Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5275 Entscheidungen insgesamt
IBRRS 2000, 0165
Immobilien
BGH, Urteil vom 08.11.1991 - V ZR 260/90
Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens einer Hilfsperson
Vom Vorliegen eines groben Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung, das den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zuläßt, kann bereits dann ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist, wie der Wert der Gegenleistung.
Überläßt der Verkäufer die Verhandlungen und den tatsächlichen Vertragsschluß vollständig einer mit der Sachlage allein vertrauten Hilfsperson, muß er sich deren Wissen im Rahmen des § 138 Abs. 1 BGB selbst dann entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, wenn die Hilfsperson ohne Abschlußvollmacht tätig wurde und der Eigentümer ihr Handeln später genehmigt hat (im Anschluß an BGHZ 83, 293, 297).
IBRRS 2000, 0154
Immobilien
BGH, Urteil vom 14.11.1991 - IX ZR 20/91
Die Gesellschafter einer Baubetreuungsgesellschaft können sich gegenüber den noch zu werbenden, zunächst treuhänderisch vertretenen Mitgliedern einer Bauherrengemeinschaft in einer schriftlichen Urkunde für bestimmte Verpflichtungen der Gesellschaft aus den abzuschließenden Betreuungsverträgen formgültig verbürgen.*)
Volltext
IBRRS 2000, 0149
Immobilien
BGH, Urteil vom 12.07.1991 - V ZR 121/90
Verschweigt der Verkäufer arglistig, daß das verkaufte Grundstück als "wilde" Müllkippe benutzt worden ist, so kann der Käufer nach § 463 Satz 2 BGB Ersatz des mit der Beseitigung von abgelagerten Sondermüll verbundenen Schadens auch dann verlangen, wenn der Verkäufer zwar nicht die Ablagerung von Sondermüll, aber die Nutzung als "wilde" Müllkippe gekannt hat.*)
Volltext
IBRRS 2000, 0148
Immobilien
BGH, Urteil vom 08.02.1991 - V ZR 346/89
Der Eigentümer eines Grundstücks, in dessen Schmutzwasser-Anschlußkanal von einem öffentlichen Straßengelände her Baumwurzeln eindringen, kann deren Beseitigung verlangen (im Anschluß an BGHZ 97, 231; 106, 142).*)
Volltext
IBRRS 2000, 0147
Immobilien
BGH, Urteil vom 26.09.1991 - VII ZR 376/89
1. Enthält ein Anlagemodell wegen seiner konzeptionellen Gestaltung und im Hinblick auf die Möglichkeit eines späteren Erwerbs einer Eigentumswohnung wesentliche Elemente des konventionellen Bauherrenmodells, verjähren Prospekthaftungsansprüche frühestens nach fünf Jahren.*)
2. Wird ein Steuerberater als Initiator oder als ein diesem gleichstehender Prospektverantwortlicher aufgrund typisierten Vertrauens in Anspruch genommen, ist § 68 StBerG nicht anwendbar.*)
IBRRS 2000, 0143
Immobilien
BGH, Urteil vom 17.06.1991 - II ZR 121/90
Prospekthaftung des persönlich haftenden Publikums-KG-Gesellschafters wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflicht gegenüber Anlageinteressenten hier: erforderliche Informationen über den Liquidationsfall sowie über Wertsicherung erwarteter Einnahmen.
