Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5276 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2006, 3688
Immobilien
OLG Jena, Beschluss vom 18.09.2006 - 9 W 342/06
1. Die Aufgabe des Eigentums an einem Grundstück (§ 928 Abs. 1 BGB) in einem förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet (§ 142 Abs. 1 S. 1 BauGB) unterliegt der Grundbuchsperre der §§ 144 Abs. 2 Nr. 1, 145 Abs. 1 S. 1, Abs. 6 S. 1 i.V.m. § 22 Abs. 6 S. 1 BauGB und bedarf damit der sanierungsrechtlichen Genehmigung der zuständigen Gemeinde.*)
2. Lehnt die Gemeinde die Erteilung der Genehmigung oder eines Negativzeugnisses - die Bescheinigung, dass sie nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist über den Antrag entschieden hat (§ 22 Abs. 5 S. 5 BauGB) - schriftlich mit der Begründung ab, es handle sich insgesamt um keinen genehmigungsbedürftigen Vorgang, so kann dieses Schreiben unter Beachtung des Formgebots des § 29 Abs. 3 GBO selbst als Negativzeugnis gewertet werden.*)
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IBRRS 2006, 3653
Immobilien
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.07.2006 - 9 ME 189/06
Bei Eigentümeridentität in Bezug auf Vorder- und Hinterliegergrundstück ist die Heranziehung des Hinterliegergrundstücks zu einer Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag für den Ausbau der Straße vor dem Vorderliegergrundstück nicht rechtmäßig, wenn der Eigentümer einem Dritten am Vorderliegergrundstück eine - im Grundbuch eingetragene - beschränkte persönliche Dienstbarkeit in Form eines lebenslangen Wohnrechts (§ 1093 BGB) mit ausschließlichem Nutzungsrecht für Hof und Garten eingeräumt hat.*)
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IBRRS 2006, 3649
Architekten und Ingenieure
LG Frankenthal, Urteil vom 17.11.2005 - 3 O 55/05
Vereinbart der Projektentwickler, dem Vermittlung, Verschaffung von Planungsrecht und Erarbeitung von Vermarktungskonzepten übertragen sind, für den Fall des Nichtverkaufs des Grundstücks durch den Eigentümer ein Honorar in Höhe eines Anteils (hier: 30%) an der Wertsteigerung, kann dies zur Beurkundungsbedürftigkeit der Honorarvereinbarung führen!
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IBRRS 2006, 3648
Architekten und Ingenieure
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.06.2006 - 8 U 157/05
1. Vereinbart der Projektentwickler, dem Vermittlung, Verschaffung von Planungsrecht und Erarbeitung von Vermarktungskonzepten übertragen sind, für den Fall des Nichtverkaufs des Grundstücks durch den Eigentümer ein Honorar in Höhe eines Anteils (hier: 30%) an der Wertsteigerung und liegt dieses Honorar höher als das vereinbarte Provisionshonorar für den Fall des Verkaufs, so muss die Honorarvereinbarung für den Fall des Nichtverkaufs notariell beurkundet werden.
2. Ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen einer etwaig eingetretenen Wertseigerung setzt eine realistische Verwertungsmöglichkeit des Grundstücks voraus.
