Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2010, 2315
OLG Brandenburg, Urteil vom 03.03.2010 - 3 U 108/09
1. Zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Prozessvollmacht (§ 80 ZPO) und zur Heilung etwaiger Mängel einer Klageerhebung (§ 89 Abs. 2 ZPO).
2. Teilzahlungen des Mieters ohne ausdrücklich oder konkludente Tilgungsbestimmungen, wie hier, sind gemäß § 366 Abs. 2 BGB vorrangig auf die Nebenkostenvorauszahlungen zu verrechnen, denn der Vorschussanspruch ist weniger gesichert als der Anspruch auf die Grundmiete, weil der Vermieter ihn nach Abrechnungsreife nicht mehr geltend machen kann (vgl. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rn. 563 m.w.N.).
3. Der Vermieter benötigt zum Abschluss eines Mietvertrages weder Eigentum noch Besitz an der vermieteten Sache. Nach § 535 Abs. 1 S. 1 BGB hat er dem Mieter lediglich den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Wie er dies bewerkstelligt, fällt allein in sein Beschaffungsrisiko und etwaige entgegenstehende Rechte Dritter führen als Rechtsmangel nach § 536 Abs. 3 BGB erst dann zu einer Gebrauchsentziehung, wenn der Dritte seine Rechte so geltend gemacht, dass der Gebrauch der Mietsache durch den Mieter beeinträchtigt wird (vgl. Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 536, Rn. 29 m.w.N.).
4. Das deklaratorische Schuldanerkenntnis setzt einen Streit oder subjektive Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder rechtserhebliche Punkte voraus, die die Parteien durch das Anerkenntnis dieses zwischen ihnen bestehenden Schuldverhältnisses insgesamt oder in einzelnen Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., § 781, Rn. 3 m.w.N.).

IBRRS 2010, 2310

LG Lübeck, Beschluss vom 05.01.2009 - 7 T 446/09
Eine Räumungsvollstreckung nach dem Berliner Modell hätte in Anbetracht der Rechtsprechung des BGH erfolgen müssen, die Interessen eines Schuldners sind durch die vorherige Ankündigung gewahrt.

IBRRS 2010, 2306

OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2010 - 24 U 62/06
Richtet sich eine Werklohnklage gegen die einzelnen Wohnungseigentümer, obwohl nur die Wohungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband verpflichtet ist, ist die Klage mangels Passivlegitimation als unbegründet abzuweisen. Eine Rubrumsberichtigung findet nicht statt.
IBRRS 2010, 2305

OLG Celle, Beschluss vom 11.06.2010 - 13 W 45/10
1. Im selbständigen Beweisverfahren ist eine Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 1 ZPO zu treffen, wenn der Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens zurückgewiesen wird.*)
2. Ist in dem Beschluss über die Zurückweisung des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens die gemäß § 91 Abs. 1 ZPO analog von Amts wegen vorzunehmende Kostenentscheidung (§ 308 Abs.2 ZPO) unterblieben, kann diese Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 321 Abs. 1 ZPO nur aufgrund eines binnen zwei Wochen nach Zustellung (§ 321 Abs.2 ZPO) gestellten Antrags auf Ergänzung des Kostenausspruchs nachträglich erfolgen.*)

IBRRS 2010, 2304

OLG München, Beschluss vom 29.01.2010 - 13 W 634/10
1. Der Streitwert der Nebenintervention richtet sich nach dem Interesse des Nebenintervenienten am Obsiegen der unterstützten Partei und an der Durchsetzung von deren Anträgen.
2. Bei identischen Anträgen des Nebenintervenienten und der unterstützten Partei, bemisst sich der Streitwert für die Nebenintervention wie der Streitwert für die Hauptsache.

IBRRS 2010, 2300

LG Lüneburg, Beschluss vom 21.10.2009 - 9 T 78/09
Der Geschäftswert für die Entscheidung über die Abberufung des Verwalters ist mit der hälftigen Vergütung anzusetzen, die für die Restlaufzeit anfällt.

