Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5288 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2002, 0085
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 04.12.2001 - VI ZR 447/00
a) Die Ersatzpflicht nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG ist gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG auch dann ausgeschlossen, wenn neben einem Fehler der Außenanlage einer Wasserversorgungsleitung ein fehlerhafter Zustand des sich im Gebäude befindlichen Teils der Anlage den Schaden gleichrangig mitverursacht hat.
b) Der Betreiber einer Wasserversorgungsleitung ist aufgrund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB gehalten, einen Schieber an der Abzweigstelle einer Hausanschlußleitung vom örtlichen Versorgungsnetz solange geschlossen zu halten, bis eine ordnungsgemäße Verbindung der Hausanschlußleitung mit dem Leitungsnetz des Hauses hergestellt ist.
c) Dem Geschädigten kann es zum Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB gereichen, wenn er nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Sorge dafür trägt, daß die im Keller seines Gebäudes befindliche Hauptabsperrvorrichtung am Ende der Hausanschlußleitung ebenfalls geschlossen bleibt.
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IBRRS 2002, 0056
Bauträger
OLG München, Urteil vom 29.04.1999 - 9 U 5056/98
1.) Der Erwerber kann den restlichen Erwerbspreis mit einem Vorschussanspruch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum auch vor Abnahme verrechnen.
2.) Erlischt deshalb der restliche Erwerbspreisanspruch des Bauträgers, so ist er zur sofortigen Eigentumsübertragung verpflichtet; kommt er dieser Pflicht trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, kann der Erwerber den Vertrag im Wege des so genannten großen Schadensersatzanspruchs rückabwickeln.
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IBRRS 2002, 0053
Architekten und Ingenieure
OLG Dresden, Urteil vom 21.02.2000 - 2 U 3410/98
Ein Rohbauunternehmer ist nicht verpflichtet, die vom Architekten geplante Ausgestaltung der Fahrbahnkrümmungen und der Kurvenradien einer Tiefgaragen-Zufahrtsrampe mit deren Fahrbahnbreite abzugleichen.
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IBRRS 2002, 0038
Immobilien
BGH, Urteil vom 02.11.2001 - V ZR 224/00
1. Die Ausstellung einer Rechnung mit gesonderter Angabe der Umsatzsteuer kann auch bei der Vereinbarung eines Nettopreises "zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer" entweder nur bei objektiver Steuerpflicht der erbrachten Leistung (§ 14 Abs. 1 UStG) oder im Falle einer bestandskräftigen Besteuerung (§ 242 BGB) verlangt werden (Fortführung von BGHZ 104, 284 ff und BGH, NJW 1989, 302 ff).
2. Ob an den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen zur Unzumutbarkeit der Erteilung einer Rechnung nach § 14 Abs. 1 UStG bei zweifelhafter Steuerrechtslage (vgl. BGH, NJW 1980, 2710; BGHZ 103, 284 ff; BGH, NJW 1989, 302 ff) trotz der bei § 14 Abs. 2 UStG gesetzlich vorgesehenen und für die Fälle des § 14 Abs. 3 UStG inzwischen durch die Rechtsprechung erweiterten Möglichkeit zur Korrektur eines unrichtigen Steuerausweises uneingeschränkt festzuhalten ist, ist nicht bedenkenfrei, kann aber offen bleiben. Jedenfalls entbinden diese Grundsätze die Zivilgerichte nicht davon, die steuerrechtlichen Vorfragen abschließend zu beantworten, wenn deren Beurteilung keinen besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Natur begegnet.
3. a) Verzichtet ein Verkäufer auf die Umsatzsteuerfreiheit der Grundstücksübertragung (§§ 9, 4 Nr. 9 a UStG), kann ein damit korrespondierender Vorsteuerabzug des Erwerbers rechtsmißbräuchlich (§ 42 AO) sein, wenn dieser den Umsatzsteuerbetrag nicht an den insolventen Verkäufer auskehrt, sondern ihn mit eigenen notleidenden Forderungen gegen den Verkäufer verrechnet und dem Veräußerer auch den vereinbarten Nettopreis nicht wenigstens in Höhe der anfallenden Umsatzsteuer zur Tilgung dieser Steuerschuld zur Verfügung stellt (Fortführung von BFHE 165, 1 ff).