IBRRS 2000, 0142
Immobilien
BGH, Urteil vom 07.06.1991 - V ZR 175/90
Ein Miteigentumsanteil am Grundstück kann nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht aufgegeben werden.*)
Volltext
IBRRS 2000, 0138
Immobilien
BGH, Urteil vom 15.05.1991 - VIII ZR 123/90
1. Zur Bedeutung des Begriffs "Wohnfläche" im Prospekt über ein Bauherrenprojekt, das sowohl Wohnungen mit Dachschrägen als auch Vollgeschoßwohnungen umfaßt.*)
2. Zur Verpflichtung des Treuhänders einer Bauherrengemeinschaft, eine nachträgliche Änderung des vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels herbeizuführen.*)
3. Die AGB-Regelung im Treuhandvertrag über ein Bauherrenprojekt, wonach Schadensersatzansprüche gegen den Basistreuhänder erst geltend gemacht werden können, wenn der Bauherr nicht auf andere Weise Ersatz verlangen kann, ist unwirksam.*)
Volltext
IBRRS 2000, 0133
Immobilien
BGH, Urteil vom 26.04.1991 - V ZR 73/90
Ist in einem verkauften Hausgrundstück ein Trockenspeicher ohne erforderliche Baugenehmigung zu Wohnraum umgebaut worden, so liegt unabhängig von der Frage, ob die Umgestaltung nachträglich genehmigungsfähig ist, ein Sachmangel schon deshalb vor, weil bis zur Genehmigung die Baubehörde die Nutzung des Wohnraumes untersagen kann.*)
Volltext
IBRRS 2000, 0132
Immobilien
BGH, Urteil vom 26.04.1991 - V ZR 165/89
1. Wirbt ein Anlage-. Wirtschafts- und Finanzierungsberater der Käufer, welcher zugleich als Doppelmakler und als Verhandlungsgehilfe der Verkäufer auftritt, mit den Steuervorteilen eines Vertragsschlusses, die für die Kaufbereitschaft wesentlich sind, und spricht er insoweit nicht erkennbar nur im eigenen Namen, so handelt er dabei auch als Verhandlungsgehilfe der Verkäufer mit der Folge, daß ihnen sein Verhalten nach § 278 BGB zuzurechnen ist.*)
2. Ein Verhandlungsgehilfe kann durch persönliche Vertrauenswerbung mit besonderer Fachkunde auch die Sorgfaltspflichten des Schuldners entsprechend verstärken, so daß dieser eine Pflichtverletzung durch den Verhandlungsgehilfen nach § 278 BGB zu vertreten hat (Ergänzung zu BGHZ 31, 358).*)
Volltext
IBRRS 2000, 0129
Immobilien
BGH, Urteil vom 05.04.1991 - V ZR 39/90
Auch der anwartschaftsberechtigte Käufer eines Grundstücks ist deliktsrechtlich gegen unzulässige Vertiefungen des Nachbargrundstücks geschützt und hat jedenfalls dann einen eigenen Anspruch auf Schadensersatz auch wegen des Substanzschadens, wenn sein Anwartschaftsrecht bei Eintritt der Vertiefungsschäden bestand und feststeht, daß der daraus folgende Schaden allein bei ihm verbleibt.*)
Volltext
IBRRS 2000, 0128
Immobilien
BGH, Urteil vom 18.04.1991 - III ZR 1/90
Der Eigentümer eines Grundstücks ist grundsätzlich nicht verpflichtet zu verhindern, daß das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser auf ein tieferliegendes Grundstück abfließt. Eine solche Pflicht trifft ihn auch dann nicht, wenn er bei landwirtschaftlicher Nutzung des Grundstücks von der Bewirtschaftung als Grünland zum Anbau von Mais übergeht und sich dadurch der Wasserablauf verändert.*)
Volltext
IBRRS 2000, 0126
Immobilien
BGH, Urteil vom 22.02.1991 - V ZR 308/89
Bildet sich durch die Errichtung einer Zwischendeponie für Erdaushub auf dem Nachbargrundstück (hier Weinberg) ein Kaltluftsee, durch den ein erheblicher Schaden (hier an Weinstöcken) entsteht, so hat der beeinträchtigte Eigentümer einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen den Benutzer des Deponiegrundstücks, wenn es mit wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen möglich gewesen wäre, die Deponie so zu gestalten, daß ein Kaltluftsee vermieden wird, und der Eigentümer des Nachbargrundstücks beim Aufbau der Deponie die abzuwehrende Gefahr nicht rechtzeitig erkannt hat und auch nicht erkennen konnte.*)
Volltext
IBRRS 2000, 0122
Immobilien
BGH, Urteil vom 25.02.1991 - II ZR 60/90
Der Kommanditist, der einer Publikumsgesellschaft erst nach deren Gründung beigetreten ist, sie aber durch Bürgschaften zugunsten ihrer Kreditgeber am Leben erhält, haftet später beitretenden Mitgesellschaftern für das Verschulden von Anlagevermittlern anläßlich der Beitrittsverhandlungen.*)
Volltext
IBRRS 2000, 0121
Immobilien
BGH, Urteil vom 17.04.1991 - IV ZR 112/90
Bei einem Baubetreuungsvertrag im Rahmen eines Bauherrenmodells, in dem der Baubetreuer auch die Verpflichtung zur Beschaffung der Finanzierung und der Bauherr die zu ihrer Abnahme übernimmt, und in dem die Vergütung nicht nach Prozenten des vermittelten Kredits, sondern als Gesamtvergütung an der Wohnfläche der Eigentumswohnung ausgerichtet ist, handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, der nicht dem Maklerrecht, sondern dem Werkvertragsrecht unterliegt.*)
Volltext
IBRRS 2000, 0115
Immobilien
BGH, Urteil vom 20.03.1991 - VIII ARZ 6/90
Rechte des Untermieters bei Kündigung des Hauptmietvertrages
Hat der Eigentümer sein Einfamilienhaus oder seine Eigentumswohnung einem Vermietungsunternehmen zur Untervermietung zu Wohnzwecken vermietet, so kann ihm nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der aus § 556 Abs.3 BGB auf Räumung in Anspruch genommene Untermieter den Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensetzen, soweit dem Untermieter gegenüber einer Kündigung des Untervermieters Schutzrechte aus den §§ 556 a, 564 b BGB zustehen würden. Das gilt auch dann, wenn dem Untermieter bei Abschluß des Untermietvertrages zwar bekannt war, daß sein Vermieter nicht Eigentümer der Mietsache ist, er aber nicht wußte, daß er gegenüber dem Eigentümer keinen Wohnraumkündigungsschutz genießt (teilweise Aufgabe von BGHZ 84, 90 = BGH, HdM Nr. 2).
