Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4708 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 4027
AG Hamburg, Urteil vom 16.09.2010 - 40 A C 273/10
Der Vermieter hat einen Anspruch auf einstweilige Verfügung zur Räumung der vermieten Wohnung nach einer bereits erfolgter fristlosen Kündigung, wenn von dem Verhalten der Mieter Gefahr für das Leib und Leben Dritter ausgeht.

IBRRS 2010, 4019

LG Limburg, Urteil vom 10.09.2010 - 3 S 19/09
1. Bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel beginnt die Verährungsfrist für den Renovierungsanspruch des Mieters erst mit Kenntnis von der Renovierungspflicht des Vermieters.
2. Führt der Mieter selbst keine Schönheitsreparaturen durch, so ist sein Renovierungsanspruch nicht verwirkt.
3. Die Renovierungspflicht des Vermieters umfasst jedoch nicht die Verpflichtung zur Beseitigung von Schäden, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen.

IBRRS 2010, 4016

AG Schöneberg, Urteil vom 24.02.2010 - 14 C 218/09
Der Mieter braucht Maßnahmen nicht zu dulden, die nicht einer Verbesserung der Mietsache dienen, sondern eine Aufwandserleichterung für den Vermieter darstellen.

IBRRS 2010, 3904

AG München, Urteil vom 11.06.2010 - 461 C 19454/09
1. Bei Gebäuden, die um das Jahr 1950 erbaut worden sind, muss mit feuchten Kellern gerechnet werden. Eine Mietminderung scheidet deshalb aus.
2. In Großstädten gehört starker Taubenflug zum allgemeinen Lebensrisiko. Eine Mietminderung ist daher nur dann möglich, wenn der Vermieter eine wesentliche Ursache für den Taubenbefall gesetzt hat.

IBRRS 2010, 3903

AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 16.11.2009 - 410D C 181/09
1. Der Einbau von Rauchmeldern stellt eine Maßnahme zur Verbesserung der Mietsache dar. Dementsprechend hat der Mieter gemäß § 554 Abs. 2 BGB den Einbau zu dulden.
2. Ist per Gesetz der Einbau von Rauchmeldern in bestimmten Räumen vorgeschrieben, so hat der Mieter den Einbau in diesen Räumen selbst dann zu dulden, wenn er selbst bereits Rauchmelder dort installiert hat.
3. Es gibt keine Pflicht, die vorhandenen Zimmer entsprechend der vorgesehenen Nutzung auch tatsächlich zu nutzen. Deshalb muss der Mieter dulden, dass sämtliche Räume, die dafür geeignet sind, als solche Räume genutzt zu werden, für die eine gesetzliche Pflicht zum Rauchmelder-Einbau besteht, mit einem Rauchmelder versehen werden.

IBRRS 2010, 3854

AG Tostedt, Urteil vom 06.07.2010 - 3 C 39/10
Bei der Asbestsanierung handelt es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme, die gemäß § 559 BGB nicht auf den Mieter umgelegt werden kann.

IBRRS 2010, 3845

AG Hannover, Urteil vom 02.02.2010 - 501 C 11154/09
Die Anwaltskosten zur Abwehr einer unberechtigten erstmaligen Vermieterforderung sind nicht erstattbar.

