Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16201 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 1977
BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - IX ZR 86/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1976

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - IX ZB 108/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1975

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - IX ZA 4/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1974

BGH, Beschluss vom 21.04.2010 - XII ZB 64/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1973

BGH, Beschluss vom 19.11.2009 - I ZB 76/08
Abstrakten Farbmarken fehlt im Allgemeinen die erforderliche Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Ob besondere Umstände vorliegen, die gleichwohl die Annahme rechtfertigen, die konturlose Farbmarke sei unterscheidungskräftig, ist anhand einer umfassenden Prüfung sämtlicher relevanten Umstände vorzunehmen. In diesem Rahmen ist die Frage, ob die Marke für eine sehr beschränkte Anzahl von Waren oder Dienstleistungen angemeldet und der maßgebliche Markt sehr spezifisch ist, nur ein - wenn auch gewichtiges - Kriterium für die Beurteilung der Unterscheidungskraft.*)

IBRRS 2010, 1965

KG, Beschluss vom 13.02.2009 - 7 U 86/08
1. Das Berufungsgericht muss von dem Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO Gebrauch machen, wenn es nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage einstimmig der Ansicht ist, dass die Tatbestandsmerkmale dieser Norm im konkreten Fall erfüllt sind. Dabei genügt es im Rahmen des § 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, dass die Berufung keine Erfolgsaussicht hat.
2. Das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO gewährleistet grundsätzlich, dass das rechtliche Gehör zu den die Berufungszurückweisung tragenden Gründen von vornherein umfassend gewahrt ist. Die demnach nicht zuletzt auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung abstellenden Erwägungen des Gesetzgebers sind sowohl mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG als auch mit Art. 6 EMRK vereinbar, weil keine dieser Bestimmungen einen zwingenden Anspruch auf mündliche Verhandlung begründet.
3. Zu den Anforderungen an ein Privatgutachten, das die Bezahlung einer angemessenen Entschädigung wegen Baubehinderung darlegen soll.

IBRRS 2010, 1953

OLG Celle, Beschluss vom 30.07.2009 - 6 W 103/09
Auch wenn der Antragsteller Sicherung des Beweises gegenüber mehreren Antragsgegnern verlangt, die als Auftragnehmer am Bauvorhaben beteiligt waren, ohne hinsichtlich der Beteiligung zu differenzieren, umfasst der Streitwert im Verhältnis zu einem Handwerker nicht Gewerke anderer Handwerker.*)

IBRRS 2010, 1942

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2009 - 26 Sch 12/09
Zum Bestehen von Aufhebungsgründen nach § 1059 ZPO*)

IBRRS 2010, 1941

OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2009 - 8 Sch 1/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1940

OVG Saarland, Beschluss vom 24.11.2009 - 1 D 494/09
1. Keine Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist, wenn einem von mehreren in einer Kanzlei beschäftigten Rechtsanwälten in einem von einem Kollegen bearbeiteten Verfahren eine Sorgfaltspflichtverletzung unterläuft, in deren Folge die Rechtsmittelfrist versäumt wird, und ausweislich der Vollmachtserteilung feststeht, dass die Partei - wie üblich - jedem der in der Kanzlei beschäftigten Rechtsanwälte Vollmacht erteilt hat.*)
2. Auf die Frage, ob den sachbearbeitenden Anwaltskollegen (ebenfalls) ein Verschulden betrifft, kommt es unter diesen Gegebenheiten nicht an.*)

IBRRS 2010, 1930

OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.2010 - 3 W 21/10
1. Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem materiellen Interesse des Antragstellers an der Beweiserhebung. Die vom Sachverständigen ermittelten Kosten für die Beseitigung von Mängeln sind zu Grunde zu legen. Werden die tatsächlichen Mängelbeseitigungskosten innerhalb der Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG festgestellt, kann dies eine Korrektur der ermittelten Wertfestsetzung erfordern.*)
2. Der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens ergibt sich nur aus dem Teil des Hauptsacheverfahrens, auf den sich die Beweiserhebung bezieht.*)