b) § 42 AO schließt nur aus, daß sich der Steuerpflichtige für steuerliche Zwecke auf die von ihm gewählte Gestaltung beruft, berührt jedoch nicht deren zivilrechtliche Wirksamkeit (im Anschluß an BFH BStBl II 1996, 377, 379; BGH/NV 1994, 903 f). Eine Rückerstattung des an den Verkäufer geleisteten Umsatzsteuerbetrags kommt daher nicht nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB in Betracht, sondern kann allenfalls nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung (§ 157 BGB), des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB) oder gemäß § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB erfolgen.
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IBRRS 2002, 0031
Immobilien
BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 427/00
Die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist nicht nur dann begründet, wenn bereits vorhandene Leitungen im Wege der Zweckänderung für telekommunikative Aufgaben genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn der Unternehmer den durch eine Dienstbarkeit geschützten Bereich, in dem bisher schon eine Versorgungsleitung unterhalten wurde, für die Neuerrichtung von Telekommunikationslinien in Anspruch nimmt.
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IBRRS 2002, 0030
Immobilien
BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 424/00
Die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist nicht nur dann begründet, wenn bereits vorhandene Leitungen im Wege der Zweckänderung für telekommunikative Aufgaben genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn der Unternehmer den durch eine Dienstbarkeit geschützten Bereich, in dem bisher schon eine Versorgungsleitung unterhalten wurde, für die Neuerrichtung von Telekommunikationslinien in Anspruch nimmt.
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IBRRS 2002, 0029
Immobilien
BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 422/00
Die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist nicht nur dann begründet, wenn bereits vorhandene Leitungen im Wege der Zweckänderung für telekommunikative Aufgaben genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn der Unternehmer den durch eine Dienstbarkeit geschützten Bereich, in dem bisher schon eine Versorgungsleitung unterhalten wurde, für die Neuerrichtung von Telekommunikationslinien in Anspruch nimmt.
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IBRRS 2002, 0028
Immobilien
BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 421/00
Die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist nicht nur dann begründet, wenn bereits vorhandene Leitungen im Wege der Zweckänderung für telekommunikative Aufgaben genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn der Unternehmer den durch eine Dienstbarkeit geschützten Bereich, in dem bisher schon eine Versorgungsleitung unterhalten wurde, für die Neuerrichtung von Telekommunikationslinien in Anspruch nimmt.
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IBRRS 2002, 0027
Immobilien
BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 419/00
Die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist nicht nur dann begründet, wenn bereits vorhandene Leitungen im Wege der Zweckänderung für telekommunikative Aufgaben genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn der Unternehmer den durch eine Dienstbarkeit geschützten Bereich, in dem bisher schon eine Versorgungsleitung unterhalten wurde, für die Neuerrichtung von Telekommunikationslinien in Anspruch nimmt.*)
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IBRRS 2002, 0015
Immobilien
BGH, Urteil vom 05.10.2001 - V ZR 275/00
Die Grundsätze der Rechtsprechung, nach der die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarung gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge regelmäßig für die Zusicherung einer Eigenschaft sprechen, finden auch bei freiwilliger Versteigerung eines Grundstücks Anwendung (Fortführung von zuletzt BGH, Urt. v. 30. März 2001, V ZR 461/99, NJW 2001, 2551).
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IBRRS 2002, 0002
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 23.08.2001 - 16 U 190/00
1.) Besteht zwischen dem Kauf- und dem Darlehensvertrag eine wirtschaftliche Einheit und sind finanzierende Bank und Vertrieb arbeitsteilig verbunden, dann schuldet die Bank Aufklärung und Beratung auch in Bezug auf das finanzierte Erwerbsgeschäft.
2.) Eine Bank muss auf Nachteile und Risiken einer von ihr veranlassten Kapitallebensversicherung, mit der am Ende der Kredit getilgt werden soll, hinweisen.