Volltext
IBRRS 2000, 0114
Immobilien
BGH, Urteil vom 22.02.1991 - V ZR 299/89
Leitsätze redakt.:
Haftung des Verkäufers eines Wohngrundstücks wegen nicht offenbarter Störungen durch lautes und schikanöses Verhalten der Nachbarn (hier: in der angrenzenden Doppelhaushälfte):
c. mangels Fehler-Eigenschaft keine Mängelhaftung;
d. Anfechtbarkeit des Vertragsschlusses wegen Täuschung im Falle vorsätzlich falscher Angaben oder vorsätzlichen Verschweigens;
e. Haftung aus culpa in contrahendo bei fahrlässiger Aufklärungspflichtverletzung.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Verletzt der Verkäufer eines Wohngrundstücks die Pflicht, den Käufer über schikanöses Nachbarverhalten (hier: mehrjähriges absichtliches Stören der Nachtruhe) aufzuklären, haftet er bereits bei Fahrlässigkeit auf Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluß.
Volltext
IBRRS 2000, 0108
Immobilien
BGH, Urteil vom 16.11.1990 - V ZR 217/89
Leitsätze redakt.:
a. Kein Formularvertrags-Charakter und dementsprechend keine Inhaltskontrolle einer im notariellen Grundstückskaufvertrag enthaltenen Klausel allein deswegen, weil sie eine in der Praxis des Notars gebräuchliche Standardformulierung enthält (hier: Vereinbarung von Fälligkeitszinsen);
b. Inhaltskontrolle und Beanstandung auch nicht nach den für formelhafte Klauseln in bestimmten notariellen Individualverträgen entwickelten Grundsätzen.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Die in einem Grundstückskaufvertrag getroffene Vereinbarung von Fälligkeitszinsen ist nicht schon deshalb eine Allgemeine Geschäftsbedingung, weil der Wortlaut der Klausel auf einer Standardformulierung des beurkundenden Notars beruht. Es handelt sich auch nicht um eine "formelhafte" und deswegen etwa einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB unterliegende Klausel.
Volltext
IBRRS 2000, 0107
Immobilien
BGH, Urteil vom 17.01.1991 - VII ZR 143/89
Leitsätze redakt.:
d. Vertragliche Pflichten des im Bauherrenmodell eingeschalteten Treuhänders, insbesondere Kontroll- und Betreuungspflichten;
e. Pflicht zum Ausgleich zwischen benachteiligten und begünstigten Bauherren bei nachträglichen Flächenveränderungen innerhalb der Aufteilung in Wohnungseigentum.
Volltext
IBRRS 2000, 0090
Immobilien
BGH, Urteil vom 14.02.1991 - V ZB 12/90
Anforderungen an Trennwände für Abgeschlossenheit
Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob Wohnungen und sonstige Räume in bestehenden Gebäuden nur dann im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG in sich abgeschlossen sind, wenn Trennwände und Trenndecken den Anforderungen entsprechen, die das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes an Neubauten stellt.
Volltext
IBRRS 2000, 0088
Immobilien
BGH, Urteil vom 18.09.1990 - XI ZR 77/89
Persönliche Haftung des Stellvertreters aus culpa in contrahendo, insbesondere wegen Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens
im Falle enger persönlicher Beziehungen der Beteiligten.