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IBRRS 2006, 3645
Bauträger
BFH, Urteil vom 27.06.2006 - IX R 47/04
Die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar.*)
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IBRRS 2006, 3644
Immobilien
BFH, Urteil vom 23.08.2006 - II R 16/06
Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude, ist --jedenfalls in den Fällen, in denen der Schenker den zum Erwerb erforderlichen Geldbetrag bereits zur Verfügung gestellt hat-- die Schenkung ausgeführt, wenn sowohl die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt als auch das Gebäude fertiggestellt ist (Abgrenzung zu den BFH-Entscheidungen vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273, und vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425).*)
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IBRRS 2006, 3610
Immobilien
OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2004 - 2 U 34/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 3604
Immobilien
OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2004 - 16 U 39/04
1. Wer eine Wohnung aufgrund eines auf Vermächtnis beruhenden unentgeltlichen Wohnrechts bewohnt, kann sich gegenüber dem Herausgabeanspruch des Erstehers nicht auf § 57 ZVG, 566, 535 S. 1 BGB berufen.*)
2. Ihm kann jedoch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung zur Seite stehen, wenn der Voreigentümer und der Ersteher als Strohmann kollusiv zu seinem Nachteil zusammengewirkt haben.*)
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IBRRS 2006, 3602
Immobilien
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.06.2004 - 9 UF 47/04
Eine Alleinzuweisung der Ehewohnung gemäß § 1361b BGB an den Ehegatten, der Alleineigentümer ist, kommt ausschließlich zu Veräußerungszwecken grundsätzlich nicht in Betracht.*)
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IBRRS 2006, 3595
Immobilien
OLG Bamberg, Urteil vom 23.06.2004 - 3 U 253/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 3588
Immobilien
OLG Rostock, Beschluss vom 09.07.2004 - 3 U 91/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 3586
Immobilien
KG, Urteil vom 15.07.2004 - 8 U 35/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 3575
Immobilien
BGH, Urteil vom 07.07.2006 - V ZR 159/05
1. Miteigentümer eines Grundstücks können den Anspruch auf Einräumung eines Notwegrechts nur gemeinsam geltend machen.*)
2. Die baurechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Gebäudes ist bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Benutzung eines Grundstücks zu beachten.*)
3. Dass ein Gebäude so errichtet wird, dass es zu einem Teil nicht ohne einen Zugang über ein Nachbargrundstück genutzt werden kann, schließt den Anspruch auf Einräumung eines Notwegrechts nicht notwendig aus.*)
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IBRRS 2006, 3571
Immobilien
OLG Köln, Urteil vom 23.05.2006 - 3 U 203/05
1. Beide Grundstücksnachbarn sind Miteigentümer einer Giebelwand, auch wenn eines der Häuser abgerissen wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein neuer Anbau an die Giebelmauer beabsichtigt ist oder wenn sie sich in anderer Weise - etwa durch Vermietung zu Reklamezwecken - weiter nutzen lässt.
2. Auch nach der Zerstörung des einen Hauses darf jeder der beiden Nachbarn die Giebelwand nur in Richtung auf sein eigenes Grundstück benutzen. Jedem Miteigentümer steht die alleinige Nutzung der seinem Grundstück zugewandten Außenfläche zu.
3. Das Zurückbehaltungsrecht schließt den Verzug nur dann aus, wenn es vor oder bei Eintritt der Verzugsvoraussetzungen ausgeübt worden wäre, da der Gläubiger Gelegenheit haben muss, von seiner Abwendungsbefugnis (§ 273 Abs. 3 BGB) Gebrauch zu machen.
4. Entgeltforderungen im Sinne von §§ 286 Abs. 3 und 288 Abs. 2 BGB sind Forderungen, die auf Zahlung eines Entgelts für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet sind. Hierunter fällt auch der Anspruch gemäß § 546a BGB, der ein vertraglicher Anspruch eigener Art und kein Schadensersatzanspruch ist.
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IBRRS 2006, 3569
Immobilien
BFH, Beschluss vom 18.04.2006 - VIII B 141/05
Ein Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel stellen nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen dar, sondern auch (ungeteilte) Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten. Hierbei wird weder auf die Größe und den Wert der einzelnen Objekte noch auf deren Nutzungsart abgestellt. Die Indizwirkung der zahlenmäßigen Voraussetzungen hängt von diesen Umständen nicht ab. Es muss sich lediglich um ein selbstständig veräußerbares und nutzbares Objekt handeln.