IBRRS 2010, 3843

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2010 - 10 U 147/09
1. Zur Abgrenzung zwischen Miete/Pacht bei der Überlassung eines vom Vermieter einzurichtenden Theaters.*)
2. Zu den Voraussetzungen einer Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB.*)
3. Zur fristlosen Kündigung des Verpächters wegen der baubauordnungsrechtlich nicht genehmigten Nutzung eines Zwischengeschosses (unzureichende Deckenhöhe, Brandschutzmängel) als Büroebene durch den Mieter.*)
4. In Dauerschuldverhältnissen muss ein vertragswidriges Verhalten des Anderen innerhalb angemessener Frist zum Anlass einer Kündigung genommen werden.*)
5. Den Verpächter trifft die Darlegungs- und Beweislast, dass das beanstandete Verhalten des Pächters bei Ausspruch der Kündigung noch vorgelegen hat.*)
6. Auch längere Zeit zurückliegende Vorfälle können zur Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung unter dem Gesichtspunkt einer schuldhaft schweren Pflichtverletzung herangezogen werden, wenn neuerliche Verstöße gegen die pachtvertraglichen Verpflichtungen hinzutreten.*)
7. Eine kündigungsrelevante Zerrüttung der Parteien kann nicht daraus abgeleitet werden, dass zwischen den Parteien seit Vertragsbeginn insgesamt vier Prozesse geführt worden sind.*)
8. Die Inventarersetzungspflicht des Verpächters nach § 582 Abs. 2 Satz 1 BGB kann abbedungen werden.*)
9. Vom Pächter angeschafften Stücke werden mit der Übernahme in das Inventar nicht automatisch Eigentum des Verpächters. Hierzu bedarf es vielmehr einer Eigentumsübertragung gemäß §§ 929, 930 BGB.*)
10. Zur ausreichenden Bezeichnung i.S. des § 550 BGB bei Übernahme des noch zu errichtenden kompletten Gebäudes (Theater) durch den Pächter.*)
11. Enthält der Pachtvertrag - wie hier - in Bezug auf die Bühnen-, Licht- und Tonausstattung keine Einzelauflistung der vom Verpächter zu erbringenden Leistungen, schuldet dieser eine handelsübliche Innenausstattung, die dem vertraglichen Zweck entspricht.*)
12. Zur Wahrung der Schriftform des § 566 BGB a. F./§ 550 BGB, wenn die vorgesehene Inventarisierung nicht nachgeholt haben.*)

IBRRS 2010, 3842

AG Köln, Urteil vom 11.09.2009 - 205 C 158/09
1. Die Kündigungssperre des § 112 InsO gilt unabhängig vom Vertragsgegenstand für sämtliche Miet- und Pachtverträge.
2. § 112 InsO ist auch auf privat genutzte Wohnräume und damit auch auf die persönliche Wohnung des Schuldners anwendbar.
3. Eine Kündigung ist nach § 112 InsO auch gegenüber dem nicht insolventen, aber gleichfalls in Zahlungsverzug befindlichen Mitmieter unwirksam.

IBRRS 2010, 3841

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009 - 10 U 96/09
1. Beruft sich der Mieter gegenüber der Räumungsklage auf ein Recht zum Besitz, trifft ihn die die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Mietvertrag mit der Vermieter-GbR nach den Grundsätzen der Duldungsvollmacht zustande gekommen ist.*)
2. Zu den Anforderungen an die Darlegungslast in diesem Fall.*)

IBRRS 2010, 3839

OLG Koblenz, Urteil vom 30.09.2010 - 2 U 779/09
1. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Leitungen vorzunehmen.
2. Nach Feststellung des Wasserschadens darf der Vermieter zunächst alles Nötige veranlassen, um eine weitere Einwirkung des Wassers zu beseitigen und größere Schäden zu vermeiden, bevor er den Mieter informiert.
3. Etwas anderes kann gelten, wenn der Vermieter weiß, dass der Mieter in den betroffenen Räumen kostbare Kunstwerke eingelagert hat.
IBRRS 2010, 3838

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009 - 10 U 88/09
1. Zur Frage, ob eine Mieterin, die die Wohnung verlässt, ohne die Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, für einen hierdurch verursachten Wohnungsbrand wegen grober Fahrlässigkeit einzustehen hat.*)
2. Zu den subjektiven Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit.*)
3. Den Gebäudeversicherer trifft im Regressprozess die Darlegungs- und Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit des Mieters.*)

IBRRS 2010, 3837

AG Karlsruhe, Urteil vom 26.02.2010 - 4 C 381/09
Es ist Gegenstand der freien Entscheidung des Vermieters, wie sie ihre Lebensführung im Alter organisieren. Sie müssen sich nicht darauf verweisen lassen, eine andere Art der Hilfe oder Betreuung in Anspruch zu nehmen, obwohl es ihnen finanziell und örtlich möglich wäre, eine persönliche Betreuung zu schaffen, die ihnen gleichzeitig ein weitgehend autonomes Leben im eigenen Haus ermöglicht.