Volltext
IBRRS 2000, 0087
Immobilien
BGH, Urteil vom 16.11.1990 - V ZR 297/89
c. Funktion der Notwegrente als Ausgleich für die dem Nachbarn infolge der Notweg-Duldung entstehende Eigentumsbeeinträchtigung;
d. dementsprechend Bemessung der Rente nach der aus dem Notwegrecht resultierenden Verkehrswertbeschränkung für das Gesamtgrundstück.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
a) Für die Bemessung der Notwegrente ist nicht auf den Vorteil oder den Nutzen abzustellen, den der Berechtigte aus dem Notweg zieht, sondern auf den Umfang des dem verpflichteten Eigentümer durch die Duldungspflicht entstehenden Nutzungsverlustes.
b) Bei der Notwegrente bemißt sich der Nutzungsverlust nach der Minderung des Verkehrswertes, die das gesamte Grundstück durch den Notweg erfährt.
Volltext
IBRRS 2000, 0086
Immobilien
BGH, Urteil vom 30.11.1990 - V ZR 91/89
Leitsätze redakt.:
b. Die beim Kauf angegebene Wohnflächengröße eines Hauses kann Gegenstand einer Eigenschaftszusicherung (§ 459 Abs. 2), aber auch bloßes Beschaffenheitsmerkmal (Abs. 1) sein;
c. unterschiedliche Beurteilung der Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses je nachdem, ob Haftung aus Abs. 1 oder aus Abs. 2 in Betracht kommt.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
a) Das Vorhandensein einer bestimmten Wohnfläche kann Beschaffenheitsangabe (§ 459 Abs. 1 BGB) oder zugesicherte Eigenschaft (§ 459 Abs. 2 BGB) eines Grundstücks sein.
b) Die Gewährleistung für eine bestimmte Wohnfläche ist, anders als für eine bestimmte Grundstücksgröße (§ 468 BGB), nicht auf den Fall der Zusicherung beschränkt.
c) Der allgemeine Sprachgebrauch verbindet mit dem Begriff der Wohnfläche nicht eine bestimmte Art ihrer Berechnung (hier nach §§ 42-44 Zweite Berechnungsverordnung).
Volltext
IBRRS 2000, 0080
Immobilien
BGH, Urteil vom 25.09.1990 - XI ZR 126/89
Pflicht zur Aufklärung über eigenes Fehlverhalten sowie über daraus resultierende Schadensersatzansprüche und deren Verjährung
Sekundäranspruch
bei Aufklärungspflichtverletzung
im Falle eines steuerlich beratend tätigen Steuerberaters;
(d) keine entsprechenden Pflichten hinsichtlich der Sekundärhaftung.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
a) Der sogenannte "sekundäre" Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater entsteht mit der Vollendung der Verjährung des Primäranspruchs; in diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährung des Sekundäranspruchs (im Anschluß an BGHZ 94, 380, 390).
b) Ein Anspruch wegen Unterbleibens eines Hinweises auf den Sekundäranspruch und dessen Verjährung besteht nicht (im Anschluß an BGHZ 94, 380, 390).
Volltext
IBRRS 2000, 0063
Immobilien
BGH, Urteil vom 23.03.1990 - V ZR 16/89
a-d. Schadensersatzanspruch des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen arglistig falscher Angaben des Verkäufers über die Beschaffenheit der Kaufsache:
(a) keine Priorität der Sachmängelgewährleistungsvorschriften;
(b) Pflicht des Verkäufers zur Aufklärung über die Beschaffenheit der Kaufsache auch dann, wenn der Kaufentschluß allein aus steuerlichen Erwägungen resultiert;
(c) Anspruch wegen verschleiernder Angaben in einem Verkaufsprospekt über eine zum Wohnen baurechtlich teilweise ungeeignete Eigentumswohnung;
(d) Merkmale der Arglist des Verkäufers.
e. Dauer eines bestehenden Mietverhältnisses und entsprechender Mietertrag als möglicher Gegenstand einer Beschaffenheitsangabe oder Eigenschaftszusicherung beim Grundstückskauf.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
a) Die Dauer eines bestehenden Mietverhältnisses über ein Hausgrundstück kann in Verbindung mit der Höhe des Mietertrags Gegenstand einer Beschaffenheitsangabe (§ 459 Abs. 1 BGB) oder Eigenschaftszusicherung (§ 459 Abs. 2 BGB) sein (Ergänzung zu BGH, Urteil v. 2.12.1988 - V ZR 91/87 - WM 1989, 579).
b) Das Nichtvorliegen eines steuerlichen Objektverbrauchs (hier: § 7b Abs. 6 EStG) stellt keine Sacheigenschaft des Grundstücks dar (Abgrenzung zu BGHZ 79, 183, 185 f).
c) Der Verkäufer ist von einer Aufklärungspflicht über die Beschaffenheit des Kaufgrundstücks nicht deshalb entbunden, weil sich der Käufer beim Kaufentschluß von steuerlichen Erwägungen leiten läßt.