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IBRRS 2001, 0553
Bauhaftung
OLG Köln, Urteil vom 30.08.2001 - 7 U 29/01
Jeder Anschlussnehmer muss damit rechnen, dass von Zeit zu Zeit auf seine Leitung ein Druck einwirken kann, der bis zur Rückstauebene (in der Regel Straßenoberkante) reicht. Demgemäß ist er - zumindest im Grundsatz - verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um sein Anwesen vor dem Eintritt eines Rückstauschadens zu sichern.
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IBRRS 2001, 0035
Immobilien
BGH, Urteil vom 22.11.2001 - III ZR 322/00
1. Überläßt der zur Abwasserbeseitigung verpflichtete Träger einer öffentlichen Verkehrsanlage die Fortleitung des gesammelten Niederschlagswassers einem Dritten (hier: dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks), so bleibt seine eigene Verantwortlichkeit bestehen. Er muß den Dritten überwachen und notfalls selbst eingreifen. Verletzt er diese Pflicht, wird er einem geschädigten Anlieger auch selbst ersatzpflichtig.*)
2. Zur Frage eines anteiligen Kostenerstattungsanspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ein Straßenanlieger der Gemeinde gegenüber die Herstellung einer Erschließungsanlage übernommen hat, durch die zugleich Grundstückszufahrten für weitere Anlieger geschaffen werden (Abgrenzung zu BGHZ 61, 359).*)
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IBRRS 2001, 0020
Immobilien
BGH, Urteil vom 08.11.2001 - III ZR 294/00
Zur Frage eines anteiligen Kostenerstattungsanspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ein Straßenanlieger der Gemeinde gegenüber die Herstellung einer Erschließungsanlage übernommen hat, durch die zugleich Grundstückszufahrten für weitere Anlieger geschaffen werden (Abgrenzung zu BGHZ 61, 359).
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IBRRS 2001, 0014
Immobilien
BGH, Urteil vom 12.10.2001 - V ZR 220/00
Die Ausübung des Befriedigungsrechts des Eigentümers nach § 1142 BGB mit dem vom Käufer hinterlegten Kaufpreis liegt regelmäßig außerhalb des Treuhandauftrags des Notars.
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IBRRS 2001, 0013
Immobilien
BGH, Urteil vom 05.10.2001 - V ZR 237/00
Zur Sittenwidrigkeit bei einem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Falle eines entgeltlichen Geschäfts, durch das sich eine Partei zur Aufgabe einer Rechtsposition verpflichtet, die bei wirtschaftlicher Betrachtung einem Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück gleichsteht.
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IBRRS 2001, 0012
Immobilien
BGH, Urteil vom 05.10.2001 - V ZR 295/00
Sind in einem notariellen Kaufvertrag Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge enthalten, ist dies regelmäßig als Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen, selbst wenn der Käufer von Anfang an beabsichtigt hatte, das erworbene Hausgrundstück durch eine andere Art der Vermietung zu nutzen.
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IBRRS 2001, 0557
Immobilien
BGH, Beschluss vom 22.02.2001 - III ZR 168/00
1. Hat ein kommunales Wohnungsunternehmen ein in die sog. Sicherungsverwaltung überführtes (privates) Grundstück in der Annahme verwaltet, hierzu (auch) gegenüber dem Eigentümer nach den Bestimmungen des Vermögensgesetzes berechtigt und verpflichtet zu sein, kommt ein Kostenerstattungsanspruch des Wohnungsunternehmens gegen den Eigentümer nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht.
2. Etwaige Kostenerstattungsansprüche des Wohnungsunternehmens gegen den Eigentümer nach §§ 670, 683 Satz 1 BGB sind sofort, d.h. in dem Zeitpunkt, in dem die Aufwendungen gemacht werden, fällig und unterliegen der kurzen Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 oder 7 BGB.
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IBRRS 2000, 2100
Immobilien
BGH, Beschluss vom 30.11.2000 - III ZR 79/00
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2000, 1193
Immobilien
BVerfG, Urteil vom 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
1. Aus dem Grundrecht auf Freiheit der Presse folgt ein Recht von Presseorganen, das Grundbuch bei Darlegung eines Informationsinteresses einzusehen.
2. Es verstößt gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit, wenn die Einsicht in das Grundbuch von der Zustimmung des Eigentümers abhängig gemacht wird.