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IBRRS 2006, 3557
Immobilien
VGH Hessen, Urteil vom 13.06.2006 - 5 UE 1658/05
Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kann die Einmessung eines im Grundriss veränderten Gebäudes anlässlich eines Auftrags zur Katastervermessung auf dem betroffenen Grundstück oder zur Fertigung von Bauvorlagen, in denen das betroffene Gebäude darzustellen ist, aufgrund von § 19 Abs. 3 Hess. Vermessungsgesetz auch noch nach Ablauf der Frist von zwei Monaten nach Fertigstellung des Rohbaus (§ 19 Abs. 2 Satz 2 HVG) vornehmen.*)
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IBRRS 2006, 3525
Immobilien
OVG Sachsen, Beschluss vom 23.06.2006 - 1 B 227/05
1. Durchgeführte Umbauten stehen der Annahme einer Denkmaleigenschaft nur entgegen, wenn dadurch ihre Identität aufgehoben worden ist.*)
2. Die Erteilung oder Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (oder Zustimmung) steht im pflichtgemäßen Ermessen der Denkmalschutzbehörde.*)
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IBRRS 2006, 3491
Immobilien
BGH, Urteil vom 07.07.2006 - V ZR 246/05
Verkauft eine Gemeinde dem Inhaber eines Nutzungsrechts das Grundstück zu einem nach den Bewertungsvorschriften der DDR ermittelten Preis (Komplettierungskauf), stellt eine Vertragsklausel, durch welche die Gemeinde durch den Erwerber von Ersatzforderungen anderer öffentlicher Stellen nach § 8 Abs. 4 VZOG freigestellt wird, keine unangemessene Benachteiligung des Erwerbers dar (Fortführung von Senat BGHZ 160, 240 und Senatsurt. v. 14. November 2003, V ZR 144/03, NJW-RR 2004, 263).*)
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IBRRS 2006, 3485
Immobilien
LG Freiburg, Urteil vom 10.08.2006 - 6 O 396/05
Ein Überbau beruht regelmäßig nicht auf grober Fahrlässigkeit und ist damit duldungspflichtig, wenn es sich um eine Aufstockung auf ein bereits vorhandenes Gebäude handelt. Der Aufstockende kann ohne den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit davon ausgehen, dass die Grenzverhältnisse bereits bei der Errichtung des ursprünglichen Gebäudes geprüft wurden.
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IBRRS 2006, 3474
Immobilien
VGH Bayern, Beschluss vom 11.05.2006 - 8 ZB 06.485
Wohnungseigentümer sind für ihr Grundstück auch verkehrssicherungspflichtig, soweit auf diesem ein tatsächlich-öffentlicher Weg verläuft.*)
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IBRRS 2006, 3466
Immobilien
LG München II, Urteil vom 04.05.2006 - 1 O 5456/05
Eine entsprechend dem Muster der Landesnotarkammer und der Landeshauptstadt München eingetragene Dienstbarkeit unter der Bezeichnung "Kfz-Stellplatzrecht" umfasst auch das Recht zur Mitbenützung der Zu- und Abfahrt (Vorplatzfläche) zu den Kfz-Stellplätzen. Eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung genügt hierzu, eine schlagwortartige Bezeichnung des Zu- und Abfahrtsrechts ist nicht erforderlich.