Volltext
IBRRS 2000, 0053
Immobilien
BGH, Urteil vom 22.06.1990 - V ZR 126/89
Angaben über den Mietertrag des Kaufgrundstücks als Eigenschaftszusicherung, und zwar regelmäßig auch dahingehend, daß die Erträge aus baurechtlich zulässiger Vermietung stammen.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Die Zusicherung von Mieteinnahmen erstreckt sich in der Regel nicht nur darauf, daß die Beträge bei Gefahrübergang gezahlt werden, sondern auch darauf, daß sie aus einer zulässigen Vermietung herrühren (im Anschluß an Senatsurteil v. 2.12.1988 - V ZR 91/87 - NJW 1989, 1795).
Volltext
IBRRS 2000, 0052
Immobilien
BGH, Urteil vom 24.04.1990 - XI ZR 236/89
c Grundsätzlich keine Pflicht der Bank zur Aufklärung des Darlehensnehmers über die mit der beabsichtigten Darlehensverwendung verbundenen Risiken,
(d) anders (Aufklärungs- und Warnpflicht) ausnahmsweise bei besonderem Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers;
(e) Aufklärungspflicht im Falle der Finanzierung einer Beteiligung an sogen. Bauherrenmodellen nur unter
besonders strengen
Voraussetzungen;
(f) Aufklärungspflicht u. U. auch dann, wenn die Finanzierung erst nach dem
Beitritt
zur Bauherrengemeinschaft beantragt wird.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
a) Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Kreditinstitut verpflichtet ist, vor Übernahme der Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung im Bauherrenmodell den Erwerber auf besondere Nachteile und Risiken des konkreten Vorhabens hinzuweisen.
b) Wird die Finanzierung erst nach Abschluß der zum Erwerb verpflichtenden Verträge beantragt, so setzt die Annahme einer Aufklärungspflicht des Kreditinstituts und der Ursächlichkeit ihrer Verletzung voraus, daß der Erwerber bei Kenntniserlangung in der Lage gewesen wäre, sich aus seinen vertraglichen Bindungen zu lösen.
Volltext
IBRRS 2000, 0051
Immobilien
BGH, Urteil vom 05.07.1990 - VII ZR 26/89
Pflicht zur Aufklärung über eigenes Fehlverhalten sowie über daraus resultierende Schadensersatzansprüche und deren Verjährung
Sekundäranspruch
bei Aufklärungspflichtverletzung
im Falle eines (im Bauherrenmodell) als Treuhänder tätigen Steuerberaters;
* * *
Amtlicher Leitsatz:
1. Ein Treuhänder, der im Rahmen des Bauherrenmodells Erklärungen zur Bildung und zum Erwerb von Eigentumswohnungen als Vertreter des Bauherrn abgibt, muß prüfen, ob die Wohnung vom Veräußerungsvertrag abweichende öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen aufweist (im Anschluß an Senatsurteil vom 24. November 1988 - VII ZR 222/87 = BauR 1989, 219 = ZfBR 1989, 58).
2. Ein Steuerberater, der im Bauherrenmodell als Treuhänder tätig ist, muß auf begangene Pflichtverletzungen und auf die laufende Verjährungsfrist hinweisen.
Volltext
IBRRS 2000, 0042
Immobilien
BGH, Urteil vom 18.05.1990 - V ZR 190/89
Geltendmachung des Heimfallanspruchs:
b. keine Wertung als Ausübung eines Gestaltungsrechts;
c. fortbestehende Pflicht zur Erbbauzins-Zahlung bis zum dinglichen Vollzug des Heimfalls;
d. mögliche nachträgliche Abstandnahme vom Heimfallverlangen.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Auch wenn der Eigentümer den Heimfallanspruch geltend macht, steht ihm der Erbbauzins für die Dauer des Erbbaurechts zu, mithin bis zum dinglichen Vollzug des Anspruchs.