IBRRS 2010, 1929

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2010 - 21 U 122/09
1. Der Schadensersatzanspruch des Bestellers gegen den Unternehmer wegen vorgerichtlicher Gutachterkosten verjährt nicht unabhängig von den übrigen Mängelansprüchen.
2. Die im selbständigen Beweisverfahren nicht bestätigten Mängel sind nicht Gegenstand des Hauptsacheverfahrens, so dass in einem solchen Falle in entsprechender Anwendung des § 96 ZPO die durch den überschießenden Teil des selbständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten dem Antragsteller auferlegt werden müssen.
IBRRS 2010, 1926

LSG Bayern, Beschluss vom 01.09.2009 - L 2 B 1015/08 U
Die Ablehnung des Sachverständigen ist unbegründet, wenn nur Mängel des Gutachtens gerügt werden und im Übrigen die ironische Wortwahl des um Stellungnahme gebetenen Sachverständigen eine Reaktion auf heftige Angriffe einer Partei darstellt.

IBRRS 2010, 1923

OLG München, Beschluss vom 11.11.2009 - 7 W 2449/09
Auch wenn ein Richter wiederholt den Vortrag einer Prozesspartei als "Wischiwaschi" bezeichnet, wird dadurch die Besorgnis der Befangenheit nicht begründet.

IBRRS 2010, 1922

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.11.2009 - 14 W 43/09
1. Der Lauf der Frist zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit beginnt frühestens mit seiner Ernennung, weil zuvor eine Ablehnung nicht möglich ist.*)
2. Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann sich daraus ergeben, dass ihm bei Aufnahme und Auswertung des Sachverhaltes in für den Probanden auch bei objektiver Sicht der Dinge wichtigen Punkten Fehler unterlaufen, die in starkem Maße auf mangelnde Sorgfalt deuten.*)

IBRRS 2010, 1921

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2010 - 7 U 114/09
Nach dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit muss der in Beweisnot befindliche Kläger im Arzthaftungsprozess jedenfalls dann persönlich zu dem behaupteten Behandlungsfehler (hier: Hygienemangel bei einer intraartikulären Injektion) angehört werden, wenn das Gericht dem beklagten Arzt bei der Frage der Aufklärung eben diese Möglichkeit der Beweisführung eröffnet.*)

IBRRS 2010, 1920

OLG Jena, Beschluss vom 18.02.2010 - 5 W 341/09
Eine Zusammenrechnung der Werte für den Zahlungsantrag und den Antrag auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 5 ZPO hat zumindest in den Fällen, in denen Auftraggeber und Grundstückseigentümer identisch sind, zu unterbleiben.*)

IBRRS 2010, 1914

KG, Beschluss vom 11.03.2010 - 12 U 115/09
1. Weder die Notwendigkeit des Ansetzens eines Verkündungstermins noch des Gewährens einer Schriftsatzfrist ist eine durch verspätetes Vorbringen verursachte Verzögerung des Rechtsstreits im Sinne des § 296 ZPO.*)
2. Bei unstreitigen Vorschäden im Anstoßbereich und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss; anderenfalls kann die unfallbedingte Schadenshöhe grundsätzlich nicht nach § 287 ZPO geschätzt werden.*)

IBRRS 2010, 1902

BGH, Beschluss vom 24.03.2010 - XII ZB 193/07
Hat das in der Bundesrepublik Deutschland zu vollstreckende (hier: türkische) Urteil nur den Trennungsunterhalt geregelt, ist im Vollstreckbarerklärungsverfahren die Rechtskraft der Ehescheidung als Einwendung im Sinne von § 767 ZPO zu berücksichtigen und die Vollstreckbarkeit auf die Zeit bis zur deren Eintritt zu beschränken (im Anschluss an BGHZ 180, 88).*)

IBRRS 2010, 1900

BGH, Urteil vom 18.03.2010 - Xa ZR 54/06
Ein europäisches Patent kann im Nichtigkeitsverfahren nicht mit Patentansprüchen beschränkt verteidigt werden, die dem Erfordernis einer deutlichen (klaren) und knappen Anspruchsfassung nicht genügen.*)