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IBRRS 2000, 1018
Immobilien
BVerwG, Urteil vom 14.08.1992 - 8 C 15.90
Wer ein Grundstück in der Zwangsversteigerung erwirbt, haftet mit diesem Grundstück dinglich für die Grundsteuer, die auf die Zeit vom Zuschlag bis zum Ende des Kalenderjahres entfällt.*)
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IBRRS 2000, 0959
Immobilien
BGH, Urteil vom 05.10.1989 - III ZR 66/88
a) Eine gemeindliche Regenwasserkanalisation ist unzureichend, wenn sie lediglich auf einen einjährigen Berechnungsregen ausgelegt ist.
b) Die "Wirkungshaftung" für Flüssigkeiten, die von einer Rohrleitungsanlage ausgehen, setzt nicht voraus, daß die Anlage schadhaft ist.
c) Zur Frage, ob in den Schutzbereich der Wirkungshaftung bei einer Regenwasserkanalisation auch solche Schäden einzubeziehen sind, die darauf beruhen, daß das Regenwasser infolge unzureichender Kapazität der Kanalisation erst gar nicht in die Rohrleitung gelangt, sondern ungefaßt in die anliegenden Häuser eindringt.
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IBRRS 2000, 0955
Immobilien
BGH, Urteil vom 08.12.1989 - V ZR 246/87
a) Verkauft eine Gemeinde ein Grundstück, das mit einem Fehler behaftet ist, so ist ihr für die Frage des arglistigen Verschweigens auch das Wissen eines vertretungsberechtigten Organmitgliedes zuzurechnen, das nicht selbst an dem Rechtsgeschäft mitgewirkt hat.
Die Zurechnung kommt auch in Betracht, wenn dieser Organvertreter von dem Rechtsgeschäft nichts weiß oder sogar schon aus dem Amt ausgeschieden ist.
b) Ist die Gemeinde hiernach so zu behandeln, als hätte sie beim Verkauf den Fehler gekannt, so kann sie auch hinsichtlich der weiteren subjektiven Elemente des (bedingten) Vorsatzes nach § 463 Satz 2 BGB nicht besser gestellt werden als eine natürliche Person, für die diese Vorsatzelemente dann zu vermuten sind.
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IBRRS 2000, 0945
Immobilien
BGH, Urteil vom 16.11.1989 - III ZR 236/88
»Eine Bank, die für die Endfinanzierung der Beteiligung an einem Bauherrenmodell die Schuldmitübernahme durch die Lebensgefährtin des Darlehensnehmers verlangt, ist im Regelfall nicht verpflichtet, diese auf die allgemeinen Risiken hinzuweisen, die sich aus Veränderungen in der eigenen Sphäre der Schuldner ergeben können z.B. Trennung, Tod eines Partners, Krankheit, Einkommensverluste, Wertverlust des Grundstücks.«
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IBRRS 2000, 0944
Immobilien
BGH, Urteil vom 03.11.1989 - V ZR 154/88
»Werden in einem Grundstückskaufvertrag die Mieterträge aufgeführt und zum Gegenstand der Vereinbarung gemacht, dann spricht dies nur dann nicht für eine vertragsgemäße Zusicherung, wenn der Käufer aufgrund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Grundstücks hegt, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden werden Bestätigung des Senatsurteils vom 19. September 1980, V ZR 51/78, NJW 1981, 45.«
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IBRRS 2000, 0943
Immobilien
BGH, Urteil vom 07.12.1989 - VII ZR 343/88
1. Zur Formbedürftigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages nach § 313 BGB und zur Heilung des Formmangels, wenn der Vertrag auf den Erwerb einer Eigentumswohnung im Rahmen eines Bauherrenmodells gerichtet ist (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 101, 393).
2. Maßgeblich für die Frage, ob der Tatrichter gegen die ihm obliegende Aufklärungs- und Hinweispflicht verstoßen hat, ist der materiell-rechtliche Standpunkt des Tatrichters ohne Rücksicht auf seine Richtigkeit (im Anschluß an BGHZ 86, 221 und BGH NJW 1986, 133).
