Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2010, 2096
OLG München, Beschluss vom 26.03.2010 - 34 AR 30/10
Eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO scheidet aus, wenn für sämtliche Streitgenossen nur jeweils ein einheitlicher besonderer Gerichtsstand in Frage kommt und die Unsicherheit einheitlich nur darauf beruht, ob die Voraussetzungen des jeweiligen Gerichtsstands erfüllt sind.*)

IBRRS 2010, 2092

BGH, Beschluss vom 05.05.2010 - XII ZB 61/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2091

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VIII ZB 81/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2090

BGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 233/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2088

BGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 230/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2087

BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - VIII ZA 8/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2086

BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZB 173/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2084

BGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 232/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2083

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - AnwZ (B) 82/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2082

BGH, Beschluss vom 23.03.2010 - X ZB 37/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2080

BGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 227/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2079

BGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 229/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2078

BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - IX ZB 123/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2077

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - VII ZR 47/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2075

BGH, Urteil vom 20.04.2010 - VIII ZR 149/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2074

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 8/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2073

BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - IX ZA 45/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2072

BGH, Urteil vom 27.04.2010 - IX ZR 108/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2071

BGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 228/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2070

BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - IX ZA 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2066

BGH, Beschluss vom 13.04.2010 - VIII ZR 206/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2064

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VIII ZR 21/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2062

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 196/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2059

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VI ZR 34/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2057

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - IX ZR 202/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2052

BGH, Beschluss vom 12.05.2010 - IV ZR 41/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2051

BGH, Beschluss vom 22.03.2010 - VI ZR 287/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2048

BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - VIII ZR 308/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2047

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - IX ZR 245/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2044

BGH, Beschluss vom 21.04.2010 - IV ZR 172/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2031

BGH, Beschluss vom 28.04.2010 - XII ZB 180/06
Dem Berufungsbeklagten kann nach Eingang der Rechtsmittelbegründung Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung nicht mit der Begründung versagt werden, eine Entscheidung über die Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss (§ 522 Abs. 2 ZPO) stehe noch aus.*)

IBRRS 2010, 2030

BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - IX ZR 126/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2027

BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - IX ZB 216/07
Zur Glaubhaftmachung einer Leistungsvermeidung durch unvollständige oder unzutreffende Angaben gegenüber der Finanzbehörde kann die Vorlage einer zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklageschrift in einem gegen den Schuldner geführten Steuerstrafverfahren ausreichen.*)

IBRRS 2010, 2023

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VIII ZB 84/09
1. Ein Rechtsanwalt darf die Übersendung von fristgebundenen Schriftsätzen einschließlich der Kontrolle des Sendeberichts und der Streichung der Frist im Kalender regelmäßig einer geschulten und sich bisher als zuverlässig erwiesenen Mitarbeiterin überlassen.*)
2. Ihn trifft grundsätzlich keine Verpflichtung, sich anschließend zu vergewissern, ob diese die Aufgabe weisungsgemäß ausgeführt hat (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VIII ZB 97/08, [...], Tz. 8).*)
3. Streicht er nach Unterrichtung über die ordnungsgemäße Übermittlung des Schriftsatzes eigenhändig die Frist im Kalender, ist ihm regelmäßig nicht schon deswegen ein eigenes Verschulden an einer durch das Fehlschlagen der Faxübermittlung verursachten Fristversäumung anzulasten, weil er sich zuvor nicht persönlich von der Richtigkeit der ihm von seiner Mitarbeiterin erteilten Auskunft überzeugt hat.*)
4. Die Sachlage stellt sich insoweit nicht anders dar, als wenn er die Streichung im Fristenkalender seiner Mitarbeiterin überlassen hätte (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 11. Februar 2009 - IV ZB 26/08, NJW-RR 2009, 785).*)

IBRRS 2010, 2022

BGH, Urteil vom 16.03.2010 - X ZR 47/06
Im Patentnichtigkeitsverfahren ist der Antrag auf Feststellung, dass die Wirkungen eines europäischen Patents für die Bundesrepublik Deutschland als von Anfang an nicht eingetreten gelten, weil der Anmelder oder Patentinhaber eine (vollständige) deutsche Übersetzung der europäischen Patentschrift nicht fristgerecht eingereicht hat, nicht statthaft.*)