IBRRS 2010, 3833

KG, Beschluss vom 08.09.2010 - 12 U 194/09
1. Wird ein Atelier mit Küchenzeile sowie Bad mit Dusche, Wanne und WC als Gewerberaum vermietet, und weist das Wasser keine Trinkwasserqualität auf, kann die Miete wegen Mangels der Mietsache um 10% gemindert sein.*)
2. Haben die Parteien einen bestimmten Standard der Stromversorgung in einem Atelier vertraglich nicht vereinbart, so bedeutet allein das Fehlen eines zweiten Stromkreises keinen Mangel der Mietsache.*)

IBRRS 2010, 3828

AG Karlsruhe, Urteil vom 18.03.2010 - 7 C 382/09
Behebarre Mängel haben keinen Einfluss auf die Ortsüblichkeit.

IBRRS 2010, 3825

LG Kleve, Urteil vom 22.04.2010 - 6 S 142/09
Der als Geschäftsführer eines Unternehmens Auftretender haftet neben dem Unternehmen, sofern bei Abschluss des Mietvertrages die Rechtsform des Unternehmens unklar ist.

IBRRS 2010, 3818

BGH, Urteil vom 15.09.2010 - VIII ZR 16/10
Überlässt der eine von zwei Erbbauberechtigten eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks dem anderen Erbbauberechtigten eine der Wohnungen gegen Entgelt, handelt es sich regelmäßig um einen Mietvertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Januar 1969 - VIII ZR 184/66, WM 1969, 298).*)

IBRRS 2010, 3814

OLG München, Beschluss vom 18.05.2010 - 32 W 1288/10
Erhebt der Mieter gegen eine Kündigung Klage auf Feststellung von deren Unwirksamkeit und verlangt der Vermieter widerklagend Räumung, so werden der Wert der Feststellungsklage und der Widerklage wegen § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nicht zusammengerechnet. Dies gilt auch, wenn sich die Widerklage noch gegen weitere Bewohner richtet.*)

IBRRS 2010, 3807

BGH, Urteil vom 15.09.2010 - VIII ZR 181/09
Eine Betriebskostenabrechnung nach Personenzahl ist nicht deshalb unwirksam, weil die Gesamtpersonenzahl mit einem Bruchteil angegeben ist (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11.08.2010 - VIII ZR 45/10, ibr-online).*)

IBRRS 2010, 3782

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 229/09
Die im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids enthaltene Falschangabe des Datums eines vorprozessualen Anspruchsschreibens, auf das der Antragsteller, ohne es dem Antrag beizufügen, zur Individualisierung seines Anspruchs Bezug nimmt, ist unschädlich, wenn für den Antragsgegner ohne Weiteres ersichtlich ist, um welches Schreiben es sich handelt.*)

IBRRS 2010, 3781

AG Wuppertal, Beschluss vom 18.02.2010 - 44 M 1723/10
1. Gegenüber erwachsenen dritten Personen muss dann ein selbstständiger Räumungstitel geschaffen werden, wenn diese eigenständigen Mitbesitz an den zu räumenden Räumlichkeiten haben und sie die Mitbenutzung der Wohnung nicht lediglich allein von dem Besitzrecht des Mieters ableiten und abhängig machen.
2. Bei der Aufnahme von Angehörigen in die Wohnung des Mieters wird man von deren eigenständigem Mitbesitz dann ausgehen können, wenn der Vermieter mit dieser Aufnahme früher einmal sein Einverständnis erklärt hat. Wenn die Aufnahme von Angehörigen hingegen ganz ohne die Erlaubnis des Vermieters geschieht, darf eigenständiger Mitbesitz nicht ohne Weiteres bejaht werden.

IBRRS 2010, 3776

BGH, Beschluss vom 01.04.2010 - 3 StR 456/09
Bei einem Wohnmobil handelt es sich um eine „andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient” im Sinne von § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, so dass es Objekt einer schweren Brandstiftung sein kann.