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IBRRS 2000, 0920
Immobilien
BGH, Urteil vom 06.11.1989 - II ZR 235/88
Zur Frage der Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen Schadenersatzanspruch aus Prospekthaftung.*)
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IBRRS 2000, 0916
Immobilien
BGH, Urteil vom 03.10.1989 - VI ZR 310/88
Eine Vereinbarung, nach der die Nutzungen und Lasten aus einem Grundstück schon vor dem Eigentumserwerb auf den Grundstückskäufer übergehen, ist typischerweise dahin zu verstehen, daß die an das Grundstückseigentum geknpüfte Streupflicht des Anliegereigentümers aus öffentlich-rechtlicher Delegation noch nicht vor dem Eigentumswechsel auf den Erwerber übergeht.*)
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IBRRS 2000, 0915
Immobilien
BGH, Urteil vom 29.09.1989 - V ZR 1/88
a) Aus einem Vorvertrag kann auch auf Genehmigung des mit einem vollmachtlosen Vertreter geschlossenen Hauptvertrages geklagt werden.
b) Verpflichtet der Vorvertrag zur Genehmigung des Hauptvertrages, kann es gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Verpflichtete geltend macht, der Vertrag sei unwirksam geworden, weil er die Genehmigung verweigert habe.
c) Die Verurteilung zur Genehmigung des Hauptvertrages wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück.
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IBRRS 2000, 0909
Immobilien
BGH, Urteil vom 24.10.1989 - XI ZR 8/89
Der Treuhänder, der die für den Erwerb einer Eigentumswohnung notwendigen Verträge abgeschlossen und die Finanzierung durch Übernahme der Mithaftung sichergestellt hatte, ist nicht gehindert, die Wohnung im späteren Zwangsversteigerungsverfahren gegen den Treugeber zu einem den Verkehrswert wesentlich unterschreitenden Preis zu ersteigern. Er braucht sich auch die Differenz zwischen dem von ihm gezahlten Preis und dem Verkehrswert nicht auf seine Rückgriffsforderung gegen den Treugeber anrechnen zu lassen.*)
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IBRRS 2000, 0908
Immobilien
BGH, Urteil vom 07.07.1989 - V ZR 21/88
»Für einen Anspruch nach § 463 S. 2 BGB braucht der Käufer nicht darzulegen und zu beweisen, durch die arglistige Täuschung in einen Irrtum versetzt worden zu sein.«
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IBRRS 2000, 0907
Immobilien
BGH, Urteil vom 19.09.1989 - XI ZR 10/89
»Vereinbarungen, die lediglich zur Vorbereitung eines angestrebten Vertrages über den Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstückes geschlossen werden, bedürfen grundsätzlich auch dann nicht in entsprechender Anwendung des § 313 Satz 1 BGB der notariellen Beurkundung, wenn sich aus ihnen ein wirtschaftlicher Druck ergeben kann, das Grundstücksgeschäft auch tatsächlich einzugehen. Ausnahmsweise kann jedoch im Hinblick auf den Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB ein Vertrag eines Anlagevermittlers mit einem Anleger formbedürftig sein, wenn dieser Vertrag seinem wirtschaftlichen Sinn nach darauf gerichtet ist, den Beitritt des Anlegers zu einem Bauherrenmodell vorzubereiten, und der Anleger darin verpflichtet wird, unabhängig von dem Zustandekommen des angestrebten Geschäfts dem Anlagevermittler ein Entgelt zu zahlen, das wegen seiner Höhe ganz oder zumindest weit überwiegend nur als vorweggenommene Vermittlungsprovision verstanden werden kann.«
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IBRRS 2000, 0897
Immobilien
BGH, Urteil vom 18.12.2000 - II ZR 84/99
Prospekthaftungsansprüche, die sich aus dem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds ergeben, verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber drei Jahre nach dem Erwerb des Anteils.
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IBRRS 2000, 0892
Immobilien
BGH, Urteil vom 27.10.2000 - V ZR 172/99
Der Rücktritt des Käufers von einem Kaufvertrag über ein als Bauerwartungsland verkauftes Grundstück wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Käufer zur Verwirklichung des mit dem Verkäufer verabredeten Bauvorhabens auf die Planungsentscheidung Einfluß nimmt und das Grundstück hierdurch nicht in derselben Weise erschlossen wird wie die anderen Grundstücke des Planungsgebiets.
