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Sachgebiet: Prozessuales

16201 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 2455
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde, Markbeherrschung

BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - KVZ 35/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2453
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - IX ZR 201/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2452
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kein Heilung eines Zustellungsmangels

BGH, Urteil vom 19.05.2010 - IV ZR 14/08

Eine Heilung eines Zustellungsmangels nach § 189 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn ein von Amts wegen förmlich zuzustellendes Dokument im Parteibetrieb zugestellt wird.*)

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IBRRS 2010, 2450
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 16.06.2010 - IV ZR 4/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2449
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Wohlverhaltensperiode

BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - IX ZB 162/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2446
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolgreiche Rechtsbeschwerde, Verkündungsdaten

BGH, Beschluss vom 26.05.2010 - XII ZB 205/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2445
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streibeitritt der Mutter in Vaterschaftsanfechtung

BGH, Beschluss vom 02.06.2010 - XII ZB 60/09

Wenn die Kindesmutter einem Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft zur Wahrung ihrer eigenen Rechte auf Seiten des Kindes beitritt, ist die Rechtsverfolgung regelmäßig nicht mutwillig i.S. der für Altverfahren noch anwendbaren Vorschrift des § 114 Satz 1 ZPO, auch wenn sie keine weiteren Beiträge zur Prozessförderung leisten kann.*)

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IBRRS 2010, 2442
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Revision, Klausel bei Versicherungsabkommen

BGH, Beschluss vom 28.04.2010 - IV ZR 205/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2441
ProzessualesProzessuales
Zivilrecht - Beurteilung von Mietwagenkosten auf Grundlage von Listen

BGH, Urteil vom 18.05.2010 - VI ZR 293/08

1. Der Tatrichter darf bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" grundsätzlich auf der Grundlage von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, ermitteln.*)

2. Die Eignung solcher Listen oder Tabellen zur Schadensschätzung bedarf nur der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken.*)

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IBRRS 2010, 2440
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 02.06.2010 - IV ZR 221/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2439
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Revision

BGH, Beschluss vom 19.05.2010 - IV ZR 92/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2438
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - IX ZB 105/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2436
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Masseverbindlichkeiten

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZB 16/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2435
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gehörsverletzung, Verbrauchsabhängiges Stromentgelt

BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - VIII ZR 301/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2434
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Revision; Preisgebundene Wohnung, Förderung

BGH, Beschluss vom 12.01.2010 - VIII ZR 21/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2432
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde, Zwangsvollstreckung gg. Anwalt

BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - I ZB 69/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2431
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe an jur. Person: Interessenlage zu beachten

BGH, Beschluss vom 04.05.2010 - X ZR 135/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2428
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 17.05.2010 - II ZR 132/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2427
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Versagung von Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 26.05.2010 - IX ZA 19/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2426
ProzessualesProzessuales
Aktienrecht - Nichtzulassungsbeschwerde erfolglos

BGH, Beschluss vom 09.11.2009 - II ZR 14/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2424
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aussetzung der Vollziehung erstinstanzlicher Entscheidung

BGH, Beschluss vom 18.05.2010 - VIII ZB 9/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2423
ProzessualesProzessuales
Zivilrecht - Schadensersatzanspruch gegen Transportunternehmen, Haftung

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - I ZR 1/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2421
ProzessualesProzessuales
Zivilrecht - Schadensersatzpflicht aus Prospekthaftung, Orientierungshilfe

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - III ZR 138/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2420
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungszuständigkeit in WEG-Sachen

BGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 240/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2419
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rücknahme einer Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - EnVR 11/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2418
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - III ZR 56/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2417
ProzessualesProzessuales
Zivilrecht - Schadensersatzpflicht aus Prospekthaftung, Orientierungshilfe

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - III ZR 137/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2416
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 01.06.2010 - IX ZR 79/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2414
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZB 101/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2413
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolgloser Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - V ZA 11/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2412
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine Bindung eines Zivilrichters an strafgerichtliches Urteil