IBRRS 2010, 3775

LG Berlin, Urteil vom 30.04.2010 - 63 S 493/09
Der Anspruch des Vermieters auf Duldung von Erhaltungsmaßnahmen ist ausgeschlossen, bei Schäden an Putz und Stuck von Zimmerdecken in der Wohnung, sofern der beschädigte Teil dem vertragsgemäßen Zustand der Wohnung entspricht.

IBRRS 2010, 3773

AG Erfurt, Urteil vom 09.06.2010 - 5 C 30/10
Der Kautionsrückzahlungsanspruch verjährt entsprechend der Regelverjährungsfrist, drei Jahre nach seiner Entstehung. Sofern die Fälligkeit im Mietvertrag geregelt ist, sind Vermieter und Mieter daran gebunden.

IBRRS 2010, 3772

LG Berlin, Urteil vom 21.04.2010 - 67 S 460/09
Rechtsanwaltskosten, die aufgrund der Abwehr eines auf unwirksamer Schönheitsreparaturvereinbarung gründenden beharrlichen Renovierungsverlangen des Vemieters der Wohnung entstanden sind, können als Schadensersatzforderung gegen den Vermieter geltend gemacht werden.

IBRRS 2010, 3771

AG Würzburg, Urteil vom 17.05.2010 - 13 C 670/10
Angemessene Beträge in Kleinreparaturklauseln sind 110,00 Euro im Einzelfall; jährlch 8% der Jahresgrundmiete, jedoch höchstens 500,00 Euro.

IBRRS 2010, 3770

LG Freiburg, Urteil vom 15.07.2010 - 3 S 102/10
Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er aufgrund einer unwirksamen Renovierungsklausel erbracht hat, unterliegt der kurzen Verjährung gemäß § 548 Abs. 2 BGB.

IBRRS 2010, 3767

OLG Oldenburg, Urteil vom 25.03.2010 - 14 U 77/09
Fällt der Mieter auf seinem gemieteten Grundstück ohne vorherige Zustimmung des Grundstückeigentümers zahlreiche Bäume, muss er unter Umständen Schadensersatz leisten.

IBRRS 2010, 3766

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 W 67/09
1. Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stehen grundsätzlich die persönlichen Beziehungen derart im Vordergrund, dass sie auch das die Gemeinschaft betreffende vermögensmäßige Handeln der Partner bestimmen und daher nicht nur in persönlicher, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht keine Rechtsgemeinschaft besteht.*)
2. Nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist daher bei der Räumung und Herausgabe eines Grundstücks der Verkehrswert des Herausgabeobjektes gemäß §§ 3,6 ZPO maßgebend. Handelt es sich um ein Wohnhaus oder um ein anderes Gebäude, dann entspricht der Streitwert dem Verkehrswert des bebauten Grundstücks.*)

IBRRS 2010, 3765

LG Krefeld, Urteil vom 17.03.2010 - 2 S 55/09
1. Wird in einer Betriebskostenabrechnung ein Teil der Positionen nach dem Personenschlüssel abgerechnet, müssen die Gesamtpersonenzahl und die Zahl der Nutzer der abgerechneten Wohnung in der Abrechnung nicht (etwa durch Beifügung einer Belegungsübersicht des Hauses) erläutert werden, damit diese formell wirksam ist.*)
2. Ist der Mieter unverschuldet an der Erhebung einer Einwendung gegen die Betriebskostenabrechnung gehindert, so hat er die Einwendung spätestens innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Hindernisses nachzuholen; ansonsten ist er mit der Einwendung ausgeschlossen.*)

IBRRS 2010, 3738

BGH, Urteil vom 15.09.2010 - XII ZR 188/08
Bei einem gewerblichen Mietverhältnis kann für den Mieter ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB bestehen, wenn der Vermieter gegenüber Dritten ohne berechtigtes Interesse Behauptungen aufstellt, die geeignet sind, den Gewerbebetrieb des Mieters nachhaltig zu beeinträchtigen, und deshalb die das Schuldverhältnis tragende Vertrauensgrundlage derart zerstört ist, dass dem Mieter unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes nicht mehr zugemutet werden kann.*)