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IBRRS 2000, 0889
Immobilien
BGH, Urteil vom 17.10.2000 - X ZR 169/99
Dem Käufer eines Grundstücks, der auf Grund eines Zweitgutachtens erkannt hatte, daß ein vom Verkäufer eingeholtes erstes Verkehrswertgutachten möglicherweise unrichtig ist, steht ein Schadensersatzanspruch gegen den Erstgutachter nicht zu.
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IBRRS 2000, 0880
Immobilien
BGH, Urteil vom 05.10.2000 - I ZR 210/98
1. Wegen der Besonderheiten des Immobilienmarktes besteht zwischen bundesweit tätigen Anbietern von Immobilien nicht ohne weiteres ein konkretes Wettbewerbsverhältnis.
2. Eine Werbung für eine Immobilie, in der nur der m2-Preis, nicht auch der Endpreis, angegeben ist, oder die zwar die Endpreisangabe enthält, aber den m2-Preis blickfangmäßig hervorhebt, verstößt gegen die Preisangabenverordnung. Sie ist jedoch grundsätzlich nicht geeignet, den Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt wesentlich zu beeinträchtigen.
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IBRRS 2000, 0878
Immobilien
BGH, Urteil vom 13.10.2000 - V ZR 430/99
Die Tatsache, daß eine im Gewerbegebiet gelegene Eigentumswohnung nur von einem bestimmten Personenkreis benutzt werden darf, kann einen Sachmangel begründen.
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IBRRS 2000, 0877
Immobilien
BGH, Urteil vom 20.10.2000 - V ZR 207/99
Fehlt der gekauften Sache bei Gefahrübergang eine zugesicherte Eigenschaft, entfällt der Anspruch des Käufers auf Minderung nicht dadurch, daß der Sache bis zum Vollzug der Minderung die zugesicherte Eigenschaft zuwächst.
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IBRRS 2000, 0870
Immobilien
BGH, Urteil vom 26.05.2000 - V ZR 49/99
Die Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Erwerber eines Grundstücks nach Besitzübergang bis zur Fälligkeit des Kaufpreises Nutzungszinsen zahlen muß, ist nicht ungewöhnlich im Sinne des § 3 AGBG.
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IBRRS 2000, 0869
Immobilien
BGH, Urteil vom 20.10.2000 - V ZR 285/99
1. Sind dem Verkäufer eines Grundstücks Altlasten bekannt, so genügt er seiner Aufklärungspflicht nicht dadurch, daß er dem Käufer von einem bloßen Altlastenverdacht Mitteilung macht. Infolgedessen besteht die Offenbarungspflicht fort, wenn dem Käufer Umstände bekannt sind oder durch eine Besichtigung hätten bekannt werden können, aus denen sich ein Altlastenverdacht ergibt.
2. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Verkäufer den Käufer über offenbarungspflichtige Umstände nicht aufgeklärt hat, trifft den Käufer. Dieser muß allerdings nicht alle theoretisch denkbaren Möglichkeiten einer Aufklärung ausräumen. Vielmehr genügt er seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die von dem Verkäufer vorzutragende konkrete, d.h. räumlich, zeitlich und inhaltlich spezifizierte, Aufklärung widerlegt.