IBRRS 2010, 1894

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZR 17/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1893

BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - V ZB 122/09
Zustellungen an einen gegen Art. 1 § 1 RBerG verstoßenden Bevollmächtigten sind bis zu dessen Zurückweisung durch das Gericht wirksam (vgl. nunmehr auch § 79 Abs. 3 Satz 2 ZPO); ein den Bevollmächtigten vom Verfahren ausschließender Beschluss wirkt konstitutiv und entfaltet keine Rückwirkung.*)

IBRRS 2010, 1892

BGH, Urteil vom 15.03.2010 - II ZR 27/09
Die Vorschrift des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG a.F. ist nicht anwendbar, wenn ein in der Schweiz eingetragener Verein einen allgemeinen Gerichtsstand auch im Inland hat (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 10. März 2009 - VIII ZB 105/07, NJW 2009, 1610).*)

IBRRS 2010, 1890

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - V ZB 124/09
1. Die Ausfertigung des Vollstreckungstitels muss bei der Versteigerung und bei der Erteilung des Zuschlags vorliegen. Ein Verstoß gegen dieses Verfahrensgebot kann auch noch im Verfahren der sofortigen Beschwerde geheilt werden.*)
2. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde nicht mehr heilbar ist dagegen ein Mangel des Titels (hier: fehlende Erteilung und Zustellung der Rechtsnachfolgeklausel). Dieser kann nur bis zur Erteilung des Zuschlags geheilt werden.*)

IBRRS 2010, 1889

BGH, Urteil vom 12.11.2009 - I ZR 183/07
1. Für die Bezeichnung einer Veranstaltung kann Werktitelschutz i.S. von § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG bestehen.*)
2. Die rechtsverletzende Benutzung eines Werktitels erfordert eine titelmäßige Verwendung, wenn sich der Klagetitel nicht auch zu einem Hinweis auf die Herkunft des gekennzeichneten Produkts aus einem Unternehmen entwickelt hat.*)
3. Eine ausländische juristische Person kann sich trotz der Bestimmung des Art. 19 Abs. 3 GG nach den Grundsätzen der Inländerbehandlung gemäß Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 PVÜ auf eine verfassungskonforme Auslegung des § 3 UWG berufen.*)
4. Das durch die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Recht einer natürlichen oder juristischen Person zur wirtschaftlichen Verwertung der von ihr organisierten Sportveranstaltungen begründet keinen Schutz jeder wirtschaftlichen Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nimmt.*)

IBRRS 2010, 1886

BGH, Beschluss vom 21.04.2010 - XII ZB 128/09
Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, weil es von einer Beschwer über 600 EUR ausgegangen ist, und hat das Berufungsgericht diese Entscheidung nicht nachgeholt, obwohl es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist (vgl. BGH Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06 - NJW 2008, 218 und Beschluss vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 101/07 - WuM 2008, 614), kann das Rechtsbeschwerdegericht im Rahmen der Erheblichkeit dieses Verfahrensfehlers prüfen, ob eine Zulassung der Berufung geboten gewesen wäre.*)

IBRRS 2010, 1878

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2010 - 24 W 3/10
Die Zuständigkeit des Prozessgerichts – Rechtspflegers -, die Kosten der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung (Vorbereitungskosten), die zu den Zwangsvollstreckungskosten gehören, festzusetzen, besteht stets, wenn es nicht zur Zwangsvollstreckung aus dem Titel kommt.*)

IBRRS 2010, 1877

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2009 - 24 W 61/09
1. Werden Rechtsanwälte als einfache Streitgenossen verklagt und steht fest, dass ein eigener Prozessbevollmächtigter für jeden Streitgenossen bei interessengerechter Prozessführung nicht erforderlich sein wird, ist es rechtsmissbräuchlich, jeweils einen eigenen Anwalt einzuschalten, so dass die doppelt geltend gemachten Kosten nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen und damit auch nicht erstattungsfähig sind.*)
2. Bei der Berechnung der fiktiven Gebühren für die Tätigkeit eines gemeinsam beauftragten Prozessbevollmächtigten in derselben Angelegenheit der Mehrvertretungszuschlag zu berücksichtigen.*)
3. Ein Streitgenosse kann gegen den ihm unterlegenen Prozessgegner grundsätzlich nur den seinem Anteil am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteil geltend machen.*)