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IBRRS 2006, 3452
Immobilien
OLG Rostock, Urteil vom 23.09.2004 - 1 U 27/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 3446
Immobilien
OLG Zweibrücken, Urteil vom 06.10.2004 - 1 U 171/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 3393
Immobilien
BFH, Urteil vom 15.03.2006 - II R 28/04
Ein Leasingvertrag begründet keine Verwertungsbefugnis i.S. des § 1 Abs. 2 GrEStG, wenn dem Leasingnehmer lediglich des Recht eingeräumt wird, zum Ablauf des Leasingvertrages den Abschluss eines Kaufvertrages über das Leasingobjekt mit dem Leasinggeber (zu einem feststehenden Kaufpreis) herbeizuführen.*)
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IBRRS 2006, 3376
Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2003 - 3 Wx 82/02
1. Bei der Vereinbarung eines Wohnungsrechtes stellt die Verpflichtung, das Gebäude, auf das sich das Wohnungsrecht bezieht, "endgültig" fertig zu stellen, keine "Leistung" i. S. des § 23 GBO dar.*)
2. Die vereinbarte Verpflichtung, zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmte Anlagen und Einrichtungen in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, kann unter Umständen zu Rückständen von Leistungen i. S. des § 23 GBO führen, wenn die Gebrauchsfähigkeit dieser Anlagen für die Nutzung der dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume unerlässlich ist.*)
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IBRRS 2006, 3375
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 06.02.2003 - 4 U 137/02
Im Falle des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages erfasst die bei der Bestellung der Sicherungsgrundschuld erklärte sofortige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung auch in das sonstige Vermögen des Schuldners gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO i. d. R. auch den der Bank zukommenden Rückgewähranspruch gerichtet auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages nebst marktüblicher Zinsen.*)
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IBRRS 2006, 3365
Immobilien
KG, Beschluss vom 18.10.2004 - 1 W 331/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 3363
Immobilien
BFH, Urteil vom 20.10.2004 - II R 49/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 3358
Immobilien
KG, Urteil vom 02.11.2004 - 4 U 20/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 3352
Immobilien
BGH, Urteil vom 12.11.2004 - V ZR 322/03
a) Der ungerechtfertigte Antrag auf Löschung eines Rechts durch Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches löst grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch des Betroffenen infolge gutgläubigen Erwerbs eines Dritten aus. Eine Ausnahme gilt auch dann nicht, wenn dem Antragsteller grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, er sich aber nicht in einer vorsatznahen Weise der Einsicht in die wahre Rechtslage verschlossen hat.*)
b) Zu dem Antrag auf Löschung eines Vorkaufsrechts wegen des Todes des Berechtigten ist dessen Erbe vom Grundbuchamt zu hören, wenn eine Vererblichkeit des Rechts in Frage kommt.*)
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IBRRS 2006, 3345
Immobilien
OLG Nürnberg, Urteil vom 23.11.2004 - 5 U 1711/04
Der Vorkaufsverpflichtete haftet dem Vorkaufsberechtigten gegenüber nur dann für Mängel der Kaufsache, wenn er auch dem Drittkäufer gegenüber haften würde. Auf Fehler der Sache, die der Drittkäufer kannte, kann sich auch der Vorkaufsberechtigte nicht berufen.*)
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IBRRS 2006, 3344
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.11.2004 - 5 U 47/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 3341
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 01.12.2004 - 2Z BR 179/04
Einem Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden. Offen bleibt, ob dies auf einer entsprechenden Anwendung von § 251 Abs. 2, § 635 Abs. 3 BGB oder auf § 242 BGB beruht.*)
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IBRRS 2006, 3305
Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2003 - 15 AR 55/02
1. Der Erfüllungsort für Verpflichtungen der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist der Ort ihres Sitzes.*)
2. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist zugleich der Erfüllungsort für die entsprechenden Verpflichtungen der Gesellschafter.*)
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IBRRS 2006, 3286
Immobilien
LG Essen, Urteil vom 27.10.2005 - 18 O 420/03
1. In der Vertiefung eines Grundstücks liegt keine Pflichtverletzung im Sinne von § 909 BGB des Grundstückseigentümers, wenn er als Bauherr seiner grundsätzlichen Verpflichtung, eigenverantwortlich zu prüfen, ob die beabsichtigte Maßnahme die Standfestigkeit des Nachbargrundstücks betrifft, genügt, indem er mit entsprechender Sorgfalt fachkundiges Personal mit der Lösung der anfallenden bautechnischen Aufgaben und der sachgemäßen Durchführung beauftragt.