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IBRRS 2000, 0856
Immobilien
BGH, Urteil vom 29.05.2000 - II ZR 280/98
Es handelt sich um einen rechtlich relevanten Prospektmangel, wenn der Anleger aus dem Prospekt über die Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft nicht ersehen kann, daß das von ihm aufgebrachte Kapital zu wesentlichen Teilen an den Initiator zurückfließt und für die beworbene Investition nicht zur Verfügung steht. Das gilt erst recht, wenn sich vor Prospektherausgabe die Marktverhältnisse derart geändert haben, daß mit der zeitgerechten Umsetzung des Projekts nicht gerechnet werden kann und deswegen Investitionsmittel für die Honorierung von Funktionsträgern verwendet werden müssen.*)
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IBRRS 2000, 0855
Immobilien
BGH, Urteil vom 27.06.2000 - XI ZR 174/99
1. Zur Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Immobilienfondsanteilen.*)
2. Solange ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß mangels Kündigung des Beitritts zu einer Immobilienfonds GbR gegenüber der Fondsgesellschaft nicht durchgesetzt werden kann, kann er nach den Regeln über verbundene Geschäfte (§ 9 Abs. 3, 4 VerbrKrG) auch für den Darlehensvertrag, der zur Finanzierung der Fondsanteile geschlossen wurde, keine Wirkungen entfalten.*)
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IBRRS 2000, 0848
Immobilien
BGH, Urteil vom 15.06.2000 - III ZR 305/98
Zur Haftung für Fehler einer von einer Unternehmensgruppe ausgearbeiteten Immobilienberechnung, die Grundlage für eine Entscheidung ihrer Kunden war, Wohnungseigentum zu erwerben und den Kaufpreis und die mit dem Erwerb weiter verbundenen Kosten voll durch Kreditaufnahme zu finanzieren.*)
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IBRRS 2000, 0839
Immobilien
BGH, Urteil vom 07.04.2000 - V ZR 83/99
Werden mehrere Grundstückskaufverträge als einheitliches Geschäft abgeschlossen, ohne daß die Verknüpfung der einzelnen Verträge beurkundet wird, tritt die Heilung des Formmangels erst ein, wenn der Erwerber hinsichtlich aller Verkaufsflächen als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen worden ist.
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IBRRS 2000, 0827
Immobilien
BGH, Urteil vom 17.12.1999 - V ZR 144/98
Der bloße Umstand, daß der Eigentümer sein Grundstück nicht nutzt, führt auch nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nicht dazu, daß er die Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Nachbarn dulden muß.*)
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IBRRS 2000, 0820
Immobilien
BGH, Urteil vom 17.09.1999 - V ZR 220/98
1. Die Erklärung des Verkäufers eines Grundstücks, die Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft zu übernehmen, kann nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht anders denn als Zusicherung i.S. des § 459 Abs. 2 BGB verstanden werden.*)
2. Dies bezieht sich auch auf die konkrete Nutzung eines Gebäudes (hier: zu Wohnzwecken ausgebauter Spitzboden und Keller).*)
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IBRRS 2000, 0798
Immobilien
BGH, Urteil vom 01.10.1999 - V ZR 218/98
Das Liegenschaftsamt einer kommunalen Selbstverwaltungskörperschaft ist als Verkäufer eines Grundstücks selbst auf die gezielte Frage nach Altlasten ohne dahingehende Anhaltspunkte nicht verpflichtet, sämtliche die Nachbargrundstücke betreffenden Akten auf - bis zu 30 Jahre zurückliegende - Hinweise auf eine mögliche Kontamination des Vertragsobjekts durchzusehen.
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IBRRS 2000, 0791
Immobilien
BGH, Urteil vom 19.11.1999 - V ZR 321/98
Ist in einem Grundstück eine Fernwärmeleitung verlegt, für die eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Energieversorgungsunternehmens besteht, bedeutet dies einen Rechtsmangel und keinen Sachmangel.*)
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IBRRS 2000, 0777
Immobilien
BGH, Urteil vom 22.10.1999 - V ZR 398/98
Vereinbaren die Parteien in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, daß geringfügige Änderungen der berechneten Wohnfläche nicht zu einer Ermäßigung oder Erhöhung des Kaufpreises berechtigen sollen, und ergibt sich bei der endgültigen Berechnung eine deutliche Abweichung nach unten (hier: statt 102,5 qm nur 90,48 qm), so ergibt die Auslegung der Vertragsbestimmung, daß die dann berechtigte Herabsetzung des Kaufpreises nicht um einen "Geringfügigkeitszuschlag" von 3 % gekürzt werden darf.*)
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IBRRS 2000, 0759
Immobilien
BGH, Urteil vom 02.07.1999 - V ZR 167/98
Rückabwicklung eines formungültigen Grundstückskaufvertrages
Die Rückforderung des Grundstückskaufpreises ist nicht bereits deswegen ausgeschlossen, weil die fehlgeschlagene Erwartung hinsichtlich einer bestimmten Bebaubarkeit des Grundstücks und der damit einhergehenden Finanzierungsmöglichkeit zum Anlaß genommen wurde, sich von dem formungültigen Vertrag loszusagen.
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