IBRRS 2010, 2021

BGH, Urteil vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09
Der Schädiger darf den Geschädigten im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere und vom Qualitätsstandard gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (Bestätigung des Senatsurteils vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

IBRRS 2010, 2020

BGH, Urteil vom 31.03.2010 - I ZR 174/07
Die Gleichgewichtslage, die zwischen zwei in derselben Branche, aber an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen besteht, kann dadurch gestört werden, dass eines der beiden Unternehmen das Unternehmenskennzeichen als Internetadresse oder auf seinen Internetseiten verwendet, ohne dabei ausreichend deutlich zu machen, dass es sich nicht um den Internetauftritt des anderen Unternehmens handelt (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 23.6.2005 - I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 = WRP 2006, 238 - hufeland.de).*)

IBRRS 2010, 2016

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 160/09
Zur prozessualen Behandlung einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in der Berufungsinstanz.*)

IBRRS 2010, 2015

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2009 - 1 W 35/09
1. Die Eigenart und die inhaltliche Bedeutung des selbständigen Beweisverfahrens für die Verfahrensbeteiligten zwingen zu einer einschränkenden Auslegung des Begriffs der hinreichenden Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO. Dies gilt insbesondere auch für den Antragsgegner, der regelmäßig die Anordnung der Beweiserhebung nicht verhindern kann.*)
2. "Erfolg" des Antragsgegners im Beweisverfahren kann sich grundsätzlich allein auf die Verschaffung rechtlichen Gehörs und auf die zweckentsprechende Wahrnehmung der prozessualen Rechte im Rahmen der Beweiserhebung beziehen.*)

IBRRS 2010, 2008

OLG Köln, Beschluss vom 12.05.2010 - 8 W 34/10
Erbringt der Auftragnehmer im Falle eines Projektsteuerungs- und Baubetreuungsvertrags im Wesentlichen Beratungs- und Kontrollleistungen, so werden diese schwerpunktmäßig im Büro des Auftragnehmers erbracht, so dass Erfüllungsort Sitz des Auftragnehmers und nicht die Baustelle ist.

IBRRS 2010, 2004

AG Darmstadt, Beschluss vom 11.01.2010 - 312 H 1/09
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, welches zur Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung betrieben wird, bemisst sich in Höhe der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten und nicht danach, in welcher Höhe sich der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung beläuft.

IBRRS 2010, 2003

AG Darmstadt, Beschluss vom 01.12.2009 - 312 H 1/09
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, welches zur Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung betrieben wird, bemisst sich in Höhe der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten und nicht danach, in welcher Höhe sich der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung beläuft.

IBRRS 2010, 2002

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2010 - 21 W 8/10
1. Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss entschieden hat, die Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums an sich zu ziehen, kann der einzelne Erwerber hinsichtlich solcher Mängel ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Veräußerer geltend machen.
2. Eines formellen Antrags des Beklagten, nur zur Zahlung Zug-um-Zug verurteilt zu werden, bedarf es nicht. Es reicht es aus, wenn der Beklagte einen uneingeschränkten Abweisungsantrag stellt, sofern der Wille, die eigene Leistung im Hinblick auf das Ausbleiben der Gegenleistung zurückzubehalten, eindeutig erkennbar ist.*)
IBRRS 2010, 2000

BGH, Beschluss vom 13.04.2010 - VIII ZB 69/09
Zur Erwirkung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bedarf der Rechtsnachfolger des im Titel ausgewiesenen Kostengläubigers nach § 727 ZPO einer Umschreibung des Titels in Gestalt einer auf ihn lautenden vollstreckbaren Ausfertigung.*)

IBRRS 2010, 1997

LG Darmstadt, Beschluss vom 08.02.2010 - 19 T 8/10
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, welches zur Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung betrieben wird, bemisst sich in Höhe der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten und nicht danach, in welcher Höhe sich der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung beläuft.

IBRRS 2010, 1994

OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2009 - 10 WF 274/09
Verfahrenskostenhilfe kann einem Antragsteller im Hauptsacheverfahren nach §§ 1, 2 GewSchG nicht schon deshalb verweigert werden, weil er gleichzeitig ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingeleitet hat. Dies ist nicht mutwillig i.S.d. §§ 76 FamFG, 114 ZPO.*)

IBRRS 2010, 1984

BVerfG, Beschluss vom 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1980

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - IX ZB 267/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1979

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 127/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1978

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - I ZR 17/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