IBRRS 2010, 1876

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2009 - 24 W 44/09
1. Nichtabhilfe- und Vorlageentscheidung zu einer Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss dürfen nicht durch einen Vermerk und schlichte Verfügung, sondern müssen durch Beschluss ergehen, der den Parteien formlos mitzuteilen ist.*)
2. Ausnahmsweise müssen Umsatzsteuerbeträge bei der Kostenfestsetzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Richtigkeit der Erklärung des Antragstellers zu fehlendem Vorsteuerabzug durch entsprechenden, vom Gegner zu erbringenden Beweis entkräftet wird, oder sich deren offensichtliche Unrichtigkeit aus anderen, dem Gericht bekannten Umständen, etwa dem Akteninhalt, ergibt.*)

IBRRS 2010, 1875

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2009 - 24 W 53/09
1. Das Oberlandesgericht hat, wenn es als das Gericht der weiteren Beschwerde angerufen wird, stets in seiner vollen Besetzung zu entscheiden.*)
2. In Streitwertsachen endet der Rechtsweg beim (Erst-)Beschwerdegericht, es sei denn, es lässt die weitere Beschwerde zu.*)
3. Das Rechtsmittelgericht ist auf der Grundlage einer Gegenvorstellung dann nicht mehr zur Streitwertänderung befugt, wenn es diesen im Instanzenzug aufgrund einer Streitwertbeschwerde festgesetzt hat.*)

IBRRS 2010, 1870

OLG Bamberg, Beschluss vom 03.05.2010 - 1 AR 5/10
Ist ein Handelsrichter (ehrenamtlicher Richter) gesetzlich ausgeschlossen, weil er Geschäftsführer einer der Streitparteien ist, kann gegenüber allen übrigen Mitgliedern der Kammer für Handelssachen die Besorgnis der Befangenheit begründet sein (hier bejaht).

IBRRS 2010, 1862

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2009 - 24 W 32/09
1. Wenn die Parteien in einem Prozessvergleich zugleich Regelungen über die zur Hilfsaufrechnung gestellten Forderungen getroffen haben, führt dies zu einer Erhöhung des Streitwerts nicht nur für den Vergleich, sondern auch für den Rechtsstreit.*)
2. Ebenso sind die Streitwerte von Klage und Hilfswiderklage nicht nur dann zu addieren, wenn eine gerichtliche Entscheidung über die Hilfswiderklage ergeht, sondern auch dann, wenn der Rechtsstreit durch Vergleich über die Klageforderung und die Hilfswiderklage endet; dabei betrifft die Streitwerterhöhung auch in diesem Fall nicht nur den Vergleich, sondern auch den Rechtsstreit.*)

IBRRS 2010, 1861

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2009 - 24 W 35/09
1. Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens sind im Rahmen des Kostenausgleichs des Hauptprozesses festsetzbar, wenn zwischen den jeweiligen Parteien und Streitgegenständen im selbstständigen Beweisverfahren und Hauptverfahren Identität besteht, ohne dass es auf die Verwertung des Beweisergebnisses ankäme.*)
2. Für eine Kostenentscheidung ist im selbstständigen Beweisverfahren kein Raum, wenn der Antragsteller Klage erhoben hat, das Prozessgericht aus Rechtsgründen aber das im selbstständigen Beweisverfahren eingeholte Gutachten nicht verwertet.*)

IBRRS 2010, 1860

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2010 - 24 W 68/09
1. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens gehören auch dann zu den Kosten des Klageverfahrens, wenn die Hauptsacheklage hinter dem Verfahrensgegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens zurückbleibt.*)
2. Ist der Auftrag für das selbstständige Beweisverfahren unter Geltung der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung erteilt worden, der Auftrag für das Hauptsacheverfahren unter Geltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, ist die Prozessgebühr aus dem selbstständigen Beweisverfahren auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens anzurechnen.*)