IBRRS 2010, 3737

BGH, Urteil vom 11.08.2010 - XII ZR 192/08
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages über außergewöhnliche Umstände aufzuklären, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und die offensichtlich für diesen von erheblicher Bedeutung sind.*)

IBRRS 2010, 3736

BGH, Urteil vom 11.08.2010 - XII ZR 123/09
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages über außergewöhnliche Umstände aufzuklären, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und die offensichtlich für diesen von erheblicher Bedeutung sind.*)

IBRRS 2010, 3698

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.07.2010 - L 7 AS 60/09
Enthält der Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel, ist der Grundsicherungsträger nicht gemäß § 22 SGB II zur Übernahme der Renovierungskosten verpflichtet. Es besteht keine grundsätzliche Pflicht des Grundsicherungsträgers gemäß § 22 SGB II zur Übernahme von Renovierungskosten.

IBRRS 2010, 3696

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2010 - 24 W 63/10
Im Verfahren zur Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, durch die dem Vermieter zur Abwehr verbotener Eigenmacht die Räumung des Mietobjekts untersagt worden ist, ist der Wert entsprechend dem Wert der Hauptsache, mithin regelmäßig nach der Jahresmiete, zu bestimmen.*)

IBRRS 2010, 3686

BFH, Urteil vom 20.07.2010 - IX R 49/09
Bei der Vermietung von Gewerbeobjekten ist die Einkünfteerzielungsabsicht stets konkret festzustellen.*)

IBRRS 2010, 3672

BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - VIII ZR 326/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 3660

LG Duisburg, Urteil vom 07.09.2010 - 13 T 101/10
Die Verurteilung zur Zustimmung zu einer geringeren Mieterhöhung, als der Kläger beantragt hat, ist nicht etwas anders (alliud), sondern lediglich weniger (minus).*)

IBRRS 2010, 3655

BGH, Beschluss vom 22.06.2010 - VIII ZR 288/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 3645

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 07.01.2010 - 25 C 159/09
1. Eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Lärmbelästigung setzt voraus, dass die Verstöße des Mieters in der vorhergehenden Abmahnung genau bezeichnet worden sind.
2. In normalem Umfang und bei normaler Bauweise ist es dem Mieter gestattet, gelegentlich auf dem Balkon zu grillen.

IBRRS 2010, 3644

LG Karlsruhe, Urteil vom 08.01.2010 - 6 O 244/08
1. Der Mietzins ist nicht maximal auf den Betrag gedeckelt, der für den Erwerb der Mietsache fiktiv aufzuwenden gewesen wäre. Aus dem Amortisationsgedanken kann nichts anderes abgeleitet werden.*)
2. Bei der Miete von Werkzeug auf unbestimmte Zeit, kann diese auch im Falle eines geringen Restwertes nicht ohne Weiteres durch den Mieter entsorgt werden. Das Mietverhältnis besteht bei einer Unmöglichkeit, die vom Mieter zu verschulden ist, fort.*)
3. Im geschäftlichen Verkehr stellt die fehlende telefonische Erreichbarkeit hinsichtlich einer erklärten Kündigung keine Zugangsvereitelung dar. Die schriftliche Kündigungsmöglichkeit genügt.*)

IBRRS 2010, 3643

AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 14.01.2010 - 7 C 41/09
Die mit Anwaltsschreiben ohne Vorlage der Vollmachtsurkunde ausgesprochene Vermieterkündigung erfüllt den Tatbestand der Verletzung des Mietvertrags und verpflichtet den Vermieter zum Ersatz der Kosten des zu seiner Abwehr vom Mieter eingeschalteten Rechtsanwalts.

IBRRS 2010, 3642

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 14.01.2010 - 15 S 8642/09
Der Mieter von Geschäftsraum ist, soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden sind, nur zu einer üblichen Benutzung des mitvermieteten Stellplatzes berechtigt. Sozialüblich ist bei einem Stellplatz nur dessen Benutzung innerhalb der - hier vom Vermieter gezogenen - Begrenzungen.