IBRRS 2010, 2294

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VIII ZB 91/09
Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO zuzulassen, weil es den Streitwert auf über 600 € festgesetzt hat, und hält das Berufungsgericht diesen Wert für nicht erreicht, muss das Berufungsgericht die Entscheidung darüber nachholen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO erfüllt sind (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218).*)

IBRRS 2010, 2293

BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - IX ZB 167/09
1. Grobe Fahrlässigkeit kann bereits dann zu bejahen sein, wenn der Schuldner ein von seinem Verfahrensbevollmächtigten unrichtig ausgefülltes Formular ungeprüft unterschreibt.*)
2. Die Sperrfrist von zehn Jahren für einen erneuten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gilt auch dann, wenn die Restschuldbefreiung nach Befriedigung aller Insolvenzgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet hatten und deren Forderungen festgestellt worden waren, vorzeitig erteilt worden war.*)

IBRRS 2010, 2292

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZR 31/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2289

BGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 238/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2287

BGH, Beschluss vom 07.05.2010 - V ZB 225/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2286

BGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 235/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2285

BGH, Beschluss vom 18.05.2010 - V ZR 62/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2284

BGH, Beschluss vom 07.05.2010 - V ZB 224/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2282

BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - I ZR 36/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2280

BGH, Beschluss vom 18.05.2010 - VIII ZB 86/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2279

BGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 242/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2277

BGH, Beschluss vom 12.05.2010 - IX ZB 72/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2276

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZB 262/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2275

BGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 237/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2274

BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - IX ZB 225/09
Eine Rechtsbeschwerde ist nicht wegen des Verfahrensfehlers einer Verletzung des rechtlichen Gehörs zuzulassen, wenn es der Beschwerdeführer versäumt hat, den Verstoß im Rahmen eines vorinstanzlichen Rechtsmittels zu rügen.*)

IBRRS 2010, 2273

BGH, Beschluss vom 16.03.2010 - VIII ZR 341/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2272

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 253/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2271

BGH, Beschluss vom 18.05.2010 - IX ZB 43/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2270

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZR 13/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2268

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZR 41/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2267

BGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 239/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2266

BGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 236/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2265

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZB 292/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2264

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZB 3/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2263

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZR 223/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2261

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - V ZB 225/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2260

BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - IX ZB 176/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2259

BGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 241/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2256

LG Heilbronn, Beschluss vom 30.12.2009 - 1 T 527/09
Die sofortige Beschwerde hinsichtlich materiell-rechtlicher Einwendungen gegen den Teilungsplan ist gegenüber dem Widerspruch gemäß § 115 ZVG subsidiär.

IBRRS 2010, 2246

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - VII ZB 15/09
Stehen einem Wohnungseigentümer Sondernutzungsrechte an Parkplätzen zu, die er treuhänderisch für den aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschiedenen Bauträger verwaltet, sind die sich aus dem Treuhandverhältnis ergebenden Ansprüche des Bauträgers grundsätzlich pfändbar.*)

IBRRS 2010, 2240

OLG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2010 - 6 U 126/08
1. Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung analog § 371 BGB ist so lange unbegründet, wie die vollstreckbare Ausfertigung im Sonderfall des § 894 ZPO noch ihren (Klarstellungs- bzw.- Dokumentations-)Zweck erfüllen muss, also so lange dem Titelschuldner noch weitere, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckbare Mitwirkungshandlungen obliegen.
2. Die Ersetzung einer Willenserklärung nach § 894 ZPO und vollständige Erfüllung fallen nicht zusammen, so dass keine Vollstreckung aus einem und demselben Titel vorliegt, wenn die fingierte Erklärung weiter genutzt wird.

IBRRS 2010, 2239

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.12.2009 - 6 U 126/08
1. Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung analog § 371 BGB ist so lange unbegründet, wie die vollstreckbare Ausfertigung im Sonderfall des § 894 ZPO noch ihren (Klarstellungs- bzw.- Dokumentations-)Zweck erfüllen muss, also so lange dem Titelschuldner noch weitere, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckbare Mitwirkungshandlungen obliegen.
2. Die Ersetzung einer Willenserklärung nach § 894 ZPO und vollständige Erfüllung fallen nicht zusammen, so dass keine Vollstreckung aus einem und demselben Titel vorliegt, wenn die fingierte Erklärung weiter genutzt wird.

IBRRS 2010, 2234

BGH, Beschluss vom 28.04.2010 - II ZR 94/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2233

BGH, Urteil vom 05.05.2010 - III ZR 65/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2232

BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - XI ZB 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2231

BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - EnVZ 34/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2230

BGH, Beschluss vom 19.04.2010 - AnwZ (B) 109/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2229

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - IX ZR 69/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2223

BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - VI ZB 70/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2222

BGH, Urteil vom 27.04.2010 - IX ZR 122/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2221

BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - IX ZB 234/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2217

BGH, Beschluss vom 31.03.2010 - I ZR 27/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2216

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - IX ZR 120/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2214

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 8/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