Volltext
IBRRS 2000, 0041
Immobilien
BGH, Urteil vom 31.05.1990 - VII ZR 340/88
Anwendbarkeit der Rechtsprechungsgrundsätze zur Prospekthaftung für Vollständigkeit und Richtigkeit der für Publikums-Kommanditgesellschaften werbenden Werbeprospekte auch bei Bauherrenmodellen;
(b) Haftung der das Management bildenden Initiatoren (hier: Geschäftsführer Mehrheitsgesellschafter), die den Prospekt gestaltet und herausgegeben haben;
(c-d) Haftung der Personen und Unternehmen, die aufgrund besonderer beruflicher und wirtschaftlicher Stellung oder beruflicher Sachkunde (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Anlageberater) durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Prospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen,
(d) auch ohne ausdrückliche Namensnennung im Prospekt;
(e-f) daneben mögliche Haftung des mit dem Anlagenvertrieb beauftragten Anlageberaters wegen unterlassenen Hinweises auf das wirtschaftliche Risiko eines Beteiligungserwerbs;
(f) Gesichtspunkte im Einzelfall (hier: Wohnstift-Projekt).
IBRRS 2000, 0028
Immobilien
BGH, Urteil vom 30.03.1990 - V ZR 13/89
Verkäufer-Haftung aufgrund unrichtiger Angaben:
gleiche Rechtslage (keine kauf-, aber mögliche vorvertragliche Haftung) für den Fall unrichtiger Angaben über Umsatz und Ertrag beim Verkauf eines Unternehmens (hier: Bierumsatz einer mit Grundstück verkauften Gaststätte).
* * *
Amtlicher Leitsatz:
1. Der in einem Jahr bei nur eingeschränkter Öffnungszeit erzielte Bierumsatz einer Gaststätte ist keine Eigenschaft des Grundstücks.
2. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen falscher Angaben bei Vertragsschluß über Umstände, die für den Abschluß von Bedeutung waren, aber nicht zur Beschaffenheit der Sache zählen (hier: Bierumsatz), verjährt in 30 Jahren.
Volltext
IBRRS 2000, 0027
Immobilien
BGH, Urteil vom 20.04.1990 - V ZR 282/88
c. Voraussetzungen für einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 BGB wegen nicht von Abs. 1 erfaßter Grobimmissionen;
d. Anspruch wegen Bodenverseuchungen durch Schrotblei aus einer benachbarten Tontauben-Schießanlage, sofern der betroffene Grundeigentümer die Gefahr und Folgen solcher Bodenbelastungen nicht erkannt hat und auch nicht erkennen konnte.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 S. 2 BGB ist auch dann gegeben, wenn der Eigentümer des betroffenen Grundstücks zwar das Herabfallen von Schrotblei aus einer benachbarten Schießanlage hätte abwehren können, die daraus folgende Bodenverseuchung und Überschreitung des noch tolerablen Grenzwerts für Bleibelastung mit den sich ergebenden Folgen für die landwirtschaftliche Nutzung aber nicht erkannt hat und auch nicht erkennen konnte.
Volltext
Online seit 1999
IBRRS 1999, 0967
Immobilien
BGH, Urteil vom 26.11.1999 - V ZR 251/98
a) Ist eine als solche nicht beurkundungsbedürftige Vereinbarung von einem Grundstücksgeschäft abhängig, dieses aber nicht von ihr (einseitige Abhängigkeit), bleibt sie von dem Formgebot des § 313 BGB frei.*)
b) Die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung wegen Zinsen, die aus einem Kaufpreis zu zahlen sind, kann auf einen Zeitpunkt abstellen, der weder für die Fälligkeit des Kaufpreises noch für den Eintritt des Schuldnerverzugs maßgeblich ist.*)
Volltext
Online seit 1996
IBRRS 1996, 0507
Immobilien
BGH, Beschluss vom 05.12.1996 - V ZB 27/96
Zur Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung, die einen mehrfach aufschiebend bedingten Rückübereignungsanspruch sichern soll.*)
Volltext
IBRRS 1996, 0415
Immobilien
BGH, Urteil vom 22.11.1996 - V ZR 196/95
1. Zu den Anforderungen an die Substantiierung des Klagevortrags.*)
2. Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel des Grundstücks zu erkennen, so handelt er dennoch arglistig, wenn er sich bewußt nicht hierum kümmert und in Kauf nimmt, daß der Käufer, weil er die Prüfung unterläßt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte. (Leitsätze der Redaktion)*)
Volltext
Online seit 1992
IBRRS 1992, 0739
Immobilien