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZR 101/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2411
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung Anhörungsrüge in Verbraucherinsolvenz

BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - IX ZA 16/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2409
ProzessualesProzessuales
Zivilrecht - Schadensersatzpflicht aus Prospekthaftung, Orientierungshilfe

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - III ZR 117/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2407
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilskorrektur

BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - I ZR 189/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2406
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZR 115/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2405
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, angem. Erwerbstätigkeit

BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - IX ZB 87/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2404
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnungsfrist bei Befangenheit des Sachverständigen?

LG Heidelberg, Beschluss vom 15.02.2010 - 7 OH 12/05

1. Ist dem Antragsteller der Sachverhalt, der nach seiner Ansicht eine Befangenheit des Sachverständigen begründen würde, schon seit längerer Zeit bekannt und hat der Antragsteller zu diesem Sachverhalt bereits Stellung genommen, ist ein hiernach gestellter Befangenheitsantrag nicht mehr fristgerecht im Sinne von § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO.

2. Ein Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen ist nur dann begründet, wenn Tatsachen oder Umstände vorliegen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber. Ein Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit sowie eine lange Verfahrensdauer rechtfertigen nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit.

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IBRRS 2010, 2395
BauvertragBauvertrag
Bauhandwerksicherungshypothek des getrennt lebenden Ehemannes

OLG Rostock, Beschluss vom 19.04.2010 - 10 WF 61/10

Maßgebend für die Beurteilung, ob sich die Bauhandwerksicherungshypothek des getrennt lebenden Ehemannes als Familiensache darstellt ist ein entsprechender Zusammenhang des Anspruchs mit der Trennung. Entscheident ist der Schwerpunkt der Streitigkeit.

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IBRRS 2010, 2394
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wertbestimmung im selbständigen Beweisverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2009 - 5 W 07/09

1. Der von einem Antragsteller bei Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens geschätzte Wert (§ 61 GKG) ist weder bindend noch maßgeblich.

2. Nach Einholung des Gutachtens hat das Gericht den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen.

3. Werden nicht alle behaupteten Mängel vom Sachverständigen bestätigt, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn die Mängel festgestellt worden wären.

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IBRRS 2010, 2385
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - § 726 ZPO gilt nicht für einen im Vergleich geregelten Verfall

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.06.2010 - 3 W 57/09

1. § 726 ZPO erfasst nur Fälle, in denen der Gläubiger den Eintritt der Tatsachen nach dem Inhalt des Titels oder nach allgemeinen Beweislastregeln zu beweisen hat (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 726, Rn. 4; Musielak/Lackmann, ZPO, 7. Aufl., § 726, Rn. 2 jeweils m.w.N.). Die Vorschrift ist nicht anzuwenden, wenn in einem gerichtlichen Vergleich Forderungen fällig gestellt und Ratenzahlungen darauf unter bestimmten Voraussetzungen lediglich ausgesetzt sind.*)

2. Desgleichen liegt der Eintritt eines im Vergleich geregelten Verfalls außerhalb des Anwendungsbereiches des § 726 ZPO, sodass der Schuldner etwaige Einwendungen nach § 767 ZPO geltend zu machen hat (vgl. Zöller/Stöber, ZPO 27. Aufl., § 726, Rn. 14 m.w.N.; Musielak/Lackmann, ZPO, 7. Aufl., § 726, Rn. 3, jeweils m.w.N.).*)

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IBRRS 2010, 2383
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kein Ausschluss des § 184 ZPO durch EU-Zustellungsverordnung

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.05.2010 - 2 U 790/09

1. § 184 Abs. 2 ZPO ist auch im Anwendungsbereich des Art. 14 EU-Zustellungsverordnung Nr. 1348/2000 vom 29.05.2000 anwendbar. Mit der Regelung in § 183 Abs. 5 ZPO bzw. § 183 Abs. 3 ZPO a.F. (vom 01.01.2004), wonach die Vorschriften der EU-Zustellungsverordnung unberührt bleiben, wollte der deutsche Gesetzgeber die Vorschrift des § 184 ZPO nicht ausschließen.*)