IBRRS 2010, 3641

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.01.2010 - 3 Ws 21/10
Auch ein Gemeinschaftsbriefkasten für mehrere Mietparteien erfüllt die Voraussetzungen des § 180 S. 1 ZPO, wenn er durch entsprechende Beschriftung eine eindeutige Zuordnung zum Adressaten ermöglicht, dieser typischerweise seine Post über den Gemeinschaftsbriefkasten erhält und der Kreis der Mitbenutzer überschaubar ist.*)

IBRRS 2010, 3633

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 26.01.2010 - 3 C 374/09
1. Für die Ermittlung der ortsüblichen Miete ist auf den im Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens maßgebenden Erhebungszeitpunkt des Mietspiegels abzustellen.
2. Behebbare Mängel der Orientierungsmerkmale sind bei der Mieterhöhung nicht zu berücksichtigen.
3. Eine einen k-Wert von 1,8 W/qm. aufweisende Isolierverglasung ist als moderne, energieeinsparende Isolierverglasung anzusehen.
4. Gästewohnungen in einer Entfernung von 170m bzw. 250m, die in wenigen Gehminuten zu erreichen sind, sind wohnwerterhöhend.

IBRRS 2010, 3629

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 290/09
Werden mehrere Wohngebäude von Beginn des Mietverhältnisses an durch eine Gemeinschaftsheizung versorgt, können diese Gebäude für die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden, auch wenn als Mietsache im Mietvertrag nur eines der Gebäude bezeichnet wird. Einer dahin gehenden mietvertraglichen Abrechnungsvereinbarung bedarf es nicht (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135).*)

IBRRS 2010, 3604

LG Berlin, Urteil vom 18.03.2010 - 67 S 485/09
In einem laufenden Mietverhältnis ist ein besonderes Feststellungsinteresse des Mieters für eine Feststellungsklage, dass der Vermieter aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag verpflichtet ist, die laufenden Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen, zu verneinen.

IBRRS 2010, 3596

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2010 - 5 U 288/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 3594

OLG Stuttgart, Urteil vom 05.08.2010 - 7 U 82/10
1. § 548 BGB ist auch auf gesetzliche Ansprüche anzuwenden, die ein Vermieter wegen der Verschlechterung der Mietsache hat.
2. § 548 Abs. 1 BGB ist auch auf Ansprüche Dritter gegen den Mieter jedenfalls unter den einschränkenden Voraussetzungen anzuwenden, dass die Ansprüche zumindest auch in der Verschlechterung der Mietsache begründet sind und der Dritte sich entweder mit der Vermietung einverstanden erklärt hat oder mit dem Vermieter wirtschaftlich eng verflochten ist.
3. Die Eigentümer sind nach § 13 Abs. 1 WEG zur Vermietung ihres Sondereigentums berechtigt. Diese gesetzlich vorgesehene Berechtigung ist gleichsam einer Ermächtigung eines Dritten zur Vermietung seines Eigentums gleichzusetzen.
4. Der in der Wohnanlage befindliche, streitgegenständliche Personenaufzug hat ausreichenden Bezug zum vermieteten Sondereigentum.
5. Ansprüche des Vermieters wegen Beschädigungen ausschließlich regelmäßig nur mitbenutzter Sachen des Vermieters wie Treppenhäusern, Fluren oder Eingängen verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB, selbst wenn sie nicht ausdrücklich mit vermietet sind.

IBRRS 2010, 3592

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2010 - 5 U 188/09
1. Für den Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Schriftform des § 550 ZPO ist nicht erforderlich, dass die entsprechende Vertragsurkunde dem Gericht vorgelegt wird.*)
2. Es reicht aus, wenn auf andere Weise - etwa durch Zeugen - feststeht, dass die Vertragsurkunde existent ist bzw. existent war und ihr wesentlicher Inhalt nachgewiesen wird.*)