2. Führen Architekten oder Bauunternehmer Vertiefungsarbeiten durch, so handeln sie eigenständig.
3. Ein Bauunternehmer haftet bereits dann nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 909 BGB, wenn er übersehen hat, dass das Nachbargrundstück durch die Baumaßnahme die erforderliche Stützung verlieren könnte.
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IBRRS 2006, 3276
Immobilien
OLG Bamberg, Urteil vom 07.04.2003 - 4 U 240/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 3275
Immobilien
KG, Beschluss vom 08.04.2003 - 1 W 401/02
Soll eine inhaltliche Änderung des Wohnungseigentumsrechts im Grundbuch eingetragen werden, ist der Berechtigte einer Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB nicht antrags- und beschwerdeberechtigt (§§ 13 Abs. 1 S.2, 71 GBO), weil er nur mittelbar betroffen ist und die Eintragung nicht zu seinen Gunsten erfolgen soll. Der nur mittelbar Betroffene ist auch dann nicht antragsberechtigt, wenn die Eintragung gemäß § 19 GBO nicht ohne seine Bewilligung erfolgen darf. Die Frage, zu wessen Gunsten eine Eintragung erfolgen soll, ist abstrakt nach dem Inhalt der beantragten Eintragung zu beantworten; mittelbare Vorteile oder das Interesse an der Erfüllung schuldrechtlicher Ansprüche sind nicht zu berücksichtigen.*)
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IBRRS 2006, 3272
Immobilien
BGH, Urteil vom 07.07.2006 - V ZR 156/05
Ist ein Zugang zu einem nicht anders zugänglichen Grundstück durch eine Dienstbarkeit gesichert, so wird das Maß der Unterhaltung des Weges im Verhältnis der Parteien zueinander von dem Umfang und der Intensität der beiderseitigen Nutzung des Weges bestimmt. Ist in der Grunddienstbarkeit zur Unterhaltung des Weges nichts bestimmt, haben gemäß §§ 748, 742 BGB beide Parteien im selben Umfang zur Unterhaltung des Weges und damit zum Winterdienst beizutragen.
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IBRRS 2006, 3225
Immobilien
OLG Hamburg, Urteil vom 19.05.2003 - 4 U 201/02
Das dingliche Wohnungsrecht (§ 1093) begründet bei Vorenthaltung der Wohnung einen Herausgabeanspruch sowohl gegen den Eigentümer als auch gegen jeden besitzenden Dritten.*)
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IBRRS 2006, 3220
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 27.05.2003 - 2Z BR 104/03
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die schenkweise Übertragung eines Grundstücks nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist.*)
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IBRRS 2006, 3211
Immobilien
FG Niedersachsen, Urteil vom 09.02.2006 - 11 K 11002/03
Sanierungsaufwendungen, die ein Steuerpflichtiger an einem denkmalgeschützten, vom Wohnhaus räumlich getrennten Nebengebäude leistet, sind auch dann nach § 10f EStG steuerbegünstigt, wenn das Nebengebäude als Abstellraum für Gartenmöbel, Hobbywerkstatt, Stall für Kleintiere der Kinder, Lagerplatz für Futtermittel und als Sattelkammer genutzt wird. Auch diese mittelbaren Wohnzwecke werden vom Förderzweck des § 10f EStG erfasst.