IBRRS 2010, 1852

LG Saarbrücken, Urteil vom 16.12.2009 - 5 S 16/09
1. Das zwischenzeitliche Ausscheiden als Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft und die Übergabe der diese Wohnungseigentümergemeinschaft betreffenden Unterlagen an die neue Verwalterin ändern nichts daran, dass die Zwangsvollstreckung nach wie vor gemäß § 888 ZPO zu erfolgen hat.
2. Diese Umstände führen auch nicht zur Unmöglichkeit und damit nicht zum Erlöschen (vgl. § 275 ZPO) des Auskunftsanspruchs über Wohngeldschulden.

IBRRS 2010, 1851

OLG Hamm, Urteil vom 07.01.2010 - 18 U 60/09
Für die Dauer einer gem. § 94 ZVG angeordneten Sicherungsverwaltung sichert die durch die Kündigung eines Sicherungsverwalters ausgelöste Räumungspflicht eines Mieters keine Interessen des Erstehers, die über die Nutzung hinausgehen, für deren Bestand die Sicherungsverwaltung angeordnet wurde. Damit liegt ein Schaden, den ein Ersteher mit einer entgangenen Nutzungsmöglichkeit begründet, die er erst nach der Bezahlung des Versteigerungserlöses und der Aufhebung der Sicherungsverwaltung hätte verfolgen können, außerhalb des Schutzbereichs der durch die Sicherungsverwaltung beschränkten mietvertraglichen Räumungspflicht.

IBRRS 2010, 1850

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2010 - 3 Wx 244/09
Die Eintragung "Befristete beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wärmeerzeugungsanlagerecht verbunden mit einer Betretungsbefugnis) für die ..." schöpft den Antrag, gerichtet auf Eintragung (auch) eines in der Bewilligung enthaltenen Wärmebezugsverbots von Dritten, nicht aus.*)

IBRRS 2010, 1849

BVerfG, Beschluss vom 15.02.2010 - 1 BvR 285/10
Keine Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtschutz bei Zurückweisung des Feststellunganstrags eines Zwangsverwalters, der die abstrakter Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Bestellung begehrt; effektiver Rechtschutz entsteht vielmehr durch Rüge einer konkreten Entscheidung der Verwalterbestellung.

IBRRS 2010, 1847

OLG München, Beschluss vom 11.03.2010 - 34 Wx 10/10
Der in Insolvenz befindliche Gläubiger eines durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs kann, auch wenn die Grundstücksübertragung mit Rücksicht auf eine familiäre Verbundenheit stattgefunden hat, auf die Geltendmachung des Anspruchs nicht wirksam verzichten (im Anschluss an den Beschluss des OLG München, 13. Mai 2009, 34 Wx 026/09, FG Prax 2009, 155).

IBRRS 2010, 1844

OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.05.2009 - 10 W 23/09
Im selbständigen Beweisverfahren wird der Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt, wenn eine angemessene Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Gerichtsgutachten abgelehnt und das selbständige Beweisverfahren für beendet erklärt wird, obwohl die Partei sich zum gerichtlichen Sachverständigengutachten mangels eigener Sachkenntnis nicht äußern kann, sondern sich die erforderliche Sachkenntnis zur Fragestellung und zum Vorbringen von Einwendungen gegen das gerichtliche Gutachten zeitnah durch ein Privatgutachten verschaffen möchte.

IBRRS 2010, 1843

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VI ZR 256/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1842

BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - III ZR 127/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1841

BGH, Beschluss vom 13.04.2010 - IX ZB 49/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1840

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 67/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1839

BGH, Beschluss vom 28.04.2010 - IV ZR 71/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1838

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 58/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1836

BGH, Urteil vom 09.02.2010 - X ZR 55/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1835

BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - IX ZR 16/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1834

BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - III ZR 240/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1833

BGH, Urteil vom 14.04.2010 - IV ZR 135/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