2. Zum rechtsmissbräuchlichen Verhalten bei Vereitelung einer Zustellung.*)

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IBRRS 2010, 2374
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren: Kosten bei überhöhter Forderung

LG Kiel, Urteil vom 19.05.2010 - 9 O 52/10

Ist die Kostenvorschussklage nach einem selbständigen Beweisverfahren, in dem vom Sachverständigen alle Mängel bestätigt wurden, überhöht und wird teilweise abgewiesen, können die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 96 ZPO dem Beklagten voll umfänglich auferlegt werden.

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IBRRS 2010, 2368
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Haftung für fehlerhafte Fertigstellungsbescheinigung

KG, Urteil vom 16.02.2010 - 7 U 112/09

1. Schadenersatzansprüche wegen nicht fertiggestellter bzw. mängelbehafteter Leistung, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, können sowohl von der Wohnungseigentümergemeinschaft als ganzer als auch von jedem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.

2. Eine vom erstinstanzlichen Gericht eigenmächtig, weil ohne Antrag des Klägers, vorgenommene Rubrumsänderung, unterliegt der Korrektur in der Berufungsinstanz.

3. Zur Haftung des Bausachverständigen wegen fehlerhafter Erteilung einer Fertigstellungsbescheinigung gemäß § 3 MaBV.

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IBRRS 2010, 2345
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streiwert bei Anfechtung der Jahresabrechnung

LG Hamburg, Beschluss vom 17.09.2009 - 318 T 34/09

Zur Berechnung des Streiwerts bei Anfechtung der Jahresabrechnung (Hamburger Formel).

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IBRRS 2010, 2337
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungszuständigkeit in WEG-Sachen

BGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 234/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2336
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einspruch verworfen

BGH, Urteil vom 27.04.2010 - VI ZR 319/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2335
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulassung der Rechtsbeschwerde durch Einzelrichter

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZB 251/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2332
ProzessualesProzessuales
Ausübung der Klagebefugnis unterliegt der Treuepflicht

BGH, Beschluss vom 26.04.2010 - II ZR 69/09

Die actio pro socio hat ihre Grundlage im Gesellschaftsverhältnis und ist Ausfluss des Mitgliedschaftsrechts des Gesellschafters. Die Ausübung der Klagebefugnis unterliegt daher der gesellschafterlichen Treuepflicht und kann sich unter diesem Blickwinkel nach den konkreten Gesellschaftsverhältnissen, zu denen auch das Verhalten des sich auf die Befugnis berufenden Gesellschafters gehört, als rechtsmissbräuchlich darstellen.*)

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IBRRS 2010, 2324
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattung von Privatgutachterkosten

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.05.2009 - 4 W 32/09

Die Kosten eines Privatgutachters sind nicht erstattungsfähig, wenn der Sachverständige in der Nähe ein zum Prozessgegner in Konkurrenz stehendes Unternehmen betreibt.*)

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IBRRS 2010, 2316
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Schlüssigkeitsprüfung des Sachvortrags!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.06.2010 - 3 W 58/09

1. In dem selbständigen Beweisverfahren auf Begutachtung durch einen Sachverständigen (§ 485 Abs. 2 ZPO) ist der Sachvortrag des Antragstellers hinsichtlich des Hauptanspruchs, zu dessen Geltendmachung die Begutachtung dienen soll, grundsätzlich nicht auf seine Schlüssigkeit oder Erheblichkeit zu prüfen. Ausnahmen können etwa gelten, wenn von vorneherein ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht erkennbar ist (vgl. BGH, IBR 2004, 733).

2. Für Ansprüche aus einer Herstellergarantie gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes des Geldschuldners.

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