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1992 - 22 U 120/91
1. Am Niederrhein muß mit Wind der Stärke 8 nach der Beaufort-Skala, der in Böen den Bereich der Windstärke 12 erreicht, - wenn auch selten - gerechnet werden.*)
2. Werden durch einen solchen, kein außergewöhnliches Naturereignis darstellenden Sturm Dachziegel abgedeckt, ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluß gerechtfertigt, daß das Gebäude fehlerhaft errichtet oder unzulänglich unterhalten worden ist.*)
Volltext
Online seit 1991
IBRRS 1991, 0459
Immobilien
BGH, Urteil vom 08.03.1991 - V ZR 351/89
1. Ein eventueller Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer nach § 281 BGB auf Zahlung der Versicherungssumme für einen Brandschaden an mitverkauften Gebäuden verjährt nach Übergabe des verkauften Grundstücks jedenfalls gem. § 477 Abs. 1 BGB. Ob ein solcher Anspruch überhaupt besteht, bleibt offen.*)
2. Nach Gefahrübergang hat der Käufer keinen Anspruch mehr auf teilweise Rückzahlung des Kaufpreises nach § 323 Abs. 3, 1 BGB wegen eines vor Übergabe eingetretenen Brandschadens am gekauften Anwesen.*)
Volltext
Online seit 1990
IBRRS 1990, 0710
Immobilien
BGH, Urteil vom 07.11.1990 - XII ZR 11/89
Die Formvorschrift des § 313 Satz 1 BGB gilt auch für die Bestellung eines Vorkaufsrechts, und zwar sowohl für das persönliche wie auch für das dingliche, und erstreckt sich auf die Bestellung selbst wie auch auf die Verpflichtung dazu. § 313 BGB ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 ErbbauVO auf das Erbbaurecht entsprechend anwendbar, so daß die Einräumung des Vorkaufsrechts am Erbbaurecht der notariellen Beurkundung bedarf. (Leitsatz der Redaktion)*)
Volltext
Online seit 1989
IBRRS 1989, 0453
AGB
BGH, Urteil vom 10.11.1989 - V ZR 201/88
1. Bestellt der Sicherungsgeber eine Grundschuld zur Absicherung von Schulden eines Dritten, so ist die Ausdehnung des Haftungsumfangs durch formularmäßige Zweckerklärung für "alle bestehenden und zukünftigen Verbindlichkeiten" des Dritten grundsätzlich insoweit überraschend (§ 3 AGB-Gesetz), als sie über den Anlaß des Sicherungsvertrags (hier: Prolongation bestimmter Wechselverbindlichkeiten) hinausgeht.*)
2. Macht der Sicherungsnehmer geltend, er habe im Rahmen der Vertragsverhandlungen ausdrücklich einen bestimmten Haftungsumfang der Grundschuld (hier: alle bestehenden Verbindlichkeiten) angesprochen, so trägt er dafür die Beweislast.*)
Volltext
IBRRS 1989, 0285
Immobilien
BGH, Urteil vom 03.11.1989 - V ZR 57/88
1. Beschränkt der Verkäufer eines Grundstücks die Gewährleistung auf die Beseitigung eines schon bei Vertragsschluß erkannten Mangels, so kann er grundsätzlich nicht verlangen, daß ihm nach Gefahrübergang noch Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wird.*)
2. Der Käufer kann in diesem Falle den Verkäufer durch sofortige Mahnung mit der Nachbesserung des Mangels in Verzug setzen und sich dadurch die Möglichkeit eröffnen, ein Selbstbeseitigungsrecht entsprechend § 633 III BGB auszuüben. Ist der Gefahrübergang nach dem Kalender bestimmt, steht ihm dieses Recht ohne Mahnung zu.*)
Volltext
Online seit 1987
IBRRS 1987, 0615
Immobilien
BGH, Urteil vom 18.09.1987 - V ZR 219/85
Im Rahmen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs für Vertiefungsschäden können sowohl der schadensanfällige Zustand des betroffenen Grundstücks, als auch ein schuldhafter oder schuldloser Mitverursachungsbeitrag des Eigentümers des geschädigten Grundstücks anspruchsmindernd berücksichtigt werden.*)
Volltext
Online seit 1985
IBRRS 1985, 0354
Immobilien
BGH, Urteil vom 28.06.1985 - V ZR 111/84
§ 1020 BGB begründet ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen den Eigentümern des herrschenden und des dienenden Grundstückes, für das § 278 BGB gilt.*)
Volltext
IBRRS 1985, 0081
Immobilien
BGH, Urteil vom 15.02.1985 - V ZR 131/83
Nach dem aus § 242 BGB hergeleiteten sog. Übermaßverbot treten bestimmte schwerwiegende Rechtsfolgen bei nur geringfügigen Vertragsverletzungen nach Treu und Glauben nicht ein.
