Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
2962 Entscheidungen insgesamt
OLG Köln, Urteil vom 16.06.1993 - 11 U 37/93
//1. Weiß der Architekt, daß der Bauherr eine steuerliche Vergünstigung in Anspruch nehmen will, die nur bei Einhaltung einer bestimmten Wohnflächenhöchstgrenze gewährt wird, dann muß er in seiner Planung und bei der Bauausführung dafür sorgen und darauf achten, daß diese Höchstgrenze nicht überschritten wird. Auch einem Bauherrn, der Fachanwalt für Steuerrecht ist, kann es grundsätzlich nicht als Mitverschulden angerechnet werden, wenn er der Wohnflächenberechnung seines Architekten vertraut und diese nicht, auch nicht unter rechtlichen Aspekten überprüft./<\/p>/ /
/2. Der Verlust der Steuervorteile wird nicht dadurch ausgeglichen, daß durch die realisierte Planung ein höherwertiges Objekt geschaffen worden ist, als es bei [steuerbegünstigter Bauweise] geschehen wäre, da die Höherwertigkeit auf entsprechenden Investitionen des Bauherrn beruht./<\/p>/ /
/3. Es gehört zu den zentralen Aufgaben des planenden Architekten, in
einem hochwassergefährdeten Gebiet die Grundwasserverhältnisse zu
berücksichtigen./<\/p>/ BauR 1993, 756
OLG Stuttgart, Urteil vom 28.04.1992 - 10 U 182/90
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Hamm, Urteil vom 07.04.1992 - 26 U 121/91
//1. Zur Frage, wann eine kleinere Wohnfläche als vom Architekten berechnet und eine niedrigere Deckenhöhe als von ihm geplant einen Mangel darstellen./<\/p>/ /
/2. Der Bauherr kann eine Sanierung, die gegenüber der von ihm
geforderten eine eher bessere, zumindest gleichwertige architektonische Gestaltung
des Hauses bringt, die betroffenen Räume größer und heller macht, den Marktwert
des Objekts eher verbessert, nicht ablehnen und des subjektiven Geschmackes
wegen die über das Doppelte so hohen Kosten für eine andere
verlangen./<\/p>/ BauR 1993, 729
OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1991 - 26 U 59/91
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Köln, Urteil vom 19.10.1990 - 20 U 109/90
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Bamberg, Urteil vom 08.07.1991 - 4 U 24/91
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.1990 - 22 U 82/90
//Den planenden und bauleitenden Architekten treffen bei der Errichtung
eines Bauwerks im grundwassergefährdeten Bereich und bei der Anlage eines
tiefliegenden Gartenhofs vor dem Kellergeschoß besondere Sorgfaltspflichten
hinsichtlich Detailplanung oder planerischer Einzelanweisungen, Koordinierung der Planung
des Gartenbauers und Beaufsichtigung des
Bauunternehmers./<\/p>/ BauR 1991, 791
LG Fulda, Urteil vom 25.01.1991 - 1 S 155/90
//1. Einem Architekten steht ein Anspruch auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nur zu, wenn es bereits zu einer (teilweisen) Errichtung des Bauwerks gekommen ist. Bei einer teilweisen Errichtung des Bauwerks besteht ein Sicherungsfähiger Anspruch nur insoweit, als Vergütung für Leistungen verlangt wird, die bereits in das Bauwerk umgesetzt worden sind./<\/p>/ /
/2.
Zur Glaubhaftmachung der Vergütung ist die Vorlage einer den Vorschriften des § 8
HOAI genügenden Rechnung
erforderlich./<\/p>/ BauR 1992, 110
OLG Braunschweig, Urteil vom 25.05.1990 - 2 U 52/90
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Hamm, Urteil vom 11.01.1991 - 26 U 228/89
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Hamm, Urteil vom 17.08.1990 - 26 U 180/89
//1. Die Kerndämmung ohne Luftschicht entspricht den anerkannten Regeln der Technik./<\/p>/ /
/2. Zur Frage, ob der Architekt eine
Pflichtverletzung begeht, wenn er die Verwendung glasierter Steine in Verbindung mit
Kerndämmung vorzieht, ohne auf Risiken einer solchen Verbindung und das Erfordernis der
Frostbeständigkeit der Klinker
hinzuweisen./<\/p>/ BauR 1991, 247
LG Bochum, vom 21.06.1989 - 6 O 100/89
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Köln, vom 11.07.1989 - 22 U 303/88
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Hamm, vom 09.06.1989 - 26 U 126/88
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Hamm, vom 08.06.1989 - 21 U 216/88
(Leitsatz: siehe Volltext)