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IBRRS 2006, 3210
Immobilien
FG Niedersachsen, Urteil vom 15.11.2005 - 13 K 464/03
Zur Abzugsfähigkeit von Abbruchkosten und der restlichen Anschaffungskosten eines zu Vermietungszwecken genutzten Wohnhauses als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn anschließend auf dem Grundstück ein selbstgenutztes Wohnhaus errichtet wird.*)
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IBRRS 2006, 3208
Immobilien
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 W 130/04
Die Belastung eines Grundstückes eines Betreuten mit einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung durch den Käufer bedarf auch dann der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung, wenn die im Kaufvertrag enthaltene Belastungsvollmacht bereits genehmigt worden ist.*)
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IBRRS 2006, 3204
Immobilien
BFH, Urteil vom 20.08.1997 - X R 127/94
Die Begünstigung der Anschaffungskosten (zur Hälfte) für den zur Wohnung i.S. des § 10e Abs. 1 EStG gehörenden Grund und Boden erstreckt sich nicht auf ein an das Wohngrundstück angrenzendes, nachträglich hinzuerworbenes Wiesengrundstück, das der Eigentümer als Garten nutzt, wenn es als selbständiges, verkehrsfähiges Grundstück bestehen bleibt und das Wohngrundstück mit 784 qm der für ein Wohngebäude erforderlichen und üblichen Größe entspricht (vgl. auch das zu § 52 Abs. 15 Satz 8 EStG ergangene BFH-Urteil vom 24. Oktober 1996 IV R 43/95, BFHE 181, 333, BStBl II 1997, 50).*)
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IBRRS 2006, 3203
Immobilien
BFH, Urteil vom 27.08.1997 - X R 26/95
Nach der Anschaffung vorgenommene Herstellungsmaßnahmen schließen die Annahme eines Spekulationsgeschäftes nur aus, wenn dadurch das angeschaffte Wirtschaftsgut bei wirtschaftlicher Betrachtung in ein anderes ("aliud") umgestaltet wird. Baut der Käufer einer Eigentumswohnung, die beim Erwerb lediglich aus einem "Dachboden im absoluten Rohzustand" besteht, diese zu einer Dachgeschoßwohnung aus, um sie anschließend zu veräußern, kommt ein Spekulationsgeschäft nicht hinsichtlich der Dachgeschoßwohnung, sondern nur hinsichtlich des Miteigentumsanteils am Grund und Boden in Betracht (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 29. März 1989 X R 4/84, BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652).*)
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IBRRS 2006, 3200
Immobilien
BGH, Urteil vom 25.09.1997 - II ZR 113/96
a) Das deutsche internationale Privatrecht ist von Amts wegen zu beachten, wenn bei der Beurteilung eines Rechtsverhältnisses (hier: Übertragung eines Miteigentumsanteils und Ansprüche aus Miteigentum an einem ausländischen Grundstück) die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt.*)
b) Zur kollisionsrechtlichen Behandlung des Rechtsverhältnisses zwischen Miteigentümern einer in Spanien belegenen Eigentumswohnung.*)
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IBRRS 2006, 3199
Immobilien
BFH, Urteil vom 01.10.1997 - X R 149/94
Hohe Renovierungsaufwendungen im Anschluß an den teilentgeltlichen Erwerb einer eigengenutzten Wohnung sind nur insoweit als sog. anschaffungsnahe Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG einzubeziehen, als sie auf den entgeltlichen Teil des Erwerbs entfallen, und zwar unabhängig davon, ob sie teils als Herstellungskosten teils als Erhaltungsaufwendungen oder insgesamt als nachträgliche Herstellungskosten zu beurteilen sind.*)
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IBRRS 2006, 3191
Immobilien
BFH, Urteil vom 16.12.1997 - IX R 11/94
Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist mit steuerrechtlicher Wirkung grundsätzlich auch unter Fremden möglich.*)
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IBRRS 2006, 3190
Immobilien
BFH, Urteil vom 16.12.1997 - IX R 69/95
Eine Schwimmhalle, die für sich allein bei der Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung (§ 21 Abs. 2 EStG) den Ansatz der Kostenmiete als Rohmietwert rechtfertigt, liegt erst dann vor, wenn die Oberfläche des Beckens mehr als 50 qm beträgt.*)
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IBRRS 2006, 3189
Immobilien
OLG Dresden, Urteil vom 07.01.1999 - 21 U 3045/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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