Volltext
Online seit 1983
IBRRS 1983, 0266
Immobilien
BGH, Urteil vom 21.10.1983 - V ZR 166/82
1. Schattet ein Hochhaus Funkwellen so ab, daß auf dem Nachbargrundstück ein Empfang nicht mehr möglich ist, kann der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks nicht beanspruchen, auf Kosten des Hochhauseigentümers Anschluß an die Sammelantenne des Hochhauses zu erhalten.*)
2. Er hat auch keinen Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Ausgleichs.*)
Volltext
Ältere Dokumente
IBRRS 2003, 3239
Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 04.09.2003 - 5 U 279/01
1. § 903 Satz 1 BGB, der dem Eigentümer einer Sache im Ausgangspunkt das Recht zuweist, jede Dritteinwirkung zu unterbinden, wird durch § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB dahin beschränkt, dass die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnlicher Erscheinungen auf einem Grundstück geduldet werden muss, wenn dessen Benutzung dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
2. In der Regel liegt nur eine unwesentliche Immission vor, wenn die in Gesetzen, Rechtsverordnungen oder bestimmten Verwaltungsvorschriften festgelegten Grenz- oder Richtwerte nicht überschritten werden.
3. Die Richtwerte der TA Lärm machen keine unverrückbare Vorgabe für die Unterscheidung zwischen unwesentlichen und wesentlichen Immissionen. Gleichwohl haben sie hier stets eine Indizfunktion.
4. Bewohner eines Neubaus müssen Lärmbelästigungen aus einem schon bestehenden Dorfgemeinschaftshaus in der Nachbarschaft nicht zwangsläufig hinnehmen, sofern die Grenzwerte der TA Lärm nicht eingehalten werden. Denn die in der TA Lärm vorgegebenen Grenzwerte betreffen bebaute und unbebaute Grundstücke gleichermaßen.
5. Zur Verbindlichkeit einer "gestellten" Messung durch den Sachverständigen.
Volltext
IBRRS 2002, 2313
Immobilien
OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2002 - 22 U 45/02
Bei einem Hauskauf ist der Verkäufer nicht verpflichtet, den Käufer ungefragt über die abgeschlossene Vorgeschichte des Hauses zu informieren; es ist auch nicht seine Aufgabe, Nachteile zu verdeutlichen.
Volltext
IBRRS 2001, 0223
Immobilien
BGH, Urteil vom 06.04.2001 - V ZR 394/99
1. Verletzt ein Verkäufer seine vorvertraglichen Aufklärungspflichten dadurch, daß er den Käufer über einen Umstand nicht ordnungsgemäß unterrichtet, der einen Rechtsmangel darstellt, so werden auf Ersatz des Vertrauensschadens gerichtete Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluß nicht durch die Gewährleistungsansprüche wegen des Rechtsmangels ausgeschlossen.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluß kann ausnahmsweise auf Ersatz des Erfüllungsinteresses gerichtet werden, wenn feststeht, daß ohne das schädigende Verhalten ein Vertrag zu anderen, für den Geschädigten günstigeren Bedingungen zustande gekommen wäre. Läßt sich diese Feststellung nicht treffen, so kann der Geschädigte, der an dem Vertrag festhalten will, als Ersatz des negativen Interesses verlangen, so gestellt zu werden, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Kaufvertrag zu einem günstigeren Preis abzuschließen.*)
Volltext
IBRRS 1995, 0002
Bauvertrag
OLG Hamm, Urteil vom 23.05.1995 - 19 U 215/94
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2001, 0202
Immobilien
BGH, Urteil vom 19.03.2001 - II ZR 277/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2001, 0191
Immobilien
BGH, Urteil vom 11.10.2001 - III ZR 288/00
a) Zum Umfang der Pflichten eines Treuhänders, der zur Wahrung der
Interessen der - einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft beitretenden - Anleger bestellt worden ist.
b) Zur Reichweite und den Auswirkungen einer summenmäßigen Haftungsbeschränkung des Treuhänders in dem zugrundeliegenden Vertrag.
Volltext




