Schlussanträgen in erster Instanz begehrt wird.*)

IBRRS 2010, 1223

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - V ZR 50/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1222

BGH, vom 13.01.2010 - VIII ZR 89/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1221

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 21/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
